Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen, wonach „die Bezahlkarte deutschlandweit zum Einsatz kommt“ und „ihre Umgehung beendet“ (Koalitionsvertrag 2025, Seite 17) werden soll, und in welchem Umfang wurde durch die Einführung der Bezahlkarte aus Sicht der Bundesregierung das Ziel der Koalition zwischen CDU, CSU und SPD erreicht, zu verhindern, dass Migrantinnen und Migranten Leistungen nachweislich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz rücküberweisen?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Kerstin Griese:
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) vom 15. Mai 2024 die Grundlage für den bundesweiten Einsatz der Bezahlkarte geschaffen.
Inwieweit darüber hinaus weitere Maßnahmen im Sinne der in der Fragestellung angesprochenen Passage des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode geboten sind, wird von der Bundesregierung geprüft.
Konkrete Erkenntnisse zur Frage der Rücküberweisungen durch Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in ihr Heimatland liegen der Bundesregierung nicht vor, da die entsprechenden Statistiken über Auslandsüberweisungen nicht den Status als Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausweisen.
Relationen
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