Zwischenstand der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und ihre Auswirkung auf das Migrationsgeschehen
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Zwischenstand der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und ihre Auswirkung auf das Migrationsgeschehen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1907
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Zwischenstand der bundesweiten Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber
und ihre Auswirkung auf das Migrationsgeschehen
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Oktober 2023 wurde die
bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber gefordert (https://
hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2023-10/fluechtlingspolitik_von_bund_u
nd_laendern_-_gemeinsame_kostentragung.pdf). Im November 2023 hat sich
auch die damalige Bundesregierung zu dieser Zielsetzung bekannt (https://hess
en.de/sites/hessen.hessen.de/files/2023-11/mpk_bundeskanzler_6.11._top_6_fl
uechtlingspolitik.pdf). Zwecks einheitlicher Umsetzung dieser Beschlüsse
wurden seitens der MPK im Juni 2024 bestimmte Details vereinbart, darunter
insbesondere eine Beschränkung von Barauszahlungen auf 50 Euro je volljähriger
Person, wobei einzelne Bundesländer jedoch abweichende
Protokollerklärungen abgaben (https://hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2024-06/mpk_20.0
6._top_1.5.1_b_bezahlkarte.pdf).
Zur Jahresmitte 2025 war der Stand der Umsetzung immer noch sehr
unterschiedlich. Eine nahezu flächendeckende Einführung der Bezahlkarte wurde
nur aus drei Bundesländern vermeldet (www.welt.de/politik/deutschland/plus6
88079f9c3cdaa3e03901632/migrationssteuerung-das-grosse-bezahlkarten-versp
rechen-der-politik-und-die-realitaet.html). In Bundesländern wie Nordrhein-
Westfalen (NRW) hingegen wird die Einführung in das Ermessen der
Kommunen gestellt, was auf eine nur lückenhafte Umsetzung hinausläuft. So haben in
NRW bereits 70 der 396 Kommunen die Einführung der Karte abgelehnt (ebd.).
Andere Bundesländer wiederum gehen über den vorgesehenen Höchstbetrag
für Barauszahlungen von 50 Euro hinaus (ebd.). Auch besteht die Möglichkeit
der Umgehung, soweit die Karte – wie etwa in NRW – mit einer SEPA-
Funktion ausgestattet ist und die Asylbewerber damit das komplette Guthaben
auf ein Girokonto überweisen können (https://kommunal.de/bezahlkarte-fuer-fl
uechtlinge-wirkung-und-wirklichkeit).
Angesichts der nur lückenhaften Einführung und der unterschiedlichen
Ausgestaltung droht aus Sicht der Fragesteller das Ziel der Karte, Überweisungen an
Familienangehörige in die Herkunftsländer sowie die Finanzierung von
Schleusungen zu unterbinden (www.cicero.de/innenpolitik/Asylbewerber-
bezahlkartemigrationspolitik) und damit einen Fehlanreiz für die illegale Migration nach
Deutschland zu beheben, allenfalls eingeschränkt erreicht zu werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich deshalb für eine bundeseinheitliche Regelung
im Asylbewerberleistungsgesetz ausgesprochen (ebd.).
Was die Wirkung der Bezahlkarte angeht, berichten Kommunen und
Bundesländer von rückläufigen Asylbewerberzahlen und mehr freiwilligen Ausreisen
im Zuge ihrer Einführung (https://kommunal.de/bezahlkarte-fuer-fluechtlinge-
wirkung-und-wirklichkeit). Offen bleibt jedoch, ob die in Rede stehende
Korrelation auch eine Kausalität belegt (ebd.).
An vielen Orten versuchen lokale Initiativen, die angeblich oft von
Untergliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linkspartei getragen oder
unterstützt werden, die Wirkung der Bezahlkarte zu konterkarieren, indem sie
Asylbewerbern Gutscheine, welche diese mit der Karte erworben haben, gegen
Bargeld umtauschen (Junge Freiheit, Ausgabe Nummer 44/24, S. 7 und
Ausgabe Nummer 46/24, S. 6, Autor jeweils Hinrich Rohbohm, sowie www.wel
t.de/politik/deutschland/plus255042732/CSU-Der-harte-Plan-egen-die-Aushebe
lung-der-Bezahlkarte-und-seine-Chancen.html). Aus Sicht der Fragesteller liegt
darin ein gezielter Angriff auf das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip, da
vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber erlassene Normen systematisch
sabotiert werden. Die CSU als Teil der Regierungskoalition auf Bundesebene
hat beschlossen, das Betreiben dieser Umtauschbörsen unter Strafe zu stellen
und ordnungsrechtlich die Möglichkeit zu schaffen, diese Börsen zu verbieten
(ebd.). Ob nach aktueller Rechtslage ein staatliches Vorgehen gegen die Börsen
möglich ist, ist unter Juristen umstritten (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den bundesweiten
Stand der Einführung der Bezahlkarte (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Asylbewerber haben nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang eine Bezahlkarte erhalten (falls keine genauen Zahlen vorliegen, bitte
Annäherungswerte bzw. Mindestzahlen angeben)?
3. Erhalten auch Asylbewerber, deren Antrag bereits abgelehnt worden ist,
nach Kenntnis der Bundesregierung die Bezahlkarte, und wenn ja, unter
welchen Voraussetzungen?
4. Hält die Bundesregierung entsprechend der Einlassung des
Bundeskanzlers angesichts der nur lückenhaften Einführung der Bezahlkarte und der
Unterschiede bei der Ausgestaltung eine bundeseinheitliche gesetzliche
Regelung für erforderlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn
ja, bis wann soll der Entwurf einer solchen Regelung dem Parlament
vorgelegt werden?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche
Auswirkung die Einführung der Bezahlkarte bislang hatte, insbesondere mit Blick
auf die Zugangszahlen von Asylbewerbern sowie die Zahl der freiwilligen
Ausreisen aus Deutschland während des Asylverfahrens?
6. Befindet sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Wirkung der
Bezahlkarte im Austausch mit den Bundesländern, und welche Erkenntnisse
werden diesbezüglich von der Länderebene berichtet?
7. Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der flächendeckenden
Einführung der Bezahlkarte in bestimmten Bundesländern eine Zunahme
der Rücknahmen von Asylanträgen und von freiwilligen Ausreisen
(gefördert oder nicht gefördert) seitens der diesen Bundesländern zugewiesenen
Asylbewerber registriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Wie wird verhindert, dass Asylbewerber eigenmächtig während des
Asylverfahrens innerhalb Deutschlands einen Ortswechsel vollziehen, um in
einer anderen als der ihnen zugewiesenen Gebietskörperschaft von aus
ihrer Sicht vorteilhafteren Konditionen bei der Gewährung von
Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu profitieren?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeit der
Umgehung der Beschränkungen der Bezahlkarte infolge der SEPA-
Funktion (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Vorkehrungen
sind auf Bundesebene sowie in Kooperation mit den Ländern getroffen
worden, um dies zu verhindern?
10. Ist die gezielte Aushebelung vom Parlament beschlossener
demokratischer Gesetze, wie sie nach Auffassung der Fragesteller von
Untergliederungen der Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linkspartei
praktiziert wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und die damit aus
Sicht der Fragesteller einhergehende Missachtung des Demokratie- und
des Rechtsstaatsprinzips als zentrale Elemente der
freiheitlichdemokratischen Grundordnung ein Anlass für den Verfassungsschutz,
diese Parteien als Prüf- oder Beobachtungsfall einzustufen, und wenn
nein, warum nicht?
11. Erachtet die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten, gegen
Umtauschbörsen vorzugehen, für hinreichend, oder plant sie entsprechend
dem Vorschlag der Regierungspartei CSU, hierzu neue (z. B.
strafrechtliche) Regelungen zu erlassen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 18. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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