Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Plant die Bundesregierung Initiativen auf europäischer Ebene – insbesondere für den Europäischen Rat im Juni –, um die Europäische Kommission dazu zu bewegen, Artikel 34 und 35 des Digital Services Act anzuwenden, und, wenn ja, welche?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor:
Artikel 34 und 35 des europäischen Digital Services Act (DSA) fordern von Anbietern sehr großer Onlineplattformen und sehr großer Onlinesuchmaschinen eine Bewertung der systemischen Risiken, die sich aus der Konzeption oder dem Betrieb ihrer Dienste und seinen damit verbundenen Systemen, einschließlich algorithmischer Systeme, oder der Nutzung ihrer Dienste ergeben, sowie Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken.
Die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften liegt in der Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Diese hat auch bereits Verfahren eingeleitet.
Die Bundesregierung plant hierzu derzeit keine eigenen Initiativen.
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