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Schriftliche Frage 46 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der geplante delegierte Rechtsakt zum Forschungszugang zu Sozialen Netzen im Rahmen von Artikel…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 46 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der geplante delegierte Rechtsakt zum Forschungszugang zu Sozialen Netzen im Rahmen von Artikel… Frage 46 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der geplante delegierte Rechtsakt zum Forschungszugang zu Sozialen Netzen im Rahmen von Artikel 40 des Digital Services Act Forschenden umfassend und praktikabel Zugang zu den Daten Sozialer Netze, insbesondere im Kontext von Wahlen, gibt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 17. Juni 2025: Nach Artikel 40 Absatz 13 des Digital Services Act (DSA) erlässt die Europäische Kommission nach Anhörung des Europäischen Gremiums für digitale Dienste delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zur Festlegung der technischen Bedingungen, unter denen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online- Suchdienste Daten gemäß den Absätzen 1 und 4 zur Verfügung stellen müssen, und der Zwecke, für die die Daten verwendet werden dürfen. Dementsprechend wurde die deutsche Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, die in diesem Gremium vertreten ist, beteiligt.

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