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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)

dip / rede 18.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berichten über das von der US-Regierung geplante Portal „freedom.gov“, das mittels VPN-Technologie europäischen Nutzerinnen und Nutzern den Zugriff auf nach EU-Recht gesperrte Inhalte ermöglichen und damit nationale sowie europäische Digitalgesetze – insbesondere den Digital Services Act – faktisch unterlaufen könnte, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit europäischen Rechts, den Schutz vor Terrorpropaganda und illegaler Hassrede sowie die digitale Souveränität der Europäischen Union, und führt sie hierzu bereits Gespräche auf bilateraler oder europäischer Ebene mit der US-Regierung (www.spiegel.de/netzwelt/freedom-gov-us-regierung-entwickelt-offenbar-portal-gegen-eu-netzsperren-a-defd7e57-69a2-41a8-8a46-b9d669f3090c)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die Bundesregierung beobachtet Entwicklungen, die nationale und europäische Rechtsvorschriften, insbesondere den Digital Services Act (DSA), tangieren könnten, sehr genau. Ziel ist es, mögliche Risiken für die Einhaltung geltender Vorschriften frühzeitig zu identifizieren.

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