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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)

dip / rede 25.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Verstößen gegen das Tierschutzgesetz entgegenzuwirken, insbesondere vor dem Hintergrund bundesweiter Razzien und der als hoch vermuteten Dunkelziffer bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, und, wenn ja, welche (Quelle: www.topagrar.com/rind/news/razzia-lka-durchsucht-bundesweit-viehtransportunternehmen-20015429.html)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Der Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode sieht eine weitere Stärkung des Tierschutzes vor. Im Hinblick auf die Schlachtung von Tieren ist vereinbart, die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung an Schlachthöfen zu prüfen. Auf Ebene der Europäischen Union liegt zudem ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der EU-Tierschutztransportverordnung vor. Dieser sieht unter anderem Verschärfungen bezüglich der Transportfähigkeit von Tieren vor und wird von der Bundesregierung in den laufenden Beratungen im Grundsatz unterstützt. Mit Blick auf den in der genannten Quelle thematisierten Vorgang ist darüber hinaus Folgendes anzumerken: Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in dem zugrundeliegenden Fall Tiere zu einem Schlachthof transportiert, obwohl sie – unter anderem aufgrund von Krankheiten und/oder Trächtigkeit – nicht transportfähig waren. Gemäß den EU-weiten und nationalen Tierschutzvorschriften dürfen transportunfähige Tiere nicht transportiert werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind entsprechend als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu ahnden. Die Ausführung der Tierschutzvorschriften obliegt den hierfür jeweils zuständigen Behörden der Länder. Diese sind in dem vorliegenden Fall nach hiesiger Kenntnis konsequent und koordiniert einem Verdacht auf Tierschutzverstöße nachgegangen.

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