Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)
Plant die Bundesregierung die Veranlassung einer Dunkelfeldstudie, um einen Überblick über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in der Landwirtschaft zu gewinnen, und, wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf:
Die Bundesregierung plant nicht, eine sogenannte Dunkelfeldstudie für den beschriebenen Bereich zu veranlassen.
Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Anforderungen und damit auch die Ahndung sowie Sanktionierung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz obliegen den nach Landesrecht für die Durchführung des Tierschutzrechts zuständigen Behörden. In der Regel sind das die Veterinärämter der Kreise oder kreisfreien Städte. Sie verfügen über das erforderliche Fachwissen und die notwendigen Informationen, um eine angemessene Beurteilung der spezifischen Umstände im Einzelfall vorzunehmen. Sie treffen die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Im Falle des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit können sie auch Bußgelder verhängen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bietet das geltende Tierschutzrecht damit das notwendige Instrumentarium, Tierschutzverstöße wirkungsvoll zu ahnden.
Zusätzlich können im Fall von schwerwiegenden Verstößen auch die Strafverfolgungsbehörden tätig werden. Mit § 17 des Tierschutzgesetzes besteht ein eigenständiger tierschutzrechtlicher Straftatbestand, welcher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
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