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Schriftliche Frage 130 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, noch in diesem Jahr im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und S…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 130 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, noch in diesem Jahr im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und S… Frage 130 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, noch in diesem Jahr im Rahmen der Novelle des Tierschutzgesetzes die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Schaffung einer praxistauglichen Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte zu realisieren, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 27. April 2026: Ziel der Bundesregierung ist es, das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Tierschutzgesetzes noch in diesem Jahr abzuschließen. Um dieses Ziel zu erreichen, konzentriert sich der Entwurf auf die im Koalitionsvertrag angelegte Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen. Aufgrund der insgesamt positiven Resonanz der Interessenträger zu dem Vorhaben ist mit einem schnellen Verfahrensabschluss zu rechnen. Parallel dazu prüft die Bundesregierung, welche Inhalte Eingang in eine weitere Änderung des Tierschutzgesetzes finden können.

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