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Frage von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)

dip / rede 24.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572) Welche Maßnahmen und rechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode, um den Tierschutz bei der Schlachtung von landwirtschaftlichen Tieren zu verbessern, und welchen Zeitplan verfolgt sie dabei? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Für große Schlachtbetriebe soll die Videoüberwachung ausnahmslos verpflichtend sein. Für kleinere Schlachtbetriebe sollen die zuständigen Landesbehörden die Videoüberwachung bei tatsächlichen Anhaltspunkten für Tierschutzverstöße anordnen können. Die Videoüberwachung wird den Tierschutz bei der Schlachtung stärken, indem sie die Kontrollmöglichkeiten der Landesbehörden erheblich verbessert. Der Bundesrat hat das Vorhaben begrüßt. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Für bestehende Schlachtbetriebe ist eine einjährige Übergangsfrist vorgesehen.

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