Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, der ihr nachgeordneten Dienststellen sowie derjenigen Anbieter, die von staatlichen Stellen des Bundes beherrscht werden, das Gebot der Staatsferne – insbesondere im Bereich journalistisch-redaktionell gestalteter Telemedienangebote – gewahrt wird, und wie hat sich die Öffentlichkeitsarbeit gestaltet bzw. gestaltet sie sich in den Jahren 2024 und 2025 (bitte die sechs Geschäftsbereiche mit den in der Summe höchsten getätigten bzw. noch geplanten Aufwendungen für die Jahre 2024 und 2025 angeben, zudem jeweils die Höhe der Aufwendungen, aufgeschlüsselt nach dem Jahr 2024, Januar bis Mai 2025 sowie Juni bis Dezember 2025 (www.lto.de/recht/hintergruende/h/staatsmedien-bundesregierung-portale-deutschland-de-gesund-bund-staatsferne-oeffentlichkeitsarbeit)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer:
Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dient der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Informationsauftrags gemäß Artikel 5 und Artikel 20 des Grundgesetzes. Ziel ist es, die Öffentlichkeit sachlich, verständlich und transparent über die Aufgaben, Vorhaben und Entscheidungen der Bundesregierung zu informieren.
Die Kommunikationsformate sind auf Information angelegt, nicht auf redaktionelle Bewertung oder presseähnliche Aufbereitung. Die Bundesregierung hat sich zu Inhalt, Grenzen und rechtlicher Bewertung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit bereits in der Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/179 sowie – grundsätzlicher – in Bundestagsdrucksache 20/10920 geäußert. Auf diese Ausführungen wird verwiesen.
Erstens, zu spezifischen Maßnahmen zur Wahrung der Staatsferne: Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung erfolgt auf Grundlage des verfassungsrechtlichen Informationsauftrags. Die Bundesregierung betreibt keine journalistisch-redaktionellen Formate im presseähnlichen Sinne. Die Einhaltung der anerkannten verfassungsrechtlichen Grenzen stellt sicher, dass der Grundsatz der Staatsferne gewahrt bleibt.
Zweitens, zu den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit: Für das Jahr 2024 liegen konsolidierte Angaben zu Schaltkosten in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/179 vor.
Aufgrund der Kurzfristigkeit und der weiterhin geltenden vorläufigen Haushaltsführung gemäß Artikel 111 GG konnten jedoch keine ressortübergreifenden Werte für das Jahr 2025 erhoben werden.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich die parlamentarische Kontrollkompetenz gemäß ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]) grundsätzlich auf abgeschlossene Verwaltungsvorgänge beschränkt.
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