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Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025

dip / drucksache 22.06.2026 · WP 21 · 21/6590 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6590 21. Wahlperiode 22.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Tobias Teich, Dr. Alexander Gauland und der Fraktion der AfD Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025 In den Jahren von 2020 bis 2022 stiegen die Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung noch von 116 745 706,53 Euro auf 194 631 794,50 Euro erheblich an (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6676, S. 2). Mit dem Wegfall der Informationsmaßnahmen respektive Kampagnen für die sogenannte Corona-Pandemie entfiel ein großer Teil der Kosten, sodass sich im Jahr 2023 die Aufwendungen auf 84 696 854 Euro (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11327, S. 2) reduzierten. Mit 88 662 009 Euro erhöhten sich die Aufwendung im Jahr 2024 erneut (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/378, S. 2). Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlicht halbjährlich den Bericht zu „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/oeffentlichkeits arbeit, letzter Aufruf 8. Juni 2026). Dieser Bericht listet die jeweiligen Kampagnen aller Bundesministerien und ausgewählter Beauftragter der Bundesregierung sowie des Presse- und Informationsamtes auf. Hier ergibt sich für die Fragesteller Informationsbedarf zu den Kosten dieser aufgeführten Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025 (1. Januar bis 31. Dezember). Der Fragezeitraum wird aufgrund des nahenden Endes des ersten Halbjahres auf das angefangene Jahr 2026 erweitert. Die Fragesteller möchten vor diesem Hintergrund auf die umfangreichen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/378, 20/11327, 20/6676 sowie 19/21280 hinweisen und bitten um die Fortsetzung der Form der Auflistungen der Bundesregierung im Rahmen der oben aufgeführten Drucksachen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf welche Summe belaufen sich die Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das komplette Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember)? 2. In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat die Bundesregierung in welcher Höhe die reinen Schaltkosten für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach Summe und Medium aufschlüsseln)? 3. In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat die Bundesregierung in welcher Höhe (bitte die Agenturhonorare und Kreationskosten angeben) für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach Summe, Medium und Agentur aufschlüsseln)? 4. Plant die Bundesregierung Informationsmaßnahmen, Kampagnen, Anzeigen und Werbung, welche für das Jahr 2026 in Medien und in den sozialen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, Internet, soziale Medien, sonstige) geschaltet werden sollen? a) Wenn ja, welche (bitte nach Mediaagentur, Medium, geplanter Anzeige, geplanter Kampagne oder Informationsmaßnahme, Bundesministerium und potenziellen Kosten auflisten)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern, weshalb keine Informationsmaßnahmen, Kampagnen und Anzeigen durch die Bundesregierung geplant sind)? 5. Nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer Informationen oder ihrer Kampagnen für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) die Unterstützung von sogenannten YouTubern beziehungsweise Influencern in weiteren sozialen Medien (YouTube, Facebook, Instagram, „X“ [ehemals Twitter] etc.)? a) Wenn ja, um welche YouTuber beziehungsweise weitere Influencer handelt es sich hierbei, und welche Kriterien legt die Bundesregierung für eine etwaige Zusammenarbeit mit YouTubern beziehungsweise Influencern zugrunde? b) Wenn ja, welche Beiträge wurden im genannten Zeitraum für welche Leistungen gezahlt (bitte pro Jahr, Namen und Thema respektive Kampagnen aufschlüsseln)? c) Wenn nein, warum nicht? 6. Welche waren die durch die Bundesregierung beworbenen Themen respektive Kampagnen oder Informationsmaßnahmen für das Jahr 2025 vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (bitte nach Höhe des finanziellen Aufwandes und des auftraggebenden Bundesministeriums beziehungsweise der auftraggebenden Bundesbehörde aufschlüsseln)? 7. Haben die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden Mediaagenturen im Jahr 2025 beauftragt, um Beiträge auf den Kanälen der jeweiligen Bundesministerien oder ihrer nachgeordneten Behörden in den sozialen Medien Medien (YouTube, Facebook [Meta], Instagram, „X“ [ehemals Twitter], LinkedIn etc.) für Informationsmaßnahmen, Kampagnen oder Anzeigen zu erstellen (wenn ja, bitte nach Bundesministerium, Mediaagentur, Kampagne oder Informationsmaßnahme respektive Anzeige, Kosten der Kampagne und das genaue Datum [Tag, Monat, Jahr] auflisten)? 8. Wann wird der nächste Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ für das erste Halbjahr 2026 (1. Januar bis 30. Juni) veröffentlicht? Berlin, den 8. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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