Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025
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Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6590
21. Wahlperiode 22.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Tobias Teich, Dr. Alexander
Gauland und der Fraktion der AfD
Aufwendungen der Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen,
Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025
In den Jahren von 2020 bis 2022 stiegen die Aufwendungen der
Bundesregierung für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung noch
von 116 745 706,53 Euro auf 194 631 794,50 Euro erheblich an (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/6676, S. 2). Mit dem Wegfall der Informationsmaßnahmen respektive
Kampagnen für die sogenannte Corona-Pandemie entfiel ein großer Teil der Kosten,
sodass sich im Jahr 2023 die Aufwendungen auf 84 696 854 Euro (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/11327, S. 2) reduzierten. Mit 88 662 009 Euro erhöhten sich die
Aufwendung im Jahr 2024 erneut (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/378, S. 2).
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlicht
halbjährlich den Bericht zu „Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung“ (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/oeffentlichkeits
arbeit, letzter Aufruf 8. Juni 2026). Dieser Bericht listet die jeweiligen
Kampagnen aller Bundesministerien und ausgewählter Beauftragter der
Bundesregierung sowie des Presse- und Informationsamtes auf. Hier ergibt sich für die
Fragesteller Informationsbedarf zu den Kosten dieser aufgeführten
Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das Jahr 2025
(1. Januar bis 31. Dezember). Der Fragezeitraum wird aufgrund des nahenden
Endes des ersten Halbjahres auf das angefangene Jahr 2026 erweitert.
Die Fragesteller möchten vor diesem Hintergrund auf die umfangreichen
Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den
Bundestagsdrucksachen 21/378, 20/11327, 20/6676 sowie 19/21280 hinweisen und bitten
um die Fortsetzung der Form der Auflistungen der Bundesregierung im
Rahmen der oben aufgeführten Drucksachen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Summe belaufen sich die Aufwendungen der Bundesregierung
für Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung für das
komplette Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember)?
2. In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat
die Bundesregierung in welcher Höhe die reinen Schaltkosten für das Jahr
2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) Informationsmaßnahmen,
Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet (bitte jeweils einzeln nach
Summe und Medium aufschlüsseln)?
3. In welchen Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, sonstige) hat
die Bundesregierung in welcher Höhe (bitte die Agenturhonorare und
Kreationskosten angeben) für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember)
Informationsmaßnahmen, Anzeigen, Kampagnen und Werbung geschaltet
(bitte jeweils einzeln nach Summe, Medium und Agentur aufschlüsseln)?
4. Plant die Bundesregierung Informationsmaßnahmen, Kampagnen,
Anzeigen und Werbung, welche für das Jahr 2026 in Medien und in den sozialen
Medien (Printmedien, Onlinemedien, Radio, TV, Internet, soziale Medien,
sonstige) geschaltet werden sollen?
a) Wenn ja, welche (bitte nach Mediaagentur, Medium, geplanter Anzeige,
geplanter Kampagne oder Informationsmaßnahme, Bundesministerium
und potenziellen Kosten auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte erläutern, weshalb keine
Informationsmaßnahmen, Kampagnen und Anzeigen durch die Bundesregierung
geplant sind)?
5. Nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer Informationen oder
ihrer Kampagnen für das Jahr 2025 (1. Januar bis zum 31. Dezember) die
Unterstützung von sogenannten YouTubern beziehungsweise Influencern in
weiteren sozialen Medien (YouTube, Facebook, Instagram, „X“ [ehemals
Twitter] etc.)?
a) Wenn ja, um welche YouTuber beziehungsweise weitere Influencer
handelt es sich hierbei, und welche Kriterien legt die Bundesregierung für
eine etwaige Zusammenarbeit mit YouTubern beziehungsweise
Influencern zugrunde?
b) Wenn ja, welche Beiträge wurden im genannten Zeitraum für welche
Leistungen gezahlt (bitte pro Jahr, Namen und Thema respektive
Kampagnen aufschlüsseln)?
c) Wenn nein, warum nicht?
6. Welche waren die durch die Bundesregierung beworbenen Themen
respektive Kampagnen oder Informationsmaßnahmen für das Jahr 2025 vom
1. Januar bis zum 31. Dezember (bitte nach Höhe des finanziellen
Aufwandes und des auftraggebenden Bundesministeriums beziehungsweise der
auftraggebenden Bundesbehörde aufschlüsseln)?
7. Haben die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden
Mediaagenturen im Jahr 2025 beauftragt, um Beiträge auf den Kanälen der
jeweiligen Bundesministerien oder ihrer nachgeordneten Behörden in den
sozialen Medien Medien (YouTube, Facebook [Meta], Instagram, „X“ [ehemals
Twitter], LinkedIn etc.) für Informationsmaßnahmen, Kampagnen oder
Anzeigen zu erstellen (wenn ja, bitte nach Bundesministerium, Mediaagentur,
Kampagne oder Informationsmaßnahme respektive Anzeige, Kosten der
Kampagne und das genaue Datum [Tag, Monat, Jahr] auflisten)?
8. Wann wird der nächste Bericht zu den „Öffentlichkeitsmaßnahmen der
Bundesregierung“ für das erste Halbjahr 2026 (1. Januar bis 30. Juni)
veröffentlicht?
Berlin, den 8. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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