Ausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025
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Ausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6721
21. Wahlperiode 26.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen
Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter,
Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Ausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Public-
Relations-Agenturen sowie Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren
von 2020 bis 2025
Bundesministerien und Bundesbehörden greifen für ihre Öffentlichkeitsarbeit
auch auf externe Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie auf
Kommunikations- und Strategieberatungen zurück. In der öffentlichen Debatte
wird wiederholt über Umfang und Kosten der Beauftragung solcher Agenturen
und Kommunikationsberater durch den Bund diskutiert. Nach Auffassung der
Fragesteller unterliegt die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
verfassungsrechtlichen Grenzen; sie hat sachlich zu informieren und darf nicht der
parteipolitischen oder der persönlichen Darstellung einzelner Amtsträger
dienen. Angesichts der angespannten Haushaltslage besteht bei den Fragestellern
ein erhebliches Interesse an Transparenz über Umfang, Empfänger, Gegenstand
und Rechtsgrundlage dieser Ausgaben. Die erbetenen Angaben liegen den
Ressorts aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie aus dem Haushaltsvollzug
vor und sind nach Auffassung der Fragesteller daher mit zumutbarem Aufwand
darstellbar. Um eine ressortübergreifend einheitliche und auswertbare Antwort
zu ermöglichen, bitten die Fragesteller durchgehend um eine titelscharfe
Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln in maschinenlesbarer Form.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022,
2023, 2024 und 2025 Leistungen externer Anbieter im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit, der Werbung, der Public Relations sowie der
Kommunikations- und Strategieberatung in Anspruch genommen (bitte die
Gesamtausgaben getrennt für jedes Haushaltsjahr sowie zusätzlich
aufgeschlüsselt nach Einzelplänen einschließlich des Bundeskanzleramtes und
des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung angeben)?
2. Welche externen Agenturen, Beratungsunternehmen und sonstigen
Dienstleister wurden in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 mit solchen
Leistungen beauftragt (bitte je Auftrag oder Vertrag einzeln und in
maschinenlesbarer Form, jeweils mit beauftragender Stelle, Name und Sitz des
Auftragnehmers, Gegenstand der Leistung, beauftragtem und tatsächlich
gezahltem Volumen, Laufzeit, Haushaltstitel sowie Art des
Vergabeverfahrens, auflisten)?
3. Wie viele verschiedene externe Dienstleister wurden in den Haushaltsjahren
von 2020 bis 2025 mit solchen Leistungen beauftragt (bitte nach Ressort
einschließlich des jeweiligen Geschäftsbereichs und nach Haushaltsjahr
aufschlüsseln)?
4. Welche zehn Auftragnehmer haben in den Haushaltsjahren von 2020 bis
2025 insgesamt die höchsten Zahlungen für solche Leistungen erhalten
(bitte je Auftragnehmer die kumulierte Gesamtsumme sowie die
beauftragenden Ressorts angeben)?
5. Wie viele der in Frage 2 erfassten Aufträge wurden öffentlich oder
beschränkt ausgeschrieben, und wie viele wurden freihändig oder im Wege
einer Direktvergabe erteilt (bitte nach Ressort, Haushaltsjahr und
Auftragswert aufschlüsseln)?
6. In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden externe Dienstleister in den
Haushaltsjahren von 2020 bis 2025 mit Medientraining, Coaching,
Imageoder Reputationsberatung für einzelne Mitglieder der Bundesregierung oder
für beamtete oder Parlamentarische Staatssekretäre beauftragt (bitte je Fall
mit beauftragender Stelle, Auftragnehmer, Gegenstand, Höhe und
Haushaltstitel auflisten)?
7. Nach welchen Kriterien und durch welche Vorkehrungen stellt die
Bundesregierung sicher, dass extern beauftragte Kommunikationsleistungen den
Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die
Sachlichkeit und Neutralität staatlicher Öffentlichkeitsarbeit genügen?
8. Aus welchen Haushaltstiteln werden die in den Fragen 1 bis 7 genannten
Leistungen finanziert, und auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage
erfolgt die Beauftragung externer Kommunikationsdienstleister (bitte nach
Ressort darstellen)?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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