Frage von Katrin Fey (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Katrin Fey (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, inwiefern das laut Medienberichten von der israelischen Regierung konzipierte „Ausreiseprogramm“ aus Gaza (unter anderem www.dw.com/de/israel-richtet-beh%C3%B6rde-f%C3%BCr-ausreise-von-pal%C3%A4stinensern-ein/a-72018522) mit dem internationalen Recht (einschließlich des Völkerstrafrechts) vereinbar ist, insbesondere unter Berücksichtigung des Aspekts, inwieweit von „Freiwilligkeit“ einer Ausreise von Personen ausgegangen werden kann, denen das Leben an einem bestimmten Ort durch Bombardierung, Belagerung und laut Berichten Aushungerung unmöglich gemacht wird, und verwirklicht die Bundesregierung ihre (zum Beispiel im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2025 postulierte) Selbstverpflichtung auf das Völkerrecht, auf eine „regelbasierte internationale Weltordnung“ sowie auf die universelle Geltung der Menschenrechte durch humanitäre Aufnahme von Personen aus Gaza in Deutschland, und, wenn ja, auf welchem Weg, und, wenn nein, warum nicht?
Antwort der Staatsministerin Serap Güler:
Die Bundesregierung lehnt die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus Gaza ab, genauso wie eine Verkleinerung des Territoriums und eine langfristige Besatzung des Gazastreifens.
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