Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Auf welche völkerrechtliche Grundlage stützt der Bundeskanzler Friedrich Merz seine im ARD-Interview vom 17. Juni 2025 getroffene Einschätzung, Israel habe mit dem Angriff auf den Iran in der Nacht zum 13. Juni 2025 von seinem Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen Gebrauch gemacht – insbesondere im Hinblick auf das völkerrechtlich erforderliche Tatbestandsmerkmal eines unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriffs –, und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage befürwortet er darüber hinaus das von der israelischen Regierung offenbar verfolgte Kriegsziel eines Regimewechsels im Iran, wobei er in demselben Interview Syrien als „gutes Beispiel“ bezeichnete und den Angriff mit der Einschätzung verband, dadurch könne „der Frieden im Mittleren und Nahen Osten vielleicht sogar ein Stück näher rücken“ (vergleiche www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1477680.html)?
Antwort der Staatsministerin Serap Güler:
Die Aussagen des Bundeskanzlers stehen für sich.
Israel steht grundsätzlich das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht zu.
Die Sicherheit Israels ist Teil der deutschen Staatsräson.
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