Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Teil von Protokoll der 64. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Gökay Akbulut (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4658)
Hat die Bundesregierung sich inzwischen ein abschließendes völkerrechtliches Urteil über die Angriffe der USA und Israels gegen den Iran gebildet, und hat sie für ihre Meinungsbildung bislang interne oder externe völkerrechtliche Expertise (zum Beispiel welche Stellen und in welcher Form) eingeholt, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und, wenn nicht, warum nicht?
Antwort des Staatsministers Florian Hahn:
Die völkerrechtliche Bewertung militärischer Maßnahmen richtet sich nach der Charta der Vereinten Nationen und den einschlägigen Regeln des Völkerrechts.
Die Vereinigten Staaten haben ihre Rechtsauffassung hierzu in der Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 28. Februar 2026 und in ihrem Schreiben an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 10. März 2026 dargelegt.
Die Bundesregierung nimmt diese Darstellung zur Kenntnis.
Die Bundesregierung ist Frieden und Sicherheit in der Region verpflichtet und setzt sich für die Achtung und Stärkung des Völkerrechts ein. Sie hat – ähnlich wie die europäischen Partner – wiederholt den Iran aufgefordert, sein militärisches Nuklearprogramm überprüfbar einzustellen, sein ballistisches Raketenprogramm zu begrenzen, seine destabilisierenden und terroristischen Aktivitäten in der Region zu beenden und keine Gewalt gegen die eigene Bevölkerung auszuüben.
Relationen
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