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Erklärung von Hakan Demir (SPD) – Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Adam Balten, Marc Bernhard, weiteren Abgeordneten und …

dip / rede 05.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 10. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 20: Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Adam Balten, Marc Bernhard, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD ei. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Hakan Demir (SPD) – Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von den Abgeordneten Stephan Brandner, Adam Balten, Marc Bernhard, weiteren Abgeordneten und … Welchen Antrag die AfD-Fraktion hier heute vorlegt, erstaunt doch schon sehr. Sie fordert die Haftung von Bundesministerinnen und -ministern bei Pflichtverletzungen in ihrem Amt. So weit, so gut. Fakt ist: Sowohl Angestellte als auch Beamte im öffentlichen Dienst können bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung ihrer Amtspflicht gegenüber Dritten dafür haftbar gemacht werden. Diese Haftung geht laut Artikel 34 Satz 1 Grundgesetz auf den Staat über, der aber in solchen Fällen Regress beim handelnden Amtswalter nehmen kann. Dafür bedarf es auf jeder Ebene entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Bundesministerinnen und -minister stehen zum Staat in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Sie sind keine Beamtinnen bzw. Beamten, sie unterliegen somit keiner Disziplinargewalt. Und: Eine Regressregelung gibt es im Bundesministergesetz nicht. Aber – und das scheint die AfD-Fraktion überlesen zu haben – Bundesministerinnen und -minister können durchaus haftbar gemacht werden, wenn sie mit Vorsatz, grob fahrlässig, aus Untreue handeln oder den Staat vorsätzlich und sittenwidrig schädigen. Deswegen benötigen wir das Gesetz nicht. Denn kommt es zu einer Haftbarmachung in ihrem Sinne, so könnten, wie in den Fällen um die Maskendeals oder die Autobahnmaut, Schäden in Millionen- oder in Milliardenhöhe gar nicht von Einzelpersonen ersetzt werden. Auch Versicherungen würden sich solcher Summen nicht annehmen. Eine Haftung von Ministerinnen und Ministern könnte auch dazu führen, dass politisch komplexe Entscheidungen nicht oder nur zögerlich gefasst werden oder dass Akteure wissentlich Schaden durch rechtliche Schritte zuführen wollen. Das alles kann effektives Regieren einschränken und Vertrauen in die und in der Politik mindern. Was ich mich bei dem Antrag der AfD-Fraktion aber frage, ist: Wie beurteilt sie selbst die Handlungen, Verfehlungen und Straftaten ihrer eigenen Mitglieder? Die Bilanz des EU-Abgeordnetenbüros des jetzigen Fraktionsmitglieds Maximilian Krah lautet: mehrere Anklagen wegen Spionage für Russland und China sowie wegen Bestechung aus Russland, zusätzlich mehrere Ermittlungsverfahren wegen Bestechung aus diesen Ländern. Ein weiteres Mitglied der Fraktion, Sebastian Münzenmaier, wurde wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Immunität von mehreren ihrer Abgeordneten ist aufgehoben worden, weil sie gegen Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit hetzen, weil sie verdächtig sind, Geldwäsche betrieben zu haben und bestechlich zu sein. Die ehemalige Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, ein Teil der Reichsbürgergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß zu sein und das Ziel gehabt zu haben, einen Systemsturz und eine bewaffnete Stürmung des Bundestags herbeizuführen. Die von ihr geforderten Vertreibungspläne von Migrantinnen und Migranten und Deutschen kommt der Abschaffung der Demokratie gleich. Ihre Fraktionsmitglieder, ob im Bund oder in den Ländern, äußern sich menschenfeindlich, verherrlichen den Nationalsozialismus, verstoßen gegen die Menschenwürde und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Kurzum: Die AfD vertritt rechtsextreme und verfassungsfeindliche Positionen. Und damit zeigt sich: Die größte Pflichtverletzung im Amt betreibt sie. Die größte Pflichtverletzung im Amt ist sie. Denn sie steht nicht auf dem Boden unserer Verfassung, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es ist richtig, dass der Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft.

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