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Protokoll der 1032. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 31.03.2023 · WP 20 · 1032 · Original ↗

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Protokoll der 1032. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1032 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1032. Sitzung Berlin, Freitag, den 31. März 2023 I n h a l t : Vizepräsidentin Manuela Schwesig . . . . . . . . . 67 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 1. Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (Drucksache 108/23) . . . . 76 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 2. Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Drucksache 103/23) 76 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 3. Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 109/23) . . . 76 Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 77 Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 78 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 79 Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 80 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 81 Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 82 Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 107* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung 84 4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 94/23) . . . 84 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsministerin Michaela Kaniber (Bayern) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 5. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 47/23) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 6. Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines verursachergerechten Düngerechts – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 107/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Michaela Kaniber (Bayern) . . . . . . . . 84 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 85 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 7. Entschließung des Bundesrates für eine Initiative zur Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe (Corvus frugilegus) durch Aufnahme der Saatkrähe in die Liste der jagdbaren Arten nach Artikel 7 Absatz 3 i.V.m. Anhang II/B der EU- Vogelschutzrichtlinie – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 65/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 8. Entschließung des Bundesrates zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung – Antrag der Länder Saarland und Bremen, Thüringen – (Drucksache 91/23) . . . . . . . . . 68 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 68 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 105* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105* Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 9. Entschließung des Bundesrates „Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfristen für den Wiederaufbau aus dem Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ schnellstmöglich umsetzen“ – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – (Drucksache 93/23) . . . . . . . . . 76 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 106* 10. Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des in § 8 Absatz 7 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geregelten befristeten Einsatzes von ELSTER – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 100/23) . . . . . 86 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 86 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 87 11. Entschließung des Bundesrates für eine angemessene Vergütung von Pflegestudierenden – Antrag der Länder Berlin und Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 112/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Ulrike Gote (Berlin) . . . . . . . . . . . . . 87 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 88 12. Entschließung des Bundesrates „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden- Pflichtversicherung“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Thüringen – (Drucksache 102/23) . . . . . 69 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 69 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Daniela Schmitt (Rheinland-Pfalz) . . . . 105* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 71 13. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Industriestrompreises – Antrag der Länder Saarland und Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/23) . . . 71 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 71 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 72 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 14. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften (Drucksache 74/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 15. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes (Drucksache 75/23) 76 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 16. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Drucksache 76/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 106* 17. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 77/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . 92 Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . 93 Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 94 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen (Drucksache 78/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 19. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 über die Internationale Organisation für Navigationshilfen in der Schifffahrt (Drucksache 79/23) 76 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 106* 20. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Februar 2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Angola über den Luftverkehr (Drucksache 80/23) 76 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 106* 21. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen COM(2022) 672 final; Ratsdok. 15557/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 34/23, zu Drucksache 34/23) . . 95 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 22. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts COM(2022) 702 final; Ratsdok. 15896/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 25/23, zu Drucksache 25/23) . . 95 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 96 23. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung) COM(2022) 541 final; Ratsdok. 14223/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 15/23, zu Drucksache 15/23) . . 96 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 97 24. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung) COM(2022) 542 final; Ratsdok. 14217/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 16/23, zu Drucksache 16/23) . . 97 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 97 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99 25. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen COM(2022) 762 final; Ratsdok. 15835/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 37/23, zu Drucksache 37/23) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG COM(2022) 760 final; Ratsdok. 15834/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 38/23, zu Drucksache 38/23) 99 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 99 26. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem KMU- Wachstumsmarkt beantragen COM(2022) 761 final; Ratsdok. 16168/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 39/23, zu Drucksache 39/23) . . 99 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99 27. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung COM(2022) 707 final; Ratsdok. 15829/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 36/23, zu Drucksache 36/23) . . 99 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 28. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen COM(2022) 748 final; Ratsdok. 16258/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 41/23, zu Drucksache 41/23) . . 100 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 29. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung und ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und zur Streichung von Artikel 13 der Richtlinie 2000/43/EG und Artikel 12 der Richtlinie 2004/113/EG COM(2022) 689 final; Ratsdok. 15899/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 45/23) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Streichung von Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG und Artikel 11 der Richtlinie 2010/41/EU COM(2022) 688 final; Ratsdok. 15902/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 46/23) . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 100 30. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22) 76 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 106* 31. Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe (Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung – ReHV) (Drucksache 88/23, zu Drucksache 88/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 32. Verordnung zur Neuordnung des Rechts über bestimmte Lebensmittel (Drucksache 66/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 33. Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2023 (Drucksache 67/23) . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 34. Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (Drucksache 68/23) 101 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 35. Verordnung zur Modernisierung der Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe (Heilberufe- Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung) (Drucksache 81/23) . . . . . . . . 101 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 36. Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatenabrufverordnung (Drucksache 69/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 37. Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug- Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 70/23, zu Drucksache 70/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 38. Erste Verordnung zur Änderung der Gassicherungsverordnung (Drucksache 71/23, zu Drucksache 71/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 39. Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Drucksache 72/23) 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 40. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung (Drucksache 101/23) 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 41. Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (Drucksache 73/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106* 42. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 98/23) . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 107* 43. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze (Drucksache 115/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit . 102 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 108* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 44. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 116/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 73 Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 75 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 45. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen – Antrag der Länder Bremen, Saarland, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 117/23) . . . 88 Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 88 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 46. Entschließung des Bundesrates „Industriestandort Deutschland stärken, Produktion klimarelevanter Technologien hochfahren“ – Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 113/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 90 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 47. Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1 GG i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG – (Drucksache 123/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Beschluss: Dr. Miriam Meßling wird gewählt 67 48. Entschließung des Bundesrates „Neue Eigenwohnraumförderung“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 121/23) . . . . . . . . . . 91 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 91 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 49. Entschließung des Bundesrates zur Beibehaltung der Wahlmöglichkeit von Lohnsteuerklasse 3 und 5 für Ehegatten – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 122/23) . . . . . . . . . . 103 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 50. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 124/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 124/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 107* 51. Nationales Reformprogramm 2023 – Geschäftsordnungsantrag des Landes Niedersachsen – (Drucksache 125/23) . . . . . . . . . 76 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 107* 52. Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas- Wärme-Preisbremsengesetzes (Drucksache 127/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 104 Bundesrat – 1032. Sitzung – 31. März 2023 VII Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Georg Eisenreich (Bayern) Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Judith Gerlach, Staatsministerin für Digitales B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für Europa Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa H a m b u r g : Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Peter Beuth, Minister des Innern und für Sport M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie Ministerin der Justiz S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Monika Heinold, Finanzministerin Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 1032. Sitzung Berlin, den 31. März 2023 Beginn: 09.33 Uhr Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne die 1032. Sitzung des Bundesrates. Es ist mir eine große Ehre und Freude, heute unseren Bundesratspräsidenten vertreten zu dürfen. Für mich ist das Premiere und zugleich Probelauf für unsere Bundesratspräsidentschaft ab Herbst dieses Jahres. Ich will mich schon jetzt bei unserer Direktorin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die tolle Vorbereitung bedanken. – Wenn ich das gut über die Bühne bekomme, liegt es an Ihnen. Sollte es eine kleine Unwucht geben, sehen Sie es mir nach! Aber ich denke, wir bekommen das zusammen gut hin. Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, auf eine Initiative der zweiten Kammern des Weimarer Dreiecks hinzuweisen: Ende letzten Jahres sind die Senate Polens und Frankreichs und unser Bundesrat übereingekommen, ein Mitarbeiteraustauschprogramm mit dem Parlament der Ukraine zu gründen. Als Zeichen unserer Solidarität und zur Unterstützung der Vorbereitung auf den EU- Beitrittsprozess sind Mitarbeitende des ukrainischen Parlaments eingeladen, sich im Rahmen eines Arbeitsbesuches in Warschau, Paris und Berlin mit der Funktionsweise der jeweiligen zweiten Kammer vertraut zu machen. Die Zuerkennung des EU-Kandidatenstatus der Ukraine haben wir in der letzten Sitzung des Bundesrates einstimmig im Plenum begrüßt. Wir werden die Ukraine auf ihrem Weg in die EU aktiv unterstützen. Der Mitarbeiteraustausch ist ein ganz konkreter praktischer Schritt, dieses Vorhaben mit Leben zu erfüllen. Ich freue mich sehr, heute hier im Plenum die erste Teilnehmerin des Projekts aus der Ukraine, Frau Anna I s h c h e n k o , begrüßen zu können! Seien Sie uns ganz herzlich willkommen! Ласкаво просимо! (Beifall) Jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 52 Punkten vor. TOP 5 wird abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 47, 8, 12, 13 und 44 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 11 werden die Punkte 45, 46 und 48 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe Punkt 47 auf: TOP 47 Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 123/23) Es wird vorgeschlagen, Frau Dr. Miriam Meßling in den Ersten Senat zu wählen. Nach § 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen. Dann ist Frau Dr. Meßling, die ich übrigens herzlich auf unserer Besuchertribüne begrüße, gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute für die neue Aufgabe und gute Hand! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: TOP 8 Entschließung des Bundesrates zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung – Antrag des Saarlandes – (Drucksache 91/23) Dem Antrag sind die Länder Bremen und Thüringen beigetreten. Für eine Wortmeldung hat sich Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen gemeldet. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, eine Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen – als einen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut, einen Beitrag zur Unterstützung von Familien und einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit. Die für ein reiches Land wie Deutschland so beschämenden Zahlen sind uns ja allen wohlbekannt: Mehr als jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf, fast 3 Millionen Kinder und 1,5 Millionen junge Erwachsene galten 2021 als armutsgefährdet, und fast 2 Millionen Minderjährige bezogen im letzten Jahr Leistungen nach dem SGB II. Das sind die bundesweiten Zahlen, von Flensburg bis Garmisch, von Aachen bis Cottbus. Ich möchte aber, um deutlich zu machen, wie sehr uns, wie sehr mich das Thema drängt, einige Zahlen aus Bremen ergänzen: Die Armutsgefährdungsquote von Kindern beträgt 40 Prozent, bei Familien mit mehr als zwei Kindern liegt sie sogar über 60 Prozent, und gut 30 Prozent der Kinder in der Stadt Bremen beziehen derzeit Hilfen nach dem SGB II. Mit diesen Zahlen steht Bremen nicht allein. In Städten wie Essen, Duisburg, Gelsenkirchen, Dortmund oder auch Wilhelmshaven ist es nicht anders. Das zeigt: Kinder- und Jugendarmut ist ein strukturelles Problem, ein Problem, dessen Schärfe in der Republik zudem sehr ungleich verteilt ist. Es trifft vor allem die Ballungsräume, die aufgrund von Strukturwandel und Arbeitslosigkeit ohnehin besondere Herausforderungen haben. Meine Damen und Herren, Kinderarmut führt zu Segregation, Kinderarmut schränkt Teilhabe ein und reduziert Bildungschancen, Kinderarmut hat negative Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg junger Menschen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen; denn wir können es uns nicht leisten, große Teile unserer jungen Generation einfach zurückzulassen. Wir sind jedem einzelnen Kind schuldig, dass es nicht in Armut aufwächst. Deswegen ist es so dringlich, nach der Einführung des Bürgergeldes nun mit der Einführung der Kindergrundsicherung unsere sozialen Unterstützungssysteme neu aufzustellen. Denn wir müssen uns ja eingestehen, dass die derzeitigen Regelungen zahlreiche Unzulänglichkeiten aufweisen. Sie sind zu bürokratisch, sie sind zu komplex, sie sind bisweilen nicht zielgenau. Und sie sind häufig so gestrickt, dass sie die Menschen eher abschrecken, ihnen zustehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb muss es bei einer Reform um mehr als Digitalisierung oder Verwaltungsmodernisierung gehen. Wer den Änderungsbedarf auf diese Aspekte reduziert, der blendet die wirkliche Dimension des Problems aus. Das tut leider auch der Bundesfinanzminister, der im Februar die steigende Zahl der von Armut betroffenen Kinder vor allem mit der Zuwanderung begründete und im Weiteren die Frage stellte, ob man einer zugewanderten Familie – Zitat – „einfach mehr Geld“ bereitstellen oder nicht besser in Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration investieren sollte. Ja, es ist richtig, die Aufnahme vor allem ukrainischer Geflüchteter ins SGB II hat dazu geführt, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich gestiegen ist. Aber deshalb die existenziellen Unterstützungsleistungen für Familien einerseits und die Angebote der Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration andererseits gegeneinanderzustellen, ist grundlegend verfehlt und wird dem Problem nicht gerecht. Meine Damen und Herren, für mich gibt es kein Entweder-oder. Es darf kein Entweder-oder geben. Wir müssen beides tun, zugunsten aller Kinder, aber auch im wohlverstandenen Eigeninteresse unserer Gesellschaft. Für Bremen kann ich sagen: Wir haben gehandelt, wo wir können, durch den Ausbau der Kitabetreuung, gerade auch in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen, durch das Angebot des kostenlosen Mittagessens für Kinder aus bedürftigen Familien und durch soziale Angebote im Quartier. Aber all diese Maßnahmen bleiben ohne eine grundlegende Reform der Unterstützungsleistungen für Kinder und ihre Familien nur Stückwerk. Sie gehen mit den Folgen der Armut um, ohne die eigentliche Ursache, nämlich die Einkommensarmut der Familien, anzugehen. Und ja: Eine grundlegende Reform wird Bund und Länder etwas kosten. Eine wirksame Kindergrundsicherung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Aber es ist allerhöchste Zeit, den Vereinbarungen und Worten nun endlich Taten folgen zu lassen. Es ist an der Zeit, die Kinderarmut entschieden und entschlossen anzugehen, so wie wir auch die Krisen der letzten Jahre gemeinsam entschieden und entschlossen angegangen sind. Das Bundesfamilienministerium hat hierzu einen Aufschlag gemacht. Eine Zustimmung des Bundesrates zum vorliegenden Entschließungsantrag des Saarlandes, dem wir in Bremen aus voller Überzeugung beigetreten sind, würde signalisieren: Die Länder sehen die Arbeit an dem Konzept der Kindergrundsicherung nicht nur als dringlich an, sondern werden sich konstruktiv in die Diskussion einbringen. Aus diesem Grund bitte ich alle, die der Entschließung bisher skeptisch gegenüberstehen, sich einen Ruck zu geben. Ein positives Votum wäre ein starkes Zeichen für die Zukunft aller Kinder in unserem Land. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Herr Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung nach Maßgabe von Änderungen zu fassen. Die Abstimmung dazu soll getrennt nach Buchstaben erfolgen. Ich bitte zunächst um Ihr Handzeichen für den Buchstaben a. – Minderheit. Wer stimmt für den Buchstaben b? – Minderheit. Wer stimmt dafür, die Entschließung unverändert zu fassen? – Minderheit. Der Bundesrat hat damit die Entschließung n i c h t gefasst. Ich komme zu Punkt 12: TOP 12 Entschließung des Bundesrates „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden- Pflichtversicherung“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg – (Drucksache 102/23) Dem Antrag ist Thüringen beigetreten. Es liegen mir Wortmeldungen vor, zunächst von Herrn Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die furchtbare Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat gezeigt, dass Deutschland widerstandsfähiger werden muss. Die Schäden waren enorm. Allein in unserem Bundesland, in Nordrhein-Westfalen: 49 Menschen, die ihr Leben verloren haben; viele Häuser und Unternehmen, viel öffentliche Infrastruktur zerstört oder massiv beschädigt. Viele Familien standen vor dem Nichts. Menschenleben und 1 Anlagen 1 und 2 Gesundheit sind durch nichts zu ersetzen, aber der materielle Schaden sollte niemanden in Existenzangst bringen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten waren und sind sich einig: Die bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen. Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen. Bis heute hat die Bundesregierung leider keine brauchbare Lösung präsentiert: Verzögerungstaktik, an einigen Stellen offen zutage tretende Ablehnung. Aus unserer Sicht besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf, denn wir müssen dafür sorgen, dass beim nächsten Unglück kein Mensch vor dem absoluten finanziellen Ruin steht. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Wir müssen mit immer häufigeren Extremwetterereignissen rechnen. Deshalb gilt es zum einen, den Klimawandel zu bekämpfen. Klimaschutz ist die größte Aufgabe unserer Generation von Entscheidungsträgern. Uns muss es gelingen, Deutschland zum klimaneutralen Industrieland zu machen. Gleichzeitig müssen wir in unserem Land die Folgen des Klimawandels besser antizipieren und uns vorbereiten. Bundesweit hat nur die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer eine Elementarschadenversicherung. Das ist schlicht zu wenig. Zur Klimaanpassung gehört auch, sich auf künftige Unwetter vorzubereiten und ihre Folgen abzufedern. Es darf nicht sein, dass unmittelbar nach einem solchen Großschadensereignis alle lange Listen mit To-dos schreiben und sich ehrlich vornehmen: „Wir tun da jetzt was!“, und dann alles nachher wieder im Klein-Klein oder unter dem Druck von Lobbyinteressen versandet. Das wirft auch kein gutes Licht auf die politische Kaste als Ganzes. Wir brauchen da deutlich mehr Weitsicht. Ich will im Übrigen daran erinnern, dass die Kosten für Schäden der öffentlichen Infrastruktur ja bei der öffentlichen Hand bleiben. Das muss man immer sehen: Wann immer solch ein Schaden eintritt, wird noch genug an den öffentlichen Haushalten hängen bleiben. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben große Solidarität erfahren: Europa, Bund, Länder haben geholfen. Dafür kann man nicht oft genug Danke sagen. Das ist nicht selbstverständlich. Die Haushalte sind überall knapp. Angesichts der steigenden Zahl von Unwetterkatastrophen ist unsere Pflicht, eine solche Solidarität – wer auch immer beim nächsten Mal betroffen sein wird – nicht heute schon als selbstverständlich anzunehmen, auch was die Regulierung privater Schäden angeht. Wie oft sollen wir den Klingelbeutel rumgehen lassen? Wenn der nächste Schaden bei uns eintritt, müssten wieder alle anderen solidarisch helfen. Deshalb stehe ich heute erneut hier zu diesem Thema, weil ich glaube, dass wir Solidarität immer nur dann in Anspruch nehmen und gewähren sollten, wenn es keine Alternative gibt. Hier gibt es aber eine Alternative. Deswegen ist dieses Thema noch einmal auf der Agenda. Ich will zum Schluss noch das Thema Fristverlängerung ansprechen. Auch dazu gibt es öffentliche Zusagen, aber umgesetzt ist bisher nichts. Ich finde das, ehrlich gesagt, ziemlich misslich. Ich will nicht insinuieren, ich will nicht Böswilligkeit unterstellen, aber: Wer in den betroffenen Gebieten unterwegs ist, der sieht, dass da noch viel zu tun ist, und unsere Verfahrensvorschriften führen dazu, dass mancher noch gar keinen Antrag hat schreiben können. Das kann man wieder als solches kritisieren, es ist aber nun einmal so. Im Sommer läuft die Frist dafür aus, öffentliche Mittel beantragen zu können. Auch da sollten wir jetzt in die Umsetzung gehen. Weitere drei Jahre sind nicht zu viel, sondern der jetzigen Situation dort angemessen. Auch da noch einmal die herzliche Bitte an den Bund, die öffentlich zugesagte Fristverlängerung zu ermöglichen. Die Justizminister der Länder haben sich klar für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Die Ministerpräsidenten waren sich einig. Der Bundeskanzler hat es zugesagt. Meine Damen, meine Herren, der Ball liegt jetzt schlicht bei der Bundesregierung. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! – Ich gebe das Wort Herrn Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen- Anhalt. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident Wüst hat uns soeben die Situation an der Ahr noch einmal in Erinnerung gerufen und eindringlich auf das Thema Pflichtversicherung für Elementarschäden hingewiesen. Gestatten Sie mir, dass ich das noch um Aspekte aus dem Land Sachsen-Anhalt ergänze: Die extremen Hochwasserereignisse von 2002 und 2013 an der Elbe, verbunden mit extremsten Schäden an der Infrastruktur, sowie 2017 im Harz unterstreichen die Verletzbarkeit unserer Gesellschaft und auch unsere Anfälligkeit für Hochwasserereignisse. In Sachsen-Anhalt wurden seitdem über 1,4 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert. Das Land ist dadurch gewiss sicherer geworden. Dennoch wird es keinen Hochwasserschutz geben, der eine hundertprozentige Sicherheit verspricht. Mit großer Sorge erfüllt mich daher die Tatsache, dass es uns trotz der extremen Ereignisse und unserer immensen Anstrengungen der letzten Jahrzehnte bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht gelungen ist, die bestehende Quote der Elementarschadenversicherungen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung auf über 50 Prozent zu steigern. Das Bild ist – cum grano salis – bundesweit einheitlich. Das bedeutet in der Folge in dieser Situation nichts anderes, als dass der unversicherte Teil der versicherbaren Bevölkerung im Falle eines extremen Hochwasseroder Starkregenereignisses ohne finanzielle staatliche Unterstützung vor dem finanziellen Ruin steht. Es wurde gerade schon eindringlich darauf hingewiesen. Das kann uns politisch nicht befriedigen, es kann uns nicht ruhigstellen, und es zeigt eben auch die Grenzen des Versicherungssystems in diesem Bereich auf. Meine Damen und Herren, ich glaube nicht daran, dass wir es in überschaubaren Zeiträumen schaffen werden, die Versicherungsquote nach dem Freiwilligkeitsprinzip signifikant zu erhöhen. Die bisherigen Bemühungen haben jedenfalls nicht dazu geführt. Insoweit war der Prüfauftrag der Sonderumweltministerkonferenz aus dem Oktober 2021 im Lichte der Ereignisse an der Ahr, die rechtlichen Bedenken gegen eine Pflichtversicherung für Elementarschäden noch einmal zu prüfen und die bis dahin bestehende Sichtweise zu überdenken, ganz folgerichtig. Das Gutachten des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen aus dem Jahr 2022 zu dieser Frage, die Positionierung der Justizministerkonferenz und – es wurde bereits erwähnt – der Ministerpräsidentenkonferenz sprechen eine deutliche Sprache. Natürlich sind Detailfragen offen, und man kann eine Menge Rechtsfragen dazu aufwerfen, aber sie scheinen mir nicht unlösbar. Gewiss müssen wir bei den Detailfragen auch Sozialverträglichkeit mit im Blick haben; das liegt mir besonders am Herzen. Aber das kann, das muss geklärt werden, und deshalb ist Vertagen aus meiner Sicht keine Option. Alleingänge durch die Länder, wie vonseiten des Bundes zu hören, kann es bei diesem elementaren Thema aus meiner Sicht nicht geben, und daher unterstützen wir aus Sachsen-Anhalt den eingeschlagenen Weg der Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Professor Dr. Willingmann! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Staatsministerin Schmitt (Rheinland-Pfalz) abgegeben. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wir stimmen ziffernweise ab. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. 1 Anlage 3 Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Wer dafür ist, die Entschließung wie soeben festgelegt zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 13: TOP 13 Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines Industriestrompreises – Antrag des Saarlandes gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/23) Dem Antrag ist Bayern beigetreten. Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland vor. Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den zurückliegenden Wochen und Monaten sind zur Krisenbewältigung einige Instrumente auf den Weg gebracht worden: Strom- und Gaspreisbremse und aktuell, in diesen Tagen, die Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium, wenn es um die Frage von Heizöl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern geht. All das hatte den Zweck, dazu beizutragen, dass die Wirtschaft nicht gänzlich in die Knie geht, wenn die Energiepreise bei uns aufgrund des furchtbaren Krieges extrem in die Höhe gehen. Das ist im Grunde genommen schon ein bisschen der Blick auf das Jetzt und vor allem in die zurückliegende Zeit. Wir sind jetzt gefordert, den Blick wieder nach vorn zu richten. Denn wir müssen schlicht und ergreifend unterstellen, dass wir, was die Energiepreisentwicklung angeht, nicht mehr auf das Vorkrisenniveau zurückkehren werden, zumindest nicht in absehbarer Zeit. Deshalb müssen wir uns überlegen, was abseits dieser originären Kriseninstrumente, die auf den Weg gebracht worden sind, zu tun ist, immer gemessen an dem Ziel: Wie können wir es schaffen, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes, der Industrie, insbesondere der energieintensiven und vor allem auch in Außenhandelsbeziehungen stehenden Unternehmen – und ich sage ganz ausdrücklich: ganz gleich welcher Größenordnung – in Zukunft gesichert werden kann? Das ist letztendlich die Aufgabenstellung. Sie, wie ich auch, sind sicherlich viel unterwegs und werden dazu eine ganze Reihe von Gesprächen führen. Bei mir sind es im Wesentlichen zwei Punkte, die immer als Gelingensvoraussetzungen dafür definiert werden, wie wir an diesem Standort wettbewerbsfähig bleiben können. Das Erste ist das Thema Fachkräftesicherung. Dazu ist in dieser Woche im Bundeskabinett ja einiges auf den Weg gebracht worden. Damit bekommen wir Instrumente an die Hand, die es natürlich auszufüllen gilt. Aber das Zweite, was immer gleich angesprochen wird, ist das Thema Energieversorgung, in der Ausprägung: Haben wir genug? Ist sie sicher? Ist sie aus erneuerbaren Energien, abgebildet für die Zukunft? Und was kostet sie mich? Das sind sozusagen die wesentlichen Maßgaben. Gerade beim letzten Punkt geht es darum, jetzt wirklich Planungssicherheit für die Unternehmen hier im Land zu schaffen. Darum geht es heute auch in unserem Antrag. Die wesentliche Stoßrichtung dieses Antrags ist, noch einmal deutlich zu machen, dass Planungssicherheit das eine ist, aber auch die Zügigkeit, mit der wir diese Planungssicherheit gewährleisten müssen. Das Zweite ist, dass wir definieren müssen, dass wir über die gesamte Übergangsphase, die wir brauchen werden, um wirklich im Zeitalter der erneuerbaren Energien anzukommen, eine kalkulierbare Grundlage schaffen, damit die Unternehmen, die jetzt eine Entscheidung zu treffen haben, wissen: Komme ich hierher? Oder möglicherweise: Bleibe ich hier? Gehe ich in die Investition in meinen Bestand? Was sind meine Rahmenbedingungen, und werde ich mit dieser Investition in den nächsten Jahren überhaupt in der Lage sein, Geld zu verdienen? – Und dabei ist eben die Frage, wie hoch der Strompreis ist, wie hoch die Energiepreise sind, ein ganz entscheidender Faktor. Das ist nicht nur das Ergebnis eines Sammelsuriums an Gesprächen oder irgendeines Bauchgefühls, sondern das ist natürlich an vielen Zahlen ablesbar, ein Stück weit sogar über einen längeren Zeitraum, aber definitiv in der letzten Phase sehr verstärkt. Heute sind noch einmal ein paar Zahlen dazu in der Öffentlichkeit, was zum Beispiel die klassische Fahrzeugproduktion angeht, bei der wir in den letzten zehn Jahren und beschleunigt in den letzten Jahren hier in Deutschland einen Rückgang von 36 Prozent hatten, bei einem gleichzeitigen Aufbau von Produktionskapazitäten im Ausland. Ich finde, das muss uns alarmieren, und es muss uns zu der Frage führen: Was müssen wir an diesem Standort ändern, damit sich eine solche Entwicklung in Zukunft nicht fortsetzt? Die Begründung dafür ist sicherlich nicht monokausal ausgestaltet. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Aber ein Grund ist sicherlich die Preisstruktur, wie wir sie hier haben. Ich zumindest bin der Auffassung, dass wir das nicht über die Löhne lösen sollten, sondern auf einen anderen wesentlichen Kostenfaktor gehen müssen, und das ist der Energiepreis. Und das in einer jetzt nochmals verschärften Situation: Wenn das die allgemeine Entwicklung ist, sehen wir eine zusätzliche Verschärfung. Wenn wir uns angucken, was die Industriestrategie Chinas ausmacht, und wenn wir uns angucken, was für eine Wettbewerbssituation die Biden-Administration mit dem Inflation Reduction Act auf den Weg gebracht hat, wissen wir, dass die Zeit da ist, zu handeln. Jetzt ist sozusagen das entscheidende Momentum. Wir müssen deutlich machen, dass das für eine Übergangsphase gilt, und zwar so lange, wie der Übergang letztendlich dauert. Jetzt gibt es dazu die Äußerungen vonseiten der Bundesregierung, des Bundeswirtschaftsministers, und ich bin ihm dafür sehr dankbar, denn das zeigt ja, dass das Problem dort genauso erkannt worden ist. Ich nehme aber wahr, dass das Zeitfenster dafür nicht so groß ist, wie man vielleicht meinen könnte oder wollte. Auch der Investitionsattentismus, der sich bisweilen schon eingestellt hat, ist schädlich. Vor allem werden Entscheidungen, die jetzt in einem engen Zeitfenster getroffen werden und gegen uns als Standort ausfallen, nicht noch einmal aufgerufen werden. Wir werden dafür keine zweite Chance bekommen. Deshalb brauchen wir jetzt Klarheit darüber, wie es sein wird, damit diese Entscheidungen in dem Rahmen getroffen werden, den wir für förderlich halten, und damit es eben eine Entscheidung ist, die für diesen Standort hier ausfällt und das bewirkt, was wir haben wollen: den Erhalt von Arbeitsplätzen dort, wo es geht, wo es von den Produktionsumfängen, von den Produkten her geht, aber auch dort, wo letztendlich neue Arbeitsplätze entstehen müssen. Genau das ist Teil der Transformation, aber sie darf jetzt nicht an entscheidender Stelle ausfallen. Wenn diejenigen, die wir ja, wenn die Energieerzeugung umgestellt ist, gerade an den Punkt gebracht haben wollen, dass sie als transformierte Betriebe wettbewerbsfähig sind, auf der Wegstrecke verloren gegangen sind, wäre das sozusagen der Ausweis dessen, dass wir nichts gekonnt haben. Deshalb brauchen wir – und das würde ich gerne deutlich machen – jetzt eine Entscheidung. Natürlich muss diese beihilfekonform sein. Und das Dritte will ich auch sagen: Sie muss unbürokratisch sein. Es kann nicht sein, dass wir die Unternehmen mit der Form der Antragstellung in ein System hineinführen, in dem sie sich noch mal als Subventionsempfänger fühlen. Das ist sicherlich kein unternehmerisches Klima, das wir in Deutschland entstehen lassen sollten, sondern wir brauchen etwas, das funktioniert und den Unternehmen Lust macht, wieder hier in Deutschland zu investieren. Dafür wollen wir mit dieser Entschließung etwas Rückenwind für den Bundeswirtschaftsminister geben. Ich bitte insofern um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank und Glück auf! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Rehlinger! – Das Wort hat Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen. Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst einmal sehr herzlich dem Saarland und – etwas später – Schleswig-Holstein dafür, dass diese beiden Länder ein Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, dass nach meinem Dafürhalten öffentlich immer noch weit unterschätzt wird. Mich erinnert die Situation in unserer Industrie an einen Moorbrand. Niedersachsen hat große Moorlandschaften, und ich kann Ihnen sagen: Ein Moorbrand ist dasjenige Feuer, das am schwierigsten zu bekämpfen ist. Es entsteht nämlich nicht an der Erdoberfläche, sondern im Untergrund, und frisst sich durch. Wenn es dann sichtbar wird, hat es schon ein beträchtliches Ausmaß erreicht und ist ungeheuer schwer wieder unter Kontrolle zu bekommen. Was ist die Parallele zu unserer Industrie? Wir erleben ganz unauffällige Entwicklungen, die jetzt erst am Anfang stehen. Aber sie werden ihre Konsequenzen haben. Da wird Produktion reduziert, zum Beispiel in der chemischen Industrie. Da beginnen Unternehmen, Produktion zu verlagern, zum Beispiel in der chemischen Industrie. Da stellen Unternehmen fest, dass sie bei internationalen Aufträgen nicht mehr wettbewerbsfähig sind, zum Beispiel in der Stahlindustrie. Und das ist erst der Anfang. Wir hören von immer mehr Unternehmen, dass sie sich sehr ernste Sorgen über ihre Wettbewerbsfähigkeit machen. Und wer weiß, dass unsere Industrieunternehmen fast durchweg international agieren, der kann nicht weghören, sondern muss das ernst nehmen. Deutschland war niemals ein Niedrigpreisland, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber da hat sich mittlerweile etwas Entscheidendes getan: Wenn Energie in den Vereinigten Staaten für 1 bis 2 Cent je Kilowattstunde bezogen werden kann und in Deutschland 14 Cent kostet, dann haben wir es mit einer tektonischen Verschiebung zu tun. Niemand soll sagen, das hätte man nicht absehen können. Wir erleben eine Gefährdung bestehender Industrien. Und es kommt noch ein Weiteres hinzu: Im Zusammenhang mit der Transformation bilden sich neue große zukunftsträchtige Industriezweige, und da werden jetzt die Claims abgesteckt. Da wird jetzt darüber entschieden, wo eine Produktion stattfindet. Und unter den Bedingungen, die wir derzeit haben, besteht das echte Risiko, dass diese Investitionsentscheidungen nicht in Deutschland, sondern außerhalb unserer Grenzen realisiert werden. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Die Batteriezellproduktion wird ein ganz wesentlicher Teil der Automobilindustrie der Zukunft sein. Die Batterie ist mit Abstand die wichtigste Komponente am Auto der Zukunft. Etwa 40 Prozent der Kosten sind bei der Batterie verankert. Nach einer Untersuchung eines amerikanischen Thinktanks, etwa einen Monat alt, sind 80 Prozent der europäischen Projekte derzeit wieder zur Prüfung gestellt, darunter viele Vorhaben, von denen eigentlich schon alle Beteiligten gemeint hatten, da sei ein Haken dahinter. 80 Prozent! Ich sage das deswegen so drastisch, weil ich mir ernste Sorgen mache und weil ich es auffällig finde, dass diese bedrohliche Entwicklung in der öffentlichen Diskussion – meines Erachtens – derzeit völlig unterbelichtet ist. Diese Themen, die uns hier gerade befassen, werden Sie derzeit relativ selten in der Medienberichterstattung erleben, geschweige denn, dass wir feststellen können, dass es schon eine angemessene politische Reaktion gegeben hätte. Das gilt sowohl für die nationale wie auch für die europäische Ebene. Wir haben gehört, dass die Bundesregierung an Klimaschutzverträgen arbeitet. Das klingt gut – man müsste wissen, was sich im Einzelnen hinter dieser Vorstellung verbirgt. Wir wissen, dass in Brüssel die Europäische Kommission mit dem Net-Zero Industry Act gewissermaßen ihre Leitplanken festgelegt hat, damit aber, ehrlich gesagt, aus meiner Sicht heraus eine in keiner Weise zufriedenstellende Antwort auf die eigentliche Herausforderung gibt, über die wir hier sprechen. Denn auch das ist noch hinzuzufügen: Es ist nicht allein die Energiepreisentwicklung, sondern es ist zum Beispiel auch die Vorgehensweise der Vereinigten Staaten, die wir in unsere Strategie einbeziehen müssen. Es gibt in Deutschland manchmal die Neigung, so ein bisschen lässig zu sagen: Ach, die Amerikaner! Die schmeißen nur so mit Geld um sich. – Das ist falsch. Ich glaube, dass die amerikanische Vorgehensweise ausgesprochen clever und intelligent ist, indem sie nämlich – erstens – öffentliche Unterstützung in der Tat an den Aufbau von klimaneutraler Industrie bindet, aber – zweitens – insbesondere über sogenannte Tax Credits über einen längeren Zeitraum hinweg ihren Unternehmen die Chance bietet, auch über die eigentliche Investition hinaus Erträge zu generieren, um so gleichzeitig als Staat natürlich wesentlich besser dazustehen, als wenn dieselben Unternehmen außerhalb amerikanischer Grenzen investieren würden. Ich frage mich, warum wir dazu in Europa und in Deutschland eigentlich nicht in der Lage sein sollten. Da wird dann immer leichter Hand gesagt: Na ja, wir wollen doch keinen Subventionswettlauf. – Das klingt gut, löst aber kein einziges Problem, und man kann auch in Schönheit sterben. Aber zu empfehlen ist das nicht, gerade nicht in einer solchen Frage. Was ist notwendig? Wir müssen uns konzentrieren auf die Hilfe für die energieintensive Industrie – und die gibt es in reichem Umfang in Deutschland. Wir sollten uns darüber einig sein, dass es um ein klares Ziel geht: diese Industrie in die CO2-Neutralität zu überführen, sie aber auch im Übergangszeitraum zu unterstützen, damit sie dieses Ziel erreichen kann. Unternehmen, die heute investieren wollen und CO2-neutral werden könnten, werden das in vielen Fällen auch beim allerbesten Willen nicht können, ganz einfach, weil die erneuerbaren Energien noch nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Ich finde, das ist schon ein legitimer Anlass für den Staat, an dieser Stelle zu sagen: Ja, dann müssen wir in diesem Übergangszeitraum helfen. Das Stichwort dafür lautet dann: Carbon Contracts for Differences. Das ist dann auch der richtige Ort, um über den Industriestrompreis zu sprechen. Und wir müssen über steuerliche Unterstützung reden, beispielsweise Superabschreibungen – auch ein Stichwort der aktuellen Diskussion – oder eben Tax Credits nach dem amerikanischen Beispiel. Ich behaupte nicht, dass das ein leichtes Thema ist. Das ist wirklich ein komplexes, ein schwieriges Thema. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass wir gewissermaßen sehenden Auges den Dingen ihren Lauf lassen, anstatt uns an die schwierige Arbeit zu machen, die deutsche Industrie jetzt tatsächlich zu verteidigen. Das ist mir ein echtes Anliegen. Wenn man sich fragt: „Warum haben wir eigentlich ein sehr wohlhabendes Land, warum haben wir die Möglichkeit, einen sehr handlungsfähigen Sozialstaat aufzubauen?“, dann hängt die Antwort insbesondere damit zusammen, dass wir ein Industrieland sind. Dieses Profil zu verteidigen, ist wirklich die Mühe wert. Wir haben etwas zu verteidigen. Ich finde, wir sollten als Länder darauf hinarbeiten, einen gemeinsamen Beschluss aller 16 Länder in dieser Hinsicht herbeizuführen, und unseren Teil dazu beitragen, dass dieses dröhnende Schweigen in dieser Diskussion ein Ende findet und wir endlich ins Handeln kommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Weil! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Umweltausschuss zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44: TOP 44 Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 116/23) Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Vogt aus Bremen vor. Kristina Vogt (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Staat hat durch das Grundgesetz die Aufgabe übertragen bekommen, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Das gilt auch für die strukturellen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Trotz aller Fortschritte und positiven Entwicklungen ist aber nicht zu übersehen, dass es dringend weiterer Aktivitäten bedarf, damit Frauen auf dem Arbeitsmarkt endlich gleichgestellt sind. Denn Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor benachteiligt. Das liegt nicht nur daran, dass ihre Erwerbsquote deutlich niedriger ist als die der Männer. Ein paar Fakten: Nahezu viermal so viele Frauen wie Männer gingen im Jahr 2021 einer Teilzeitbeschäftigung nach. 65 Prozent der geringfügig Beschäftigten waren im gleichen Jahr Frauen. Und Frauen finden sich häufiger als Männer im Niedriglohnsektor wieder. Frauen übernehmen immer noch einen Großteil der unbezahlten Hausarbeit, der unbezahlten Kinderbetreuung und der unbezahlten Pflege von Angehörigen – mit Folgen für die Berufsbiografien und ein auskömmliches Einkommen. Der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland lag im Jahr 2021 bei ungefähr 18 Prozent. Nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2022 liegt das auf das Erwerbsleben gerechnete Einkommen von Frauen nur bei circa 50 Prozent des Einkommens von Männern. Das hat enorme Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung von Frauen im Berufsleben und vor allen Dingen auf ihre Altersabsicherung. Die Einkommenslücke ist schon enorm: Zwischen Männern und Frauen lag sie im Jahr 2021 bei durchschnittlich 18,3 Prozent. Aber die durchschnittliche Differenz bei den Altersrenten liegt bei 49 Prozent. Das besagt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts – WSI –, aus der ich hier zitiert habe. Das Bundesland Bremen ist der Meinung, dass es an der Zeit ist, die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern zu verringern und perspektivisch vollständig zu schließen. Der Entschließungsantrag verfolgt darum zwei genderbezogene Hauptziele: erstens die Tarifbindung zu erhöhen und zweitens Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Ich will kurz erläutern, warum das unserer Ansicht nach geeignet ist, um die Entgeltlücken zu verkleinern: Frauen würden von einer besseren Tarifbindung in ganz besonderem Maße profitieren, denn Frauen arbeiten überproportional in unteren Lohngruppen, und Tarifverträge helfen – ganz kausal – bei der Verringerung des Lohnrückstandes gegenüber männlichen Beschäftigten. In tarifgebundenen Branchen sind die Lohnlücken nämlich deutlich kleiner. Darüber hinaus erfahren alle Beschäftigten im Rahmen der Tarifbindung regelmäßig eine Anpassung ihrer Löhne und Gehälter. Die Tarifbindung geht aber deutlich zurück und damit auch der Anteil der Beschäftigten, für den die Regelungen eines Tarifvertrags gelten. Waren im Jahr 2000 bundesweit noch circa 68 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben beschäftigt, waren es elf Jahre später nur noch 52 Prozent. Die abnehmende Tarifbindung wirkt sich nicht nur negativ auf Arbeitsbedingungen und Einkommen der Beschäftigten aus, sie hat auch weitere Folgen: Die Kaufkraft sinkt, Sozialabgaben sinken pro Jahr um circa 30 Milliarden Euro, und die abnehmende Tarifbindung führt zu geringeren Steuereinnahmen in Höhe von circa 18 Milliarden Euro. Die wesentliche Ursache für die abnehmende Tarifbindung liegt im Mitgliederschwund bei den Sozialpartnern. Besonders zum Tragen kommt jedoch der Rückgang tarifgebundener Mitgliedschaften von Arbeitgebern bei gleichzeitiger Öffnung der Arbeitgeberverbände für die sogenannten Mitgliedschaften ohne Tarifbindung. Die Ausgestaltung als Arbeitgeberverband mit OT-Mitgliedschaften erschwert den Abschluss von Branchentarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erheblich. Antragstellungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen werden unmöglich, wenn auf Arbeitgeberseite OT- Mitgliedschaften bestehen. Mit einem Verbot von OT-Mitgliedschaften kann ein entscheidendes Hindernis für den Abschluss und die Verbreitung von Tarifverträgen beseitigt und damit die Entgeltgleichheit der Geschlechter befördert werden. Ein zweites großes Hindernis für die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt sind die Minijobs. Minijobs sind auf dem Papier sozialversicherungs- und steuerfreie Teilzeittätigkeiten und sollen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und Zuverdienste für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Das Steuer- und Sozialversicherungssystem setzt mit dem Minijobsystem allerdings falsche Anreize, mit Folgen insbesondere für weibliche Beschäftigte. Minijobs sind insbesondere im Niedriglohnsektor angesiedelt und gehen mit niedrigen Einkommen und geringer sozialer Absicherung einher. Es gibt Branchen, in denen Minijobs überwiegen – und wir reden hier nicht über die Rentnerin, die sich etwas dazuverdient, sondern wir reden überwiegend über Frauen, die ausschließlich von Minijobs leben und denen damit jegliche soziale Absicherung fehlt, wie wir ja in der Pandemie gesehen haben. Minijoberinnen und Minijobber haben in der Regel übrigens kaum Perspektiven auf eine Festanstellung oder Aufstiegschancen. 65 Prozent der geringfügig Beschäftigten waren im Jahr 2021 Frauen, insbesondere Alleinerziehende, aber auch verheiratete Frauen. Dies ist ein alarmierender Trend, da sie im Laufe ihres Erwerbslebens ein weit geringeres Einkommen haben als Männer und damit einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind. Sehr geehrte Damen und Herren, strukturelle und ökonomische Benachteiligungen von Frauen verhindern nicht nur die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit. Sie stehen auch einer zukunftsfähigen Entwicklung des Arbeitsmarktes entgegen. Gendergerechtigkeit im Erwerbsleben ist kein Gender-Gaga, wie ich mir öfter anhören musste, sondern Entgeltgleichheit ist ein maßgeblicher Standortfaktor im Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte geworden. Die Stärkung des Tarifsystems und der Tarifbindung einerseits sowie die sozialversicherungs- wie steuerbezogene Regulierung der Minijobs andererseits sind deshalb tragende Säulen auf dem Weg zur Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsleben. Darum bringen wir den Entschließungsantrag zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt in den Bundesrat ein. Zur Umsetzung wird die Bunderegierung gebeten, die Vorbereitungen für ein Bundestariftreuegesetz zeitnah in die Vorlage eines Gesetzentwurfs münden zu lassen, diesen auf Länderebene abzustimmen und weitere Akteure einzubeziehen, die Möglichkeiten eines gesetzlichen Verbots von Mitgliedschaften ohne Tarif in Arbeitgeberverbänden zu prüfen und umzusetzen sowie Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit stufenweise ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen bis zur Höhe von 2 000 Euro monatlich brutto umzuwandeln und dabei sowohl Ausnahmeregelungen für Schülerinnen, Schüler und Studierende als auch für Rentnerinnen und Rentner vorzusehen. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Senatorin Vogt! – Um das Wort hat gebeten: Herr Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen. Bodo Ramelow (Thüringen): Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der 31. Juli 1919 gewesen, als in Weimar die Weimarer Reichsverfassung beschlossen wurde. Die erste Person, die in Weimar das Wort ergriffen hat, war Marie Juchacz, die erste Frau, die in einem deutschen Parlament gesprochen hat. Wenn ich mich heute hier umschaue und hinter mir eine Präsidentin sehe, kann ich sagen: In 104 Jahren ist eine Menge passiert. Wir können ein wenig stolz darauf sein, wenn wir uns hier umschauen. Kollegin Vogt hat gerade darauf hingewiesen, wie die Arbeitswelt aussieht. Schauen wir uns die Führungspositionen an, schauen wir uns dann an, wer in welchen Bereichen arbeitet und wo vor allen Dingen Frauen arbeiten und welche Tätigkeiten mit welcher Entlohnung verbunden sind, dann sehen wir, dass der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ aufgehoben ist, weil er umgangen wird. Das führt permanent dazu, dass wir in der Realität des Lebens tatsächlich einen Lohnabstand haben, der deutlich über 20 Prozent liegt. Die Kuriosität ist: Wir haben noch einen Unterschied zwischen Ost und West, weil auch die „Erwerbsneigung der Frau“, so Bernhard Vogel mal in einer Rede im Thüringer Landtag, dafür verantwortlich sei, dass die Arbeitslosigkeit bei uns höher sei. Ich zitiere das nur und mache es mir nicht zu eigen, weil ich einfach darauf hinweisen will, welch weiten Weg wir gehen müssen, um Geschlechtergerechtigkeit zu realisieren. Wir müssen sie als Tagesaufgabe immer wieder neu beleuchten. In diesem Kontext will ich aber auch einen zweiten Scheinwerfer hierauf lenken: In dieser eben genannten Weimarer Reichsverfassung ist zum ersten Mal die Tarifautonomie in den Verfassungsrang erhoben worden. Auch das war völlig neu und ist für uns heute selbstverständlich. Tarifautonomie im Verfassungsrang heißt: Ein Tarifvertrag ist die Grundlage dafür, wie wir in einer Demokratie die Subsidiarität leben wollen. Wir übertragen die Hoheit, in den Branchen Ordnung zu schaffen, den Arbeitgebern und Gewerkschaften, und sie schließen gemeinsam Tarifverträge ab. So weit die Theorie und so weit die Praxis, die wir bis 1990 zumindest in der Bundesrepublik, in der ich mal gelebt habe, praktiziert haben. Jetzt erleben wir eine Verschiebung, auch wieder eine Ost-West-Verschiebung: dass die Tarifbindung bei uns im Osten viel radikaler abgenommen hat als das, was in Westdeutschland stiekum passiert. Dass wir mittlerweile nur noch 54 Prozent der Beschäftigten in Tarifverträgen, in geordneten Arbeitsverhältnissen, haben, scheint mir ein Alarmzeichen zu sein. Und dass die Branchen, für die ich lange zuständig war, die Bereiche Handel, Banken, Versicherungen, Dienstleistungen, in Ostdeutschland nicht einmal mehr 10 Prozent Tarifbindung haben, macht deutlich, dass wir eine gefährliche Schieflage in der Demokratie bekommen, wenn die Subsidiarität nicht mehr mit Leben erfüllt ist, also der Tarifvertrag nicht mehr Regelwerk, nicht mehr Norm ist, die wie selbstverständlich von uns als politisch Verantwortlichen denjenigen übertragen wird, die tagtäglich viel näher am Geschehen sind. Wir sind in der sozialen Marktwirtschaft stolz auf diese Verteilung der Aufgaben, und ich wehre mich als Politiker ständig dagegen, in den Reparaturbetrieb eintreten zu müssen und etwas auf die politische Ebene zu heben, das auf die tarifvertragliche Ebene gehört. Deswegen war die Diskussion über den gesetzlichen Mindestlohn nicht ganz spannungsfrei. Es war richtig, den Weg zu gehen, weil die Disparität schon so gravierend war. Ich will daran erinnern, dass bei mir in Thüringen, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, ein Tarifvertrag für das Friseurgewerbe existiert hat mit 2,51 Euro Stundenlohn für eine fachlich ausgebildete Mitarbeitende. Und als Antwort auf die Frage, warum er so niedrig ist, ist mir immer gesagt worden, der Rest, der im Nettoentgelt dazukommt, sei ja das Trinkgeld. Während der Corona-Pandemie haben wir dann erlebt, was es heißt, wenn Trinkgeld im Gastgewerbe und im Dienstleistungsgewerbe nicht in die Ausgleichsmechanismen mit einbezogen werden muss. Kollegin Schwesig hat damals mehrere Initiativen dazu ergriffen, und wir haben gesagt: Wir brauchen wenigstens eine Mindesteinkommensgrenze. Und der Punkt, den ich an dieser Stelle stark machen wollte, ist: In der Regel sind es weibliche Beschäftigte, die dort viel stärker diskriminiert werden und am Ende die Verlierer dieser Entwicklung sind. Ich kann das getrost an meinem eigenen Lebensweg deutlich machen. Meine Mutter hat vier Kinder großgezogen; mein Vater war krank. Als ausgebildete Hauswirtschaftsleiterin durfte sie dann immer mal ein bisschen, stundenweise im Hotel arbeiten gehen, um das Geld zu verdienen, mit dem wir uns durchgeschlagen haben. Das hat ihr am Ende des Lebens alles in der Rente gefehlt. Die Frage der Geschlechtergerechtigkeit ist keine Banalität, sondern es stellen sich die Fragen: Wie gehen wir mit Tarifverträgen um? Wie gehen wir mit tariflichen Sicherungssystemen um? Wie gehen wir mit der Realität um, die wir tagtäglich erleben? Dazu hat Kollegin Vogt eben einen Hinweis gegeben. Dieser ist auch der Grund, warum ich das heute noch einmal ausführen wollte; ich habe mit Kollegen Laumann hier vor einigen Jahren schon einmal darüber gesprochen: Es geht tatsächlich um die Möglichkeit, ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden mitzuwirken. Ich darf den Hinweis geben: Allgemeinverbindlichkeit heißt, dass der Tarifvertrag, wenn er die Halbdeckung erreicht, gesetzlich normiert werden darf. Gesetzlich normiert wird er nur, wenn der Tarifausschuss des jeweiligen Bundeslandes den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt und das im Staatsanzeiger abgedruckt ist. Wenn auf der Arbeitgeberseite im Tarifausschuss aber Arbeitgeberverbände repräsentiert sind, deren Satzung die OT-Mitgliedschaft zulässt, dann darf ich darauf hinweisen, dass das juristisch venire contra factum proprium ist, ein in sich widersprüchliches Verhalten. Da sitzt jemand, der seine Beiträge dafür kassiert, während er gleichzeitig dafür sorgt, dass ein Teil seiner Mitglieder keine Tarifverträge anwenden muss. Das kann er nur durchsetzen, wenn die Allgemeinverbindlichkeit verhindert wird. Diesen Widerspruch habe ich mehrfach in meinem beruflichen Leben erlebt. Deswegen ist für mich diese Frage der OT-Mitgliedschaft etwas, das mittlerweile aus meiner Perspektive auch zum Erodieren des Tarifsystems führt. Diese OT-Mitgliedschaft ist erst ein Phänomen der 90er-Jahre. Das kannte ich aus Westdeutschland früher so nicht. Da haben Arbeitgeber, die nicht im Arbeitgeberverband sein wollten, einfach einen Berufsverband gegründet. Sie haben einfach eine Gemeinschaft gegründet, und es gibt genügend Lobbyorganisationen, die das abdecken können. Diese sind aber nicht Teil der tarifgebenden Arbeitgeberseite gewesen. Und das verschiebt sich im Moment radikal. Man hört, in der Metallbranche sollen mittlerweile 50 Prozent der Mitglieder OT-Mitglieder sein. Von vielen anderen hört man es gar nicht. Sie legen es nicht offen. Sie machen es nicht einmal transparent. Sie ermöglichen es und garantieren damit, dass Betriebe tariffrei gehalten werden. Meine Damen und Herren, wenn wir heute über Geschlechtergerechtigkeit reden, eingebettet in das, was wir als Normalität empfinden, nämlich Subsidiarität – die Aufgaben erledigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gemeinsam –, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass sich die eine Seite nicht Stück für Stück der Aufgabe entledigt und die andere Seite dabei immer hilfloser wird. Auf diesen Umstand wollte ich hinweisen, warum ich es für grundsätzlich notwendig halte, dass wir auch über das Thema „OT-Mitgliedschaften und Arbeitgeberverbände“ reden müssen, und darauf, dass wir gemeinsam dafür sorgen müssen, dass die tarifliche Normalität wieder zum Alltag wird. Wenn wir nicht wollen, dass wir als Politiker am Ende entscheiden, wie Branchen geordnet sind, dann müssen wieder diejenigen in die Lage dazu versetzt werden, die tagtäglich dafür sorgen, dass es eine gute Tarifbindung bei Arbeitnehmern und eine gute Gewerkschaftsorganisation gibt. Aber auch die Arbeitgeber müssen sich endlich wieder dazu bekennen, dass ein Tarifvertrag zur Normierung unserer Demokratie gehört, wenn man in der Branche selbst für Ordnung sorgen will. Wenn darin eingebettet auch die Geschlechtergerechtigkeit zum Auftrag des Tarifvertrags wird, dann ist das die richtige Herangehensweise. Und das ist mein Werben dafür, dass wir über die Initiative aus Bremen viel gründlicher miteinander ins Reden kommen müssen. Denn ich glaube, dass die Aufmerksamkeit der meisten Menschen dort völlig weggeblendet ist, weil sie gar nicht mehr mitbekommen, warum wir fast keine Tarifverträge in den neuen Bundesländern haben. Mich alarmiert das. Mir tut es sehr weh. Und Sie können sich vorstellen, wie ich, als jemand, dessen Vater bei Karstadt war und der selbst bei Karstadt gelernt hat, das, was sich in dieser Branche gerade alles abspielt, im Moment erlebe. Ich halte es für eine Katastrophe, und die Verliererinnen sind überwiegend Frauen im Erwerbsleben. Ich denke, wir sollten gemeinsam ein kraftvolles Zeichen setzen, dass uns Frauen nicht egal sind. – Deswegen: Danke Frau Präsidentin, dass sich das ausführen durfte! Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Ramelow! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Frauen und Jugend und dem Wirtschaftsausschuss. Dann kommen wir zur Grünen Liste. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 3/20231 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 2, 9, 15, 16, 18 bis 20, 30 bis 33, 36, 38 bis 42, 50 und 51. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 3 auf: TOP 3 Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 109/23) Hier haben wir viele Wortmeldungen, und an der Stelle erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass wir uns grundsätzlich auf fünf Minuten Redezeit verständigt haben. Als Erstes hat das Wort: Herr Staatsminister Al-Wazir aus Hessen. 1 Anlage 4 Tarek Al-Wazir (Hessen): Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem Jahr, am 24. März 2022, wurden wir, übrigens nach einer nächtlichen Sitzung des Koalitionsausschusses, mit einer Neuigkeit überrascht, nämlich der Idee eines 9-Euro- Tickets. Und ich kann das heute sagen: Alle Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister waren damals erschrocken. Wie soll das gehen? Schon zum 1. Juni? Wer soll das bezahlen? Wie soll das in der Realität funktionieren? Wir haben ein marodes Bahnsystem. Wir haben nicht genügend Busfahrerinnen und Busfahrer. Wer soll das bezahlen? Auch das war eine wichtige Frage. Aber die Idee an sich war faszinierend. Die Faszination lag nicht nur im günstigen Preis, sondern sie lag in der Einfachheit: ein Ticket, ein Preis, ganz Deutschland, einfach einsteigen und losfahren. Jetzt liegt ein Jahr harte Arbeit hinter uns, hinter Verkehrsbetrieben, Verkehrsverbünden, Verkehrsministerien. Heute bringen wir das Deutschlandticket endgültig auf den Weg. Ab Montag kann es gekauft werden, ab 1. Mai gilt es – ein Ticket, ein Preis, ganz Deutschland. Das ist die größte Revolution bei Bus und Bahn seit Jahrzehnten. Wir reden heute über die Neunte Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Die letzte Revolution war die Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs vor 30 Jahren. Es war richtig, damals die Zuständigkeit den Ländern zu geben, wenn man sieht, wie sich das seitdem entwickelt hat. Hessen hat damals die Chance genutzt und hat sehr große Verbünde gebildet. Wir haben im Wesentlichen nur zwei – und in einem Landkreis den VRN mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zusammen. Dort ist es gelungen, regionale Verkehre, lokale Verkehre aufeinander abzustimmen und am Ende Hürden zu überwinden. Als ich Schüler war, musste man zwischen Offenbach und Frankfurt aus der Straßenbahn aussteigen und einen neuen Fahrschein lösen. Das hört sich heute an wie Geschichten aus dem Kartoffelkrieg, aber es war die Realität vor 30 Jahren. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Wir sind gerade dabei, eine ähnliche Revolution auf den Weg zu bringen. Hessen hat sich 2014 auf den Weg gemacht, Flatratetickets einzuführen. Wir haben 2017 das Schülerticket eingeführt für 31 Euro im Monat für alle Schülerinnen, Schüler und Auszubildenden. Wir haben 2020 das Seniorenticket eingeführt nach demselben Prinzip, zum selben Preis für alle über 65 Jahre. Und wie sagte Oscar Wilde: Die Kopie ist die höchste Form der Anerkennung. – Ich bin stolz darauf, dass dieses Prinzip jetzt in ganz Deutschland gelten wird. Und wir wissen, dass die Vision „Bürgerticket für alle“, die wir damals formuliert haben – „langfristige Vision“ steht im Koalitionsvertrag –, jetzt viel schneller Realität wird als gedacht. Manchmal muss man Umwege gehen, Herr Staatssekretär Theurer. Das 9-Euro-Ticket ist ja nicht lange im Vorfeld diskutiert worden, sondern ist überhaupt erst wegen der Idee Ihres Parteivorsitzenden zu einem Tankrabatt entstanden. Ich kann feststellen: Der Tankrabatt ist Geschichte, das Deutschlandticket kommt. Es wird natürlich durch den günstigen Preis eine deutliche Entlastung für alle Bestandskunden darstellen. Es wird aber – und das ist noch wichtiger – durch den günstigen Preis und vor allem die Einfachheit eine Möglichkeit sein, viele Neukundinnen und Neukunden zu gewinnen. Genau das muss unser Ziel sein, und das wird uns übrigens auch helfen, die Probleme, die noch nicht gelöst sind, zu lösen. Denn wir, Bund und Länder, stellen gemeinsam 3 Milliarden Euro zur Verfügung, halbe-halbe. Der Bund hat eine Nachschusspflicht für dieses Jahr angekündigt. Aber natürlich machen wir uns Sorgen, was passiert, wenn das Geld nicht reichen sollte. Ich kann Ihnen nur sagen: Natürlich erwarten wir, dass das, wenn das ein gemeinsames Projekt nach dem Prinzip „halbehalbe“ ist, auch für die Zukunft gilt. Aber das Problem wird geringer ausfallen oder vielleicht gar nicht eintreten, wenn es uns gelingt, viele neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, für die dieses Flatrateticket am Ende genauso selbstverständlich wird wie der Flatratetarif für das Handy. Je mehr Menschen das Ticket kaufen, umso kleiner wird das Loch in der Kasse, meine sehr verehrten Damen und Herren. Natürlich werden wir noch viele andere Fragen lösen müssen. Wir haben auf der Verkehrsministerkonferenz letzte Woche über die Frage der Semestertickets geredet und Upgrade-Modelle entwickelt. Es gibt noch einiges zu tun, aber wir sind auf einem Weg, den wir lange nicht für möglich gehalten haben. Noch ein Punkt zu der Frage, wie Attraktivität entstehen kann: Wir haben in Hessen 2018 das Landes Ticket eingeführt als Jobticket für unsere Landesbeschäftigten. Ich kann Ihnen nur sagen: Das hat viel verändert. Wir haben mit dem Deutschlandticket eine Möglichkeit für Firmen, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Mitarbeiterbindung zu betreiben, übrigens steuer- und abgabenfrei für die Beschäftigten. Wenn eine Firma das Deutschlandticket als Jobticket anbietet und 25 Prozent der Kosten übernimmt, dann gibt es für die Beschäftigten noch mal 5 Prozent Rabatt obendrauf. Man kann es aber auch ganz übernehmen. Und so gehe ich davon aus, dass wir eine langfristige Veränderung erleben werden, dass es dann eben völlig selbstverständlich ist, dass man ein Ticket in der Tasche hat, das man am Ende sozusagen überall einsetzen kann. Frau Präsidentin, ich weiß, ich bin ein wenig über der Zeit. Ich will aber noch einen kleinen Punkt ansprechen: Wenn wir Erfolg haben, dann gilt aber natürlich, dass wir das Angebot ausweiten müssen. Der Koalitionsausschuss – der letzte, nächtliche, also nicht vor einem Jahr, sondern diese Woche – hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Er hat entschieden, die Lkw-Maut soll erhöht werden, um die Schiene zu finanzieren. Damit haben wir endlich das Prinzip „Straße finanziert Schiene“, 5 Milliarden Euro im Jahr. Und das ist auch dringend nötig, denn Herr Staatssekretär Theurer hat ja vor einigen Wochen mal gesagt, wie lange es mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln dauern würde, alle Projekte des Deutschlandtaktes umzusetzen. Ich bin übrigens auf mehr als 70 Jahre gekommen, Herr Staatssekretär. Das heißt, das kann nicht unser Ziel sein. Wir müssen am Ende das Geld aufbringen, damit wir am besten bis 2045, wenn dieses Land klimaneutral sein will, alle Schienenprojekte umgesetzt haben. Und das muss jemand bezahlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Der dritte und letzte Punkt, den ich ansprechen will, ist: Wenn wir am Ende das einfache Ticket haben, wenn wir die Infrastruktur haben, die wir dringend brauchen, um wirklich Verkehrswende betreiben zu können, dann müssen wir natürlich auch über die Finanzierung des Angebots reden. Deswegen: Die Arbeit hört nicht auf. Wir diskutieren momentan über den Ausbau- und Modernisierungspakt. Dieser gehört auf jeden Fall dazu, denn wir werden vor allem dann, wenn das Ticket ein Erfolg wird, auf der Angebotsseite dafür sorgen müssen, dass die Busse und Bahnen auch fahren, und zwar in guter Qualität. Auch das fällt nicht vom Himmel. Aber das letzte Jahr hat gezeigt: Arbeiten an der Sache lohnt sich. Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Staatsminister Al-Wazir! – Um das Wort hat gebeten: Herr Minister Beermann aus Brandenburg. Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Mai beginnt eine neue Zeitrechnung für den ÖPNV in Deutschland. Der ÖPNV wird einfacher, günstiger und digitaler. Oder wie Kollege Al-Wazir aus Hessen es gesagt hat: ein Ticket, ein Preis für ganz Deutschland. So wie vor rund 20 Jahren die Handys und vor 10 Jahren die Streamingdienste erhält heute auch der ÖPNV seine Flatrate, unbegrenztes Datenvolumen inklusive. Ob von Frankfurt (Oder) bis Aachen oder von Cottbus bis Sylt: Für 49 Euro ist es künftig möglich, den ÖPNV in ganz Deutschland zu nutzen. Oder wie es die Berliner Verkehrsbetriebe im Herzen von Brandenburg mal so schön formuliert haben: „Bayern gehört jetzt zu Berlin.“ Mit dem Deutschlandticket erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein preislich enorm attraktives Angebot. Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kostet das Gesamtnetz, also ein unbegrenztes Fahren in ganz Berlin und Brandenburg, derzeit 225 Euro im Monat. Ab 1. Mai wird man für 176 Euro weniger eine Gesamtnetzkarte für ganz Deutschland, also auch für 14 weitere Bundesländer, erhalten. Das ist eine Entlastung bei gleichzeitiger Angebotsausweitung, die hoffentlich viele Bürgerinnen und Bürger motiviert, umzusteigen. Der Preis, meine Damen und Herren, ist dabei jedoch nur die eine Seite der Medaille, das ÖPNV-Angebot die andere. Mit 3 Milliarden Euro verwenden wir jetzt sehr viel Geld für einen sehr attraktiven Fahrpreis. Aber angesichts historisch hoher Energiepreissteigerungen, hoher Tarifsteigerungen und damit steigender Personalkosten sowie historisch steigender Bau- und Materialkosten bestünde eigentlich der betriebswirtschaftliche Bedarf für eine Einnahmesteigerung. Die Länder haben den Bedarf im letzten Jahr auf über 3 Milliarden Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln beziffert. Bisher haben wir davon lediglich 1 Milliarde Euro erhalten. Es fehlen damit mindestens 2 Milliarden Euro, und aufgrund der Inflation ist auch diese Zahl mit großer Wahrscheinlichkeit heute schon überholt. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Beispiel aus Berlin-Brandenburg nennen! Mit dem Projekt i2030 planen die beiden Länder gemeinsam mit der Deutschen Bahn den dringend notwendigen Ausbau der Schieneninfrastruktur, um so mehr Leistung und Attraktivität in den ÖPNV zu bringen. Vor zwei Jahren wurden die Kosten noch auf 8 Milliarden Euro geschätzt. Anfang dieser Woche wurde bekannt, dass wir mittlerweile mit Kosten in Höhe von über 10 Milliarden Euro rechnen müssen. Wir setzen hier insbesondere auf das für SPNV- Maßnahmen vorgesehene Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Der sinnvolle Nutzen-/Kostenausgleich zum Nachweis der Förderfähigkeit muss aber noch stärker die politisch gewünschte Zukunft einer klimafreundlichen Mobilität berücksichtigen, und das insbesondere auch für den ländlichen Raum. Hier muss der Bund nochmals kurzfristig die Verfahrensanleitungen nachbessern, damit wir auch Angebote für die Menschen im ländlichen Raum gewährleisten können. Meine Damen und Herren, die Kosten laufen den Einnahmen überall davon. Wir freuen uns, dass das Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 kommt. Auch für die Studierenden mit ihren etablierten Semestertickets arbeiten wir derzeit an einer guten Lösung. Mit der vorliegenden Entschließung, die von allen 16 Ländern getragen wird, fordern wir daher nicht nur die 50:50-Finanzierung aller möglichen Mehrkosten durch Bund und Länder – das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit –, sondern wir wollen vor allem auch, dass der Bund seiner Verpflichtung nachkommt, die Regionalisierungsmittel weiter zu erhöhen. Denn nur so können die Länder ihrer Aufgabe für das Angebot nachkommen. Wir alle hoffen auf mehr Fahrgäste in unseren Bussen und Zügen. Das Ticket darf aber nicht dazu führen, dass wir jeden Sommer einen Ausnahmezustand im ÖPNV haben, denn das geht zulasten der Fahrgäste, der Infrastruktur und vor allem des Personals. Es kann auch nicht sein, dass Verkehre aufgrund der unzureichenden Grundfinanzierung abbestellt werden müssen, so wie in einigen Verbünden bereits angekündigt. Daher, lieber Herr Staatssekretär Theurer, erinnere ich gerne an die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag des Bundes – ich darf zitieren –: Wir wollen Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern. Ziel ist, die Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu steigern. Hier hätte ich mir nach einer Marathonkoalitionsausschusssitzung ein klares Signal der Bundesregierung gewünscht. Aber wenn man den Text liest, muss man leider feststellen, dass die Bundesregierung eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel – ich sage es mal so – indirekt ausschließt. Lieber Herr Theurer, das ist nicht akzeptabel. Lassen Sie mich zum Ende noch kurz auf einen weiteren Beschluss aus dem Koalitionsausschuss eingehen: die Integration des Deutschlandtickets ohne Aufpreis in die BahnCard 100. Dieser Punkt wird in der Öffentlichkeit zu Recht kritisiert, denn damit werden doch nur die bereits bahnaffinen Gruppen erreicht. Na ja, kostet ja auch, so ein Ticket! – Wenn Sie wirklich eine Win-win-Situation für die breite Bevölkerung erreichen wollen, Herr Theurer, dann empfehle ich Ihnen, darüber nachzudenken, wie man die BahnCard 50 mit dem Deutschlandticket kombinieren kann. Das steigert die Attraktivität des Deutschlandtickets, und gleichzeitig schaffen wir einen deutlichen Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger, nicht nur im Nahverkehr, sondern auch im Fernverkehr. Dieser Anreiz zielt natürlich darauf ab, das Auto stehen zu lassen und auf den ÖPNV umzusteigen. Meine Damen und Herren, so geht und so gelingt Verkehrswende. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Staatsminister Dulig aus Sachsen. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn in der dritten Debatte zum Deutschlandticket wieder viele Landesverkehrsministerinnen und -minister und die Bundesregierung zu Wort kommen, zeigt das schon, dass hier eine große Bedeutung mitschwingt. Und ja: Wir wollen keine Reden wiederholen, auch wenn die Sorgen, die schon genannt wurden und sicher noch genannt werden, immer noch auf der Tagesordnung stehen beziehungsweise zu bearbeiten sind. Heute ist ein Tag, an dem wir durchaus feiern können: ein Ereignis, einen Beschluss, der eine weitreichende Konsequenz hat. Stellen Sie sich einmal vor, wir hätten es gemacht wie immer und uns vorgenommen, dass wir das Deutschlandticket erst einführen, wenn alle Fragen geklärt sind – also die deutsche 100-Prozent-Mentalität –: Das Deutschlandticket wäre nie gekommen. Wir haben schon jetzt gesehen, was in diesem Prozess alles zu klären ist. Insofern ist das ein mutiger Schritt gewesen. Deshalb ist es der richtige Weg, einfach gemeinsam zu entscheiden und damit in Kauf zu nehmen, dass wir noch viele Fragen zu klären haben. Das bringt auch Ärger. Das merken wir ja jetzt. Wir haben durch die Regelung, dass in den Ländern zusätzliche Produkte angeboten werden können, eine ziemliche Zersplitterung. Das nervt; das ist nicht gut. In dem einen Verkehrsverbund darf man Hund und Katze und Fahrrad mitnehmen und im anderen nicht. In dem einen Land gibt es einen Sozialtarif, in dem anderen nicht. Es muss unser Ziel sein, dass wir, gerade wenn es um das Thema Sozialtarife geht, deutschlandweit zu einheitlichen Standards kommen. Aber wichtig ist, dass wir heute mit der Entscheidung den Weg frei machen für das Deutschlandticket. Es bleibt aber dabei: Wir haben Detailfragen zu klären. Ich will deshalb das Thema Semesterticket noch einmal aufrufen. In diesem Zusammenhang geht es nicht um eine sozialpolitische Frage. Es geht nicht darum, dass wir hier die Tür für einen Sozialtarif aufmachen. Dahinter steckt eine ganz andere Frage, nämlich: Wollen wir, dass auch in Zukunft das Solidarprinzip, das Solidarmodell Semesterticket Bestand hat? Wir haben überall in Deutschland Semestertickets. Es heißt zwar Solidarmodell, ist aber eigentlich ein Zwangsmodell, weil natürlich auch für diejenigen, die das nicht nutzen wollen, entschieden wird. Das ist juristisch heikel, und es gibt wohl kein Semesterticket, das nicht vor Gericht verhandelt worden wäre. Es ist deutlich gemacht worden, dass die Vorteile für die Mehrheit gegenüber dem Nachteil für den Einzelnen überwiegen müssen. Jetzt möge man sich vorstellen, dass sich immer mehr Studierende das Deutschlandticket kaufen und wir damit vielleicht die kritische Masse derjenigen nicht mehr erreichen, die notwendig ist, damit es auch in Zukunft ein Semesterticket gibt. Das heißt, wenn wir argumentieren, dass wir eine Lösung für das Semesterticket brauchen, betrifft das eben auch die Frage, ob wir in Zukunft das Solidarmodell Semesterticket aufrechterhalten wollen. Deshalb werben wir für eine Upgrade-Lösung. Wir wollen, dass Studierende weiterhin ihre Semestertickets kaufen können und dass sie die Möglichkeit haben, mit einem Upgrade ein Deutschlandticket zu bekommen. Damit sie aber das Semesterticket und das Deutschlandticket haben, damit es überhaupt einen Effekt gibt, brauchen wir ein Rabatt, sonst macht das keinen Sinn. Sonst kann man sich ja gleich ein Deutschlandticket kaufen. Deshalb werben wir so dafür, weil es hier eben um die Frage geht, wie wir in Zukunft Semestertickets neben dem Deutschlandticket aufrechterhalten. Ich hoffe, dass wir hier bald mit der Bundesregierung zu einer Lösung kommen. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Wir haben uns bei der Verkehrsministerkonferenz einmütig hinter diesen Vorschlag gestellt. So hoffe ich, dass wir diese Detailfrage auch noch klären können. Aber ansonsten dürfen wir uns heute auf das Deutschlandticket freuen. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Jetzt geht es weiter mit Frau Bürgermeisterin Dr. Schaefer aus Bremen. Ich gebe noch mal den kleinen Hinweis: Wenn Sie sich zeitlich orientieren möchten, dann haben Sie am Pult links die Möglichkeit, auf die Uhr zu schauen. Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein sehr guter Tag für den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Das 49-Euro-Ticket, das kann man schon so sagen, ist eine Revolution für den ÖPNV in Deutschland. Wir beschließen hier heute nicht weniger als das Ende der Kleinstaaterei im Nahverkehr. Was bis vor drei Jahren unmöglich schien, das ist heute Realität. Was hatten wir bisher? Harte Tarifgrenzen, einen Dschungel aus Stufen und Zonen. Da muss man nicht zum Kartoffelkrieg zurück oder in unsere Schulzeit. Das ist heute noch so. Wer von einem Automaten zum anderen geht, muss sich immer neu orientieren: Wie funktioniert das eigentlich? Und das ist so unattraktiv, dass es viele dann doch nicht dazu bewegt, vom Auto wegzukommen, und beim Thema ÖPNV bisher viel Frust hervorrief. Aber ab dem 1. Mai ist all das Geschichte. Außerdem entlasten wir ganz konkret Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der Inflation. Pendeln mit dem ÖPNV wird nicht nur einfacher, es wird auch bedeutend günstiger. Das ist ein Beitrag für den Klimaschutz, aber auch für das Portemonnaie. Und es ist der Fortschritt, den wir dringend benötigen, um das riesige klimapolitische Potenzial, das im ÖPNV steckt, endlich wirklich auszuschöpfen. Kurzum: Das 49-Euro-Ticket ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Mobilitätswende. Die Wirkung, die solch ein Ticket haben kann, war im vergangenen Sommer unverkennbar. Kollege Al-Wazir hat es gesagt: Das 9-Euro-Ticket kam aus dem Koalitionsausschuss über Nacht wie Kai aus der Kiste. Aber man muss sagen: Es war ein Erfolg. Allerdings hat uns der Sommer 2022 auch gezeigt: Unser ÖPNV-Netz und die Bahn sind am Limit. Bilder von überfüllten Zügen machen keinen Appetit auf Nahverkehr. Im Gegenteil: Sie schrecken eher ab und führen uns deutlich vor Augen, dass wir noch verdammt viel zu tun haben. Um es mal ganz plastisch auszudrücken: Der 49-Euro-Zug mag heute vielleicht lautstark in den Bahnhof einfahren, der Zielbahnhof ist das aber noch lange nicht. Im Gegenteil: Für den attraktiven ÖPNV ist das heute maximal die erste Haltestelle. Viele weitere werden auf der Strecke folgen. Auf drei möchte ich konkret eingehen. Erstens. Wir müssen das Ticket möglichst reibungslos etablieren. Da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Kollege Dulig: Hätten wir alle Fragen vorher beantwortet, wären wir heute noch nicht so weit. Das war ein mutiger Schritt. Aber unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das Ticket hält, was es verspricht. Die Umstellung auf das 49-Euro-Ticket bedeutet für die Verkehrsverbände und -betriebe eine Kraftanstrengung. Dabei wird es hier und da auch mal ruckeln. Das ist normal. Das müssen wir mit wachen Augen begleiten und unterstützen, wo wir nur können. Zweitens. Wir müssen das Ticket langfristig sichern und weiterentwickeln. Es muss weiter finanziert werden, auch über das Jahr 2025 hinaus. Da ist der Bund genauso gefragt wie die Länder. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, hat einen Zeithorizont nur bis 2025. Selbstverständlich soll das Ticket dann aber nicht enden. Das 49-Euro-Ticket als langfristiges Standardticket in Deutschland ist das klare gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, und davon gehe ich auch weiterhin fest aus. Dabei ist das Ticket aktuell ein Angebot für Vielfahrende, eine Entlastung für Millionen von Abokundinnen und Abokunden. Das Ende der Geschichte sollte das aus meiner Sicht aber nicht sein. Im Gegenteil: Semestertickets, wie gerade angesprochen, Sozialtickets oder Gruppen- und Familientickets sind Bereiche, in denen wir das Ticket möglichst bald zeitnah weiterentwickeln wollen. Die Frage der Semestertickets liegt auf der Hand, aber auch eine Rabattierung für Sozialtickets. Wir in Bremen haben gerade für alle Wohngeldberechtigten das Sozialticket ausgeweitet. Aber es wäre wünschenswert, wenn wir weitere Rabattierungen im Hinblick auf das 49-Euro-Ticket bekommen. Sehr gerne können wir auch die Diskussion um eine Kombination der BahnCard 50 mit dem Deutschlandticket führen oder auch die Diskussion um ein Europaticket neu aufmachen. Wir sehen also: Entwicklungspotential gibt es genug. Drittens. Wir müssen das Klimapotenzial des Tickets voll ausschöpfen. Die Zahlen des Umweltbundesamtes haben uns jüngst gezeigt, wie wichtig der Verkehrssektor in der Klimakrise ist. Und dabei ist klar: 49-Euro-Tickets werden nur zum Erfolg, wenn man sie nicht für eine Sardinenbüchse einlösen muss und auch im ländlichen Raum einen Bus findet. Es nutzt einem das schönste Ticket nichts, wenn der ÖPNV gar nicht bis zu einem nach Hause fährt. Die Attraktivierung des Nahverkehrs durch einen nennenswerten Ausbau in der Fläche ist die Grundvoraussetzung für einen Erfolg des 49-Euro- Tickets. Wir müssen weg vom Mantra der Nachfrageorientierung hin zu einer Angebotsorientierung. Wir müssen für Menschen im ländlichen Raum ein Angebot schaffen. Nur dann generieren wir auch die notwendige Nachfrage. Und wir müssen die Takte verdichten, um in der Hauptverkehrszeit Verbindungen zu entlasten und damit das Pendeln mit dem ÖPNV attraktiver zu gestalten. Wir wollen intermodale Verkehre stärken, Rad und Bahn noch besser verknüpfen und Sharingangebote sinnvoll in das System einbinden. Dafür benötigen wir weitere finanzielle Mittel des Bundes. Auch wenn die Ergebnisse des Koalitionsausschusses in vielerlei Hinsicht vielversprechend sind, ist der Knoten noch nicht durchschlagen. Das macht auch unsere begleitende Entschließung heute noch einmal deutlich. Wir brauchen die Regionalisierungsmittel. Die Erhöhung war notwendig. Dass der ÖPNV keine reine Ländersache ist, will ich noch mal betonen. Da ist der Bund genauso gefragt. Meine Damen und Herren, dass wir das 49-Euro- Ticket heute auch im Bundesrat final beschließen, ist keine Selbstverständlichkeit. Dafür haben viele Menschen im Bund, in den Ländern, in den Verbänden und Verkehrsunternehmen über Monate hart gearbeitet und werden das auch in Zukunft müssen. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken. Ich möchte mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsministerkonferenz bedanken. Ich würde nicht so weit gehen wie Kollege Beermann, dass Bayern jetzt automatisch zu Berlin oder Bremen gehört. Aber wir haben bewiesen, dass über alle Parteigrenzen hinweg an einem Strang gezogen wurde. Es gab eine große Einigkeit. Das 9-Euro- beziehungsweise jetzt das 49-Euro-Ticket hat uns wirklich zusammengeschweißt. Dieser Prozess hat meine Amtszeit als Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz geprägt. Ich will aber auch sagen: Wir hatten harte, zähe Verhandlungen mit dem Bund. Ich wünsche mir in Zukunft vom Bund ein bisschen mehr Entgegenkommen und weniger Fingerpointing in Richtung der Länder. Aber so zäh die Verhandlungen zwischenzeitlich auch waren, so viele lange Abende uns die Gespräche gekostet haben, mir persönlich macht der Erfolg, der das Ticket am Ende des Tages ist, die Geschwindigkeit und Geschlossenheit unter den Ländern vor allem eins: Lust auf mehr. Die Geschichte des 49-Euro-Tickets zeigt, dass wir etwas bewegen können, dass wir im ÖPNV vorankommen können und endlich nicht mehr auf der Stelle treten. Mich persönlich motiviert das für die Zukunft sehr, und ich bin guter Dinge, dass es nicht nur mir so geht. Ich wünsche mir, dass wir diesen Erfolg heute gemeinsam als Anschub nehmen, um auch die nächsten Haltestellen der Route hin zu einem wirklich attraktiven ÖPNV in Deutschland zu erreichen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Weiter geht es mit Frau Ministerin Karawanskij aus Thüringen. Susanna Karawanskij (Thüringen): Vielen Dank! – Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In ein paar Tagen fängt der Verkauf an. Wir sehen schon in den Bahnen, in den Bussen, dass die Verkehrsunternehmen dafür werben, damit das Deutschlandticket, das ab 1. Mai an den Start geht, dann auch ein Erfolg wird. Wir arbeiten in den verschiedenen Arbeitsgruppen unter Hochdruck daran, dass die noch offenen Fragen tatsächlich gelöst werden, damit es dann auch der Erfolg wird, den wir alle wünschen, den wir alle vor Augen haben und den wir alle anstreben. Ich glaube, wir haben deutlich gemacht, sowohl bei der Verkehrsministerkonferenz letzte Woche in Aachen als auch während des ganzen Weges, dass wir alle parteiübergreifend mit vollen Kräften daran arbeiten, dass es ein Erfolg wird. Das zeigt ja auch die Entschließung, die heute hier entsprechend mit gefasst werden soll. Es wird, glaube ich, eine Punktlandung werden. Für viele Verkehrsunternehmen vor Ort wird es aber trotzdem eine Herausforderung bleiben, tatsächlich diesen langen Atem abzubilden, denn nicht alle sind so präpariert und darauf schon vorbereitet, das entsprechend einzuführen. Hier ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass wir auch diesen Verkehrsunternehmen Liquidität ermöglichen, damit dann tatsächlich die kleinen und mittelständischen Unternehmen in den ländlichen Räumen – Thüringen hat zu 90 Prozent ländlichen Raum – die Puste haben, zu überleben, den Verkehr weiterhin anzubieten. Denn wir brauchen sie ja nicht nur, um das Deutschlandticket zu verkaufen, sondern auch, um die Verkehre in der Fläche anbieten zu können. Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung, dass wir dieses Kostenrisiko, das in der lang- und mittelfristigen Betrachtungsweise immer noch besteht, nicht nur auf die Schultern der Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen verteilen, sondern auch gemeinsam an einem Strang ziehen, den Bund an unserer Seite wissen und genau dieses Commitment haben, damit wir das alle gemeinsam, auch mit den Risiken, die vielleicht noch vor uns stehen, finanzieren werden. Das Deutschlandticket wird mancherorts, denke ich, die ÖPNV-Welt revolutionieren oder reformieren. Aber es braucht weitere Schritte, damit das, was wir mit den klimapolitischen Zielen, mit der Verkehrswende im Blick haben, in der langfristigen Perspektive tatsächlich ein Erfolg wird. Der attraktive Preis ist ein Baustein; das hat uns das 9-Euro-Ticket im letzten Sommer gezeigt. Nichtsdestotrotz brauchen wir natürlich erst mal ein Netz und ein Angebot, das wir vielerorts in den ländlichen Räumen erst noch schaffen beziehungsweise erneuern müssen. Auch das im Blick zu haben, daran weiterhin zu arbeiten, ist wichtig. Das Stichwort „Ausbau- und Modernisierungspakt“ ist heute hier in der Debatte schon gefallen. Nur so werden wir hinsichtlich der Nutzer/-innen die Zielzahlen schaffen, und nur so werden wir auch die Klimaziele in der Fläche erreichen. Dafür müssen wir natürlich das Angebot in Bus und Bahn, gerade was den Nahverkehr betrifft, noch ausbauen, eine Forderung, die wir als Länder kontinuierlich vorgebracht haben. Dafür brauchen wir natürlich auch die Finanzierungsgrundlage. Wir brauchen die Regionalisierungsmittel. Daher auch noch mal von meiner Seite der Appell an die Bundesregierung, dass wir nicht darüber streiten, wie viel Prozent das sind. Es muss auskömmlich sein, damit wir nicht vor Reduktionszwängen stehen, sondern das absichern können, und gleichzeitig den Netzausbau und – das ist mein Appell, nicht nur als thüringische Verkehrsministerin, sondern auch als Präsidentin der Volkssolidarität – die soziale Teilhabe aller gewährleisten können. Wir sind uns auch einig darin, dass wir nicht nur die Fragestellung des Jobtickets oder des Semestertickets vor Augen haben sollten, sondern auch andere Benutzer/- innengruppen. Schüler/-innen wurden schon genannt, genauso natürlich die Seniorinnen und Senioren. Wenn wir das ausweiten können und in den Netzausbau gehen, dann können wir den ÖPNV so qualifizieren, dass er eine tatsächliche Alternative zum Auto ist. Wir haben die Stichworte dafür schon in den Debatten bei der Verkehrsministerkonferenz angebracht: Nutzerorientierung, Angebotsausbau, Dekarbonisierung, aber auch Digitalisierung. Das bedeutet, dass wir neben dem reizvollen attraktiven Preis massiv ausbauen müssen. Um die klimapolitischen Ziele zu erreichen, müssen wir nicht nur den Personenverkehr im Blick haben, sondern genauso natürlich auch den Lieferverkehr, den Güterverkehr. Um diesen auf die Schiene zu bringen, von der Straße weg, brauchen wir weitere Investitionen ins Netz. Und deswegen: Lassen Sie uns weiterhin über einen Modernisierungspakt, über einen Ausbaupakt, über Regionalisierungsmittel diskutieren, damit uns tatsächlich eine Verkehrswende gelingt, aber auch das Erreichen von klimaschutzpolitischen Zielen im Personenverkehr wie im Transport. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! So fühlt sich eine zeitliche Punktlandung an. – Es geht weiter mit Frau Ministerin Berg aus dem Saarland. Petra Berg (Saarland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worüber sprechen wir heute? Wir sprechen heute über eine Revolution, eine Revolution im ÖPNV. Dabei geht es um zwei sehr wichtige Dinge, nämlich erstens darum, die Mobilität der Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Sie ist ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens. Sie ist Daseinsvorsorge. Zum Zweiten ist der Verkehr immer noch mit einer der größten Verursacher von Treibhausgasen in Deutschland. Deshalb muss der Verkehr diese Treibhausgasemissionen schnell und drastisch mindern. Kern eines klimaneutralen Verkehrssystems ist eine funktionierende und nachhaltige Infrastruktur für den Umweltverbund, für Busse, Bahnen, für den Rad- und für den Fußverkehr. Aber der öffentliche Nahverkehr ist kein Selbstläufer. Er muss für die Menschen attraktiv sein. Er muss preisgünstig, bequem, schnell und sicher sein. Dafür müssen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Das Angebot muss erweitert werden. Die Taktung und die Qualität müssen erhöht werden. Der ÖPNV muss für die Fahrgäste bezahlbar sein. Das ist das, was die Kollegin gerade ausgeführt hat: Mobilität muss sozialverträglich ausgestaltet sein. Mobilität bedeutet soziale Teilhabe. Es hat nach dem Projekt des 9-Euro-Tickets, das uns sehr viel Schweiß auf die Stirn getrieben hat, noch nicht einmal ein Jahr gedauert, mit dem Deutschlandticket eine völlig neue Struktur im ÖPNV zu etablieren. Für die Kundinnen und Kunden wird die Nutzung des ÖPNV so einfach wie noch nie, so preisgünstig wie noch nie. Verbund- und Ländergrenzen spielen überhaupt keine Rolle mehr. Und es kann nicht oft genug wiederholt werden: Es ist eine echte Revolution. Wir im Saarland haben noch eine Schippe draufgelegt. Wir haben das Junge-Leute-Ticket eingeführt, denn bei uns gibt es keine Fahrtkostenerstattung durch die Schulträger. Deshalb ermöglichen wir es Schülerinnen und Schülern, aber auch Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden, für 30,40 Euro das Deutschlandticket zu nutzen – bundesweit, einfach. Wir finanzieren als Saarland die Differenz. Damit haben wir ein zentrales Projekt aus unserem Regierungsprogramm umgesetzt. Für alle Länder, für die kommunalen Aufgabenträger und für die Verkehrsunternehmen bedeutet die Einführung des Deutschlandtickets wirklich eine große Kraftanstrengung. Millionen Bestandskunden werden innerhalb kürzester Zeit auf den günstigeren Preis des Deutschlandtickets umgestellt. Die Digitalisierung erfährt damit einen enormen Schub mit einer großen Geschwindigkeit, die wir uns alle vor einem Jahr noch nicht hätten vorstellen können. Deshalb will ich an dieser Stelle den Verkehrsunternehmen und den Verbünden ein großes Dankeschön sagen, die dafür sorgen, dass das jetzt auch alles funktioniert. Die Einfachheit für den Kunden erfordert nämlich im Hintergrund sehr komplexe Verfahren für den Ausgleich der mit dem Deutschlandticket verbundenen Mindereinnahmen und auch für die faire Verteilung der aus dem Verkauf erzielten Einnahmen. Daran wird mit Hochdruck gearbeitet. Aber weil diese Systeme erst entwickelt werden müssen und weil es damit noch keine Erfahrungen gibt, bleibt es vorerst ein Experiment, auch verbunden mit einem Finanzierungsrisiko. Das sorgt vor Ort für Unsicherheit. Deshalb will ich noch einmal betonen, was aus meiner Sicht für das Gelingen und den langfristigen Erfolg des Deutschlandtickets unerlässlich ist. Erstens. Bei der Verständigung zwischen Bund und Ländern auf das Deutschlandticket war klar, dass wir hier im Interesse der Kundinnen und Kunden und des Klimaschutzes fundamental in den ÖPNV eingreifen und eine sehr weitreichende Entscheidung treffen. Das bedeutet zweitens, dass die dafür erforderlichen Strukturen ständig evaluiert, weiterentwickelt, verbessert werden müssen. Aber Aussteigen geht nicht mehr, wenn der Deutschlandticketzug rollt – und er rollt. Wir brauchen für alle Beteiligten ein Mindestmaß an Rechtssicherheit und – das sage ich auch – eine klare Finanzierungsperspektive. Deshalb muss die vereinbarte hälftige Kostenteilung zwischen Bund und Ländern auch auf Dauer angelegt sein. Keine Seite darf sich dieser Verantwortung entziehen, auch nicht der Bund. Wir sollten alle Kraft darauf konzentrieren, das Deutschlandticket erfolgreich zu etablieren und die Menschen von diesem wirklich großartigen Angebot zu überzeugen. Je mehr neue Kundinnen und Kunden wir mit dem Deutschlandticket in den ÖPNV bringen, umso eher werden die 3 Milliarden Euro für die Finanzierung reichen. Und je mehr Menschen sich für den ÖPNV entscheiden, umso schneller müssen wir die Kraft aufbringen, die zweite große Herausforderung im ÖPNV zu stemmen, nämlich das Verkehrsangebot qualitativ und quantitativ so zu verbessern, dass es mit der steigenden Nachfrage Schritt halten kann. Auch für die Finanzierung des Angebotes trägt der Bund eine Verantwortung, denn wer A sagt, muss auch B sagen. In diesem Sinne starten wir heute eine Revolution. Es gibt noch viel zu tun, aber ich bin zuversichtlich, dass das Deutschlandticket mit seiner flächendeckenden Vereinfachung des Tarifsystems vieles in Bewegung bringt. Mehr Mobilität bei weniger Verkehr – eine grundlegende Voraussetzung für die Mobilitätswende ist damit geschaffen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Letztes spricht jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Theurer vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die historische Dimension des heutigen Tages ist ja schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern benannt worden. Von einer neuen Zeitrechnung war die Rede, von einer Revolution war die Rede, von einer Flatrate. Man kann in der Tat sagen: Das Deutschlandticket ist ein riesiger Fortschritt für die Menschen. Es war wahrscheinlich die Erfahrung von Bundesminister Volker Wissing aus seiner Zeit als Landesverkehrsminister in Rheinland-Pfalz, die ihn zu dem Geistesblitz in früher Morgenstunde gebracht hat, dass so eine Flatrate beziehungsweise so ein einheitliches Ticket der richtige Weg ist. Die Koalitionspartner hatten das beim 9-Euro-Ticket aufgenommen, sicherlich, wie heute schon von Tarek Al-Wazir erwähnt, im Zusammenhang mit einem Tankrabatt. Egal wie es zustande gekommen ist: Gut ist, dass wir nach einem Jahr heute gemeinsam Geschichte schreiben können für die Menschen in Deutschland, die den öffentlichen Verkehr, Bus und Bahn, einfach und zu günstigem Preis in ganz Deutschland nutzen können. Ob dadurch tatsächlich so viele Mehrkosten entstehen wie befürchtet wird, also über das, was jetzt etatisiert ist, hinaus, darüber gehen ja die Meinungen auseinander. Zunächst einmal wird mit Sicherheit die Nutzerin des Freiburger Verkehrsverbunds nicht täglich mit dem Deutschlandticket in Oldenburg, in Schleswig-Holstein oder in Brandenburg unterwegs sein, sondern nur zu bestimmten, ausgewählten Zeitpunkten. Mit Sicherheit werden die Durchtarifierungsthemen und Nachteilsausgleiche eher die direkt angrenzenden Verbünde und bundesländerübergreifenden Nutzungen betreffen, also genau die Bereiche, die in der Vergangenheit von Aufgabenträgern noch nicht gelöst worden sind. Hier kann das Deutschlandticket einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler, Studierende aus dem ländlichen Raum die Fahrt in die Mittelzentren und Oberzentren deutlich attraktiver und günstiger wird und damit auch die Ziele des Klimaschutzes und der Mobilitätswende erreicht werden können. Der Bund unterstützt die nach Artikel 106a des Grundgesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere den Schienennahverkehr, zuständigen Bundesländer in dieser Frage mit 1,5 Milliarden Euro jährlich. Außerdem haben wir ja vereinbart, dass es auf Basis der Jahre 2023/2024 eine Prüfung der finanziellen Nachteile gibt, weil dieses Jahr ja ein Rumpfjahr sein wird und man mit Sicherheit ein Jahr zugrunde legen muss, um überhaupt abschätzen zu können, wie groß diese Nachteile sind. Dafür ist ja auch noch ein Wirtschaftsprüfer zu bestimmen. Ich gehe davon aus, dass dann auf valider Grundlage über die tatsächlich entstandenen Nachteile und über deren jeweils hälftige Finanzierung durch Bund und Länder gesprochen werden kann. Alles wird ja davon abhängen, ob es gelingt, mehr Menschen in den Nahverkehr, in Bus und Bahn, zu bekommen. Denn je mehr Menschen in Deutschland dieses Abo haben, desto mehr Einnahmen erzielt dieses Ticket ja auch. Wenn die Menschen dieses Ticket haben, werden sie es ja auch nicht alle gleichzeitig nutzen. Insofern bezahlen diejenigen, die es dann kaufen, auch die Vorhaltung der Infrastruktur und des Angebots mit. Das ist ja der geniale Gedanke. Ich bin sicher, dass andere Länder in Europa diesem Weg entsprechend folgen werden. Wir stehen allerdings noch vor großen Aufgaben. Hier werbe ich dafür, dass es gelingt, einen Flickenteppich zu vermeiden. Die Bundesregierung, der Bund, hat ja die Wünsche der Länder weitgehend aufgenommen: eine bundeseinheitliche Umsetzung durch eine Tarifgenehmigungsfiktion zu ermöglichen, zur Vermeidung eines Flickenteppichs eine temporäre Vorgabe bis zum 30. September zu übernehmen, bis dann auch die Tarifgenehmigungen durch die Aufgabenträger und die von den Ländern bestimmten Behörden entsprechend erfolgt sind. Dem Bundesgesetzgeber war es wichtig, dass nicht nur gemeinwirtschaftlich, sondern auch eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen entsprechend ausgeglichen werden. Das ist notwendig und nur mehr als fair, um das Angebot zu sichern. Wir nehmen auch wahr, dass einige Bundesländer eigene Tickets auf den Weg bringen, die auch mit finanziellen Ausgaben verbunden sind. Ob das Jugendtickets sind, 29-Euro-Tickets, die kostenlose Hunde- und Fahrradmitnahme: Man verliert dabei fast den Überblick. Ich glaube, jetzt sind auch Sie gefordert, damit die Einheitlichkeit gewährleistet bleibt. Es gibt ja – das saarländische Modell ist angesprochen worden – durchaus Möglichkeiten, das Deutschlandticket kompatibel zu machen mit zusätzlichen Angeboten. Ich denke, das wäre wünschenswert, damit das Ganze nicht wieder in einem neuen Flickenteppich mündet. Lassen Sie mich zum Abschluss, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, an dieser Stelle noch mal sagen, dass für den Bund die Verkehrswende, die Verlagerung von Verkehren auf den klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene und auch auf die Busse, ein entscheidendes Element ist, eine ganz wichtige Aufgabe in dieser Koalition. Der Bund kommt auch seiner originären Aufgabe, nämlich der Sanierung des bundeseigenen Schienennetzes, nach. Ich bin froh, dass der Koalitionsausschuss jetzt Wege gewiesen hat, wie wir das Ganze finanzieren können. Ich glaube, dass das, was jetzt getan werden muss – der Deutschlandtakt ist ja angesprochen worden –, einen gesamtgesellschaftlichen Konsens erfordert, also den Schulterschluss aller staatlichen Ebenen, vom Bund über die Länder bis zu den Gemeinden. Nur dann können wir es schaffen. Aber ich bin sicher, dass wir es gemeinsam schaffen können im Interesse des Klimaschutzes, der Mobilität und der Menschen in unserem Land. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank Ihnen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 wurde von Frau Ministerin Behrens (Niedersachsen) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Der Verkehrsausschuss empfiehlt gemäß Ziffer 1, dem Gesetz zuzustimmen. Ich darf Sie fragen: Wer folgt dieser Empfehlung? – Mehrheit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Ich darf um Ihr Handzeichen zu Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen bitten. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 94/23) 1 Anlage 5 Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Der Agrarausschuss empfiehlt in Ziffer 1, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Deutliche Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Frau Staatsministerin Michaela Kaniber (Bayern) zur Beauftragten zu bestellen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6: TOP 6 Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines verursachergerechten Düngerechts – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 107/23) Hier liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Frau Staatsministerin Kaniber aus Bayern. Michaela Kaniber (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut neun Monaten hat der Bundesrat hier die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten beraten. Mit dieser Vorlage hat die Bundesregierung auf das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland und vor allem auch auf die Gefahr hoher Strafzahlungen reagiert. Grund für die erneute Anpassung war der verlangte Wegfall der bisherigen Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung belasteter Gebiete seitens der EU-Kommission. Die EU-Kommission hat leider nicht akzeptiert, dass die Ursachen für Grundwasserwerte, die jetzt gemessen werden, bereits Jahre bis Jahrzehnte zurückliegen können. Sie hat demnach beim Ausweisungsverfahren auch nicht akzeptiert, dass es darauf ankommt, wie Düngebilanzen auf den Flächen in der Gegenwart aussehen. Mit diesem Ansatz ist bedauerlicherweise genau das, was das zentrale Element gewesen wäre, nämlich das Verursacherprinzip, ein Stück weit ausgehebelt worden. Darum ist es mehr als nachvollziehbar, dass das zu großen Enttäuschungen bei unseren Landwirtinnen und Landwirten führt, die sich im großen und ganz besonderem Maße für den Gewässerschutz eingesetzt haben und dies ja auch gegenwärtig in einer sehr außerordentlichen Form tun. Der Schutz unseres Wassers und der Gewässer hat oberste Priorität. Dieses Ziel wird auf keinen Fall relativiert. Aber es geht um ein Stück weit mehr Verursachergerechtigkeit. Daher ist die Forderung absolut gerechtfertigt, dass Landwirte, die in roten Gebieten nachweislich gewässerschonend wirtschaften, von einschränkenden Maßnahmen und Auflagen freigestellt werden. Den Weg dahin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hatte übrigens die Europäische Kommission selbst vorgezeichnet, indem sie zugestanden hat, dass die verpflichtenden Maßnahmen in diesen roten Gebieten grundsätzlich im Einzelfall angepasst werden dürfen. Die Möglichkeit zur Erleichterung ist also gegeben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass man ein gutes, belastbares und stabiles System aufrechterhält, mit dem wir diese gewässerschonend wirtschaftenden Betriebe ganz klar und eindeutig identifizieren können. Daher war es für viele Länder von zentraler Bedeutung, dass die Bundesregierung bei der damaligen Abstimmung am 8. Juli 2022 eine Protokollerklärung abgegeben hat. Wir fordern, dass dies jetzt aber auch im Sinne der Verursachergerechtigkeit umgesetzt wird. Die Zusage der Bundesregierung, rasch ein System für eine Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln, war letztlich für die notwendige Mehrheit hier im Bundesrat, aber auch für die Akzeptanz ausschlaggebend. Obwohl viele Länder ein solches Konzept wiederholt von der Bundesregierung eingefordert haben, wurde bis heute – erstens – weder der Diskussionsprozess mit uns Ländern geführt. Zweitens hat die Bundesregierung gar keine greifbaren Vorschläge dazu vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb schlägt Bayern mit dieser Initiative nun drei ganz konkrete Maßnahmenpunkte vor, die zu einer Maßnahmendifferenzierung führen und so wieder ebendiese Verursachergerechtigkeit für unsere Landwirtinnen und Landwirte auf der Fläche einbringen könnten. Der erste Vorschlag ist: Betriebe mit nachweislich niedrigen Stickstoffüberschüssen sollten von verschärften Maßnahmen in roten Gebieten ausgenommen werden. Die Nachweise können zum Beispiel durch den Bilanzwert für Stickstoff, die Stoffstrombilanz, aber natürlich auch flankierend durch aktuelle einzelbetriebliche Unterlagen erbracht werden dürfen. Zweitens. Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko sollten ebenfalls von den verschärften Maßnahmen ausgenommen werden. Und drittens liegen uns sogar vonseiten der Wasserversorger Anträge vor, dass man landwirtschaftliche Flächen in Wasserschutzgebieten, die von den Verschärfungen betroffen sind, ausnimmt, und zwar genau solche Flächen, bei denen sich Landwirte in freiwilligen Kooperationsmaßnahmen mit einbringen. Es wirkt mehr als demotivierend, wenn man hier eine ordentliche und gute Arbeit leistet, dann aber durch verschärfte Maßnahmen bestraft wird. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen: Uns geht es auf keinen Fall um eine Aufweichung des Gewässerschutzes. Nein! Denn der Schutz unserer Gewässer und des Grundwassers hat für uns natürlich genauso oberste Priorität. Es geht einzig und allein um die Wiederherstellung der Verursachergerechtigkeit, damit landwirtschaftliche Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen und auch ökologisch wirtschaftende Betriebe bei der Bewirtschaftung von Flächen in diesen roten Gebieten künftig eben nicht undifferenziert genauso eingeschränkt werden wie alle anderen Betriebe. Mit dieser Initiative will Bayern mit ganz konkreten Ansatzpunkten den Austausch zwischen Bund und Ländern beleben und schnellstmöglich zu konkreten Lösungen kommen. Von den Landwirten – mit Verlaub – wird schließlich auch immer erwartet, dass sie sich binnen weniger Monate auf die neuen Vorgaben einstellen, dass sie Fristen einhalten. Es kann daher unmöglich sein, dass der Staat sich seinerseits dann Jahre Zeit lässt, bis er Erleichterungen für die Landwirtschaft umsetzt. Daher erinnere ich die Bundesregierung sehr gerne an ihre Zusage, die sie hier vor neun Monaten gemacht hat, bis Ende des Jahres 2022 Vorschläge vorzulegen. Auch hier mit Verlaub: Sie sind diesbezüglich in großem Zeitverzug. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Landwirtschaft schätzt man außerordentlich eine Form der Handschlagqualität. Das gilt auch für die Agrarpolitik. Ein einmal gegebenes Versprechen sollte dann auch bitte gehalten werden. Das muss auch für diese Bundesregierung gelten – nicht nur dann, wenn es permanent um weitere Verschärfungen geht, sondern gerade auch dann, wenn es um Erleichterungen für die Landwirtschaft geht. Daher bitte ich Sie von ganzem Herzen um Unterstützung dieses drängenden Anliegens bei den weiteren Beratungen in den Ausschüssen, aber auch bezüglich der Umsetzung der von der Bundesregierung gegebenen Zusagen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Schulze aus Sachsen-Anhalt. Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon richtig gesagt wurde, hat am 8. Juli des letzten Jahres der Bundesrat hier der Novellierung der AVV zugestimmt. Und wer sich daran erinnern kann, wird bestätigen: Die Zustimmung haben sich die Länder damals nicht leicht gemacht, denn sie wurden verpflichtet, schon wieder eine Neuausweisung der sogenannten roten Gebiete vorzunehmen. Den landwirtschaftlichen Betrieben musste damit innerhalb eines Wirtschaftsjahres erneut eine veränderte Gebietskulisse für Nitrat beziehungsweise Phosphat vorgelegt werden. Die Länder haben nur zugestimmt – die Kollegen, die dabei waren, wissen es noch –, weil die Bundesregierung in einer Protokollerklärung definitiv zugesagt hat, das Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu stärken. Hierzu wollte die Bundesregierung – das ist wahr – noch im Jahr 2022 tätig werden und in enger Abstimmung mit der EU-Kommission ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System zur Maßnahmendifferenzierung entwickeln. Die damalige Staatssekretärin Rottmann hat in der Sitzung am 8. Juli hier ausgeführt, dass ein System entwickelt werden muss, das es in Zukunft ermöglicht, dass nur die Verursacher der Belastung von Einschränkungen betroffen sind. Wörtlich hat sie damals gesagt – ich zitiere –: „Diesen Prozess werden wir anstoßen. Das machen wir in unserer Protokollerklärung klar, und dazu stehen wir.“ Ich frage mich: Wo stehen wir heute? Die Bundesländer haben ihre Landesdüngeverordnungen geändert und eine Neuausweisung der roten Gebiete vorgenommen. In Sachsen-Anhalt, in meiner Heimat, hat sich der Umfang der mit Nitrat belasteten Gebiete damit verdoppelt. Und was hat der Bund getan? Aus meiner Sicht hat er die Hausaufgaben nicht gemacht. Im Gegenteil: Zuletzt hat das BMEL den Ländern mitgeteilt, dass erst nach Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens mit der EU-Kommission Verhandlungen über die Möglichkeit von Ausnahmen von der Verpflichtung der Düngeverordnung in den belasteten Gebieten aufgenommen werden. Erst mittelfristig soll eine Maßnahmendifferenzierung in den roten Gebieten vorgesehen werden. Ich bin Bayern deshalb dankbar, dass es mit dem eingebrachten Entschließungsantrag noch mal darauf aufmerksam macht, dass der Bund sich mit der Einhaltung seines protokollierten Versprechens, nämlich noch 2022 entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, in Verzug befindet. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht – ich war gestern in Brüssel und habe auch dieses Thema dort diskutiert –, dass sie einer weitergehenden Maßnahmendifferenzierung offen gegenübersteht, soweit ein robustes und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System geschaffen wird. Maßgeblich ist somit die Schaffung einer Datenbasis. Mir ist bewusst, dass die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Daten durch die landwirtschaftlichen Betriebe nur auf Grundlage von rechtlichen Regelungen erfolgen kann. Hierzu muss der Bund endlich tätig werden. Was soll eigentlich ein Landwirtschaftsminister wie ich, wenn er unterwegs ist, den Unternehmen sagen zum Thema Verursachergerechtigkeit? Bis spätestens Ende 2024, also bereits im nächsten Jahr, haben die Länder ihr Messstellennetz erneut zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, was wiederum zu neuer Betroffenheit führen kann. Unter solchen Voraussetzungen zu wirtschaften, ist für Landwirtinnen und Landwirte alles andere als einfach und verdient ausdrücklich mehr Wertschätzung. Ich frage die Bundesregierung also: Wann beginnen Sie mit der Schaffung eines verursachergerechten Systems unter Berücksichtigung der im Entschließungsantrag genannten Ansatzpunkte? Abzuwarten, bis das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland beendet ist, und erst dann mit der EU- Kommission über mögliche Ausnahmen zu verhandeln, ist keine Option. Denn bereits mit dem EU-Nitratbericht 2024 müssen im Rahmen der Evaluierung des Aktionsprogramms vorgesehene Anpassungen eingebracht werden. Es ist also höchste Zeit, tätig zu werden. Bitte tun Sie das! – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage dem Agrarausschuss – federführend – und dem Umweltausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7: TOP 7 Entschließung des Bundesrates für eine Initiative zur Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe (Corvus frugilegus) durch Aufnahme der Saatkrähe in die Liste der jagdbaren Arten nach Artikel 7 Absatz 3 i.V.m. Anhang II/B der EU-Vogelschutzrichtlinie – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 65/23) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung nicht zu fassen. Gemäß unserer Geschäftsordnung ist die Abstimmungsfrage positiv zu stellen. Ich frage deshalb: Wer möchte die Entschließung fassen? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung des in § 8 Absatz 7 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geregelten befristeten Einsatzes von ELSTER – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 100/23) Hier liegt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin Gerlach aus Bayern vor. Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung der Verwaltung ist eine der zentralen Aufgaben des Staates, eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Hieran werden wir vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern gemessen, die zu Recht, wie ich finde, einen modernen Staat erwarten, aber natürlich auch von den Unternehmen. Laut einer aktuellen Studie der Deutschen Industrie- und Handelskammer ärgern sich Unternehmen mehr über bürokratische Hürden als über Energiepreise und über Fachkräftemangel. Ich finde, deutlicher kann der Auftrag für den Bund, für die Länder, aber natürlich auch für die Kommunen nicht sein, hier gemeinsam für Verbesserungen zu sorgen. Der sichere und vor allem nutzerfreundliche Zugang zu allen digitalen Angeboten der öffentlichen Hand ist dabei eine ganz entscheidende Grundlage. Behördengänge sollen so schnell und im besten Fall so einfach sein wie Onlineshopping. Jetzt will die Bundesregierung ELSTER für die sichere Identifizierung gegenüber Behörden bei der Beantragung von Onlineservices zum 30. Juni 2023 abstellen und stattdessen nur noch auf den neuen elektronischen Personalausweis setzen. Den nutzen aber viel zu wenige. Ein ganz akutes Beispiel dafür ist die Energiepreispauschale für Studierende, eine schöne Sache, die von Studentinnen und Studenten sehr gut angenommen wird. Es gibt bereits rund 1,7 Millionen Anträge. Aber: Obwohl für die Antragstellung auch der elektronische Personalausweis genutzt werden kann, tun das nur die allerwenigsten. Rund 80 Prozent der Studierenden haben dafür die PIN ihrer eigenen Hochschule genutzt. Und das ist kein Wunder: Der elektronische Personalausweis ist einfach zu unpraktisch, zu unhandlich und in der Anwendung zu kompliziert. Anders das ELSTER-System: Wir alle kennen ELSTER von der Steuer. Mit ELSTER kann man eben nicht nur die Steuer machen, sondern auch mit den Behörden digital kommunizieren. Und das funktioniert sehr gut. ELSTER hat sich in der Steuerverwaltung über viele Jahre bewährt, genießt Vertrauen, vor allem auch eine große Verbreitung. Von den 19 Millionen bestehenden ELSTER-Zertifikaten werden mittlerweile über 1 Million außerhalb der Steuerverwaltung verwendet. Und jetzt das einfach abschalten, ohne Not, ohne sinnvolle technologische Alternative in dem Bereich? Immerhin: Auch der Bund hat zumindest stellenweise erkannt, dass der neue Personalausweis derzeit noch nicht anwenderfreundlich ist. Für andere Massenverfahren wie BAföG-online verzichtet er ja bereits ausdrücklich auf den elektronischen Personalausweis. Verstehen Sie mich nicht falsch: Mittelfristig ist ein Umstieg auf den elektronischen Personalausweis natürlich auch nach bayerischer Auffassung sinnvoll. Dafür muss aber die Technik so weiterentwickelt werden, dass sie vom Bürger genutzt wird, dass sie vom Bürger akzeptiert wird. Die rechtlichen Voraussetzungen sind geschaffen worden durch das Smart-eID-Gesetz. Technisch ist das aber noch nicht umgesetzt. Ein klarer Zeitplan fehlt, und ich würde mir hier einfach mehr Engagement von unserer Bundesregierung wünschen. Es ist aber in der Übergangsphase, in der wir uns befinden, einfach überhaupt nicht nachvollziehbar, dass der Bund die im Onlinezugangsgesetz geregelte Nutzung von ELSTER einfach auslaufen lässt. Und ELSTER ist sicher. Ein Sicherheitsstandard, der für eine so sensible Angelegenheit wie unsere Steuern reicht, muss doch auch reichen für andere digitale Verwaltungsdienstleistungen. Deshalb fordern wir eine Verlängerung des befristeten Einsatzes von ELSTER. Wir müssen schnell, wir müssen pragmatisch handeln, gerade vor dem Hintergrund, dass eine neue Fassung des Onlinezugangsgesetzes ja immer noch auf sich warten lässt. Bayern hat dazu diesen Antrag eingebracht, mit dem wir uns dafür einsetzen, dass ELSTER zumindest bis Juni 2026 als Übergangstechnologie weiterverwendet wird. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Bürgerinnen und Bürger mit einem niedrigwelligen Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen zu versorgen. Das gilt vor allem in einer Phase, in der die Bürgerinnen und Bürger von den Vorzügen einer digitalen Verwaltung überzeugt werden sollen. ELSTER leistet dazu, wie ich finde, einen wichtigen Beitrag. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Ich darf fragen: Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11: TOP 11 Entschließung des Bundesrates für eine angemessene Vergütung von Pflegestudierenden – Antrag des Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 112/23) Dem Antrag ist das Saarland beigetreten. Hier liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Gote aus Berlin vor. Ulrike Gote (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu einem Thema, das uns alle mit Blick auf den demografischen Wandel und den damit verbundenen Fachkräftemangel intensiv beschäftigt. Es geht um die Nachwuchskräftesicherung in der Pflege. Um den enormen Herausforderungen in diesem Bereich zu begegnen, haben sich Bund und Länder auf den Weg gemacht und neben der klassischen beruflichen Ausbildung einen akademischen Ausbildungszweig in Form primärqualifizierender Studiengänge entwickelt. Es zeigt sich leider, dass diese Studiengänge trotz der dringend benötigten Absolventinnen und Absolventen derzeit wenig attraktiv ausgestaltet sind. Dies muss sich ändern, und es muss sich schnell ändern. Als Land Berlin haben wir daher die vorliegende Entschließung eingebracht, und ich möchte in diesem Rahmen gerne für eine breite Zustimmung jenseits der politischen Lager werben. Die Grundproblematik lässt sich grob wie folgt zusammenfassen: Mindestens die Hälfte des bundesrechtlich geregelten Studiums besteht aus praktischen Einsätzen, und diese werden anders als in der Berufsausbildung den Studierenden weder vergütet noch den Praxiseinrichtungen refinanziert. Dies führt zu der Situation, dass wir als Länder Studienplätze geschaffen haben und finanzieren, die kaum nachgefragt werden. Der Wissenschaftsrat empfiehlt in der Pflege eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent. Wir sind in Deutschland meilenweit davon entfernt. Warum das so ist, erschließt sich schnell, denn Studieninteressierte treten im Zweifel dann doch lieber eine Ausbildung an, die vergütet ist, oder – was noch problematischer ist – sie wenden sich komplett von einer Arbeit und einer Beschäftigung in der Pflege ab. Eine weitere, auf den ersten Blick nicht ganz so sichtbare Baustelle, die wir angehen müssen, ist die Frage nach der Refinanzierung der Praxiseinrichtungen. In der jetzigen Konstellation werden wie gesagt nur die Praxisplätze im Rahmen der beruflichen Ausbildung refinanziert. Dies sollte auch für die Praxisplätze im Rahmen des Studiums gelten. Die Hochschulen stehen vor großen Problemen, überhaupt die benötigten Praxisplätze zu akquirieren. Denn für die Praxiseinrichtungen ist es im jetzigen System naturgemäß nicht sehr attraktiv, Praxisplätze in der hochschulischen Ausbildung anzubieten. Um es noch mal auf den Punkt zu bringen: Die Problematik besteht nicht darin, dass wir Länder nicht genügend Studienplätze geschaffen oder genügend Ressourcen zur Verfügung gestellt hätten, sondern darin, dass die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen so schwierig sind, dass sie weder eine Vergütung noch eine Refinanzierung vorsehen. In diesem Zusammenhang muss man tatsächlich denjenigen Studierenden danken, die trotz dieser Widrigkeiten schon begonnen haben, diese Ausbildung oder dieses Studium aufzunehmen. Das sind echte Pionierinnen und Pioniere. Gut ist: Regierung und Opposition im Bund haben das Problem erkannt. Uns allen ist jenseits der politischen Lager an einer Verbesserung im Interesse des Pflegenachwuchses gelegen und damit auch im Interesse des Allgemeinwohls. Die Bundesregierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl die angesprochene Vergütung als auch die Refinanzierung der Praxisanleitung regelt. Das ist gut und geht Hand in Hand mit unserer Initiative. Es ist jedoch wichtig, dass dieser Gesetzentwurf sehr zeitnah vorgelegt wird. Angesichts der Dimension des Problems Fachkräftemangel dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Was die inhaltliche Ausgestaltung angeht, will ich hier dem Bund gar nicht vorgreifen. Ich denke, wir alle gemeinsam teilen jedoch sicher den Wunsch, dass es sich um eine einfache und schlanke Lösung handeln muss. Denkbar wäre beispielsweise ein Andocken an die bereits bestehenden Ausbildungsfonds. Ich fasse noch mal zusammen: Es muss zeitnah ein Signal geben, dass sich die Studienbedingungen nachhaltig und bundeseinheitlich verbessern. Wir brauchen eine rechtssichere sowie vor allem eine rechtzeitige bundeseinheitliche Regelung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem heutigen Antrag. Lassen Sie uns gemeinsam dieses positive Zeichen für die Pflegestudierenden in Deutschland setzen! – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Berlin hat beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer stimmt einer sofortigen Sachentscheidung zu? – Mehrheit. Dann entscheiden wir heute in der Sache. Nun darf ich noch fragen: Wer stimmt dafür, die Entschließung zu fassen? – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45: TOP 45 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen – Antrag der Länder Bremen, Saarland, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 117/23) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Vogt aus Bremen vor. Kristina Vogt (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob Schuhe, Kleidung oder 20 Kilo Hantelscheiben: Viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger lassen sich heute wirklich alle erdenklichen Waren liefern. Das ist einfach, bequem, und die wenigsten wollen heutzutage auf diese Art des Einkaufs verzichten. In Deutschland wurden im Jahr 2021 im Durchschnitt 111 Pakete pro Haushalt zugestellt. Das heißt: ein Paket alle drei Tage pro Haushalt. Abermillionen Sendungen, flexibel zugestellt an allen gewünschten Lieferorten, oft in hoch gelegenen Stockwerken, zum Teil an schwer aufzufindenden Lieferadressen, angepasst an Wunschlieferzeiten, das ist die Realität. Kostenlose Retouren, großzügige Rückgabefristen, die den Anstieg des Paketaufkommens zusätzlich erhöhen. Die Folge ist, dass der Arbeitsdruck auf die Paketzustellerinnen und -zusteller enorm hoch ist. Allein diese Zustandsbeschreibung erfordert, dass wir den Entwicklungen der letzten zehn Jahre und dem massiv angestiegenen Onlinehandel Rechnung tragen müssen. Wir sind der Meinung, dass es einer entschiedenen Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Paketzulieferer und -zulieferinnen geben muss. Denn hinter jeder Lieferung steht am Ende des Tages ein Mensch – ein Mensch, der in Deutschland häufig nicht direkt beim Kurier-, Express- oder Paketunternehmen beschäftigt ist, sondern vielfach bei einem Subunternehmen oder einem Unternehmensmitglied in einer Subunternehmerkette. Ein Mensch, der oft prekären Arbeitsbedingungen ausgeliefert ist, die diese Bestellungen nach sich ziehen. Ein Mensch, dem auch vielfach das Mindestentgelt und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht gewährt werden. Ein Mensch, der häufig Höchstarbeitszeiten und Pausenzeiten nicht einhalten kann, weil die Leistungsanforderungen in der regulären Arbeitszeit nicht zu bewältigen sind. Bundesweit waren in der Branche nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2021 knapp 350 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und darüber hinaus noch einmal 78 300 geringfügig Beschäftigte tätig. Wegen der weiten Verbreitung von Werkverträgen arbeitet ein Großteil der Zustellerinnen und Zusteller jedoch nicht direkt bei einem Paketdienstleister. Durch die Auslagerung der Zustellung auf Sub- und Subsubunternehmen ist diese Branche hochgradig fragmentiert. Der Anteil der Kleinbetriebe mit unter zehn Beschäftigten liegt, Stand Mai letzten Jahres, bei immerhin 79,6 Prozent. Ich möchte zu den Arbeitsbedingungen etwas weiter ausführen. Nach den Feststellungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und mehrerer Beratungsstellen für Arbeitnehmerrechte bestehen bei Subunternehmern größerer Paketdienstleister vielfach folgende Auffälligkeiten und Arbeitsbedingungen: Die Beschäftigten sind sehr häufig neu zugewanderte Drittstaatsangehörige mit unsicherem Aufenthaltsstatus ohne anerkannte Ausbildung und mit geringen Deutschkenntnissen. Die Zustellerinnen und Zusteller verrichten schwere körperliche Arbeit beim Be- und Entladen. Der Umfang der zugeteilten Sendungsmengen beträgt zum Teil 250 bis 270 Pakete in acht Stunden, und zudem gibt es zahlreiche Scheinselbstständige unter den Zustellerinnen und Zustellern. Der Bundesgesetzgeber wollte 2019 mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz durch Einführung der Nachunternehmerhaftung die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in der Kurier-, Express- und Paketbranche sicherstellen. Doch auch mit diesem Gesetz konnte leider keine grundsätzliche Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für die Zusteller und Zustellerinnen herbeigeführt werden. Im Gegenteil: Kurier-, Express- und Paketunternehmen sowie Versandhändler verlagern aus Gründen des Wettbewerbsdrucks ihre Aufträge weiterhin an Subunternehmer und Subunternehmerketten. Und genau dieses Outsourcing begünstigt die bereits genannten Gesetzesverstöße und die prekären Arbeitsbedingungen, die übrigens ebenso häufig entlang der Subunternehmerketten der Paketbranche aufzufinden sind. Und genau diese Problematik adressiert das Gesetz von 2019 nicht. Außerdem – da kommen wir auf eine der vorherigen Debatten zurück – fehlt es in den genannten Branchen an Branchentarifverträgen. Das bedeutet natürlich, dass eine grundlegende Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zum Beispiel über eine Allgemeinverbindlicherklärung, nicht möglich ist. Wir sind der Meinung: Erst durch ein Verbot von Werkverträgen, wie es bereits in der Fleischbranche gesetzlich verankert und Praxis ist, können Kurier-, Express- und Paketdienstleister verpflichtet werden, die Zustellung in eigener Regie und mit eigenem Personal durchzuführen. Damit liegt dann die unmittelbare Verantwortung für die angebotene Leistung bei der Zustellung exakt bei den Kurier-, Express- und Paketzustellern. Ein mögliches Wegsehen bei zu schlechten Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmern, wie es heute oft der Fall ist, fände damit abrupt ein Ende. Wir sind der Meinung, dass das umgesetzt werden muss, um eine schnelle und entscheidende Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen für die Zustellerinnen und Zusteller zu gewährleisten. Aus diesem Grund bringt das Land Bremen mit Thüringen und dem Saarland den Entschließungsantrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen in den Bundesrat ein. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung um die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten, das sogenannte Paketboten-Schutz- Gesetz, gebeten. Ein Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche würde die Verantwortung der Einhaltung der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards eindeutig den großen Dienstleistern zuweisen. Dass dies geschieht, liegt auch in unserer Verantwortung. Das Verbot von Werkverträgen trägt dazu bei, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei den Subunternehmen endlich zu verbessern. – Ich danke Ihnen vielmals. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes. Wir kommen zu TOP 46: TOP 46 Entschließung des Bundesrates „Industriestandort Deutschland stärken, Produktion klimarelevanter Technologien hochfahren“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 113/23) Dem Antrag ist Niedersachsen beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Goldschmidt aus Schleswig-Holstein vor. Tobias Goldschmidt (Schleswig-Hol

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