Protokoll der 1032. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1032. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1032
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1032. Sitzung
Berlin, Freitag, den 31. März 2023
I n h a l t :
Vizepräsidentin Manuela Schwesig . . . . . . . . . 67
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
1. Gesetz zur Durchführung der Verordnung
(EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU)
2018/1240 sowie zur Änderung des
Aufenthaltsgesetzes, des
Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das
Ausländerzentralregister und der Verordnung zur
Durchführung des Gesetzes über das
Ausländerzentralregister (Drucksache 108/23) . . . . 76
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
2. Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1
bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
5. Juni 2019 über die Verringerung der
Auswirkungen bestimmter
Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Drucksache 103/23) 76
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
3. Neuntes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 109/23) . . . 76
Tarek Al-Wazir (Hessen) . . . . . . . . . 77
Guido Beermann (Brandenburg) . . . . . 78
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . . 79
Dr. Maike Schaefer (Bremen) . . . . . . . 80
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 81
Petra Berg (Saarland) . . . . . . . . . . . . 82
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 107*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 106a
Satz 2 GG – Annahme einer Entschließung 84
4. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Marktorganisationsgesetzes – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 94/23) . . . 84
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsministerin Michaela Kaniber (Bayern) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
5. Entschließung des Bundesrates
„Maßnahmen zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ – Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 47/23)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
6. Entschließung des Bundesrates zur
Schaffung eines verursachergerechten
Düngerechts – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 107/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Michaela Kaniber (Bayern) . . . . . . . . 84
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 85
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
7. Entschließung des Bundesrates für eine
Initiative zur Herabstufung des Schutzstatus der
Saatkrähe (Corvus frugilegus) durch
Aufnahme der Saatkrähe in die Liste der
jagdbaren Arten nach Artikel 7 Absatz 3
i.V.m. Anhang II/B der EU-
Vogelschutzrichtlinie – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 65/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
8. Entschließung des Bundesrates zur
umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung
– Antrag der Länder Saarland und Bremen,
Thüringen – (Drucksache 91/23) . . . . . . . . . 68
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 68
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 105*
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105*
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
9. Entschließung des Bundesrates
„Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfristen
für den Wiederaufbau aus dem
Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ schnellstmöglich
umsetzen“ – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – (Drucksache 93/23) . . . . . . . . . 76
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 106*
10. Entschließung des Bundesrates zur
Verlängerung des in § 8 Absatz 7 des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) geregelten befristeten
Einsatzes von ELSTER – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 100/23) . . . . . 86
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 86
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 87
11. Entschließung des Bundesrates für eine
angemessene Vergütung von
Pflegestudierenden – Antrag der Länder Berlin und Saarland
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 112/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Ulrike Gote (Berlin) . . . . . . . . . . . . . 87
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 88
12. Entschließung des Bundesrates
„Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-
Pflichtversicherung“ – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
und Thüringen – (Drucksache 102/23) . . . . . 69
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 69
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Daniela Schmitt (Rheinland-Pfalz) . . . . 105*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 71
13. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung eines Industriestrompreises – Antrag
der Länder Saarland und Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/23) . . . 71
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 71
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 72
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
14. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung
einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen
der Union dienender Bestimmungen im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik,
zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften
(Drucksache 74/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
15. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des
Öko-Kennzeichengesetzes (Drucksache 75/23) 76
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
16. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
(Drucksache 76/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 106*
17. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung
von Disziplinarverfahren in der
Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 77/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Nancy Faeser, Bundesministerin des
Innern und für Heimat . . . . . . . . . . 92
Peter Beuth (Hessen) . . . . . . . . . . . 93
Katja Meier (Sachsen) . . . . . . . . . . . 94
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Bevölkerungsstatistikgesetzes, des
Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und
dienstrechtlicher Regelungen
(Drucksache 78/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
19. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 27. Januar 2021 über die
Internationale Organisation für
Navigationshilfen in der Schifffahrt (Drucksache 79/23) 76
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 106*
20. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen
vom 7. Februar 2020 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Angola über den Luftverkehr (Drucksache 80/23) 76
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 106*
21. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Unionsrahmens für die
Zertifizierung von CO2-Entnahmen
COM(2022) 672 final; Ratsdok. 15557/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 34/23, zu Drucksache 34/23) . . 95
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
22. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Harmonisierung bestimmter Aspekte des
Insolvenzrechts
COM(2022) 702 final; Ratsdok. 15896/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 25/23, zu Drucksache 25/23) . . 95
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 96
23. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Behandlung von kommunalem Abwasser
(Neufassung)
COM(2022) 541 final; Ratsdok. 14223/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 15/23, zu Drucksache 15/23) . . 96
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 97
24. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Luftqualität und saubere Luft für Europa
(Neufassung)
COM(2022) 542 final; Ratsdok. 14217/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 16/23, zu Drucksache 16/23) . . 97
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 97
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99
25. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129,
(EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014
zur Steigerung der Attraktivität der
öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für
Unternehmen und zur Erleichterung des
Kapitalzugangs für kleine und mittlere
Unternehmen
COM(2022) 762 final; Ratsdok. 15835/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 37/23, zu Drucksache 37/23)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2014/65/EU zur
Steigerung der Attraktivität der öffentlichen
Kapitalmärkte in der Union für
Unternehmen und zur Erleichterung des
Kapitalzugangs für kleine und mittlere
Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie
2001/34/EG
COM(2022) 760 final; Ratsdok. 15834/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 38/23, zu Drucksache 38/23) 99
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 99
26. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in
Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile
zum Handel an einem KMU-
Wachstumsmarkt beantragen
COM(2022) 761 final; Ratsdok. 16168/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 39/23, zu Drucksache 39/23) . . 99
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 99
27. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des
Rates über die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im Bereich der
Besteuerung
COM(2022) 707 final; Ratsdok. 15829/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 36/23, zu Drucksache 36/23) . . 99
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
28. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des
Europäischen Parlaments und des Rates über
die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen
COM(2022) 748 final; Ratsdok. 16258/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 41/23, zu Drucksache 41/23) . . 100
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
29. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
über Standards für Gleichstellungsstellen
im Bereich der Gleichbehandlung von
Personen ungeachtet ihrer ethnischen
Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen
in Beschäftigung und Beruf ungeachtet
ihrer Religion oder Weltanschauung, einer
Behinderung und ihrer sexuellen
Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im
Bereich der sozialen Sicherheit und im
Bereich des Zugangs zu und der
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
und zur Streichung von Artikel 13 der
Richtlinie 2000/43/EG und Artikel 12 der
Richtlinie 2004/113/EG
COM(2022) 689 final; Ratsdok. 15899/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 45/23)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Standards für Gleichstellungsstellen im
Bereich der Gleichbehandlung und
Chancengleichheit von Frauen und Männern in
Arbeits- und Beschäftigungsfragen und
zur Streichung von Artikel 20 der
Richtlinie 2006/54/EG und Artikel 11 der
Richtlinie 2010/41/EU
COM(2022) 688 final; Ratsdok. 15902/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 46/23) . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 100
30. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für
Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches
Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung
der Richtlinie 2010/13/EU
COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22) 76
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 106*
31. Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds
des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe
(Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung –
ReHV) (Drucksache 88/23, zu
Drucksache 88/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
32. Verordnung zur Neuordnung des Rechts
über bestimmte Lebensmittel
(Drucksache 66/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
33. Erste Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im
Ausgleichsjahr 2023 (Drucksache 67/23) . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
34. Zweite Verordnung zur Novellierung der
Trinkwasserverordnung (Drucksache 68/23) 101
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
35. Verordnung zur Modernisierung der
Prüfungsverfahren im Recht der Heilberufe
(Heilberufe-
Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung) (Drucksache 81/23) . . . . . . . . 101
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
36. Verordnung zur Änderung der Zweiten
Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
und der Bundesmeldedatenabrufverordnung
(Drucksache 69/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
37. Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Drucksache 70/23, zu
Drucksache 70/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
38. Erste Verordnung zur Änderung der
Gassicherungsverordnung (Drucksache 71/23, zu
Drucksache 71/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
39. Verordnung zur Änderung der
Gewerbeanzeigeverordnung und der
Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Drucksache 72/23) 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
40. Dreizehnte Verordnung zur Änderung der
Wohngeldverordnung (Drucksache 101/23) 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
41. Zwölfte Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
in der Sozialversicherung
(Drucksache 73/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106*
42. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 98/23) . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 107*
43. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige
Patientenberatung Deutschland – und zur
Änderung weiterer Gesetze
(Drucksache 115/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Gesundheit . 102
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 108*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
44. Entschließung des Bundesrates zur Stärkung
der Geschlechtergerechtigkeit am
Arbeitsmarkt – Antrag der Freien Hansestadt
Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 116/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 73
Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 75
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
45. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der
Zustellung von Paketen – Antrag der Länder
Bremen, Saarland, Thüringen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 117/23) . . . 88
Kristina Vogt (Bremen) . . . . . . . . . . 88
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
46. Entschließung des Bundesrates
„Industriestandort Deutschland stärken, Produktion
klimarelevanter Technologien hochfahren“ –
Antrag der Länder Schleswig-Holstein und
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 113/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 90
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
47. Wahl einer Richterin des
Bundesverfassungsgerichts – gemäß Artikel 94 Absatz 1 GG
i.V.m. §§ 5 und 7 BVerfGG – (Drucksache
123/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Beschluss: Dr. Miriam Meßling wird gewählt 67
48. Entschließung des Bundesrates „Neue
Eigenwohnraumförderung“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 121/23) . . . . . . . . . . 91
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 91
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
49. Entschließung des Bundesrates zur
Beibehaltung der Wahlmöglichkeit von
Lohnsteuerklasse 3 und 5 für Ehegatten – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 122/23) . . . . . . . . . . 103
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
50. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat bei der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5
BEGTPG – Antrag des Freistaats Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 124/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 124/23 . . . . . . . . . . . . . . . . 107*
51. Nationales Reformprogramm 2023 –
Geschäftsordnungsantrag des Landes
Niedersachsen – (Drucksache 125/23) . . . . . . . . . 76
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 107*
52. Gesetz zur Änderung des
Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-
Wärme-Preisbremsengesetzes
(Drucksache 127/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 104
Bundesrat – 1032. Sitzung – 31. März 2023 VII
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Vizepräsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Georg Eisenreich (Bayern)
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Winfried Kretschmann, Ministerpräsident
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz
Michaela Kaniber, Staatsministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Judith Gerlach, Staatsministerin für Digitales
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Katrin Lange, Ministerin der Finanzen und für
Europa
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und
Europa
H a m b u r g :
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Peter Beuth, Minister des Innern und für Sport
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Petra Berg, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz sowie
Ministerin der Justiz
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und
Verbraucherschutz
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Monika Heinold, Finanzministerin
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für
Heimat
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Dr. Franziska Brantner, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Kerstin Griese, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
1032. Sitzung
Berlin, den 31. März 2023
Beginn: 09.33 Uhr
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Liebe
Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
ich eröffne die 1032. Sitzung des Bundesrates.
Es ist mir eine große Ehre und Freude, heute unseren
Bundesratspräsidenten vertreten zu dürfen. Für mich ist
das Premiere und zugleich Probelauf für unsere
Bundesratspräsidentschaft ab Herbst dieses Jahres. Ich will mich
schon jetzt bei unserer Direktorin und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die tolle Vorbereitung
bedanken. – Wenn ich das gut über die Bühne bekomme, liegt
es an Ihnen. Sollte es eine kleine Unwucht geben, sehen
Sie es mir nach! Aber ich denke, wir bekommen das
zusammen gut hin.
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte
ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, auf eine
Initiative der zweiten Kammern des Weimarer Dreiecks
hinzuweisen: Ende letzten Jahres sind die Senate Polens und
Frankreichs und unser Bundesrat übereingekommen, ein
Mitarbeiteraustauschprogramm mit dem Parlament
der Ukraine zu gründen. Als Zeichen unserer Solidarität
und zur Unterstützung der Vorbereitung auf den EU-
Beitrittsprozess sind Mitarbeitende des ukrainischen
Parlaments eingeladen, sich im Rahmen eines
Arbeitsbesuches in Warschau, Paris und Berlin mit der
Funktionsweise der jeweiligen zweiten Kammer vertraut zu
machen. Die Zuerkennung des EU-Kandidatenstatus der
Ukraine haben wir in der letzten Sitzung des Bundesrates
einstimmig im Plenum begrüßt. Wir werden die Ukraine
auf ihrem Weg in die EU aktiv unterstützen. Der
Mitarbeiteraustausch ist ein ganz konkreter praktischer Schritt,
dieses Vorhaben mit Leben zu erfüllen.
Ich freue mich sehr, heute hier im Plenum die erste
Teilnehmerin des Projekts aus der Ukraine, Frau Anna
I s h c h e n k o , begrüßen zu können! Seien Sie uns
ganz herzlich willkommen! Ласкаво просимо!
(Beifall)
Jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger
Form mit 52 Punkten vor.
TOP 5 wird abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 47, 8, 12, 13 und 44 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Nach TOP 11 werden die Punkte 45, 46 und
48 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt
die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe Punkt 47 auf:
TOP 47
Wahl einer Richterin des
Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 123/23)
Es wird vorgeschlagen, Frau Dr. Miriam Meßling in
den Ersten Senat zu wählen.
Nach § 7 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht ist für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln
der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind
46 Stimmen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Der Vorschlag ist einstimmig
angenommen.
Dann ist Frau Dr. Meßling, die ich übrigens herzlich
auf unserer Besuchertribüne begrüße, gewählt.
Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute für die neue
Aufgabe und gute Hand!
(Beifall)
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
TOP 8
Entschließung des Bundesrates zur umgehenden
Einführung der Kindergrundsicherung – Antrag des
Saarlandes – (Drucksache 91/23)
Dem Antrag sind die Länder Bremen und Thüringen
beigetreten.
Für eine Wortmeldung hat sich Herr Bürgermeister
Dr. Bovenschulte aus Bremen gemeldet.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut,
dass sich die Regierungsparteien in ihrem
Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, eine Kindergrundsicherung
auf den Weg zu bringen – als einen Beitrag zur
Bekämpfung von Kinderarmut, einen Beitrag zur Unterstützung
von Familien und einen Beitrag für mehr
Chancengerechtigkeit.
Die für ein reiches Land wie Deutschland so
beschämenden Zahlen sind uns ja allen wohlbekannt: Mehr als
jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf,
fast 3 Millionen Kinder und 1,5 Millionen junge
Erwachsene galten 2021 als armutsgefährdet, und fast
2 Millionen Minderjährige bezogen im letzten Jahr
Leistungen nach dem SGB II. Das sind die bundesweiten
Zahlen, von Flensburg bis Garmisch, von Aachen bis
Cottbus.
Ich möchte aber, um deutlich zu machen, wie sehr uns,
wie sehr mich das Thema drängt, einige Zahlen aus
Bremen ergänzen: Die Armutsgefährdungsquote von
Kindern beträgt 40 Prozent, bei Familien mit mehr als zwei
Kindern liegt sie sogar über 60 Prozent, und gut
30 Prozent der Kinder in der Stadt Bremen beziehen
derzeit Hilfen nach dem SGB II. Mit diesen Zahlen steht
Bremen nicht allein. In Städten wie Essen, Duisburg,
Gelsenkirchen, Dortmund oder auch Wilhelmshaven ist
es nicht anders.
Das zeigt: Kinder- und Jugendarmut ist ein
strukturelles Problem, ein Problem, dessen Schärfe in der Republik
zudem sehr ungleich verteilt ist. Es trifft vor allem die
Ballungsräume, die aufgrund von Strukturwandel und
Arbeitslosigkeit ohnehin besondere Herausforderungen
haben.
Meine Damen und Herren, Kinderarmut führt zu
Segregation, Kinderarmut schränkt Teilhabe ein und
reduziert Bildungschancen, Kinderarmut hat negative
Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg junger
Menschen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen; denn wir
können es uns nicht leisten, große Teile unserer jungen
Generation einfach zurückzulassen. Wir sind jedem
einzelnen Kind schuldig, dass es nicht in Armut aufwächst.
Deswegen ist es so dringlich, nach der Einführung des
Bürgergeldes nun mit der Einführung der
Kindergrundsicherung unsere sozialen Unterstützungssysteme neu
aufzustellen.
Denn wir müssen uns ja eingestehen, dass die
derzeitigen Regelungen zahlreiche Unzulänglichkeiten
aufweisen. Sie sind zu bürokratisch, sie sind zu komplex, sie
sind bisweilen nicht zielgenau. Und sie sind häufig so
gestrickt, dass sie die Menschen eher abschrecken, ihnen
zustehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Deshalb
muss es bei einer Reform um mehr als Digitalisierung
oder Verwaltungsmodernisierung gehen. Wer den
Änderungsbedarf auf diese Aspekte reduziert, der blendet die
wirkliche Dimension des Problems aus. Das tut leider
auch der Bundesfinanzminister, der im Februar die
steigende Zahl der von Armut betroffenen Kinder vor allem
mit der Zuwanderung begründete und im Weiteren die
Frage stellte, ob man einer zugewanderten Familie – Zitat
– „einfach mehr Geld“ bereitstellen oder nicht besser in
Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration investieren
sollte.
Ja, es ist richtig, die Aufnahme vor allem ukrainischer
Geflüchteter ins SGB II hat dazu geführt, dass die Zahl
der Anspruchsberechtigten deutlich gestiegen ist. Aber
deshalb die existenziellen Unterstützungsleistungen für
Familien einerseits und die Angebote der
Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration andererseits
gegeneinanderzustellen, ist grundlegend verfehlt und wird dem
Problem nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, für mich gibt es kein
Entweder-oder. Es darf kein Entweder-oder geben. Wir
müssen beides tun, zugunsten aller Kinder, aber auch im
wohlverstandenen Eigeninteresse unserer Gesellschaft.
Für Bremen kann ich sagen: Wir haben gehandelt, wo
wir können, durch den Ausbau der Kitabetreuung, gerade
auch in Stadtteilen mit besonderen Problemlagen, durch
das Angebot des kostenlosen Mittagessens für Kinder aus
bedürftigen Familien und durch soziale Angebote im
Quartier. Aber all diese Maßnahmen bleiben ohne eine
grundlegende Reform der Unterstützungsleistungen für
Kinder und ihre Familien nur Stückwerk. Sie gehen mit
den Folgen der Armut um, ohne die eigentliche Ursache,
nämlich die Einkommensarmut der Familien, anzugehen.
Und ja: Eine grundlegende Reform wird Bund und
Länder etwas kosten. Eine wirksame
Kindergrundsicherung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Aber es ist
allerhöchste Zeit, den Vereinbarungen und Worten nun
endlich Taten folgen zu lassen. Es ist an der Zeit, die
Kinderarmut entschieden und entschlossen anzugehen, so wie
wir auch die Krisen der letzten Jahre gemeinsam
entschieden und entschlossen angegangen sind.
Das Bundesfamilienministerium hat hierzu einen
Aufschlag gemacht. Eine Zustimmung des Bundesrates zum
vorliegenden Entschließungsantrag des Saarlandes, dem
wir in Bremen aus voller Überzeugung beigetreten sind,
würde signalisieren: Die Länder sehen die Arbeit an dem
Konzept der Kindergrundsicherung nicht nur als
dringlich an, sondern werden sich konstruktiv in die
Diskussion einbringen. Aus diesem Grund bitte ich alle, die der
Entschließung bisher skeptisch gegenüberstehen, sich
einen Ruck zu geben. Ein positives Votum wäre ein
starkes Zeichen für die Zukunft aller Kinder in unserem
Land. – Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Herr Minister
Liminski (Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Die Ausschüsse empfehlen, die Entschließung nach
Maßgabe von Änderungen zu fassen.
Die Abstimmung dazu soll getrennt nach Buchstaben
erfolgen. Ich bitte zunächst um Ihr Handzeichen für den
Buchstaben a. – Minderheit.
Wer stimmt für den Buchstaben b? – Minderheit.
Wer stimmt dafür, die Entschließung unverändert zu
fassen? – Minderheit.
Der Bundesrat hat damit die Entschließung n i c h t
gefasst.
Ich komme zu Punkt 12:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates „Bundesweite
Einführung einer Elementarschaden-
Pflichtversicherung“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg – (Drucksache 102/23)
Dem Antrag ist Thüringen beigetreten.
Es liegen mir Wortmeldungen vor, zunächst von Herrn
Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die
furchtbare Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat gezeigt,
dass Deutschland widerstandsfähiger werden muss. Die
Schäden waren enorm. Allein in unserem Bundesland, in
Nordrhein-Westfalen: 49 Menschen, die ihr Leben
verloren haben; viele Häuser und Unternehmen, viel
öffentliche Infrastruktur zerstört oder massiv beschädigt. Viele
Familien standen vor dem Nichts. Menschenleben und
1 Anlagen 1 und 2
Gesundheit sind durch nichts zu ersetzen, aber der
materielle Schaden sollte niemanden in Existenzangst bringen.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
waren und sind sich einig: Die bundesweite
Pflichtversicherung für Elementarschäden muss kommen. Wir haben
bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers
erhalten, das Thema anzugehen. Bis heute hat die
Bundesregierung leider keine brauchbare Lösung präsentiert:
Verzögerungstaktik, an einigen Stellen offen zutage
tretende Ablehnung. Aus unserer Sicht besteht nach wie vor
dringender Handlungsbedarf, denn wir müssen dafür
sorgen, dass beim nächsten Unglück kein Mensch vor
dem absoluten finanziellen Ruin steht.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Wir müssen mit
immer häufigeren Extremwetterereignissen rechnen.
Deshalb gilt es zum einen, den Klimawandel zu
bekämpfen. Klimaschutz ist die größte Aufgabe unserer
Generation von Entscheidungsträgern. Uns muss es gelingen,
Deutschland zum klimaneutralen Industrieland zu
machen. Gleichzeitig müssen wir in unserem Land die
Folgen des Klimawandels besser antizipieren und uns
vorbereiten.
Bundesweit hat nur die Hälfte der privaten
Gebäudeeigentümer eine Elementarschadenversicherung. Das ist
schlicht zu wenig. Zur Klimaanpassung gehört auch, sich
auf künftige Unwetter vorzubereiten und ihre Folgen
abzufedern. Es darf nicht sein, dass unmittelbar nach
einem solchen Großschadensereignis alle lange Listen
mit To-dos schreiben und sich ehrlich vornehmen: „Wir
tun da jetzt was!“, und dann alles nachher wieder im
Klein-Klein oder unter dem Druck von Lobbyinteressen
versandet. Das wirft auch kein gutes Licht auf die
politische Kaste als Ganzes. Wir brauchen da deutlich mehr
Weitsicht.
Ich will im Übrigen daran erinnern, dass die Kosten
für Schäden der öffentlichen Infrastruktur ja bei der
öffentlichen Hand bleiben. Das muss man immer sehen:
Wann immer solch ein Schaden eintritt, wird noch genug
an den öffentlichen Haushalten hängen bleiben.
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben
große Solidarität erfahren: Europa, Bund, Länder haben
geholfen. Dafür kann man nicht oft genug Danke sagen.
Das ist nicht selbstverständlich. Die Haushalte sind
überall knapp. Angesichts der steigenden Zahl von
Unwetterkatastrophen ist unsere Pflicht, eine solche Solidarität –
wer auch immer beim nächsten Mal betroffen sein wird –
nicht heute schon als selbstverständlich anzunehmen,
auch was die Regulierung privater Schäden angeht. Wie
oft sollen wir den Klingelbeutel rumgehen lassen? Wenn
der nächste Schaden bei uns eintritt, müssten wieder alle
anderen solidarisch helfen. Deshalb stehe ich heute
erneut hier zu diesem Thema, weil ich glaube, dass wir
Solidarität immer nur dann in Anspruch nehmen und
gewähren sollten, wenn es keine Alternative gibt. Hier
gibt es aber eine Alternative. Deswegen ist dieses Thema
noch einmal auf der Agenda.
Ich will zum Schluss noch das Thema
Fristverlängerung ansprechen. Auch dazu gibt es öffentliche Zusagen,
aber umgesetzt ist bisher nichts. Ich finde das, ehrlich
gesagt, ziemlich misslich. Ich will nicht insinuieren, ich
will nicht Böswilligkeit unterstellen, aber: Wer in den
betroffenen Gebieten unterwegs ist, der sieht, dass da
noch viel zu tun ist, und unsere Verfahrensvorschriften
führen dazu, dass mancher noch gar keinen Antrag hat
schreiben können. Das kann man wieder als solches
kritisieren, es ist aber nun einmal so. Im Sommer läuft die
Frist dafür aus, öffentliche Mittel beantragen zu können.
Auch da sollten wir jetzt in die Umsetzung gehen.
Weitere drei Jahre sind nicht zu viel, sondern der jetzigen
Situation dort angemessen. Auch da noch einmal die
herzliche Bitte an den Bund, die öffentlich zugesagte
Fristverlängerung zu ermöglichen.
Die Justizminister der Länder haben sich klar für eine
Pflichtversicherung für Elementarschäden
ausgesprochen. Die Ministerpräsidenten waren sich einig. Der
Bundeskanzler hat es zugesagt. Meine Damen, meine
Herren, der Ball liegt jetzt schlicht bei der
Bundesregierung. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Wüst! – Ich gebe das Wort
Herrn Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-
Anhalt.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr
Ministerpräsident Wüst hat uns soeben die Situation an der Ahr noch
einmal in Erinnerung gerufen und eindringlich auf das
Thema Pflichtversicherung für Elementarschäden
hingewiesen. Gestatten Sie mir, dass ich das noch um Aspekte
aus dem Land Sachsen-Anhalt ergänze: Die extremen
Hochwasserereignisse von 2002 und 2013 an der Elbe,
verbunden mit extremsten Schäden an der Infrastruktur,
sowie 2017 im Harz unterstreichen die Verletzbarkeit
unserer Gesellschaft und auch unsere Anfälligkeit für
Hochwasserereignisse.
In Sachsen-Anhalt wurden seitdem über 1,4 Milliarden
Euro in den Hochwasserschutz investiert. Das Land ist
dadurch gewiss sicherer geworden. Dennoch wird es
keinen Hochwasserschutz geben, der eine
hundertprozentige Sicherheit verspricht. Mit großer Sorge erfüllt mich
daher die Tatsache, dass es uns trotz der extremen
Ereignisse und unserer immensen Anstrengungen der letzten
Jahrzehnte bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht
gelungen ist, die bestehende Quote der
Elementarschadenversicherungen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung
auf über 50 Prozent zu steigern. Das Bild ist – cum grano
salis – bundesweit einheitlich.
Das bedeutet in der Folge in dieser Situation nichts
anderes, als dass der unversicherte Teil der
versicherbaren Bevölkerung im Falle eines extremen
Hochwasseroder Starkregenereignisses ohne finanzielle staatliche
Unterstützung vor dem finanziellen Ruin steht. Es wurde
gerade schon eindringlich darauf hingewiesen. Das kann
uns politisch nicht befriedigen, es kann uns nicht
ruhigstellen, und es zeigt eben auch die Grenzen des
Versicherungssystems in diesem Bereich auf.
Meine Damen und Herren, ich glaube nicht daran, dass
wir es in überschaubaren Zeiträumen schaffen werden,
die Versicherungsquote nach dem Freiwilligkeitsprinzip
signifikant zu erhöhen. Die bisherigen Bemühungen
haben jedenfalls nicht dazu geführt. Insoweit war der
Prüfauftrag der Sonderumweltministerkonferenz aus dem
Oktober 2021 im Lichte der Ereignisse an der Ahr, die
rechtlichen Bedenken gegen eine Pflichtversicherung für
Elementarschäden noch einmal zu prüfen und die bis
dahin bestehende Sichtweise zu überdenken, ganz
folgerichtig. Das Gutachten des Sachverständigenrates für
Verbraucherfragen aus dem Jahr 2022 zu dieser Frage,
die Positionierung der Justizministerkonferenz und – es
wurde bereits erwähnt – der
Ministerpräsidentenkonferenz sprechen eine deutliche Sprache.
Natürlich sind Detailfragen offen, und man kann eine
Menge Rechtsfragen dazu aufwerfen, aber sie scheinen
mir nicht unlösbar. Gewiss müssen wir bei den
Detailfragen auch Sozialverträglichkeit mit im Blick haben; das
liegt mir besonders am Herzen. Aber das kann, das muss
geklärt werden, und deshalb ist Vertagen aus meiner
Sicht keine Option.
Alleingänge durch die Länder, wie vonseiten des
Bundes zu hören, kann es bei diesem elementaren Thema aus
meiner Sicht nicht geben, und daher unterstützen wir aus
Sachsen-Anhalt den eingeschlagenen Weg der
Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflichtversicherung
gegen Elementarschäden. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Minister Professor Dr. Willingmann!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau
Staatsministerin Schmitt (Rheinland-Pfalz) abgegeben.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Wir stimmen ziffernweise ab.
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
1 Anlage 3
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Wer dafür ist, die Entschließung wie soeben
festgelegt zu fassen, den bitte ich um das Handzeichen. –
Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 13:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates zur Einführung
eines Industriestrompreises – Antrag des Saarlandes
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 106/23)
Dem Antrag ist Bayern beigetreten.
Mir liegt eine Wortmeldung von Frau
Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland vor.
Anke Rehlinger (Saarland): Frau Präsidentin! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! In den
zurückliegenden Wochen und Monaten sind zur Krisenbewältigung
einige Instrumente auf den Weg gebracht worden: Strom-
und Gaspreisbremse und aktuell, in diesen Tagen, die
Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium,
wenn es um die Frage von Heizöl, Pellets und anderen
nicht leitungsgebundenen Energieträgern geht. All das
hatte den Zweck, dazu beizutragen, dass die Wirtschaft
nicht gänzlich in die Knie geht, wenn die Energiepreise
bei uns aufgrund des furchtbaren Krieges extrem in die
Höhe gehen.
Das ist im Grunde genommen schon ein bisschen der
Blick auf das Jetzt und vor allem in die zurückliegende
Zeit. Wir sind jetzt gefordert, den Blick wieder nach vorn
zu richten. Denn wir müssen schlicht und ergreifend
unterstellen, dass wir, was die Energiepreisentwicklung
angeht, nicht mehr auf das Vorkrisenniveau zurückkehren
werden, zumindest nicht in absehbarer Zeit. Deshalb
müssen wir uns überlegen, was abseits dieser originären
Kriseninstrumente, die auf den Weg gebracht worden
sind, zu tun ist, immer gemessen an dem Ziel: Wie
können wir es schaffen, dass die Wettbewerbsfähigkeit
unseres Wirtschaftsstandortes, der Industrie, insbesondere der
energieintensiven und vor allem auch in
Außenhandelsbeziehungen stehenden Unternehmen – und ich sage ganz
ausdrücklich: ganz gleich welcher Größenordnung – in
Zukunft gesichert werden kann? Das ist letztendlich die
Aufgabenstellung.
Sie, wie ich auch, sind sicherlich viel unterwegs und
werden dazu eine ganze Reihe von Gesprächen führen.
Bei mir sind es im Wesentlichen zwei Punkte, die immer
als Gelingensvoraussetzungen dafür definiert werden,
wie wir an diesem Standort wettbewerbsfähig bleiben
können. Das Erste ist das Thema Fachkräftesicherung.
Dazu ist in dieser Woche im Bundeskabinett ja einiges
auf den Weg gebracht worden. Damit bekommen wir
Instrumente an die Hand, die es natürlich auszufüllen gilt.
Aber das Zweite, was immer gleich angesprochen wird,
ist das Thema Energieversorgung, in der Ausprägung:
Haben wir genug? Ist sie sicher? Ist sie aus erneuerbaren
Energien, abgebildet für die Zukunft? Und was kostet sie
mich? Das sind sozusagen die wesentlichen Maßgaben.
Gerade beim letzten Punkt geht es darum, jetzt
wirklich Planungssicherheit für die Unternehmen hier im
Land zu schaffen. Darum geht es heute auch in unserem
Antrag. Die wesentliche Stoßrichtung dieses Antrags ist,
noch einmal deutlich zu machen, dass Planungssicherheit
das eine ist, aber auch die Zügigkeit, mit der wir diese
Planungssicherheit gewährleisten müssen. Das Zweite ist,
dass wir definieren müssen, dass wir über die gesamte
Übergangsphase, die wir brauchen werden, um wirklich
im Zeitalter der erneuerbaren Energien anzukommen,
eine kalkulierbare Grundlage schaffen, damit die
Unternehmen, die jetzt eine Entscheidung zu treffen haben,
wissen: Komme ich hierher? Oder möglicherweise:
Bleibe ich hier? Gehe ich in die Investition in meinen
Bestand? Was sind meine Rahmenbedingungen, und werde
ich mit dieser Investition in den nächsten Jahren
überhaupt in der Lage sein, Geld zu verdienen? – Und dabei
ist eben die Frage, wie hoch der Strompreis ist, wie hoch
die Energiepreise sind, ein ganz entscheidender Faktor.
Das ist nicht nur das Ergebnis eines Sammelsuriums
an Gesprächen oder irgendeines Bauchgefühls, sondern
das ist natürlich an vielen Zahlen ablesbar, ein Stück weit
sogar über einen längeren Zeitraum, aber definitiv in der
letzten Phase sehr verstärkt. Heute sind noch einmal ein
paar Zahlen dazu in der Öffentlichkeit, was zum Beispiel
die klassische Fahrzeugproduktion angeht, bei der wir in
den letzten zehn Jahren und beschleunigt in den letzten
Jahren hier in Deutschland einen Rückgang von
36 Prozent hatten, bei einem gleichzeitigen Aufbau von
Produktionskapazitäten im Ausland. Ich finde, das muss
uns alarmieren, und es muss uns zu der Frage führen:
Was müssen wir an diesem Standort ändern, damit sich
eine solche Entwicklung in Zukunft nicht fortsetzt?
Die Begründung dafür ist sicherlich nicht monokausal
ausgestaltet. Dafür gibt es eine ganze Reihe von
Gründen. Aber ein Grund ist sicherlich die Preisstruktur, wie
wir sie hier haben. Ich zumindest bin der Auffassung,
dass wir das nicht über die Löhne lösen sollten, sondern
auf einen anderen wesentlichen Kostenfaktor gehen
müssen, und das ist der Energiepreis. Und das in einer jetzt
nochmals verschärften Situation: Wenn das die
allgemeine Entwicklung ist, sehen wir eine zusätzliche
Verschärfung. Wenn wir uns angucken, was die Industriestrategie
Chinas ausmacht, und wenn wir uns angucken, was für
eine Wettbewerbssituation die Biden-Administration mit
dem Inflation Reduction Act auf den Weg gebracht hat,
wissen wir, dass die Zeit da ist, zu handeln. Jetzt ist
sozusagen das entscheidende Momentum. Wir müssen
deutlich machen, dass das für eine Übergangsphase gilt, und
zwar so lange, wie der Übergang letztendlich dauert.
Jetzt gibt es dazu die Äußerungen vonseiten der
Bundesregierung, des Bundeswirtschaftsministers, und ich
bin ihm dafür sehr dankbar, denn das zeigt ja, dass das
Problem dort genauso erkannt worden ist. Ich nehme aber
wahr, dass das Zeitfenster dafür nicht so groß ist, wie
man vielleicht meinen könnte oder wollte. Auch der
Investitionsattentismus, der sich bisweilen schon
eingestellt hat, ist schädlich. Vor allem werden
Entscheidungen, die jetzt in einem engen Zeitfenster getroffen werden
und gegen uns als Standort ausfallen, nicht noch einmal
aufgerufen werden. Wir werden dafür keine zweite
Chance bekommen. Deshalb brauchen wir jetzt Klarheit
darüber, wie es sein wird, damit diese Entscheidungen in
dem Rahmen getroffen werden, den wir für förderlich
halten, und damit es eben eine Entscheidung ist, die für
diesen Standort hier ausfällt und das bewirkt, was wir
haben wollen: den Erhalt von Arbeitsplätzen dort, wo es
geht, wo es von den Produktionsumfängen, von den
Produkten her geht, aber auch dort, wo letztendlich neue
Arbeitsplätze entstehen müssen.
Genau das ist Teil der Transformation, aber sie darf
jetzt nicht an entscheidender Stelle ausfallen. Wenn
diejenigen, die wir ja, wenn die Energieerzeugung
umgestellt ist, gerade an den Punkt gebracht haben wollen,
dass sie als transformierte Betriebe wettbewerbsfähig
sind, auf der Wegstrecke verloren gegangen sind, wäre
das sozusagen der Ausweis dessen, dass wir nichts
gekonnt haben. Deshalb brauchen wir – und das würde ich
gerne deutlich machen – jetzt eine Entscheidung.
Natürlich muss diese beihilfekonform sein. Und das Dritte will
ich auch sagen: Sie muss unbürokratisch sein. Es kann
nicht sein, dass wir die Unternehmen mit der Form der
Antragstellung in ein System hineinführen, in dem sie
sich noch mal als Subventionsempfänger fühlen. Das ist
sicherlich kein unternehmerisches Klima, das wir in
Deutschland entstehen lassen sollten, sondern wir
brauchen etwas, das funktioniert und den Unternehmen Lust
macht, wieder hier in Deutschland zu investieren. Dafür
wollen wir mit dieser Entschließung etwas Rückenwind
für den Bundeswirtschaftsminister geben. Ich bitte
insofern um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank und
Glück auf!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Frau Ministerpräsidentin Rehlinger! – Das Wort
hat Herr Ministerpräsident Weil aus Niedersachsen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst
einmal sehr herzlich dem Saarland und – etwas später –
Schleswig-Holstein dafür, dass diese beiden Länder ein
Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, dass nach
meinem Dafürhalten öffentlich immer noch weit
unterschätzt wird. Mich erinnert die Situation in unserer
Industrie an einen Moorbrand. Niedersachsen hat große
Moorlandschaften, und ich kann Ihnen sagen: Ein
Moorbrand ist dasjenige Feuer, das am schwierigsten zu
bekämpfen ist. Es entsteht nämlich nicht an der
Erdoberfläche, sondern im Untergrund, und frisst sich durch. Wenn
es dann sichtbar wird, hat es schon ein beträchtliches
Ausmaß erreicht und ist ungeheuer schwer wieder unter
Kontrolle zu bekommen.
Was ist die Parallele zu unserer Industrie? Wir erleben
ganz unauffällige Entwicklungen, die jetzt erst am
Anfang stehen. Aber sie werden ihre Konsequenzen haben.
Da wird Produktion reduziert, zum Beispiel in der
chemischen Industrie. Da beginnen Unternehmen, Produktion
zu verlagern, zum Beispiel in der chemischen Industrie.
Da stellen Unternehmen fest, dass sie bei internationalen
Aufträgen nicht mehr wettbewerbsfähig sind, zum
Beispiel in der Stahlindustrie. Und das ist erst der Anfang.
Wir hören von immer mehr Unternehmen, dass sie sich
sehr ernste Sorgen über ihre Wettbewerbsfähigkeit
machen. Und wer weiß, dass unsere Industrieunternehmen
fast durchweg international agieren, der kann nicht
weghören, sondern muss das ernst nehmen.
Deutschland war niemals ein Niedrigpreisland, liebe
Kolleginnen und Kollegen. Aber da hat sich mittlerweile
etwas Entscheidendes getan: Wenn Energie in den
Vereinigten Staaten für 1 bis 2 Cent je Kilowattstunde bezogen
werden kann und in Deutschland 14 Cent kostet, dann
haben wir es mit einer tektonischen Verschiebung zu tun.
Niemand soll sagen, das hätte man nicht absehen können.
Wir erleben eine Gefährdung bestehender Industrien.
Und es kommt noch ein Weiteres hinzu: Im
Zusammenhang mit der Transformation bilden sich neue große
zukunftsträchtige Industriezweige, und da werden jetzt die
Claims abgesteckt. Da wird jetzt darüber entschieden, wo
eine Produktion stattfindet. Und unter den Bedingungen,
die wir derzeit haben, besteht das echte Risiko, dass diese
Investitionsentscheidungen nicht in Deutschland, sondern
außerhalb unserer Grenzen realisiert werden.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Die
Batteriezellproduktion wird ein ganz wesentlicher Teil der
Automobilindustrie der Zukunft sein. Die Batterie ist mit Abstand
die wichtigste Komponente am Auto der Zukunft. Etwa
40 Prozent der Kosten sind bei der Batterie verankert.
Nach einer Untersuchung eines amerikanischen
Thinktanks, etwa einen Monat alt, sind 80 Prozent der
europäischen Projekte derzeit wieder zur Prüfung gestellt,
darunter viele Vorhaben, von denen eigentlich schon alle
Beteiligten gemeint hatten, da sei ein Haken dahinter.
80 Prozent!
Ich sage das deswegen so drastisch, weil ich mir ernste
Sorgen mache und weil ich es auffällig finde, dass diese
bedrohliche Entwicklung in der öffentlichen Diskussion –
meines Erachtens – derzeit völlig unterbelichtet ist. Diese
Themen, die uns hier gerade befassen, werden Sie derzeit
relativ selten in der Medienberichterstattung erleben,
geschweige denn, dass wir feststellen können, dass es
schon eine angemessene politische Reaktion gegeben
hätte. Das gilt sowohl für die nationale wie auch für die
europäische Ebene. Wir haben gehört, dass die
Bundesregierung an Klimaschutzverträgen arbeitet. Das klingt
gut – man müsste wissen, was sich im Einzelnen hinter
dieser Vorstellung verbirgt. Wir wissen, dass in Brüssel
die Europäische Kommission mit dem Net-Zero Industry
Act gewissermaßen ihre Leitplanken festgelegt hat, damit
aber, ehrlich gesagt, aus meiner Sicht heraus eine in
keiner Weise zufriedenstellende Antwort auf die eigentliche
Herausforderung gibt, über die wir hier sprechen.
Denn auch das ist noch hinzuzufügen: Es ist nicht
allein die Energiepreisentwicklung, sondern es ist zum
Beispiel auch die Vorgehensweise der Vereinigten
Staaten, die wir in unsere Strategie einbeziehen müssen. Es
gibt in Deutschland manchmal die Neigung, so ein
bisschen lässig zu sagen: Ach, die Amerikaner! Die
schmeißen nur so mit Geld um sich. – Das ist falsch. Ich glaube,
dass die amerikanische Vorgehensweise ausgesprochen
clever und intelligent ist, indem sie nämlich – erstens –
öffentliche Unterstützung in der Tat an den Aufbau von
klimaneutraler Industrie bindet, aber – zweitens –
insbesondere über sogenannte Tax Credits über einen längeren
Zeitraum hinweg ihren Unternehmen die Chance bietet,
auch über die eigentliche Investition hinaus Erträge zu
generieren, um so gleichzeitig als Staat natürlich
wesentlich besser dazustehen, als wenn dieselben Unternehmen
außerhalb amerikanischer Grenzen investieren würden.
Ich frage mich, warum wir dazu in Europa und in
Deutschland eigentlich nicht in der Lage sein sollten. Da
wird dann immer leichter Hand gesagt: Na ja, wir wollen
doch keinen Subventionswettlauf. – Das klingt gut, löst
aber kein einziges Problem, und man kann auch in
Schönheit sterben. Aber zu empfehlen ist das nicht,
gerade nicht in einer solchen Frage.
Was ist notwendig? Wir müssen uns konzentrieren auf
die Hilfe für die energieintensive Industrie – und die gibt
es in reichem Umfang in Deutschland. Wir sollten uns
darüber einig sein, dass es um ein klares Ziel geht: diese
Industrie in die CO2-Neutralität zu überführen, sie aber
auch im Übergangszeitraum zu unterstützen, damit sie
dieses Ziel erreichen kann. Unternehmen, die heute
investieren wollen und CO2-neutral werden könnten,
werden das in vielen Fällen auch beim allerbesten Willen
nicht können, ganz einfach, weil die erneuerbaren
Energien noch nicht in ausreichender Menge zur Verfügung
stehen. Ich finde, das ist schon ein legitimer Anlass für
den Staat, an dieser Stelle zu sagen: Ja, dann müssen wir
in diesem Übergangszeitraum helfen.
Das Stichwort dafür lautet dann: Carbon Contracts for
Differences. Das ist dann auch der richtige Ort, um über
den Industriestrompreis zu sprechen. Und wir müssen
über steuerliche Unterstützung reden, beispielsweise
Superabschreibungen – auch ein Stichwort der aktuellen
Diskussion – oder eben Tax Credits nach dem
amerikanischen Beispiel. Ich behaupte nicht, dass das ein leichtes
Thema ist. Das ist wirklich ein komplexes, ein
schwieriges Thema. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass
wir gewissermaßen sehenden Auges den Dingen ihren
Lauf lassen, anstatt uns an die schwierige Arbeit zu
machen, die deutsche Industrie jetzt tatsächlich zu
verteidigen. Das ist mir ein echtes Anliegen.
Wenn man sich fragt: „Warum haben wir eigentlich
ein sehr wohlhabendes Land, warum haben wir die
Möglichkeit, einen sehr handlungsfähigen Sozialstaat
aufzubauen?“, dann hängt die Antwort insbesondere damit
zusammen, dass wir ein Industrieland sind. Dieses Profil
zu verteidigen, ist wirklich die Mühe wert. Wir haben
etwas zu verteidigen. Ich finde, wir sollten als Länder
darauf hinarbeiten, einen gemeinsamen Beschluss aller
16 Länder in dieser Hinsicht herbeizuführen, und unseren
Teil dazu beitragen, dass dieses dröhnende Schweigen in
dieser Diskussion ein Ende findet und wir endlich ins
Handeln kommen. – Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Weil!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Umweltausschuss zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 44:
TOP 44
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt –
Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 116/23)
Mir liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Vogt
aus Bremen vor.
Kristina Vogt (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Staat hat durch
das Grundgesetz die Aufgabe übertragen bekommen, die
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern zu fördern. Das gilt auch für die strukturellen
Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt. Trotz aller
Fortschritte und positiven Entwicklungen ist aber nicht zu
übersehen, dass es dringend weiterer Aktivitäten bedarf,
damit Frauen auf dem Arbeitsmarkt endlich gleichgestellt
sind. Denn Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt nach wie
vor benachteiligt. Das liegt nicht nur daran, dass ihre
Erwerbsquote deutlich niedriger ist als die der Männer.
Ein paar Fakten: Nahezu viermal so viele Frauen wie
Männer gingen im Jahr 2021 einer Teilzeitbeschäftigung
nach. 65 Prozent der geringfügig Beschäftigten waren im
gleichen Jahr Frauen. Und Frauen finden sich häufiger als
Männer im Niedriglohnsektor wieder. Frauen
übernehmen immer noch einen Großteil der unbezahlten
Hausarbeit, der unbezahlten Kinderbetreuung und der
unbezahlten Pflege von Angehörigen – mit Folgen für die
Berufsbiografien und ein auskömmliches Einkommen. Der
unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland lag im Jahr
2021 bei ungefähr 18 Prozent. Nach einer Studie der
Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2022 liegt das auf das
Erwerbsleben gerechnete Einkommen von Frauen nur bei
circa 50 Prozent des Einkommens von Männern. Das hat
enorme Auswirkungen auf die finanzielle Absicherung
von Frauen im Berufsleben und vor allen Dingen auf ihre
Altersabsicherung. Die Einkommenslücke ist schon
enorm: Zwischen Männern und Frauen lag sie im Jahr
2021 bei durchschnittlich 18,3 Prozent. Aber die
durchschnittliche Differenz bei den Altersrenten liegt bei
49 Prozent. Das besagt eine Studie des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts – WSI –, aus der ich
hier zitiert habe.
Das Bundesland Bremen ist der Meinung, dass es an
der Zeit ist, die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern
zu verringern und perspektivisch vollständig zu
schließen. Der Entschließungsantrag verfolgt darum zwei
genderbezogene Hauptziele: erstens die Tarifbindung zu
erhöhen und zweitens Minijobs in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.
Ich will kurz erläutern, warum das unserer Ansicht
nach geeignet ist, um die Entgeltlücken zu verkleinern:
Frauen würden von einer besseren Tarifbindung in ganz
besonderem Maße profitieren, denn Frauen arbeiten
überproportional in unteren Lohngruppen, und
Tarifverträge helfen – ganz kausal – bei der Verringerung des
Lohnrückstandes gegenüber männlichen Beschäftigten.
In tarifgebundenen Branchen sind die Lohnlücken
nämlich deutlich kleiner. Darüber hinaus erfahren alle
Beschäftigten im Rahmen der Tarifbindung regelmäßig eine
Anpassung ihrer Löhne und Gehälter.
Die Tarifbindung geht aber deutlich zurück und damit
auch der Anteil der Beschäftigten, für den die
Regelungen eines Tarifvertrags gelten. Waren im Jahr 2000
bundesweit noch circa 68 Prozent der Beschäftigten in
tarifgebundenen Betrieben beschäftigt, waren es elf Jahre
später nur noch 52 Prozent. Die abnehmende
Tarifbindung wirkt sich nicht nur negativ auf Arbeitsbedingungen
und Einkommen der Beschäftigten aus, sie hat auch
weitere Folgen: Die Kaufkraft sinkt, Sozialabgaben sinken
pro Jahr um circa 30 Milliarden Euro, und die
abnehmende Tarifbindung führt zu geringeren
Steuereinnahmen in Höhe von circa 18 Milliarden Euro.
Die wesentliche Ursache für die abnehmende
Tarifbindung liegt im Mitgliederschwund bei den
Sozialpartnern. Besonders zum Tragen kommt jedoch der
Rückgang tarifgebundener Mitgliedschaften von
Arbeitgebern bei gleichzeitiger Öffnung der
Arbeitgeberverbände für die sogenannten Mitgliedschaften ohne
Tarifbindung. Die Ausgestaltung als Arbeitgeberverband
mit OT-Mitgliedschaften erschwert den Abschluss von
Branchentarifverträgen zwischen Arbeitgebern und
Gewerkschaften erheblich. Antragstellungen für die
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen werden
unmöglich, wenn auf Arbeitgeberseite OT-
Mitgliedschaften bestehen. Mit einem Verbot von OT-Mitgliedschaften
kann ein entscheidendes Hindernis für den Abschluss und
die Verbreitung von Tarifverträgen beseitigt und damit
die Entgeltgleichheit der Geschlechter befördert werden.
Ein zweites großes Hindernis für die Gleichstellung
der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt sind die
Minijobs. Minijobs sind auf dem Papier
sozialversicherungs- und steuerfreie Teilzeittätigkeiten und sollen
flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und Zuverdienste für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Das
Steuer- und Sozialversicherungssystem setzt mit dem
Minijobsystem allerdings falsche Anreize, mit Folgen
insbesondere für weibliche Beschäftigte. Minijobs sind
insbesondere im Niedriglohnsektor angesiedelt und gehen
mit niedrigen Einkommen und geringer sozialer
Absicherung einher. Es gibt Branchen, in denen Minijobs
überwiegen – und wir reden hier nicht über die Rentnerin, die
sich etwas dazuverdient, sondern wir reden überwiegend
über Frauen, die ausschließlich von Minijobs leben und
denen damit jegliche soziale Absicherung fehlt, wie wir
ja in der Pandemie gesehen haben.
Minijoberinnen und Minijobber haben in der Regel
übrigens kaum Perspektiven auf eine Festanstellung oder
Aufstiegschancen. 65 Prozent der geringfügig
Beschäftigten waren im Jahr 2021 Frauen, insbesondere
Alleinerziehende, aber auch verheiratete Frauen. Dies ist ein
alarmierender Trend, da sie im Laufe ihres
Erwerbslebens ein weit geringeres Einkommen haben als Männer
und damit einem deutlich höheren Armutsrisiko
ausgesetzt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, strukturelle und
ökonomische Benachteiligungen von Frauen verhindern nicht
nur die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit.
Sie stehen auch einer zukunftsfähigen Entwicklung des
Arbeitsmarktes entgegen. Gendergerechtigkeit im
Erwerbsleben ist kein Gender-Gaga, wie ich mir öfter
anhören musste, sondern Entgeltgleichheit ist ein
maßgeblicher Standortfaktor im Wettbewerb um gut ausgebildete
Fachkräfte geworden.
Die Stärkung des Tarifsystems und der Tarifbindung
einerseits sowie die sozialversicherungs- wie
steuerbezogene Regulierung der Minijobs andererseits sind deshalb
tragende Säulen auf dem Weg zur
Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsleben. Darum bringen wir den
Entschließungsantrag zur Stärkung der
Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt in den Bundesrat ein. Zur
Umsetzung wird die Bunderegierung gebeten, die
Vorbereitungen für ein Bundestariftreuegesetz zeitnah in die
Vorlage eines Gesetzentwurfs münden zu lassen, diesen auf
Länderebene abzustimmen und weitere Akteure
einzubeziehen, die Möglichkeiten eines gesetzlichen Verbots von
Mitgliedschaften ohne Tarif in Arbeitgeberverbänden zu
prüfen und umzusetzen sowie Minijobs in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit
stufenweise ansteigenden Sozialversicherungsbeiträgen bis zur
Höhe von 2 000 Euro monatlich brutto umzuwandeln und
dabei sowohl Ausnahmeregelungen für Schülerinnen,
Schüler und Studierende als auch für Rentnerinnen und
Rentner vorzusehen. – Vielen Dank!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Frau Senatorin Vogt! – Um das Wort hat gebeten:
Herr Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen.
Bodo Ramelow (Thüringen): Werte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der 31. Juli
1919 gewesen, als in Weimar die Weimarer
Reichsverfassung beschlossen wurde. Die erste Person, die in
Weimar das Wort ergriffen hat, war Marie Juchacz, die
erste Frau, die in einem deutschen Parlament gesprochen
hat. Wenn ich mich heute hier umschaue und hinter mir
eine Präsidentin sehe, kann ich sagen: In 104 Jahren ist
eine Menge passiert. Wir können ein wenig stolz darauf
sein, wenn wir uns hier umschauen.
Kollegin Vogt hat gerade darauf hingewiesen, wie die
Arbeitswelt aussieht. Schauen wir uns die
Führungspositionen an, schauen wir uns dann an, wer in welchen
Bereichen arbeitet und wo vor allen Dingen Frauen arbeiten
und welche Tätigkeiten mit welcher Entlohnung
verbunden sind, dann sehen wir, dass der Grundsatz „Gleicher
Lohn für gleiche Arbeit“ aufgehoben ist, weil er
umgangen wird. Das führt permanent dazu, dass wir in der
Realität des Lebens tatsächlich einen Lohnabstand haben, der
deutlich über 20 Prozent liegt.
Die Kuriosität ist: Wir haben noch einen Unterschied
zwischen Ost und West, weil auch die „Erwerbsneigung
der Frau“, so Bernhard Vogel mal in einer Rede im
Thüringer Landtag, dafür verantwortlich sei, dass die
Arbeitslosigkeit bei uns höher sei. Ich zitiere das nur und mache
es mir nicht zu eigen, weil ich einfach darauf hinweisen
will, welch weiten Weg wir gehen müssen, um
Geschlechtergerechtigkeit zu realisieren. Wir müssen sie als
Tagesaufgabe immer wieder neu beleuchten.
In diesem Kontext will ich aber auch einen zweiten
Scheinwerfer hierauf lenken: In dieser eben genannten
Weimarer Reichsverfassung ist zum ersten Mal die
Tarifautonomie in den Verfassungsrang erhoben worden.
Auch das war völlig neu und ist für uns heute
selbstverständlich. Tarifautonomie im Verfassungsrang heißt: Ein
Tarifvertrag ist die Grundlage dafür, wie wir in einer
Demokratie die Subsidiarität leben wollen. Wir
übertragen die Hoheit, in den Branchen Ordnung zu schaffen,
den Arbeitgebern und Gewerkschaften, und sie schließen
gemeinsam Tarifverträge ab. So weit die Theorie und so
weit die Praxis, die wir bis 1990 zumindest in der
Bundesrepublik, in der ich mal gelebt habe, praktiziert haben.
Jetzt erleben wir eine Verschiebung, auch wieder eine
Ost-West-Verschiebung: dass die Tarifbindung bei uns
im Osten viel radikaler abgenommen hat als das, was in
Westdeutschland stiekum passiert. Dass wir mittlerweile
nur noch 54 Prozent der Beschäftigten in Tarifverträgen,
in geordneten Arbeitsverhältnissen, haben, scheint mir
ein Alarmzeichen zu sein. Und dass die Branchen, für die
ich lange zuständig war, die Bereiche Handel, Banken,
Versicherungen, Dienstleistungen, in Ostdeutschland
nicht einmal mehr 10 Prozent Tarifbindung haben, macht
deutlich, dass wir eine gefährliche Schieflage in der
Demokratie bekommen, wenn die Subsidiarität nicht mehr
mit Leben erfüllt ist, also der Tarifvertrag nicht mehr
Regelwerk, nicht mehr Norm ist, die wie
selbstverständlich von uns als politisch Verantwortlichen denjenigen
übertragen wird, die tagtäglich viel näher am Geschehen
sind. Wir sind in der sozialen Marktwirtschaft stolz auf
diese Verteilung der Aufgaben, und ich wehre mich als
Politiker ständig dagegen, in den Reparaturbetrieb
eintreten zu müssen und etwas auf die politische Ebene zu
heben, das auf die tarifvertragliche Ebene gehört.
Deswegen war die Diskussion über den gesetzlichen
Mindestlohn nicht ganz spannungsfrei.
Es war richtig, den Weg zu gehen, weil die Disparität
schon so gravierend war. Ich will daran erinnern, dass bei
mir in Thüringen, als der gesetzliche Mindestlohn
eingeführt wurde, ein Tarifvertrag für das Friseurgewerbe
existiert hat mit 2,51 Euro Stundenlohn für eine fachlich
ausgebildete Mitarbeitende. Und als Antwort auf die
Frage, warum er so niedrig ist, ist mir immer gesagt
worden, der Rest, der im Nettoentgelt dazukommt, sei ja das
Trinkgeld. Während der Corona-Pandemie haben wir
dann erlebt, was es heißt, wenn Trinkgeld im
Gastgewerbe und im Dienstleistungsgewerbe nicht in die
Ausgleichsmechanismen mit einbezogen werden muss.
Kollegin Schwesig hat damals mehrere Initiativen dazu
ergriffen, und wir haben gesagt: Wir brauchen wenigstens
eine Mindesteinkommensgrenze. Und der Punkt, den ich
an dieser Stelle stark machen wollte, ist: In der Regel
sind es weibliche Beschäftigte, die dort viel stärker
diskriminiert werden und am Ende die Verlierer dieser
Entwicklung sind. Ich kann das getrost an meinem eigenen
Lebensweg deutlich machen. Meine Mutter hat vier
Kinder großgezogen; mein Vater war krank. Als ausgebildete
Hauswirtschaftsleiterin durfte sie dann immer mal ein
bisschen, stundenweise im Hotel arbeiten gehen, um das
Geld zu verdienen, mit dem wir uns durchgeschlagen
haben. Das hat ihr am Ende des Lebens alles in der Rente
gefehlt.
Die Frage der Geschlechtergerechtigkeit ist keine
Banalität, sondern es stellen sich die Fragen: Wie gehen wir
mit Tarifverträgen um? Wie gehen wir mit tariflichen
Sicherungssystemen um? Wie gehen wir mit der Realität
um, die wir tagtäglich erleben? Dazu hat Kollegin Vogt
eben einen Hinweis gegeben. Dieser ist auch der Grund,
warum ich das heute noch einmal ausführen wollte; ich
habe mit Kollegen Laumann hier vor einigen Jahren
schon einmal darüber gesprochen: Es geht tatsächlich um
die Möglichkeit, ohne Tarifbindung in
Arbeitgeberverbänden mitzuwirken.
Ich darf den Hinweis geben: Allgemeinverbindlichkeit
heißt, dass der Tarifvertrag, wenn er die Halbdeckung
erreicht, gesetzlich normiert werden darf. Gesetzlich
normiert wird er nur, wenn der Tarifausschuss des
jeweiligen Bundeslandes den Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt und das im Staatsanzeiger abgedruckt ist.
Wenn auf der Arbeitgeberseite im Tarifausschuss aber
Arbeitgeberverbände repräsentiert sind, deren Satzung
die OT-Mitgliedschaft zulässt, dann darf ich darauf
hinweisen, dass das juristisch venire contra factum proprium
ist, ein in sich widersprüchliches Verhalten. Da sitzt
jemand, der seine Beiträge dafür kassiert, während er
gleichzeitig dafür sorgt, dass ein Teil seiner Mitglieder
keine Tarifverträge anwenden muss. Das kann er nur
durchsetzen, wenn die Allgemeinverbindlichkeit
verhindert wird. Diesen Widerspruch habe ich mehrfach in
meinem beruflichen Leben erlebt. Deswegen ist für mich
diese Frage der OT-Mitgliedschaft etwas, das
mittlerweile aus meiner Perspektive auch zum Erodieren des
Tarifsystems führt.
Diese OT-Mitgliedschaft ist erst ein Phänomen der
90er-Jahre. Das kannte ich aus Westdeutschland früher so
nicht. Da haben Arbeitgeber, die nicht im
Arbeitgeberverband sein wollten, einfach einen Berufsverband
gegründet. Sie haben einfach eine Gemeinschaft gegründet,
und es gibt genügend Lobbyorganisationen, die das
abdecken können. Diese sind aber nicht Teil der tarifgebenden
Arbeitgeberseite gewesen. Und das verschiebt sich im
Moment radikal. Man hört, in der Metallbranche sollen
mittlerweile 50 Prozent der Mitglieder OT-Mitglieder
sein. Von vielen anderen hört man es gar nicht. Sie legen
es nicht offen. Sie machen es nicht einmal transparent.
Sie ermöglichen es und garantieren damit, dass Betriebe
tariffrei gehalten werden.
Meine Damen und Herren, wenn wir heute über
Geschlechtergerechtigkeit reden, eingebettet in das, was wir
als Normalität empfinden, nämlich Subsidiarität – die
Aufgaben erledigen Arbeitgeber- und
Arbeitnehmervertreter gemeinsam –, dann müssen wir auch dafür sorgen,
dass sich die eine Seite nicht Stück für Stück der Aufgabe
entledigt und die andere Seite dabei immer hilfloser wird.
Auf diesen Umstand wollte ich hinweisen, warum ich es
für grundsätzlich notwendig halte, dass wir auch über das
Thema „OT-Mitgliedschaften und Arbeitgeberverbände“
reden müssen, und darauf, dass wir gemeinsam dafür
sorgen müssen, dass die tarifliche Normalität wieder zum
Alltag wird.
Wenn wir nicht wollen, dass wir als Politiker am Ende
entscheiden, wie Branchen geordnet sind, dann müssen
wieder diejenigen in die Lage dazu versetzt werden, die
tagtäglich dafür sorgen, dass es eine gute Tarifbindung
bei Arbeitnehmern und eine gute
Gewerkschaftsorganisation gibt. Aber auch die Arbeitgeber müssen sich endlich
wieder dazu bekennen, dass ein Tarifvertrag zur
Normierung unserer Demokratie gehört, wenn man in der
Branche selbst für Ordnung sorgen will. Wenn darin
eingebettet auch die Geschlechtergerechtigkeit zum Auftrag des
Tarifvertrags wird, dann ist das die richtige
Herangehensweise. Und das ist mein Werben dafür, dass wir über
die Initiative aus Bremen viel gründlicher miteinander ins
Reden kommen müssen. Denn ich glaube, dass die
Aufmerksamkeit der meisten Menschen dort völlig
weggeblendet ist, weil sie gar nicht mehr mitbekommen, warum
wir fast keine Tarifverträge in den neuen Bundesländern
haben. Mich alarmiert das. Mir tut es sehr weh. Und Sie
können sich vorstellen, wie ich, als jemand, dessen Vater
bei Karstadt war und der selbst bei Karstadt gelernt hat,
das, was sich in dieser Branche gerade alles abspielt, im
Moment erlebe. Ich halte es für eine Katastrophe, und die
Verliererinnen sind überwiegend Frauen im
Erwerbsleben. Ich denke, wir sollten gemeinsam ein kraftvolles
Zeichen setzen, dass uns Frauen nicht egal sind. –
Deswegen: Danke Frau Präsidentin, dass sich das ausführen
durfte!
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Ministerpräsident Ramelow!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss
für Frauen und Jugend und dem
Wirtschaftsausschuss.
Dann kommen wir zur Grünen Liste. Zur
gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der
Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 3/20231
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 2, 9, 15, 16, 18 bis 20, 30 bis 33, 36, 38 bis
42, 50 und 51.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
einstimmig.
Damit ist das so beschlossen.
Ich rufe Punkt 3 auf:
TOP 3
Neuntes Gesetz zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes (Drucksache 109/23)
Hier haben wir viele Wortmeldungen, und an der
Stelle erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass wir uns
grundsätzlich auf fünf Minuten Redezeit verständigt
haben.
Als Erstes hat das Wort: Herr Staatsminister Al-Wazir
aus Hessen.
1 Anlage 4
Tarek Al-Wazir (Hessen): Sehr verehrte Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem
Jahr, am 24. März 2022, wurden wir, übrigens nach einer
nächtlichen Sitzung des Koalitionsausschusses, mit einer
Neuigkeit überrascht, nämlich der Idee eines 9-Euro-
Tickets. Und ich kann das heute sagen: Alle
Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister waren damals
erschrocken. Wie soll das gehen? Schon zum 1. Juni? Wer soll
das bezahlen? Wie soll das in der Realität funktionieren?
Wir haben ein marodes Bahnsystem. Wir haben nicht
genügend Busfahrerinnen und Busfahrer. Wer soll das
bezahlen? Auch das war eine wichtige Frage. Aber die
Idee an sich war faszinierend. Die Faszination lag nicht
nur im günstigen Preis, sondern sie lag in der
Einfachheit: ein Ticket, ein Preis, ganz Deutschland, einfach
einsteigen und losfahren.
Jetzt liegt ein Jahr harte Arbeit hinter uns, hinter
Verkehrsbetrieben, Verkehrsverbünden, Verkehrsministerien.
Heute bringen wir das Deutschlandticket endgültig auf
den Weg. Ab Montag kann es gekauft werden, ab 1. Mai
gilt es – ein Ticket, ein Preis, ganz Deutschland. Das ist
die größte Revolution bei Bus und Bahn seit Jahrzehnten.
Wir reden heute über die Neunte Änderung des
Regionalisierungsgesetzes. Die letzte Revolution war die
Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs vor
30 Jahren. Es war richtig, damals die Zuständigkeit den
Ländern zu geben, wenn man sieht, wie sich das seitdem
entwickelt hat. Hessen hat damals die Chance genutzt
und hat sehr große Verbünde gebildet. Wir haben im
Wesentlichen nur zwei – und in einem Landkreis den
VRN mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
zusammen. Dort ist es gelungen, regionale Verkehre, lokale
Verkehre aufeinander abzustimmen und am Ende Hürden
zu überwinden. Als ich Schüler war, musste man
zwischen Offenbach und Frankfurt aus der Straßenbahn
aussteigen und einen neuen Fahrschein lösen. Das hört
sich heute an wie Geschichten aus dem Kartoffelkrieg,
aber es war die Realität vor 30 Jahren. Ich kann Ihnen an
dieser Stelle sagen: Wir sind gerade dabei, eine ähnliche
Revolution auf den Weg zu bringen.
Hessen hat sich 2014 auf den Weg gemacht,
Flatratetickets einzuführen. Wir haben 2017 das Schülerticket
eingeführt für 31 Euro im Monat für alle Schülerinnen,
Schüler und Auszubildenden. Wir haben 2020 das
Seniorenticket eingeführt nach demselben Prinzip, zum selben
Preis für alle über 65 Jahre. Und wie sagte Oscar Wilde:
Die Kopie ist die höchste Form der Anerkennung. – Ich
bin stolz darauf, dass dieses Prinzip jetzt in ganz
Deutschland gelten wird. Und wir wissen, dass die Vision
„Bürgerticket für alle“, die wir damals formuliert haben –
„langfristige Vision“ steht im Koalitionsvertrag –, jetzt
viel schneller Realität wird als gedacht.
Manchmal muss man Umwege gehen, Herr
Staatssekretär Theurer. Das 9-Euro-Ticket ist ja nicht lange im
Vorfeld diskutiert worden, sondern ist überhaupt erst
wegen der Idee Ihres Parteivorsitzenden zu einem
Tankrabatt entstanden. Ich kann feststellen: Der
Tankrabatt ist Geschichte, das Deutschlandticket kommt.
Es wird natürlich durch den günstigen Preis eine
deutliche Entlastung für alle Bestandskunden darstellen. Es
wird aber – und das ist noch wichtiger – durch den
günstigen Preis und vor allem die Einfachheit eine
Möglichkeit sein, viele Neukundinnen und Neukunden zu
gewinnen. Genau das muss unser Ziel sein, und das wird uns
übrigens auch helfen, die Probleme, die noch nicht gelöst
sind, zu lösen. Denn wir, Bund und Länder, stellen
gemeinsam 3 Milliarden Euro zur Verfügung, halbe-halbe.
Der Bund hat eine Nachschusspflicht für dieses Jahr
angekündigt. Aber natürlich machen wir uns Sorgen, was
passiert, wenn das Geld nicht reichen sollte. Ich kann
Ihnen nur sagen: Natürlich erwarten wir, dass das, wenn
das ein gemeinsames Projekt nach dem Prinzip
„halbehalbe“ ist, auch für die Zukunft gilt. Aber das Problem
wird geringer ausfallen oder vielleicht gar nicht eintreten,
wenn es uns gelingt, viele neue Kundinnen und Kunden
zu gewinnen, für die dieses Flatrateticket am Ende
genauso selbstverständlich wird wie der Flatratetarif für das
Handy. Je mehr Menschen das Ticket kaufen, umso
kleiner wird das Loch in der Kasse, meine sehr verehrten
Damen und Herren.
Natürlich werden wir noch viele andere Fragen lösen
müssen. Wir haben auf der Verkehrsministerkonferenz
letzte Woche über die Frage der Semestertickets geredet
und Upgrade-Modelle entwickelt. Es gibt noch einiges zu
tun, aber wir sind auf einem Weg, den wir lange nicht für
möglich gehalten haben.
Noch ein Punkt zu der Frage, wie Attraktivität
entstehen kann: Wir haben in Hessen 2018 das Landes
Ticket eingeführt als Jobticket für unsere
Landesbeschäftigten. Ich kann Ihnen nur sagen: Das hat viel verändert.
Wir haben mit dem Deutschlandticket eine Möglichkeit
für Firmen, für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
Mitarbeiterbindung zu betreiben, übrigens steuer- und
abgabenfrei für die Beschäftigten. Wenn eine Firma das
Deutschlandticket als Jobticket anbietet und 25 Prozent
der Kosten übernimmt, dann gibt es für die Beschäftigten
noch mal 5 Prozent Rabatt obendrauf. Man kann es aber
auch ganz übernehmen. Und so gehe ich davon aus, dass
wir eine langfristige Veränderung erleben werden, dass
es dann eben völlig selbstverständlich ist, dass man ein
Ticket in der Tasche hat, das man am Ende sozusagen
überall einsetzen kann.
Frau Präsidentin, ich weiß, ich bin ein wenig über der
Zeit. Ich will aber noch einen kleinen Punkt ansprechen:
Wenn wir Erfolg haben, dann gilt aber natürlich, dass wir
das Angebot ausweiten müssen. Der
Koalitionsausschuss – der letzte, nächtliche, also nicht vor einem Jahr,
sondern diese Woche – hat eine wegweisende
Entscheidung getroffen: Er hat entschieden, die Lkw-Maut soll
erhöht werden, um die Schiene zu finanzieren. Damit
haben wir endlich das Prinzip „Straße finanziert
Schiene“, 5 Milliarden Euro im Jahr. Und das ist auch
dringend nötig, denn Herr Staatssekretär Theurer hat ja vor
einigen Wochen mal gesagt, wie lange es mit den bisher
zur Verfügung stehenden Mitteln dauern würde, alle
Projekte des Deutschlandtaktes umzusetzen. Ich bin
übrigens auf mehr als 70 Jahre gekommen, Herr
Staatssekretär. Das heißt, das kann nicht unser Ziel sein. Wir müssen
am Ende das Geld aufbringen, damit wir am besten bis
2045, wenn dieses Land klimaneutral sein will, alle
Schienenprojekte umgesetzt haben. Und das muss jemand
bezahlen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch
das ist unsere gemeinsame Aufgabe.
Der dritte und letzte Punkt, den ich ansprechen will,
ist: Wenn wir am Ende das einfache Ticket haben, wenn
wir die Infrastruktur haben, die wir dringend brauchen,
um wirklich Verkehrswende betreiben zu können, dann
müssen wir natürlich auch über die Finanzierung des
Angebots reden. Deswegen: Die Arbeit hört nicht auf.
Wir diskutieren momentan über den Ausbau- und
Modernisierungspakt. Dieser gehört auf jeden Fall dazu,
denn wir werden vor allem dann, wenn das Ticket ein
Erfolg wird, auf der Angebotsseite dafür sorgen müssen,
dass die Busse und Bahnen auch fahren, und zwar in
guter Qualität. Auch das fällt nicht vom Himmel. Aber
das letzte Jahr hat gezeigt: Arbeiten an der Sache lohnt
sich.
Vizepräsidentin Manuela Schwesig: Vielen
Dank, Herr Staatsminister Al-Wazir! – Um das Wort hat
gebeten: Herr Minister Beermann aus Brandenburg.
Guido Beermann (Brandenburg): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Am 1. Mai beginnt eine neue Zeitrechnung für den
ÖPNV in Deutschland. Der ÖPNV wird einfacher,
günstiger und digitaler. Oder wie Kollege Al-Wazir aus
Hessen es gesagt hat: ein Ticket, ein Preis für ganz
Deutschland. So wie vor rund 20 Jahren die Handys und vor
10 Jahren die Streamingdienste erhält heute auch der
ÖPNV seine Flatrate, unbegrenztes Datenvolumen
inklusive. Ob von Frankfurt (Oder) bis Aachen oder von
Cottbus bis Sylt: Für 49 Euro ist es künftig möglich, den
ÖPNV in ganz Deutschland zu nutzen. Oder wie es die
Berliner Verkehrsbetriebe im Herzen von Brandenburg
mal so schön formuliert haben: „Bayern gehört jetzt zu
Berlin.“
Mit dem Deutschlandticket erhalten die Bürgerinnen
und Bürger ein preislich enorm attraktives Angebot. Im
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kostet das
Gesamtnetz, also ein unbegrenztes Fahren in ganz Berlin
und Brandenburg, derzeit 225 Euro im Monat. Ab 1. Mai
wird man für 176 Euro weniger eine Gesamtnetzkarte für
ganz Deutschland, also auch für 14 weitere
Bundesländer, erhalten. Das ist eine Entlastung bei gleichzeitiger
Angebotsausweitung, die hoffentlich viele Bürgerinnen
und Bürger motiviert, umzusteigen.
Der Preis, meine Damen und Herren, ist dabei jedoch
nur die eine Seite der Medaille, das ÖPNV-Angebot die
andere. Mit 3 Milliarden Euro verwenden wir jetzt sehr
viel Geld für einen sehr attraktiven Fahrpreis. Aber
angesichts historisch hoher Energiepreissteigerungen, hoher
Tarifsteigerungen und damit steigender Personalkosten
sowie historisch steigender Bau- und Materialkosten
bestünde eigentlich der betriebswirtschaftliche Bedarf für
eine Einnahmesteigerung. Die Länder haben den Bedarf
im letzten Jahr auf über 3 Milliarden Euro an
zusätzlichen Regionalisierungsmitteln beziffert. Bisher haben wir
davon lediglich 1 Milliarde Euro erhalten. Es fehlen
damit mindestens 2 Milliarden Euro, und aufgrund der
Inflation ist auch diese Zahl mit großer
Wahrscheinlichkeit heute schon überholt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein
Beispiel aus Berlin-Brandenburg nennen! Mit dem Projekt
i2030 planen die beiden Länder gemeinsam mit der
Deutschen Bahn den dringend notwendigen Ausbau der
Schieneninfrastruktur, um so mehr Leistung und
Attraktivität in den ÖPNV zu bringen. Vor zwei Jahren wurden
die Kosten noch auf 8 Milliarden Euro geschätzt. Anfang
dieser Woche wurde bekannt, dass wir mittlerweile mit
Kosten in Höhe von über 10 Milliarden Euro rechnen
müssen. Wir setzen hier insbesondere auf das für SPNV-
Maßnahmen vorgesehene
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Der sinnvolle Nutzen-/Kostenausgleich zum
Nachweis der Förderfähigkeit muss aber noch stärker die
politisch gewünschte Zukunft einer klimafreundlichen
Mobilität berücksichtigen, und das insbesondere auch für
den ländlichen Raum. Hier muss der Bund nochmals
kurzfristig die Verfahrensanleitungen nachbessern, damit
wir auch Angebote für die Menschen im ländlichen
Raum gewährleisten können.
Meine Damen und Herren, die Kosten laufen den
Einnahmen überall davon. Wir freuen uns, dass das
Deutschlandticket zum 1. Mai 2023 kommt. Auch für die
Studierenden mit ihren etablierten Semestertickets arbeiten wir
derzeit an einer guten Lösung. Mit der vorliegenden
Entschließung, die von allen 16 Ländern getragen wird,
fordern wir daher nicht nur die 50:50-Finanzierung aller
möglichen Mehrkosten durch Bund und Länder – das ist
eigentlich eine Selbstverständlichkeit –, sondern wir
wollen vor allem auch, dass der Bund seiner
Verpflichtung nachkommt, die Regionalisierungsmittel weiter zu
erhöhen. Denn nur so können die Länder ihrer Aufgabe
für das Angebot nachkommen.
Wir alle hoffen auf mehr Fahrgäste in unseren Bussen
und Zügen. Das Ticket darf aber nicht dazu führen, dass
wir jeden Sommer einen Ausnahmezustand im ÖPNV
haben, denn das geht zulasten der Fahrgäste, der
Infrastruktur und vor allem des Personals. Es kann auch nicht
sein, dass Verkehre aufgrund der unzureichenden
Grundfinanzierung abbestellt werden müssen, so wie in einigen
Verbünden bereits angekündigt. Daher, lieber Herr
Staatssekretär Theurer, erinnere ich gerne an die
Verabredung aus dem Koalitionsvertrag des Bundes – ich darf
zitieren –:
Wir wollen Länder und Kommunen in die Lage
versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des
ÖPNV zu verbessern. Ziel ist, die
Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu
steigern.
Hier hätte ich mir nach einer
Marathonkoalitionsausschusssitzung ein klares Signal der Bundesregierung
gewünscht. Aber wenn man den Text liest, muss man
leider feststellen, dass die Bundesregierung eine
Erhöhung der Regionalisierungsmittel – ich sage es mal so –
indirekt ausschließt. Lieber Herr Theurer, das ist nicht
akzeptabel.
Lassen Sie mich zum Ende noch kurz auf einen
weiteren Beschluss aus dem Koalitionsausschuss eingehen: die
Integration des Deutschlandtickets ohne Aufpreis in die
BahnCard 100. Dieser Punkt wird in der Öffentlichkeit zu
Recht kritisiert, denn damit werden doch nur die bereits
bahnaffinen Gruppen erreicht. Na ja, kostet ja auch, so
ein Ticket! – Wenn Sie wirklich eine Win-win-Situation
für die breite Bevölkerung erreichen wollen, Herr
Theurer, dann empfehle ich Ihnen, darüber nachzudenken, wie
man die BahnCard 50 mit dem Deutschlandticket
kombinieren kann. Das steigert die Attraktivität des
Deutschlandtickets, und gleichzeitig schaffen wir einen
deutlichen Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger, nicht nur im
Nahverkehr, sondern auch im Fernverkehr. Dieser Anreiz
zielt natürlich darauf ab, das Auto stehen zu lassen und
auf den ÖPNV umzusteigen. Meine Damen und Herren,
so geht und so gelingt Verkehrswende. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Staatsminister Dulig aus
Sachsen.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn in der dritten
Debatte zum Deutschlandticket wieder viele
Landesverkehrsministerinnen und -minister und die
Bundesregierung zu Wort kommen, zeigt das schon, dass hier eine
große Bedeutung mitschwingt. Und ja: Wir wollen keine
Reden wiederholen, auch wenn die Sorgen, die schon
genannt wurden und sicher noch genannt werden, immer
noch auf der Tagesordnung stehen beziehungsweise zu
bearbeiten sind. Heute ist ein Tag, an dem wir durchaus
feiern können: ein Ereignis, einen Beschluss, der eine
weitreichende Konsequenz hat.
Stellen Sie sich einmal vor, wir hätten es gemacht wie
immer und uns vorgenommen, dass wir das
Deutschlandticket erst einführen, wenn alle Fragen geklärt sind – also
die deutsche 100-Prozent-Mentalität –: Das
Deutschlandticket wäre nie gekommen. Wir haben schon jetzt
gesehen, was in diesem Prozess alles zu klären ist. Insofern ist
das ein mutiger Schritt gewesen. Deshalb ist es der
richtige Weg, einfach gemeinsam zu entscheiden und damit
in Kauf zu nehmen, dass wir noch viele Fragen zu klären
haben. Das bringt auch Ärger. Das merken wir ja jetzt.
Wir haben durch die Regelung, dass in den Ländern
zusätzliche Produkte angeboten werden können, eine
ziemliche Zersplitterung. Das nervt; das ist nicht gut. In dem
einen Verkehrsverbund darf man Hund und Katze und
Fahrrad mitnehmen und im anderen nicht. In dem einen
Land gibt es einen Sozialtarif, in dem anderen nicht. Es
muss unser Ziel sein, dass wir, gerade wenn es um das
Thema Sozialtarife geht, deutschlandweit zu
einheitlichen Standards kommen. Aber wichtig ist, dass wir heute
mit der Entscheidung den Weg frei machen für das
Deutschlandticket.
Es bleibt aber dabei: Wir haben Detailfragen zu
klären. Ich will deshalb das Thema Semesterticket noch
einmal aufrufen. In diesem Zusammenhang geht es nicht
um eine sozialpolitische Frage. Es geht nicht darum, dass
wir hier die Tür für einen Sozialtarif aufmachen. Dahinter
steckt eine ganz andere Frage, nämlich: Wollen wir, dass
auch in Zukunft das Solidarprinzip, das Solidarmodell
Semesterticket Bestand hat? Wir haben überall in
Deutschland Semestertickets. Es heißt zwar
Solidarmodell, ist aber eigentlich ein Zwangsmodell, weil natürlich
auch für diejenigen, die das nicht nutzen wollen,
entschieden wird. Das ist juristisch heikel, und es gibt wohl
kein Semesterticket, das nicht vor Gericht verhandelt
worden wäre. Es ist deutlich gemacht worden, dass die
Vorteile für die Mehrheit gegenüber dem Nachteil für
den Einzelnen überwiegen müssen. Jetzt möge man sich
vorstellen, dass sich immer mehr Studierende das
Deutschlandticket kaufen und wir damit vielleicht die
kritische Masse derjenigen nicht mehr erreichen, die
notwendig ist, damit es auch in Zukunft ein
Semesterticket gibt. Das heißt, wenn wir argumentieren, dass wir
eine Lösung für das Semesterticket brauchen, betrifft das
eben auch die Frage, ob wir in Zukunft das Solidarmodell
Semesterticket aufrechterhalten wollen. Deshalb werben
wir für eine Upgrade-Lösung. Wir wollen, dass
Studierende weiterhin ihre Semestertickets kaufen können und
dass sie die Möglichkeit haben, mit einem Upgrade ein
Deutschlandticket zu bekommen. Damit sie aber das
Semesterticket und das Deutschlandticket haben, damit es
überhaupt einen Effekt gibt, brauchen wir ein Rabatt,
sonst macht das keinen Sinn. Sonst kann man sich ja
gleich ein Deutschlandticket kaufen. Deshalb werben wir
so dafür, weil es hier eben um die Frage geht, wie wir in
Zukunft Semestertickets neben dem Deutschlandticket
aufrechterhalten.
Ich hoffe, dass wir hier bald mit der Bundesregierung
zu einer Lösung kommen. Die Vorschläge liegen auf dem
Tisch. Wir haben uns bei der Verkehrsministerkonferenz
einmütig hinter diesen Vorschlag gestellt. So hoffe ich,
dass wir diese Detailfrage auch noch klären können. Aber
ansonsten dürfen wir uns heute auf das Deutschlandticket
freuen.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Jetzt geht es weiter mit Frau Bürgermeisterin
Dr. Schaefer aus Bremen.
Ich gebe noch mal den kleinen Hinweis: Wenn Sie
sich zeitlich orientieren möchten, dann haben Sie am Pult
links die Möglichkeit, auf die Uhr zu schauen.
Dr. Maike Schaefer (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Heute ist ein sehr guter Tag für den öffentlichen
Personennahverkehr in Deutschland. Das 49-Euro-Ticket, das
kann man schon so sagen, ist eine Revolution für den
ÖPNV in Deutschland. Wir beschließen hier heute nicht
weniger als das Ende der Kleinstaaterei im Nahverkehr.
Was bis vor drei Jahren unmöglich schien, das ist heute
Realität.
Was hatten wir bisher? Harte Tarifgrenzen, einen
Dschungel aus Stufen und Zonen. Da muss man nicht
zum Kartoffelkrieg zurück oder in unsere Schulzeit. Das
ist heute noch so. Wer von einem Automaten zum
anderen geht, muss sich immer neu orientieren: Wie
funktioniert das eigentlich? Und das ist so unattraktiv, dass es
viele dann doch nicht dazu bewegt, vom Auto
wegzukommen, und beim Thema ÖPNV bisher viel Frust
hervorrief.
Aber ab dem 1. Mai ist all das Geschichte. Außerdem
entlasten wir ganz konkret Bürgerinnen und Bürger in
Zeiten der Inflation. Pendeln mit dem ÖPNV wird nicht
nur einfacher, es wird auch bedeutend günstiger. Das ist
ein Beitrag für den Klimaschutz, aber auch für das
Portemonnaie. Und es ist der Fortschritt, den wir
dringend benötigen, um das riesige klimapolitische Potenzial,
das im ÖPNV steckt, endlich wirklich auszuschöpfen.
Kurzum: Das 49-Euro-Ticket ist ein Meilenstein auf dem
Weg zur Mobilitätswende.
Die Wirkung, die solch ein Ticket haben kann, war im
vergangenen Sommer unverkennbar. Kollege Al-Wazir
hat es gesagt: Das 9-Euro-Ticket kam aus dem
Koalitionsausschuss über Nacht wie Kai aus der Kiste. Aber
man muss sagen: Es war ein Erfolg. Allerdings hat uns
der Sommer 2022 auch gezeigt: Unser ÖPNV-Netz und
die Bahn sind am Limit. Bilder von überfüllten Zügen
machen keinen Appetit auf Nahverkehr. Im Gegenteil:
Sie schrecken eher ab und führen uns deutlich vor Augen,
dass wir noch verdammt viel zu tun haben. Um es mal
ganz plastisch auszudrücken: Der 49-Euro-Zug mag
heute vielleicht lautstark in den Bahnhof einfahren, der
Zielbahnhof ist das aber noch lange nicht. Im Gegenteil:
Für den attraktiven ÖPNV ist das heute maximal die erste
Haltestelle. Viele weitere werden auf der Strecke folgen.
Auf drei möchte ich konkret eingehen.
Erstens. Wir müssen das Ticket möglichst reibungslos
etablieren. Da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Kollege
Dulig: Hätten wir alle Fragen vorher beantwortet, wären wir
heute noch nicht so weit. Das war ein mutiger Schritt.
Aber unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass das
Ticket hält, was es verspricht. Die Umstellung auf das
49-Euro-Ticket bedeutet für die Verkehrsverbände und
-betriebe eine Kraftanstrengung. Dabei wird es hier und
da auch mal ruckeln. Das ist normal. Das müssen wir mit
wachen Augen begleiten und unterstützen, wo wir nur
können.
Zweitens. Wir müssen das Ticket langfristig sichern
und weiterentwickeln. Es muss weiter finanziert werden,
auch über das Jahr 2025 hinaus. Da ist der Bund genauso
gefragt wie die Länder. Der Gesetzentwurf, den wir
heute beraten, hat einen Zeithorizont nur bis 2025.
Selbstverständlich soll das Ticket dann aber nicht
enden. Das 49-Euro-Ticket als langfristiges Standardticket
in Deutschland ist das klare gemeinsame Ziel von Bund
und Ländern, und davon gehe ich auch weiterhin fest aus.
Dabei ist das Ticket aktuell ein Angebot für
Vielfahrende, eine Entlastung für Millionen von Abokundinnen und
Abokunden. Das Ende der Geschichte sollte das aus
meiner Sicht aber nicht sein. Im Gegenteil:
Semestertickets, wie gerade angesprochen, Sozialtickets oder
Gruppen- und Familientickets sind Bereiche, in denen
wir das Ticket möglichst bald zeitnah weiterentwickeln
wollen. Die Frage der Semestertickets liegt auf der Hand,
aber auch eine Rabattierung für Sozialtickets. Wir in
Bremen haben gerade für alle Wohngeldberechtigten das
Sozialticket ausgeweitet. Aber es wäre wünschenswert,
wenn wir weitere Rabattierungen im Hinblick auf das
49-Euro-Ticket bekommen. Sehr gerne können wir auch
die Diskussion um eine Kombination der BahnCard 50
mit dem Deutschlandticket führen oder auch die
Diskussion um ein Europaticket neu aufmachen. Wir sehen also:
Entwicklungspotential gibt es genug.
Drittens. Wir müssen das Klimapotenzial des Tickets
voll ausschöpfen. Die Zahlen des Umweltbundesamtes
haben uns jüngst gezeigt, wie wichtig der Verkehrssektor
in der Klimakrise ist. Und dabei ist klar: 49-Euro-Tickets
werden nur zum Erfolg, wenn man sie nicht für eine
Sardinenbüchse einlösen muss und auch im ländlichen
Raum einen Bus findet. Es nutzt einem das schönste
Ticket nichts, wenn der ÖPNV gar nicht bis zu einem
nach Hause fährt. Die Attraktivierung des Nahverkehrs
durch einen nennenswerten Ausbau in der Fläche ist die
Grundvoraussetzung für einen Erfolg des 49-Euro-
Tickets. Wir müssen weg vom Mantra der
Nachfrageorientierung hin zu einer Angebotsorientierung. Wir müssen
für Menschen im ländlichen Raum ein Angebot schaffen.
Nur dann generieren wir auch die notwendige Nachfrage.
Und wir müssen die Takte verdichten, um in der
Hauptverkehrszeit Verbindungen zu entlasten und damit das
Pendeln mit dem ÖPNV attraktiver zu gestalten. Wir
wollen intermodale Verkehre stärken, Rad und Bahn
noch besser verknüpfen und Sharingangebote sinnvoll in
das System einbinden. Dafür benötigen wir weitere
finanzielle Mittel des Bundes. Auch wenn die Ergebnisse
des Koalitionsausschusses in vielerlei Hinsicht
vielversprechend sind, ist der Knoten noch nicht durchschlagen.
Das macht auch unsere begleitende Entschließung heute
noch einmal deutlich. Wir brauchen die
Regionalisierungsmittel. Die Erhöhung war notwendig. Dass der
ÖPNV keine reine Ländersache ist, will ich noch mal
betonen. Da ist der Bund genauso gefragt.
Meine Damen und Herren, dass wir das 49-Euro-
Ticket heute auch im Bundesrat final beschließen, ist
keine Selbstverständlichkeit. Dafür haben viele
Menschen im Bund, in den Ländern, in den Verbänden und
Verkehrsunternehmen über Monate hart gearbeitet und
werden das auch in Zukunft müssen. Dafür möchte ich
mich bei allen bedanken. Ich möchte mich auch bei den
Kolleginnen und Kollegen der
Verkehrsministerkonferenz bedanken. Ich würde nicht so weit gehen wie
Kollege Beermann, dass Bayern jetzt automatisch zu Berlin
oder Bremen gehört. Aber wir haben bewiesen, dass über
alle Parteigrenzen hinweg an einem Strang gezogen
wurde. Es gab eine große Einigkeit. Das 9-Euro-
beziehungsweise jetzt das 49-Euro-Ticket hat uns wirklich
zusammengeschweißt. Dieser Prozess hat meine
Amtszeit als Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz
geprägt. Ich will aber auch sagen: Wir hatten harte, zähe
Verhandlungen mit dem Bund. Ich wünsche mir in
Zukunft vom Bund ein bisschen mehr Entgegenkommen
und weniger Fingerpointing in Richtung der Länder.
Aber so zäh die Verhandlungen zwischenzeitlich auch
waren, so viele lange Abende uns die Gespräche gekostet
haben, mir persönlich macht der Erfolg, der das Ticket
am Ende des Tages ist, die Geschwindigkeit und
Geschlossenheit unter den Ländern vor allem eins: Lust auf
mehr. Die Geschichte des 49-Euro-Tickets zeigt, dass wir
etwas bewegen können, dass wir im ÖPNV
vorankommen können und endlich nicht mehr auf der Stelle treten.
Mich persönlich motiviert das für die Zukunft sehr, und
ich bin guter Dinge, dass es nicht nur mir so geht. Ich
wünsche mir, dass wir diesen Erfolg heute gemeinsam als
Anschub nehmen, um auch die nächsten Haltestellen der
Route hin zu einem wirklich attraktiven ÖPNV in
Deutschland zu erreichen. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Weiter
geht es mit Frau Ministerin Karawanskij aus Thüringen.
Susanna Karawanskij (Thüringen): Vielen Dank! –
Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! In ein paar Tagen fängt der Verkauf an. Wir sehen
schon in den Bahnen, in den Bussen, dass die
Verkehrsunternehmen dafür werben, damit das Deutschlandticket,
das ab 1. Mai an den Start geht, dann auch ein Erfolg
wird. Wir arbeiten in den verschiedenen Arbeitsgruppen
unter Hochdruck daran, dass die noch offenen Fragen
tatsächlich gelöst werden, damit es dann auch der Erfolg
wird, den wir alle wünschen, den wir alle vor Augen
haben und den wir alle anstreben. Ich glaube, wir haben
deutlich gemacht, sowohl bei der
Verkehrsministerkonferenz letzte Woche in Aachen als auch während des
ganzen Weges, dass wir alle parteiübergreifend mit vollen
Kräften daran arbeiten, dass es ein Erfolg wird. Das zeigt
ja auch die Entschließung, die heute hier entsprechend
mit gefasst werden soll.
Es wird, glaube ich, eine Punktlandung werden. Für
viele Verkehrsunternehmen vor Ort wird es aber trotzdem
eine Herausforderung bleiben, tatsächlich diesen langen
Atem abzubilden, denn nicht alle sind so präpariert und
darauf schon vorbereitet, das entsprechend einzuführen.
Hier ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass wir auch diesen
Verkehrsunternehmen Liquidität ermöglichen, damit
dann tatsächlich die kleinen und mittelständischen
Unternehmen in den ländlichen Räumen – Thüringen hat zu
90 Prozent ländlichen Raum – die Puste haben, zu
überleben, den Verkehr weiterhin anzubieten. Denn wir
brauchen sie ja nicht nur, um das Deutschlandticket zu
verkaufen, sondern auch, um die Verkehre in der Fläche
anbieten zu können. Das ist eine gemeinsame
Kraftanstrengung, dass wir dieses Kostenrisiko, das in der lang-
und mittelfristigen Betrachtungsweise immer noch
besteht, nicht nur auf die Schultern der Länder, Kommunen
und Verkehrsunternehmen verteilen, sondern auch
gemeinsam an einem Strang ziehen, den Bund an unserer
Seite wissen und genau dieses Commitment haben, damit
wir das alle gemeinsam, auch mit den Risiken, die
vielleicht noch vor uns stehen, finanzieren werden.
Das Deutschlandticket wird mancherorts, denke ich,
die ÖPNV-Welt revolutionieren oder reformieren. Aber
es braucht weitere Schritte, damit das, was wir mit den
klimapolitischen Zielen, mit der Verkehrswende im Blick
haben, in der langfristigen Perspektive tatsächlich ein
Erfolg wird. Der attraktive Preis ist ein Baustein; das hat
uns das 9-Euro-Ticket im letzten Sommer gezeigt.
Nichtsdestotrotz brauchen wir natürlich erst mal ein Netz
und ein Angebot, das wir vielerorts in den ländlichen
Räumen erst noch schaffen beziehungsweise erneuern
müssen. Auch das im Blick zu haben, daran weiterhin zu
arbeiten, ist wichtig.
Das Stichwort „Ausbau- und Modernisierungspakt“ ist
heute hier in der Debatte schon gefallen. Nur so werden
wir hinsichtlich der Nutzer/-innen die Zielzahlen
schaffen, und nur so werden wir auch die Klimaziele in der
Fläche erreichen. Dafür müssen wir natürlich das
Angebot in Bus und Bahn, gerade was den Nahverkehr betrifft,
noch ausbauen, eine Forderung, die wir als Länder
kontinuierlich vorgebracht haben. Dafür brauchen wir
natürlich auch die Finanzierungsgrundlage. Wir brauchen die
Regionalisierungsmittel. Daher auch noch mal von
meiner Seite der Appell an die Bundesregierung, dass wir
nicht darüber streiten, wie viel Prozent das sind. Es muss
auskömmlich sein, damit wir nicht vor
Reduktionszwängen stehen, sondern das absichern können, und
gleichzeitig den Netzausbau und – das ist mein Appell, nicht nur
als thüringische Verkehrsministerin, sondern auch als
Präsidentin der Volkssolidarität – die soziale Teilhabe
aller gewährleisten können.
Wir sind uns auch einig darin, dass wir nicht nur die
Fragestellung des Jobtickets oder des Semestertickets vor
Augen haben sollten, sondern auch andere Benutzer/-
innengruppen. Schüler/-innen wurden schon genannt, genauso
natürlich die Seniorinnen und Senioren. Wenn wir das
ausweiten können und in den Netzausbau gehen, dann
können wir den ÖPNV so qualifizieren, dass er eine
tatsächliche Alternative zum Auto ist. Wir haben die
Stichworte dafür schon in den Debatten bei der
Verkehrsministerkonferenz angebracht: Nutzerorientierung,
Angebotsausbau, Dekarbonisierung, aber auch Digitalisierung.
Das bedeutet, dass wir neben dem reizvollen attraktiven
Preis massiv ausbauen müssen. Um die klimapolitischen
Ziele zu erreichen, müssen wir nicht nur den
Personenverkehr im Blick haben, sondern genauso natürlich auch
den Lieferverkehr, den Güterverkehr. Um diesen auf die
Schiene zu bringen, von der Straße weg, brauchen wir
weitere Investitionen ins Netz.
Und deswegen: Lassen Sie uns weiterhin über einen
Modernisierungspakt, über einen Ausbaupakt, über
Regionalisierungsmittel diskutieren, damit uns tatsächlich
eine Verkehrswende gelingt, aber auch das Erreichen von
klimaschutzpolitischen Zielen im Personenverkehr wie
im Transport. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! So fühlt sich eine zeitliche Punktlandung an. – Es
geht weiter mit Frau Ministerin Berg aus dem Saarland.
Petra Berg (Saarland): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worüber
sprechen wir heute? Wir sprechen heute über eine
Revolution, eine Revolution im ÖPNV. Dabei geht es um zwei
sehr wichtige Dinge, nämlich erstens darum, die
Mobilität der Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Sie ist
ein unverzichtbarer Teil des täglichen Lebens. Sie ist
Daseinsvorsorge. Zum Zweiten ist der Verkehr immer
noch mit einer der größten Verursacher von
Treibhausgasen in Deutschland. Deshalb muss der Verkehr diese
Treibhausgasemissionen schnell und drastisch mindern.
Kern eines klimaneutralen Verkehrssystems ist eine
funktionierende und nachhaltige Infrastruktur für den
Umweltverbund, für Busse, Bahnen, für den Rad- und für
den Fußverkehr. Aber der öffentliche Nahverkehr ist kein
Selbstläufer. Er muss für die Menschen attraktiv sein. Er
muss preisgünstig, bequem, schnell und sicher sein.
Dafür müssen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Das
Angebot muss erweitert werden. Die Taktung und die
Qualität müssen erhöht werden. Der ÖPNV muss für die
Fahrgäste bezahlbar sein. Das ist das, was die Kollegin
gerade ausgeführt hat: Mobilität muss sozialverträglich
ausgestaltet sein. Mobilität bedeutet soziale Teilhabe.
Es hat nach dem Projekt des 9-Euro-Tickets, das uns
sehr viel Schweiß auf die Stirn getrieben hat, noch nicht
einmal ein Jahr gedauert, mit dem Deutschlandticket eine
völlig neue Struktur im ÖPNV zu etablieren. Für die
Kundinnen und Kunden wird die Nutzung des ÖPNV so
einfach wie noch nie, so preisgünstig wie noch nie.
Verbund- und Ländergrenzen spielen überhaupt keine Rolle
mehr. Und es kann nicht oft genug wiederholt werden: Es
ist eine echte Revolution.
Wir im Saarland haben noch eine Schippe draufgelegt.
Wir haben das Junge-Leute-Ticket eingeführt, denn bei
uns gibt es keine Fahrtkostenerstattung durch die
Schulträger. Deshalb ermöglichen wir es Schülerinnen und
Schülern, aber auch Auszubildenden und
Freiwilligendienstleistenden, für 30,40 Euro das Deutschlandticket zu
nutzen – bundesweit, einfach. Wir finanzieren als
Saarland die Differenz. Damit haben wir ein zentrales Projekt
aus unserem Regierungsprogramm umgesetzt.
Für alle Länder, für die kommunalen Aufgabenträger
und für die Verkehrsunternehmen bedeutet die
Einführung des Deutschlandtickets wirklich eine große
Kraftanstrengung. Millionen Bestandskunden werden innerhalb
kürzester Zeit auf den günstigeren Preis des
Deutschlandtickets umgestellt. Die Digitalisierung erfährt damit einen
enormen Schub mit einer großen Geschwindigkeit, die
wir uns alle vor einem Jahr noch nicht hätten vorstellen
können. Deshalb will ich an dieser Stelle den
Verkehrsunternehmen und den Verbünden ein großes Dankeschön
sagen, die dafür sorgen, dass das jetzt auch alles
funktioniert. Die Einfachheit für den Kunden erfordert nämlich
im Hintergrund sehr komplexe Verfahren für den
Ausgleich der mit dem Deutschlandticket verbundenen
Mindereinnahmen und auch für die faire Verteilung der aus
dem Verkauf erzielten Einnahmen. Daran wird mit
Hochdruck gearbeitet. Aber weil diese Systeme erst
entwickelt werden müssen und weil es damit noch keine
Erfahrungen gibt, bleibt es vorerst ein Experiment, auch
verbunden mit einem Finanzierungsrisiko. Das sorgt vor
Ort für Unsicherheit. Deshalb will ich noch einmal
betonen, was aus meiner Sicht für das Gelingen und den
langfristigen Erfolg des Deutschlandtickets unerlässlich ist.
Erstens. Bei der Verständigung zwischen Bund und
Ländern auf das Deutschlandticket war klar, dass wir hier
im Interesse der Kundinnen und Kunden und des
Klimaschutzes fundamental in den ÖPNV eingreifen und eine
sehr weitreichende Entscheidung treffen.
Das bedeutet zweitens, dass die dafür erforderlichen
Strukturen ständig evaluiert, weiterentwickelt, verbessert
werden müssen. Aber Aussteigen geht nicht mehr, wenn
der Deutschlandticketzug rollt – und er rollt. Wir
brauchen für alle Beteiligten ein Mindestmaß an
Rechtssicherheit und – das sage ich auch – eine klare
Finanzierungsperspektive. Deshalb muss die vereinbarte hälftige
Kostenteilung zwischen Bund und Ländern auch auf
Dauer angelegt sein. Keine Seite darf sich dieser
Verantwortung entziehen, auch nicht der Bund.
Wir sollten alle Kraft darauf konzentrieren, das
Deutschlandticket erfolgreich zu etablieren und die
Menschen von diesem wirklich großartigen Angebot zu
überzeugen. Je mehr neue Kundinnen und Kunden wir mit
dem Deutschlandticket in den ÖPNV bringen, umso eher
werden die 3 Milliarden Euro für die Finanzierung
reichen. Und je mehr Menschen sich für den ÖPNV
entscheiden, umso schneller müssen wir die Kraft
aufbringen, die zweite große Herausforderung im ÖPNV zu
stemmen, nämlich das Verkehrsangebot qualitativ und
quantitativ so zu verbessern, dass es mit der steigenden
Nachfrage Schritt halten kann. Auch für die Finanzierung
des Angebotes trägt der Bund eine Verantwortung, denn
wer A sagt, muss auch B sagen. In diesem Sinne starten
wir heute eine Revolution. Es gibt noch viel zu tun, aber
ich bin zuversichtlich, dass das Deutschlandticket mit
seiner flächendeckenden Vereinfachung des Tarifsystems
vieles in Bewegung bringt. Mehr Mobilität bei weniger
Verkehr – eine grundlegende Voraussetzung für die
Mobilitätswende ist damit geschaffen. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Letztes spricht jetzt der Parlamentarische
Staatssekretär Theurer vom Bundesministerium für
Digitales und Verkehr.
Michael Theurer, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die
historische Dimension des heutigen Tages ist ja schon von den
Vorrednerinnen und Vorrednern benannt worden. Von
einer neuen Zeitrechnung war die Rede, von einer
Revolution war die Rede, von einer Flatrate. Man kann in der
Tat sagen: Das Deutschlandticket ist ein riesiger
Fortschritt für die Menschen. Es war wahrscheinlich die
Erfahrung von Bundesminister Volker Wissing aus seiner
Zeit als Landesverkehrsminister in Rheinland-Pfalz, die
ihn zu dem Geistesblitz in früher Morgenstunde gebracht
hat, dass so eine Flatrate beziehungsweise so ein
einheitliches Ticket der richtige Weg ist. Die Koalitionspartner
hatten das beim 9-Euro-Ticket aufgenommen, sicherlich,
wie heute schon von Tarek Al-Wazir erwähnt, im
Zusammenhang mit einem Tankrabatt. Egal wie es zustande
gekommen ist: Gut ist, dass wir nach einem Jahr heute
gemeinsam Geschichte schreiben können für die
Menschen in Deutschland, die den öffentlichen Verkehr, Bus
und Bahn, einfach und zu günstigem Preis in ganz
Deutschland nutzen können.
Ob dadurch tatsächlich so viele Mehrkosten entstehen
wie befürchtet wird, also über das, was jetzt etatisiert ist,
hinaus, darüber gehen ja die Meinungen auseinander.
Zunächst einmal wird mit Sicherheit die Nutzerin des
Freiburger Verkehrsverbunds nicht täglich mit dem
Deutschlandticket in Oldenburg, in Schleswig-Holstein
oder in Brandenburg unterwegs sein, sondern nur zu
bestimmten, ausgewählten Zeitpunkten. Mit Sicherheit
werden die Durchtarifierungsthemen und
Nachteilsausgleiche eher die direkt angrenzenden Verbünde und
bundesländerübergreifenden Nutzungen betreffen, also genau
die Bereiche, die in der Vergangenheit von
Aufgabenträgern noch nicht gelöst worden sind. Hier kann das
Deutschlandticket einen ganz wesentlichen Beitrag dazu
leisten, dass insbesondere für Pendlerinnen und Pendler,
für Auszubildende und Schülerinnen und Schüler,
Studierende aus dem ländlichen Raum die Fahrt in die
Mittelzentren und Oberzentren deutlich attraktiver und
günstiger wird und damit auch die Ziele des Klimaschutzes und
der Mobilitätswende erreicht werden können.
Der Bund unterstützt die nach Artikel 106a des
Grundgesetzes für den öffentlichen Personennahverkehr,
insbesondere den Schienennahverkehr, zuständigen
Bundesländer in dieser Frage mit 1,5 Milliarden Euro
jährlich. Außerdem haben wir ja vereinbart, dass es auf Basis
der Jahre 2023/2024 eine Prüfung der finanziellen
Nachteile gibt, weil dieses Jahr ja ein Rumpfjahr sein wird und
man mit Sicherheit ein Jahr zugrunde legen muss, um
überhaupt abschätzen zu können, wie groß diese
Nachteile sind. Dafür ist ja auch noch ein Wirtschaftsprüfer zu
bestimmen. Ich gehe davon aus, dass dann auf valider
Grundlage über die tatsächlich entstandenen Nachteile
und über deren jeweils hälftige Finanzierung durch Bund
und Länder gesprochen werden kann. Alles wird ja davon
abhängen, ob es gelingt, mehr Menschen in den
Nahverkehr, in Bus und Bahn, zu bekommen. Denn je mehr
Menschen in Deutschland dieses Abo haben, desto mehr
Einnahmen erzielt dieses Ticket ja auch. Wenn die
Menschen dieses Ticket haben, werden sie es ja auch nicht
alle gleichzeitig nutzen. Insofern bezahlen diejenigen, die
es dann kaufen, auch die Vorhaltung der Infrastruktur
und des Angebots mit. Das ist ja der geniale Gedanke.
Ich bin sicher, dass andere Länder in Europa diesem Weg
entsprechend folgen werden.
Wir stehen allerdings noch vor großen Aufgaben. Hier
werbe ich dafür, dass es gelingt, einen Flickenteppich zu
vermeiden. Die Bundesregierung, der Bund, hat ja die
Wünsche der Länder weitgehend aufgenommen: eine
bundeseinheitliche Umsetzung durch eine
Tarifgenehmigungsfiktion zu ermöglichen, zur Vermeidung eines
Flickenteppichs eine temporäre Vorgabe bis zum
30. September zu übernehmen, bis dann auch die
Tarifgenehmigungen durch die Aufgabenträger und die von
den Ländern bestimmten Behörden entsprechend erfolgt
sind.
Dem Bundesgesetzgeber war es wichtig, dass nicht nur
gemeinwirtschaftlich, sondern auch eigenwirtschaftlich
erbrachte Leistungen entsprechend ausgeglichen werden.
Das ist notwendig und nur mehr als fair, um das Angebot
zu sichern. Wir nehmen auch wahr, dass einige
Bundesländer eigene Tickets auf den Weg bringen, die auch mit
finanziellen Ausgaben verbunden sind. Ob das
Jugendtickets sind, 29-Euro-Tickets, die kostenlose Hunde- und
Fahrradmitnahme: Man verliert dabei fast den Überblick.
Ich glaube, jetzt sind auch Sie gefordert, damit die
Einheitlichkeit gewährleistet bleibt. Es gibt ja – das
saarländische Modell ist angesprochen worden – durchaus
Möglichkeiten, das Deutschlandticket kompatibel zu machen
mit zusätzlichen Angeboten. Ich denke, das wäre
wünschenswert, damit das Ganze nicht wieder in einem neuen
Flickenteppich mündet.
Lassen Sie mich zum Abschluss, Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren, an dieser Stelle noch mal
sagen, dass für den Bund die Verkehrswende, die
Verlagerung von Verkehren auf den klimafreundlichen
Verkehrsträger Schiene und auch auf die Busse, ein
entscheidendes Element ist, eine ganz wichtige Aufgabe in dieser
Koalition. Der Bund kommt auch seiner originären
Aufgabe, nämlich der Sanierung des bundeseigenen
Schienennetzes, nach. Ich bin froh, dass der
Koalitionsausschuss jetzt Wege gewiesen hat, wie wir das Ganze
finanzieren können. Ich glaube, dass das, was jetzt getan
werden muss – der Deutschlandtakt ist ja angesprochen
worden –, einen gesamtgesellschaftlichen Konsens
erfordert, also den Schulterschluss aller staatlichen Ebenen,
vom Bund über die Länder bis zu den Gemeinden. Nur
dann können wir es schaffen. Aber ich bin sicher, dass
wir es gemeinsam schaffen können im Interesse des
Klimaschutzes, der Mobilität und der Menschen in unserem
Land. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank Ihnen!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 wurde von Frau Ministerin
Behrens (Niedersachsen) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt gemäß Ziffer 1, dem
Gesetz zuzustimmen. Ich darf Sie fragen: Wer folgt
dieser Empfehlung? – Mehrheit.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Ich darf um Ihr Handzeichen zu Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen bitten. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angelangt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Marktorganisationsgesetzes – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 94/23)
1 Anlage 5
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Der Agrarausschuss empfiehlt in Ziffer 1, den
Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Deutliche Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Frau Staatsministerin
Michaela Kaniber (Bayern) zur Beauftragten zu
bestellen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:
TOP 6
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung eines
verursachergerechten Düngerechts – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 107/23)
Hier liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen
mit Frau Staatsministerin Kaniber aus Bayern.
Michaela Kaniber (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor gut neun
Monaten hat der Bundesrat hier die Änderung der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit
Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten beraten. Mit
dieser Vorlage hat die Bundesregierung auf das
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen
Deutschland und vor allem auch auf die Gefahr hoher
Strafzahlungen reagiert. Grund für die erneute Anpassung
war der verlangte Wegfall der bisherigen
Emissionsbetrachtung bei der Ausweisung belasteter Gebiete seitens
der EU-Kommission. Die EU-Kommission hat leider
nicht akzeptiert, dass die Ursachen für
Grundwasserwerte, die jetzt gemessen werden, bereits Jahre bis
Jahrzehnte zurückliegen können. Sie hat demnach beim
Ausweisungsverfahren auch nicht akzeptiert, dass es darauf
ankommt, wie Düngebilanzen auf den Flächen in der
Gegenwart aussehen. Mit diesem Ansatz ist
bedauerlicherweise genau das, was das zentrale Element gewesen
wäre, nämlich das Verursacherprinzip, ein Stück weit
ausgehebelt worden. Darum ist es mehr als
nachvollziehbar, dass das zu großen Enttäuschungen bei unseren
Landwirtinnen und Landwirten führt, die sich im großen
und ganz besonderem Maße für den Gewässerschutz
eingesetzt haben und dies ja auch gegenwärtig in einer
sehr außerordentlichen Form tun.
Der Schutz unseres Wassers und der Gewässer hat
oberste Priorität. Dieses Ziel wird auf keinen Fall
relativiert. Aber es geht um ein Stück weit mehr
Verursachergerechtigkeit. Daher ist die Forderung absolut
gerechtfertigt, dass Landwirte, die in roten Gebieten nachweislich
gewässerschonend wirtschaften, von einschränkenden
Maßnahmen und Auflagen freigestellt werden. Den Weg
dahin, liebe Kolleginnen und Kollegen, hatte übrigens die
Europäische Kommission selbst vorgezeichnet, indem sie
zugestanden hat, dass die verpflichtenden Maßnahmen in
diesen roten Gebieten grundsätzlich im Einzelfall
angepasst werden dürfen. Die Möglichkeit zur Erleichterung
ist also gegeben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass
man ein gutes, belastbares und stabiles System
aufrechterhält, mit dem wir diese gewässerschonend
wirtschaftenden Betriebe ganz klar und eindeutig identifizieren
können. Daher war es für viele Länder von zentraler
Bedeutung, dass die Bundesregierung bei der damaligen
Abstimmung am 8. Juli 2022 eine Protokollerklärung
abgegeben hat. Wir fordern, dass dies jetzt aber auch im
Sinne der Verursachergerechtigkeit umgesetzt wird. Die
Zusage der Bundesregierung, rasch ein System für eine
Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln, war letztlich
für die notwendige Mehrheit hier im Bundesrat, aber
auch für die Akzeptanz ausschlaggebend. Obwohl viele
Länder ein solches Konzept wiederholt von der
Bundesregierung eingefordert haben, wurde bis heute – erstens –
weder der Diskussionsprozess mit uns Ländern geführt.
Zweitens hat die Bundesregierung gar keine greifbaren
Vorschläge dazu vorgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb schlägt
Bayern mit dieser Initiative nun drei ganz konkrete
Maßnahmenpunkte vor, die zu einer
Maßnahmendifferenzierung führen und so wieder ebendiese
Verursachergerechtigkeit für unsere Landwirtinnen und Landwirte auf der
Fläche einbringen könnten.
Der erste Vorschlag ist: Betriebe mit nachweislich
niedrigen Stickstoffüberschüssen sollten von verschärften
Maßnahmen in roten Gebieten ausgenommen werden.
Die Nachweise können zum Beispiel durch den
Bilanzwert für Stickstoff, die Stoffstrombilanz, aber natürlich
auch flankierend durch aktuelle einzelbetriebliche
Unterlagen erbracht werden dürfen.
Zweitens. Betriebe mit geringem
Stickstoffemissionsrisiko sollten ebenfalls von den verschärften Maßnahmen
ausgenommen werden.
Und drittens liegen uns sogar vonseiten der
Wasserversorger Anträge vor, dass man landwirtschaftliche
Flächen in Wasserschutzgebieten, die von den
Verschärfungen betroffen sind, ausnimmt, und zwar genau solche
Flächen, bei denen sich Landwirte in freiwilligen
Kooperationsmaßnahmen mit einbringen. Es wirkt mehr als
demotivierend, wenn man hier eine ordentliche und gute
Arbeit leistet, dann aber durch verschärfte Maßnahmen
bestraft wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen: Uns geht
es auf keinen Fall um eine Aufweichung des
Gewässerschutzes. Nein! Denn der Schutz unserer Gewässer und
des Grundwassers hat für uns natürlich genauso oberste
Priorität. Es geht einzig und allein um die
Wiederherstellung der Verursachergerechtigkeit, damit
landwirtschaftliche Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen und
auch ökologisch wirtschaftende Betriebe bei der
Bewirtschaftung von Flächen in diesen roten Gebieten künftig
eben nicht undifferenziert genauso eingeschränkt werden
wie alle anderen Betriebe. Mit dieser Initiative will
Bayern mit ganz konkreten Ansatzpunkten den Austausch
zwischen Bund und Ländern beleben und
schnellstmöglich zu konkreten Lösungen kommen. Von den
Landwirten – mit Verlaub – wird schließlich auch immer
erwartet, dass sie sich binnen weniger Monate auf die neuen
Vorgaben einstellen, dass sie Fristen einhalten. Es kann
daher unmöglich sein, dass der Staat sich seinerseits dann
Jahre Zeit lässt, bis er Erleichterungen für die
Landwirtschaft umsetzt. Daher erinnere ich die Bundesregierung
sehr gerne an ihre Zusage, die sie hier vor neun Monaten
gemacht hat, bis Ende des Jahres 2022 Vorschläge
vorzulegen. Auch hier mit Verlaub: Sie sind diesbezüglich in
großem Zeitverzug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der
Landwirtschaft schätzt man außerordentlich eine Form der
Handschlagqualität. Das gilt auch für die Agrarpolitik. Ein
einmal gegebenes Versprechen sollte dann auch bitte
gehalten werden. Das muss auch für diese
Bundesregierung gelten – nicht nur dann, wenn es permanent um
weitere Verschärfungen geht, sondern gerade auch dann,
wenn es um Erleichterungen für die Landwirtschaft geht.
Daher bitte ich Sie von ganzem Herzen um Unterstützung
dieses drängenden Anliegens bei den weiteren
Beratungen in den Ausschüssen, aber auch bezüglich der
Umsetzung der von der Bundesregierung gegebenen Zusagen. –
Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als Nächstes spricht Herr Minister Schulze aus
Sachsen-Anhalt.
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrte Frau
Bundesratspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wie schon richtig gesagt
wurde, hat am 8. Juli des letzten Jahres der Bundesrat
hier der Novellierung der AVV zugestimmt. Und wer
sich daran erinnern kann, wird bestätigen: Die
Zustimmung haben sich die Länder damals nicht leicht gemacht,
denn sie wurden verpflichtet, schon wieder eine
Neuausweisung der sogenannten roten Gebiete vorzunehmen.
Den landwirtschaftlichen Betrieben musste damit
innerhalb eines Wirtschaftsjahres erneut eine veränderte
Gebietskulisse für Nitrat beziehungsweise Phosphat
vorgelegt werden. Die Länder haben nur zugestimmt – die
Kollegen, die dabei waren, wissen es noch –, weil die
Bundesregierung in einer Protokollerklärung definitiv
zugesagt hat, das Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu
stärken. Hierzu wollte die Bundesregierung – das ist
wahr – noch im Jahr 2022 tätig werden und in enger
Abstimmung mit der EU-Kommission ein robustes,
rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf
kontrollierbaren Daten beruhendes System zur
Maßnahmendifferenzierung entwickeln.
Die damalige Staatssekretärin Rottmann hat in der
Sitzung am 8. Juli hier ausgeführt, dass ein System
entwickelt werden muss, das es in Zukunft ermöglicht, dass
nur die Verursacher der Belastung von Einschränkungen
betroffen sind. Wörtlich hat sie damals gesagt – ich
zitiere –: „Diesen Prozess werden wir anstoßen. Das machen
wir in unserer Protokollerklärung klar, und dazu stehen
wir.“ Ich frage mich: Wo stehen wir heute? Die
Bundesländer haben ihre Landesdüngeverordnungen geändert
und eine Neuausweisung der roten Gebiete
vorgenommen. In Sachsen-Anhalt, in meiner Heimat, hat sich der
Umfang der mit Nitrat belasteten Gebiete damit
verdoppelt. Und was hat der Bund getan? Aus meiner Sicht hat
er die Hausaufgaben nicht gemacht. Im Gegenteil:
Zuletzt hat das BMEL den Ländern mitgeteilt, dass erst
nach Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens mit
der EU-Kommission Verhandlungen über die
Möglichkeit von Ausnahmen von der Verpflichtung der
Düngeverordnung in den belasteten Gebieten aufgenommen
werden. Erst mittelfristig soll eine
Maßnahmendifferenzierung in den roten Gebieten vorgesehen werden.
Ich bin Bayern deshalb dankbar, dass es mit dem
eingebrachten Entschließungsantrag noch mal darauf
aufmerksam macht, dass der Bund sich mit der Einhaltung
seines protokollierten Versprechens, nämlich noch 2022
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen, in Verzug
befindet. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht – ich
war gestern in Brüssel und habe auch dieses Thema dort
diskutiert –, dass sie einer weitergehenden
Maßnahmendifferenzierung offen gegenübersteht, soweit ein
robustes und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren
Daten beruhendes System geschaffen wird. Maßgeblich
ist somit die Schaffung einer Datenbasis. Mir ist bewusst,
dass die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Daten
durch die landwirtschaftlichen Betriebe nur auf
Grundlage von rechtlichen Regelungen erfolgen kann. Hierzu
muss der Bund endlich tätig werden.
Was soll eigentlich ein Landwirtschaftsminister wie
ich, wenn er unterwegs ist, den Unternehmen sagen zum
Thema Verursachergerechtigkeit? Bis spätestens Ende
2024, also bereits im nächsten Jahr, haben die Länder ihr
Messstellennetz erneut zu überprüfen und gegebenenfalls
zu aktualisieren, was wiederum zu neuer Betroffenheit
führen kann. Unter solchen Voraussetzungen zu
wirtschaften, ist für Landwirtinnen und Landwirte alles
andere als einfach und verdient ausdrücklich mehr
Wertschätzung. Ich frage die Bundesregierung also: Wann
beginnen Sie mit der Schaffung eines verursachergerechten
Systems unter Berücksichtigung der im
Entschließungsantrag genannten Ansatzpunkte? Abzuwarten, bis das
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union
gegen Deutschland beendet ist, und erst dann mit der EU-
Kommission über mögliche Ausnahmen zu verhandeln,
ist keine Option. Denn bereits mit dem EU-Nitratbericht
2024 müssen im Rahmen der Evaluierung des
Aktionsprogramms vorgesehene Anpassungen eingebracht
werden. Es ist also höchste Zeit, tätig zu werden. Bitte tun
Sie das! – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage dem Agrarausschuss –
federführend – und dem Umweltausschuss – mitberatend –
zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:
TOP 7
Entschließung des Bundesrates für eine Initiative zur
Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe (Corvus
frugilegus) durch Aufnahme der Saatkrähe in die
Liste der jagdbaren Arten nach Artikel 7 Absatz 3
i.V.m. Anhang II/B der EU-Vogelschutzrichtlinie –
Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 65/23)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung nicht zu fassen. Gemäß unserer Geschäftsordnung
ist die Abstimmungsfrage positiv zu stellen. Ich frage
deshalb: Wer möchte die Entschließung fassen? –
Minderheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung
des in § 8 Absatz 7 des Onlinezugangsgesetzes
(OZG) geregelten befristeten Einsatzes von
ELSTER – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 100/23)
Hier liegt eine Wortmeldung von Frau Staatsministerin
Gerlach aus Bayern vor.
Judith Gerlach (Bayern): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die
Modernisierung der Verwaltung ist eine der zentralen
Aufgaben des Staates, eine der zentralen Aufgaben
unserer Zeit. Hieran werden wir vor allem von den
Bürgerinnen und Bürgern gemessen, die zu Recht, wie ich finde,
einen modernen Staat erwarten, aber natürlich auch von
den Unternehmen. Laut einer aktuellen Studie der
Deutschen Industrie- und Handelskammer ärgern sich
Unternehmen mehr über bürokratische Hürden als über
Energiepreise und über Fachkräftemangel. Ich finde,
deutlicher kann der Auftrag für den Bund, für die Länder, aber
natürlich auch für die Kommunen nicht sein, hier
gemeinsam für Verbesserungen zu sorgen. Der sichere und
vor allem nutzerfreundliche Zugang zu allen digitalen
Angeboten der öffentlichen Hand ist dabei eine ganz
entscheidende Grundlage.
Behördengänge sollen so schnell und im besten Fall so
einfach sein wie Onlineshopping. Jetzt will die
Bundesregierung ELSTER für die sichere Identifizierung
gegenüber Behörden bei der Beantragung von Onlineservices
zum 30. Juni 2023 abstellen und stattdessen nur noch auf
den neuen elektronischen Personalausweis setzen. Den
nutzen aber viel zu wenige. Ein ganz akutes Beispiel
dafür ist die Energiepreispauschale für Studierende, eine
schöne Sache, die von Studentinnen und Studenten sehr
gut angenommen wird. Es gibt bereits rund 1,7 Millionen
Anträge. Aber: Obwohl für die Antragstellung auch der
elektronische Personalausweis genutzt werden kann, tun
das nur die allerwenigsten. Rund 80 Prozent der
Studierenden haben dafür die PIN ihrer eigenen Hochschule
genutzt. Und das ist kein Wunder: Der elektronische
Personalausweis ist einfach zu unpraktisch, zu
unhandlich und in der Anwendung zu kompliziert.
Anders das ELSTER-System: Wir alle kennen
ELSTER von der Steuer. Mit ELSTER kann man eben
nicht nur die Steuer machen, sondern auch mit den
Behörden digital kommunizieren. Und das funktioniert sehr
gut. ELSTER hat sich in der Steuerverwaltung über viele
Jahre bewährt, genießt Vertrauen, vor allem auch eine
große Verbreitung. Von den 19 Millionen bestehenden
ELSTER-Zertifikaten werden mittlerweile über 1 Million
außerhalb der Steuerverwaltung verwendet. Und jetzt das
einfach abschalten, ohne Not, ohne sinnvolle
technologische Alternative in dem Bereich? Immerhin: Auch der
Bund hat zumindest stellenweise erkannt, dass der neue
Personalausweis derzeit noch nicht anwenderfreundlich
ist. Für andere Massenverfahren wie BAföG-online
verzichtet er ja bereits ausdrücklich auf den elektronischen
Personalausweis.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Mittelfristig ist ein
Umstieg auf den elektronischen Personalausweis
natürlich auch nach bayerischer Auffassung sinnvoll. Dafür
muss aber die Technik so weiterentwickelt werden, dass
sie vom Bürger genutzt wird, dass sie vom Bürger
akzeptiert wird. Die rechtlichen Voraussetzungen sind
geschaffen worden durch das Smart-eID-Gesetz. Technisch ist
das aber noch nicht umgesetzt. Ein klarer Zeitplan fehlt,
und ich würde mir hier einfach mehr Engagement von
unserer Bundesregierung wünschen.
Es ist aber in der Übergangsphase, in der wir uns
befinden, einfach überhaupt nicht nachvollziehbar, dass der
Bund die im Onlinezugangsgesetz geregelte Nutzung von
ELSTER einfach auslaufen lässt. Und ELSTER ist sicher.
Ein Sicherheitsstandard, der für eine so sensible
Angelegenheit wie unsere Steuern reicht, muss doch auch
reichen für andere digitale Verwaltungsdienstleistungen.
Deshalb fordern wir eine Verlängerung des befristeten
Einsatzes von ELSTER. Wir müssen schnell, wir müssen
pragmatisch handeln, gerade vor dem Hintergrund, dass
eine neue Fassung des Onlinezugangsgesetzes ja immer
noch auf sich warten lässt.
Bayern hat dazu diesen Antrag eingebracht, mit dem
wir uns dafür einsetzen, dass ELSTER zumindest bis
Juni 2026 als Übergangstechnologie weiterverwendet
wird. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die
Bürgerinnen und Bürger mit einem niedrigwelligen Zugang zu
digitalen Verwaltungsdienstleistungen zu versorgen. Das
gilt vor allem in einer Phase, in der die Bürgerinnen und
Bürger von den Vorzügen einer digitalen Verwaltung
überzeugt werden sollen. ELSTER leistet dazu, wie ich
finde, einen wichtigen Beitrag. Ich bitte daher um
Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Ich darf fragen: Wer ist dafür? –
Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:
TOP 11
Entschließung des Bundesrates für eine angemessene
Vergütung von Pflegestudierenden – Antrag des
Landes Berlin gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 112/23)
Dem Antrag ist das Saarland beigetreten.
Hier liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Gote
aus Berlin vor.
Ulrike Gote (Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu einem
Thema, das uns alle mit Blick auf den demografischen
Wandel und den damit verbundenen Fachkräftemangel
intensiv beschäftigt. Es geht um die
Nachwuchskräftesicherung in der Pflege. Um den enormen
Herausforderungen in diesem Bereich zu begegnen, haben sich Bund und
Länder auf den Weg gemacht und neben der klassischen
beruflichen Ausbildung einen akademischen
Ausbildungszweig in Form primärqualifizierender Studiengänge
entwickelt. Es zeigt sich leider, dass diese Studiengänge
trotz der dringend benötigten Absolventinnen und
Absolventen derzeit wenig attraktiv ausgestaltet sind. Dies
muss sich ändern, und es muss sich schnell ändern.
Als Land Berlin haben wir daher die vorliegende
Entschließung eingebracht, und ich möchte in diesem
Rahmen gerne für eine breite Zustimmung jenseits der
politischen Lager werben. Die Grundproblematik lässt sich
grob wie folgt zusammenfassen: Mindestens die Hälfte
des bundesrechtlich geregelten Studiums besteht aus
praktischen Einsätzen, und diese werden anders als in der
Berufsausbildung den Studierenden weder vergütet noch
den Praxiseinrichtungen refinanziert. Dies führt zu der
Situation, dass wir als Länder Studienplätze geschaffen
haben und finanzieren, die kaum nachgefragt werden.
Der Wissenschaftsrat empfiehlt in der Pflege eine
Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent. Wir sind in
Deutschland meilenweit davon entfernt. Warum das so
ist, erschließt sich schnell, denn Studieninteressierte
treten im Zweifel dann doch lieber eine Ausbildung an,
die vergütet ist, oder – was noch problematischer ist – sie
wenden sich komplett von einer Arbeit und einer
Beschäftigung in der Pflege ab.
Eine weitere, auf den ersten Blick nicht ganz so
sichtbare Baustelle, die wir angehen müssen, ist die Frage
nach der Refinanzierung der Praxiseinrichtungen. In der
jetzigen Konstellation werden wie gesagt nur die
Praxisplätze im Rahmen der beruflichen Ausbildung
refinanziert. Dies sollte auch für die Praxisplätze im Rahmen des
Studiums gelten. Die Hochschulen stehen vor großen
Problemen, überhaupt die benötigten Praxisplätze zu
akquirieren. Denn für die Praxiseinrichtungen ist es im
jetzigen System naturgemäß nicht sehr attraktiv,
Praxisplätze in der hochschulischen Ausbildung anzubieten.
Um es noch mal auf den Punkt zu bringen: Die
Problematik besteht nicht darin, dass wir Länder nicht
genügend Studienplätze geschaffen oder genügend
Ressourcen zur Verfügung gestellt hätten, sondern darin, dass die
bundesrechtlichen Rahmenbedingungen so schwierig
sind, dass sie weder eine Vergütung noch eine
Refinanzierung vorsehen. In diesem Zusammenhang muss man
tatsächlich denjenigen Studierenden danken, die trotz
dieser Widrigkeiten schon begonnen haben, diese
Ausbildung oder dieses Studium aufzunehmen. Das sind
echte Pionierinnen und Pioniere.
Gut ist: Regierung und Opposition im Bund haben das
Problem erkannt. Uns allen ist jenseits der politischen
Lager an einer Verbesserung im Interesse des
Pflegenachwuchses gelegen und damit auch im Interesse des
Allgemeinwohls. Die Bundesregierung hat angekündigt,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl die
angesprochene Vergütung als auch die Refinanzierung der
Praxisanleitung regelt. Das ist gut und geht Hand in Hand
mit unserer Initiative. Es ist jedoch wichtig, dass dieser
Gesetzentwurf sehr zeitnah vorgelegt wird. Angesichts
der Dimension des Problems Fachkräftemangel dürfen
wir keine Zeit mehr verlieren. Was die inhaltliche
Ausgestaltung angeht, will ich hier dem Bund gar nicht
vorgreifen. Ich denke, wir alle gemeinsam teilen jedoch sicher
den Wunsch, dass es sich um eine einfache und schlanke
Lösung handeln muss. Denkbar wäre beispielsweise ein
Andocken an die bereits bestehenden Ausbildungsfonds.
Ich fasse noch mal zusammen: Es muss zeitnah ein
Signal geben, dass sich die Studienbedingungen
nachhaltig und bundeseinheitlich verbessern. Wir brauchen eine
rechtssichere sowie vor allem eine rechtzeitige
bundeseinheitliche Regelung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem heutigen
Antrag. Lassen Sie uns gemeinsam dieses positive
Zeichen für die Pflegestudierenden in Deutschland setzen! –
Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Es
liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Berlin hat beantragt, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Wer stimmt einer sofortigen Sachentscheidung zu? –
Mehrheit.
Dann entscheiden wir heute in der Sache.
Nun darf ich noch fragen: Wer stimmt dafür, die
Entschließung zu fassen? – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45:
TOP 45
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung
der Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von
Paketen – Antrag der Länder Bremen, Saarland,
Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 117/23)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau Senatorin Vogt
aus Bremen vor.
Kristina Vogt (Bremen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob Schuhe,
Kleidung oder 20 Kilo Hantelscheiben: Viele
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger lassen sich heute wirklich alle
erdenklichen Waren liefern. Das ist einfach, bequem, und
die wenigsten wollen heutzutage auf diese Art des
Einkaufs verzichten. In Deutschland wurden im Jahr 2021 im
Durchschnitt 111 Pakete pro Haushalt zugestellt. Das
heißt: ein Paket alle drei Tage pro Haushalt.
Abermillionen Sendungen, flexibel zugestellt an allen
gewünschten Lieferorten, oft in hoch gelegenen
Stockwerken, zum Teil an schwer aufzufindenden
Lieferadressen, angepasst an Wunschlieferzeiten, das ist die Realität.
Kostenlose Retouren, großzügige Rückgabefristen, die
den Anstieg des Paketaufkommens zusätzlich erhöhen.
Die Folge ist, dass der Arbeitsdruck auf die
Paketzustellerinnen und -zusteller enorm hoch ist.
Allein diese Zustandsbeschreibung erfordert, dass wir
den Entwicklungen der letzten zehn Jahre und dem
massiv angestiegenen Onlinehandel Rechnung tragen
müssen. Wir sind der Meinung, dass es einer entschiedenen
Verbesserung der Arbeitsbedingungen der
Paketzulieferer und -zulieferinnen geben muss. Denn hinter jeder
Lieferung steht am Ende des Tages ein Mensch – ein
Mensch, der in Deutschland häufig nicht direkt beim
Kurier-, Express- oder Paketunternehmen beschäftigt ist,
sondern vielfach bei einem Subunternehmen oder einem
Unternehmensmitglied in einer Subunternehmerkette. Ein
Mensch, der oft prekären Arbeitsbedingungen
ausgeliefert ist, die diese Bestellungen nach sich ziehen. Ein
Mensch, dem auch vielfach das Mindestentgelt und die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht gewährt werden.
Ein Mensch, der häufig Höchstarbeitszeiten und
Pausenzeiten nicht einhalten kann, weil die
Leistungsanforderungen in der regulären Arbeitszeit nicht zu bewältigen
sind.
Bundesweit waren in der Branche nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes im April 2021 knapp
350 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und
darüber hinaus noch einmal 78 300 geringfügig
Beschäftigte tätig. Wegen der weiten Verbreitung von
Werkverträgen arbeitet ein Großteil der Zustellerinnen und
Zusteller jedoch nicht direkt bei einem Paketdienstleister.
Durch die Auslagerung der Zustellung auf Sub- und
Subsubunternehmen ist diese Branche hochgradig
fragmentiert. Der Anteil der Kleinbetriebe mit unter zehn
Beschäftigten liegt, Stand Mai letzten Jahres, bei immerhin
79,6 Prozent.
Ich möchte zu den Arbeitsbedingungen etwas weiter
ausführen. Nach den Feststellungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Zolls und mehrerer Beratungsstellen
für Arbeitnehmerrechte bestehen bei Subunternehmern
größerer Paketdienstleister vielfach folgende
Auffälligkeiten und Arbeitsbedingungen: Die Beschäftigten sind
sehr häufig neu zugewanderte Drittstaatsangehörige mit
unsicherem Aufenthaltsstatus ohne anerkannte
Ausbildung und mit geringen Deutschkenntnissen. Die
Zustellerinnen und Zusteller verrichten schwere körperliche
Arbeit beim Be- und Entladen. Der Umfang der zugeteilten
Sendungsmengen beträgt zum Teil 250 bis 270 Pakete in
acht Stunden, und zudem gibt es zahlreiche
Scheinselbstständige unter den Zustellerinnen und Zustellern.
Der Bundesgesetzgeber wollte 2019 mit dem
Paketboten-Schutz-Gesetz durch Einführung der
Nachunternehmerhaftung die korrekte Zahlung der
Sozialversicherungsbeiträge in der Kurier-, Express- und Paketbranche
sicherstellen. Doch auch mit diesem Gesetz konnte leider
keine grundsätzliche Verbesserung der
Beschäftigungsbedingungen für die Zusteller und Zustellerinnen
herbeigeführt werden. Im Gegenteil: Kurier-, Express- und
Paketunternehmen sowie Versandhändler verlagern aus
Gründen des Wettbewerbsdrucks ihre Aufträge weiterhin
an Subunternehmer und Subunternehmerketten. Und
genau dieses Outsourcing begünstigt die bereits
genannten Gesetzesverstöße und die prekären
Arbeitsbedingungen, die übrigens ebenso häufig entlang der
Subunternehmerketten der Paketbranche aufzufinden sind. Und
genau diese Problematik adressiert das Gesetz von 2019
nicht.
Außerdem – da kommen wir auf eine der vorherigen
Debatten zurück – fehlt es in den genannten Branchen an
Branchentarifverträgen. Das bedeutet natürlich, dass eine
grundlegende Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
zum Beispiel über eine Allgemeinverbindlicherklärung,
nicht möglich ist. Wir sind der Meinung: Erst durch ein
Verbot von Werkverträgen, wie es bereits in der
Fleischbranche gesetzlich verankert und Praxis ist, können
Kurier-, Express- und Paketdienstleister verpflichtet werden,
die Zustellung in eigener Regie und mit eigenem
Personal durchzuführen. Damit liegt dann die unmittelbare
Verantwortung für die angebotene Leistung bei der
Zustellung exakt bei den Kurier-, Express- und
Paketzustellern. Ein mögliches Wegsehen bei zu schlechten
Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmern, wie es heute oft
der Fall ist, fände damit abrupt ein Ende.
Wir sind der Meinung, dass das umgesetzt werden
muss, um eine schnelle und entscheidende Verbesserung
der Beschäftigungsbedingungen für die Zustellerinnen
und Zusteller zu gewährleisten. Aus diesem Grund bringt
das Land Bremen mit Thüringen und dem Saarland den
Entschließungsantrag zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen bei der Zustellung von Paketen in den
Bundesrat ein. Mit diesem Antrag wird die Bundesregierung
um die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung des
Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung
in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz
der Beschäftigten, das sogenannte Paketboten-Schutz-
Gesetz, gebeten. Ein Verbot von Werkverträgen in der
Paketbranche würde die Verantwortung der Einhaltung
der arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Standards
eindeutig den großen Dienstleistern zuweisen. Dass dies
geschieht, liegt auch in unserer Verantwortung. Das
Verbot von Werkverträgen trägt dazu bei, die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten bei den Subunternehmen
endlich zu verbessern. – Ich danke Ihnen vielmals.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik –
federführend – sowie – mitberatend – dem
Rechtsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zu TOP 46:
TOP 46
Entschließung des Bundesrates „Industriestandort
Deutschland stärken, Produktion klimarelevanter
Technologien hochfahren“ – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 113/23)
Dem Antrag ist Niedersachsen beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister
Goldschmidt aus Schleswig-Holstein vor.
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Hol
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 üb
- part_of_vorgang → Jahresgutachten 2022/23 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Neufassung) KOM(2022)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenm
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