Frage von Sahra Mirow (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sahra Mirow (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
In welcher Form und gegenüber welchen Stellen informiert die Bundesregierung über Pläne für militärische Nutzungen von Grundstücken, wie zum Beispiel des Patrick-Henry-Village in Heidelberg (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 42 und 43 auf Bundestagsdrucksache 21/166)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Sebastian Hartmann:
Die Bundesregierung antwortet auf Ihre Frage in dem Verständnis, dass sie sich auf die Informationen und die beteiligten Stellen im Rahmen des Verfahrens zur Deckung eines festgestellten Bedarfes der Bundeswehr an Grundstücken richtet.
Die Bundeswehr deckt ihren Infrastrukturbedarf grundsätzlich über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Sollen Grundstücke für Zwecke der Verteidigung beschafft oder wieder genutzt werden, so erfolgt dies entlang der Vorgaben des Landbeschaffungsgesetzes, wonach grundsätzlich die betroffene Landesregierung zu hören ist. Diese wiederum hört die betroffene Gemeinde (Gemeindeverband) an und nimmt unter angemessener Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung, insbesondere der landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie der Belange des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu dem Vorhaben und der Möglichkeit der Bedarfsdeckung aus öffentlicher Hand Stellung.
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