polradar

Schriftliche Frage 70 von Andreas Paul (AfD): Welche konkreten Zielvorgaben oder ministeriellen Leitfäden hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Operationsplans Deutschland (…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 70 von Andreas Paul (AfD): Welche konkreten Zielvorgaben oder ministeriellen Leitfäden hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Operationsplans Deutschland (… Frage 70 (Andreas Paul, AfD): Welche konkreten Zielvorgaben oder ministeriellen Leitfäden hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) an die Bundesländer übermittelt, um eine harmonisierte Einbindung der Kommunen bei der Bereitstellung von Logistikkapazitäten (insbesondere bezüglich der Bereitstellung von kommunalen Flächen für Convoi Support Center, der Absicherung strategischer Marschrouten und der Vorhaltung von Treibstoffreserven) sicherzustellen, und welche Rückmeldungen der Länder liegen der Bundesregierung hierzu vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. August 2026: Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 und zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 21/6731 verwiesen. Im Übrigen beantwortet die Bundesregierung die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124, 161, 193). Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird hier durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Fragen zu konkreten Zielvorgaben bzw. Leitfäden der Bundesregierung für die Bundesländer zur Bereitstellung von Logistikkapazitäten im Kontext der Erstellung des Operationsplans Deutschland und zu den entsprechenden Rückmeldungen der Bundesländer können aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden. Die Veröffentlichung der erfragten Informationen würde Einblicke in die Ressourcen und Planungen der Bundesregierung und der Länder zur Verlegung von Truppen im Rahmen der Drehscheibe Deutschland gewähren. Dies würde sämtliche Planungen und die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen untergraben und dadurch die Sicherheit eigener und verbündeter transitierender Streitkräfte sowie des Unterstützungspersonals ebenso wie die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Maße gefährden. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und damit der Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art insbesondere vor der aktuellen Sicherheitslage und Bedrohungslage für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen derart berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

Relationen