Militärische Pläne für das Patrick-Henry-Village in Heidelberg (Antwort zu Drs. 21/2663)
Text
Militärische Pläne für das Patrick-Henry-Village in Heidelberg (Antwort zu Drs. 21/2663)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2953
21. Wahlperiode 26.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2663 –
Militärische Pläne für das Patrick-Henry-Village in Heidelberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die ehemalige US-amerikanische Wohnsiedlung Patrick-Henry-Village (PHV)
in Heidelberg wurde in den 1950er-Jahren für US-amerikanische
Militärangehörige und ihre Familien erbaut und bis 2013 genutzt. Eine militärische
Nutzung im engeren Sinne, etwa als Kasernengelände, fand nie statt (vgl. https://d
e.wikipedia.org/wiki/Patrick-Henry-Village). Das PHV ist knapp 100 Hektar
groß und hatte ursprünglich rund 1 500 Wohneinheiten. Damit zählt das PHV
zu den größten Konversionsflächen Deutschlands. Das Areal wurde am 2. Juni
2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Seit
2014 wird das Gelände unter anderem als Ankunftszentrum für Geflüchtete
genutzt. In einem Bürgerentscheid im April 2021 haben sich über 70 Prozent
der Heidelberger Stadtgesellschaft gegen eine Verlagerung des
Ankunftszentrums für Geflüchtete auf die Heidelberger Fläche Wolfsgärten und damit für
den Verbleib im PHV entschieden. In der Konsequenz gilt das PHV als das
einzig geeignete und nicht zugleich anderweitig verplante Gebiet für das
Ankunftszentrum in Heidelberg (vgl. www.heidelberg.de/Fluechtlingshilfe/Starts
eite/buergerentscheid+zum+ankunftszentrum.html).
Die Stadt Heidelberg plant außerdem schon seit über zehn Jahren, auf diesem
Areal einen neuen Stadtteil zu entwickeln (vgl. www.heidelberg.de/Konversio
n/Startseite+Konversion/Patrick+Henry+Village/zeitstrahl+patrick-henry-villa
ge.html). Auf dem PHV sollen nach den letzten Plänen rund 5 350
Wohnungen für rund 10 000 Menschen und 5 000 Arbeitsplätze entstehen (vgl. www.h
eidelberg.de/HD/Presse/22_01_2024+patrick-henry-village_+stadt+heidelberg
+kann+bald+grundstuecke+von+der+bima+kaufen.html). Jedoch stocken die
Verhandlungen mit der BImA, da die Bundeswehr im Rahmen ihrer
andauernden Prüfung für bundesweite Infrastrukturbedarfe auch die Liegenschaft PHV
prüft (vgl. www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/us-kasern
e-patrick-henry-village-bundeswehr-bestaetigt-pruefung-100.html).
Aus Sicht der Fragestellenden macht die akute Wohnungsnot in der Region
die Priorität der zivilen Nutzung und der Daseinsvorsorge unabdingbar.
Angesichts dieser Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit, den
regionalen Wohnungsmarkt und die Finanzen des Bundes bedarf es aus Sicht der
Fragestellenden einer vollumfänglichen Transparenz über die militärischen Not-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26.
November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wendigkeiten, die genauen Pläne der Bundesregierung und die damit
verbundenen Kosten.
Die Bundestagsabgeordnete Sahra Mirow hat am 9. Mai 2025 die
Bundesregierung gefragt, ob eine militärische Nutzung des PHV geplant ist.
Daraufhin hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie keine Erkenntnisse dazu hat
(vgl. Antworten auf die Schriftlichen Fragen 42 und 43 auf
Bundestagsdrucksache 21/166).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage
Klarheit über die Pläne der Bundesregierung schaffen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die geopolitischen Realitäten haben sich tiefgreifend und dauerhaft verändert.
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur einen eklatanten
Bruch des Völkerrechts markiert, sondern verdeutlicht, dass Sicherheit in
Europa nicht selbstverständlich ist.
Es gilt daher, die Landes- und Bündnisverteidigung sowie den Aufwuchs der
Streitkräfte wieder in den Fokus zu stellen, um Deutschlands Sicherheit zu
gewährleisten. Dazu muss die Bundeswehr vor allem materiell und personell
deutlich aufwachsen. Ebenso müssen die infrastrukturellen Grundlagen als
wesentliche Voraussetzung für die Schlagkraft und die Durchhaltefähigkeit der
Streitkräfte geschaffen werden. Im Rahmen des sicherheits- und
verteidigungspolitisch notwendigen Aufwuchses der Bundeswehr besteht ein massiver
Flächen- und Infrastrukturbedarf.
Vor diesem Hintergrund besteht in den kommenden Jahren ein deutlich
anwachsender Bedarf an Liegenschaften. Dieser ist angesichts der bereits heute
hohen Verdichtung in den aktuell genutzten Liegenschaften der Bundeswehr
nur durch zusätzliche Flächen und Liegenschaften zu decken. Auch wenn die
Entscheidung zu einzelnen militärischen Nutzungen noch ausstehen, musste die
Bundesregierung im Sinne des Verfassungsranges ihres Verteidigungsauftrages
in Frage kommende Liegenschaften im Bundesbesitz sichern, bevor diese
unwiederbringlich infolge von Konversionsmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung
stehen.
In Folge dessen hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Ende
Oktober 2025 mit einem Moratorium den, in den frühen 1990er Jahren
begonnenen und in den 2010er Jahren beschleunigten, Prozess der Umwandlung von
militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion)
ausgesetzt.
Das betrifft aktuell 187 Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes
befinden. Diese wurden nach Prüfung der Aktenlage durch alle Teilstreitkräfte
und Organisationsbereiche der Bundeswehr als grundsätzlich geeignet für eine
künftige Nutzung durch die Bundeswehr bewertet. Im Rahmen dieser Prüfung
wurden insbesondere Größe, Lage und Beschaffenheit der Liegenschaft
berücksichtigt. Mit Blick auf die Regelung des § 63 BHO darf die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) Liegenschaften nur veräußern, wenn sie zur
Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden.
Daher veräußert die Bundesregierung diese 187 Liegenschaften grundsätzlich
nicht, bevor diese für die Zwecke der Verteidigung und des Aufwuchses der
Bundeswehr geprüft wurden.
Des Weiteren werden 13 Liegenschaften der Bundeswehr entgegen früherer
Entscheidungen nicht aus der Nutzung genommen.
Die insgesamt 200 Liegenschaften bilden die Basis für eine sogenannte
Strategische Liegenschaftsreserve. In diese werden in einem nächsten Schritt
diejenigen Areale sukzessive überführt, für die nach eingehender Prüfung der
militärischen Eignung und Bedarfe eine künftige militärische Nutzung zu erwarten ist.
Flächen, für die eine solche Erwartung nicht besteht können und werden im
Zuge dessen auch wieder für die Konversion freigegeben werden.
Dieser Prozess wird in enger Abstimmung mit allen beteiligten Stakeholdern
des Bundes sowie der Länder und Kommunen umgesetzt. Ziel ist es, eine
einvernehmliche Lösung zu erzielen, die sowohl die militärischen Erfordernisse
als auch die Interessen der Städte bzw. Kommunen sowie weiterer
Bedarfsträger berücksichtigt.
In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse werden bereits
Gespräche mit den Ländern, Städten und Gemeinden sowie mit anderen
Bedarfsträgern geführt, um Lösungen zu prüfen, die sowohl die militärischen
Erfordernisse als auch die Interessen der Kommune oder sonstiger Dritter so weit wie
möglich berücksichtigen. Dies geschieht in bewährter und vertrauensvoller
Zusammenarbeit.
Denkbare und bereits erprobte Lösungsansätze sind in einigen Fällen
beispielweise eine Ko-Nutzung oder eine Aufteilung der Liegenschaft, ein
Flächentausch oder eine temporär befristete Nutzung von Bundeswehr bzw. Dritter.
Im Falle einer einvernehmlichen Lösung kann diese – falls erforderlich –
beispielsweise als Vertrag oder Letter of Intent verschriftlicht werden.
Mit dem Weiterbetrieb bestehender Bundeswehrliegenschaften sowie der
Wiedernutzung von in der Vergangenheit aufgegebenen militärischen
Liegenschaften sieht die Bundesregierung für manche Kommunen strukturpolitische
Chancen, indem die lokale Wirtschaft sowie die Belebung des städtischen Lebens
gestärkt werden.
In der Phase des nun begonnenen Prüfungsprozesses ist es nicht möglich,
konkrete Verwendungen im Einzelfall zu benennen. Der aktuelle Stand besagt
lediglich, dass die Liegenschaften potenziell für eine künftige militärische
Nutzung geeignet sind. Die Strategische Liegenschaftsreserve dient somit dem
Optionserhalt für einen Aufwuchs der Bundeswehr.
Bis die Entscheidung zur künftigen Nutzung einzelner Liegenschaften durch
die Bundeswehr aussteht, ist es nicht möglich Alternativen zu identifizieren,
Aussagen zu einer zeitlichen Befristung der Liegenschaftsnutzung und zu
Kosten der Herrichtung der Liegenschaft zu treffen. Aufgrund der zahlreichen
möglichen Sachverhaltsgestaltungen kann auch für einzelne Liegenschaften
kein Zeitansatz genannt werden. Jede Liegenschaft des Moratoriums wird im
Detail betrachtet und es erfolgen Abstimmungen mit den betroffenen
Stakeholdern. Dies ist ein iterativer Prozess, bei dem ein steter Abgleich mit den
Bedarfen erfolgt.
1. Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse, ob eine militärische
Nutzung des PHV geplant ist, bzw. inwieweit ggf. eine Prüfung seitens
der Bundeswehr fortgeschritten ist?
Im Ergebnis der aktuellen Prüfungen wurde die Fläche der Liegenschaft
„Patrick-Henry-Village“ (PHV) in Heidelberg im Portfolio der BImA
identifiziert, die für eine mögliche künftige Nutzung durch die Bundeswehr geeignet
ist.
Das PHV ist insbesondere angesichts seiner Größe, seiner militärischen
Vornutzung und Lage im Raum voraussichtlich besonders geeignet.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Auf welcher Grundlage (militärstrategisches Konzept, konkreter Bedarf)
und wann genau wurde der Prüfauftrag zur Nutzung des PHV in
Heidelberg an die Bundeswehr erteilt?
Ein konkreter Prüfauftrag zur Nutzung des PHV ist bislang nicht erfolgt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche spezifischen militärischen Infrastrukturdefizite in der Region
oder bundesweit sollen durch die mögliche Stationierung im PHV
behoben werden, und inwiefern konnten diese nicht durch bereits vorhandene
oder näher gelegene Bundeswehrstandorte gedeckt werden?
4. Welche alternativen Standorte (militärisch und zivil) wurden im Vorfeld
der Prüfung des PHV in Betracht gezogen, und aus welchen Gründen
wurden diese verworfen?
5. Welche alternativen Standorte (militärisch und zivil) zum PHV sind noch
in der Prüfung?
6. Welche genauen militärischen Einheiten, Truppenteile oder Dienststellen
(Angabe der Größenordnung und des Aufgabenbereichs) sollen im Falle
einer Entscheidung, das PHV militärisch zu nutzen, stationiert werden?
7. Ist die beabsichtigte Nutzung als dauerhaft oder temporär (bitte die
voraussichtliche Dauer angeben) geplant?
Die Fragen 3 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. In welcher Form hat die Bundesregierung die städtebaulichen und
wohnungspolitischen Interessen der Stadt Heidelberg in die aktuelle Prüfung
einbezogen, und wie wird sichergestellt, dass die dringend benötigte
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Metropolregion Rhein-
Neckar weiterhin Priorität hat?
Das BMVg steht im Kontakt mit der Stadt Heidelberg. Am 7. November 2025
fand bereits eine Besprechung zwischen der Stadt Heidelberg, Vertretern der
BImA und dem BMVg statt.
Darüber hinaus wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welchen Flächenanteil des insgesamt zur Konversion stehenden PHV-
Geländes umfasst die aktuelle Prüfung der Bundeswehr (bitte in Hektar
und als Prozentsatz der Gesamtfläche angeben)?
10. Welchen Teil der Fläche umfasst die aktuelle Prüfung der Bundeswehr?
Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet.
In der aktuellen Prüfphase befasst sich die Bundeswehr mit dem gesamten
PHV-Gelände.
11. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Planung die
Entscheidung der Heidelberger Stadtgesellschaft für den Verbleib des
Ankunftszentrums für Geflüchtete im PHV, und inwieweit würden die Pläne
der Bundesregierung den Standort des Ankunftszentrums beeinflussen?
12. Welche finanziellen Kompensationen oder Unterstützungsleistungen
plant die Bundesregierung für die Stadt Heidelberg, falls durch eine
militärische Nutzung erhebliche Einnahmeverluste oder Verzögerungen bei
der zivilen Entwicklung entstehen?
13. Wie hoch sind die geschätzten Gesamtkosten für die Herrichtung,
Sanierung und den Umbau des PHV für militärische Zwecke, aufgeschlüsselt
nach,
a) Instandsetzung der bestehenden Substanz,
b) Neubau von militärspezifischer Infrastruktur,
c) Laufenden Betriebskosten pro Jahr?
14. Stehen diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten,
die für die zivile Konversion und die Entwicklung von neuem Wohnraum
veranschlagt wurden, und wurde eine entsprechende Kosten-Nutzen-
Analyse (militärisch vs. zivil) durchgeführt, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
15. Wann ist mit einer abschließenden Entscheidung der Bundesregierung
zur Nutzung des PHV zu rechnen, und welche Stellen (neben dem
Bundesministerium der Verteidigung) sind an dieser Entscheidung beteiligt?
Die Fragen 11 bis 15 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Welche formalen Abstimmungen hat es bereits mit der Stadt Heidelberg,
dem Land Baden-Württemberg und der BImA bezüglich der möglichen
militärischen Nutzung des Areals gegeben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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