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Militärische Pläne für das Patrick-Henry-Village in Heidelberg (Antwort zu Drs. 21/2663)

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 21/2953 · Antwort · Original ↗

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Militärische Pläne für das Patrick-Henry-Village in Heidelberg (Antwort zu Drs. 21/2663) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2953 21. Wahlperiode 26.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2663 – Militärische Pläne für das Patrick-Henry-Village in Heidelberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die ehemalige US-amerikanische Wohnsiedlung Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg wurde in den 1950er-Jahren für US-amerikanische Militärangehörige und ihre Familien erbaut und bis 2013 genutzt. Eine militärische Nutzung im engeren Sinne, etwa als Kasernengelände, fand nie statt (vgl. https://d e.wikipedia.org/wiki/Patrick-Henry-Village). Das PHV ist knapp 100 Hektar groß und hatte ursprünglich rund 1 500 Wohneinheiten. Damit zählt das PHV zu den größten Konversionsflächen Deutschlands. Das Areal wurde am 2. Juni 2014 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Seit 2014 wird das Gelände unter anderem als Ankunftszentrum für Geflüchtete genutzt. In einem Bürgerentscheid im April 2021 haben sich über 70 Prozent der Heidelberger Stadtgesellschaft gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Geflüchtete auf die Heidelberger Fläche Wolfsgärten und damit für den Verbleib im PHV entschieden. In der Konsequenz gilt das PHV als das einzig geeignete und nicht zugleich anderweitig verplante Gebiet für das Ankunftszentrum in Heidelberg (vgl. www.heidelberg.de/Fluechtlingshilfe/Starts eite/buergerentscheid+zum+ankunftszentrum.html). Die Stadt Heidelberg plant außerdem schon seit über zehn Jahren, auf diesem Areal einen neuen Stadtteil zu entwickeln (vgl. www.heidelberg.de/Konversio n/Startseite+Konversion/Patrick+Henry+Village/zeitstrahl+patrick-henry-villa ge.html). Auf dem PHV sollen nach den letzten Plänen rund 5 350 Wohnungen für rund 10 000 Menschen und 5 000 Arbeitsplätze entstehen (vgl. www.h eidelberg.de/HD/Presse/22_01_2024+patrick-henry-village_+stadt+heidelberg +kann+bald+grundstuecke+von+der+bima+kaufen.html). Jedoch stocken die Verhandlungen mit der BImA, da die Bundeswehr im Rahmen ihrer andauernden Prüfung für bundesweite Infrastrukturbedarfe auch die Liegenschaft PHV prüft (vgl. www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/us-kasern e-patrick-henry-village-bundeswehr-bestaetigt-pruefung-100.html). Aus Sicht der Fragestellenden macht die akute Wohnungsnot in der Region die Priorität der zivilen Nutzung und der Daseinsvorsorge unabdingbar. Angesichts dieser Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit, den regionalen Wohnungsmarkt und die Finanzen des Bundes bedarf es aus Sicht der Fragestellenden einer vollumfänglichen Transparenz über die militärischen Not- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wendigkeiten, die genauen Pläne der Bundesregierung und die damit verbundenen Kosten. Die Bundestagsabgeordnete Sahra Mirow hat am 9. Mai 2025 die Bundesregierung gefragt, ob eine militärische Nutzung des PHV geplant ist. Daraufhin hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie keine Erkenntnisse dazu hat (vgl. Antworten auf die Schriftlichen Fragen 42 und 43 auf Bundestagsdrucksache 21/166). Die Fragestellerinnen und Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage Klarheit über die Pläne der Bundesregierung schaffen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die geopolitischen Realitäten haben sich tiefgreifend und dauerhaft verändert. Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur einen eklatanten Bruch des Völkerrechts markiert, sondern verdeutlicht, dass Sicherheit in Europa nicht selbstverständlich ist. Es gilt daher, die Landes- und Bündnisverteidigung sowie den Aufwuchs der Streitkräfte wieder in den Fokus zu stellen, um Deutschlands Sicherheit zu gewährleisten. Dazu muss die Bundeswehr vor allem materiell und personell deutlich aufwachsen. Ebenso müssen die infrastrukturellen Grundlagen als wesentliche Voraussetzung für die Schlagkraft und die Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte geschaffen werden. Im Rahmen des sicherheits- und verteidigungspolitisch notwendigen Aufwuchses der Bundeswehr besteht ein massiver Flächen- und Infrastrukturbedarf. Vor diesem Hintergrund besteht in den kommenden Jahren ein deutlich anwachsender Bedarf an Liegenschaften. Dieser ist angesichts der bereits heute hohen Verdichtung in den aktuell genutzten Liegenschaften der Bundeswehr nur durch zusätzliche Flächen und Liegenschaften zu decken. Auch wenn die Entscheidung zu einzelnen militärischen Nutzungen noch ausstehen, musste die Bundesregierung im Sinne des Verfassungsranges ihres Verteidigungsauftrages in Frage kommende Liegenschaften im Bundesbesitz sichern, bevor diese unwiederbringlich infolge von Konversionsmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen. In Folge dessen hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Ende Oktober 2025 mit einem Moratorium den, in den frühen 1990er Jahren begonnenen und in den 2010er Jahren beschleunigten, Prozess der Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) ausgesetzt. Das betrifft aktuell 187 Liegenschaften, die sich im Eigentum des Bundes befinden. Diese wurden nach Prüfung der Aktenlage durch alle Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr als grundsätzlich geeignet für eine künftige Nutzung durch die Bundeswehr bewertet. Im Rahmen dieser Prüfung wurden insbesondere Größe, Lage und Beschaffenheit der Liegenschaft berücksichtigt. Mit Blick auf die Regelung des § 63 BHO darf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Liegenschaften nur veräußern, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit nicht benötigt werden. Daher veräußert die Bundesregierung diese 187 Liegenschaften grundsätzlich nicht, bevor diese für die Zwecke der Verteidigung und des Aufwuchses der Bundeswehr geprüft wurden. Des Weiteren werden 13 Liegenschaften der Bundeswehr entgegen früherer Entscheidungen nicht aus der Nutzung genommen. Die insgesamt 200 Liegenschaften bilden die Basis für eine sogenannte Strategische Liegenschaftsreserve. In diese werden in einem nächsten Schritt diejenigen Areale sukzessive überführt, für die nach eingehender Prüfung der militärischen Eignung und Bedarfe eine künftige militärische Nutzung zu erwarten ist. Flächen, für die eine solche Erwartung nicht besteht können und werden im Zuge dessen auch wieder für die Konversion freigegeben werden. Dieser Prozess wird in enger Abstimmung mit allen beteiligten Stakeholdern des Bundes sowie der Länder und Kommunen umgesetzt. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die Interessen der Städte bzw. Kommunen sowie weiterer Bedarfsträger berücksichtigt. In Fällen mit besonders dringendem Konversionsinteresse werden bereits Gespräche mit den Ländern, Städten und Gemeinden sowie mit anderen Bedarfsträgern geführt, um Lösungen zu prüfen, die sowohl die militärischen Erfordernisse als auch die Interessen der Kommune oder sonstiger Dritter so weit wie möglich berücksichtigen. Dies geschieht in bewährter und vertrauensvoller Zusammenarbeit. Denkbare und bereits erprobte Lösungsansätze sind in einigen Fällen beispielweise eine Ko-Nutzung oder eine Aufteilung der Liegenschaft, ein Flächentausch oder eine temporär befristete Nutzung von Bundeswehr bzw. Dritter. Im Falle einer einvernehmlichen Lösung kann diese – falls erforderlich – beispielsweise als Vertrag oder Letter of Intent verschriftlicht werden. Mit dem Weiterbetrieb bestehender Bundeswehrliegenschaften sowie der Wiedernutzung von in der Vergangenheit aufgegebenen militärischen Liegenschaften sieht die Bundesregierung für manche Kommunen strukturpolitische Chancen, indem die lokale Wirtschaft sowie die Belebung des städtischen Lebens gestärkt werden. In der Phase des nun begonnenen Prüfungsprozesses ist es nicht möglich, konkrete Verwendungen im Einzelfall zu benennen. Der aktuelle Stand besagt lediglich, dass die Liegenschaften potenziell für eine künftige militärische Nutzung geeignet sind. Die Strategische Liegenschaftsreserve dient somit dem Optionserhalt für einen Aufwuchs der Bundeswehr. Bis die Entscheidung zur künftigen Nutzung einzelner Liegenschaften durch die Bundeswehr aussteht, ist es nicht möglich Alternativen zu identifizieren, Aussagen zu einer zeitlichen Befristung der Liegenschaftsnutzung und zu Kosten der Herrichtung der Liegenschaft zu treffen. Aufgrund der zahlreichen möglichen Sachverhaltsgestaltungen kann auch für einzelne Liegenschaften kein Zeitansatz genannt werden. Jede Liegenschaft des Moratoriums wird im Detail betrachtet und es erfolgen Abstimmungen mit den betroffenen Stakeholdern. Dies ist ein iterativer Prozess, bei dem ein steter Abgleich mit den Bedarfen erfolgt.  1. Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse, ob eine militärische Nutzung des PHV geplant ist, bzw. inwieweit ggf. eine Prüfung seitens der Bundeswehr fortgeschritten ist? Im Ergebnis der aktuellen Prüfungen wurde die Fläche der Liegenschaft „Patrick-Henry-Village“ (PHV) in Heidelberg im Portfolio der BImA identifiziert, die für eine mögliche künftige Nutzung durch die Bundeswehr geeignet ist. Das PHV ist insbesondere angesichts seiner Größe, seiner militärischen Vornutzung und Lage im Raum voraussichtlich besonders geeignet. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Auf welcher Grundlage (militärstrategisches Konzept, konkreter Bedarf) und wann genau wurde der Prüfauftrag zur Nutzung des PHV in Heidelberg an die Bundeswehr erteilt? Ein konkreter Prüfauftrag zur Nutzung des PHV ist bislang nicht erfolgt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Welche spezifischen militärischen Infrastrukturdefizite in der Region oder bundesweit sollen durch die mögliche Stationierung im PHV behoben werden, und inwiefern konnten diese nicht durch bereits vorhandene oder näher gelegene Bundeswehrstandorte gedeckt werden?  4. Welche alternativen Standorte (militärisch und zivil) wurden im Vorfeld der Prüfung des PHV in Betracht gezogen, und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?  5. Welche alternativen Standorte (militärisch und zivil) zum PHV sind noch in der Prüfung?  6. Welche genauen militärischen Einheiten, Truppenteile oder Dienststellen (Angabe der Größenordnung und des Aufgabenbereichs) sollen im Falle einer Entscheidung, das PHV militärisch zu nutzen, stationiert werden?  7. Ist die beabsichtigte Nutzung als dauerhaft oder temporär (bitte die voraussichtliche Dauer angeben) geplant? Die Fragen 3 bis 7 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  8. In welcher Form hat die Bundesregierung die städtebaulichen und wohnungspolitischen Interessen der Stadt Heidelberg in die aktuelle Prüfung einbezogen, und wie wird sichergestellt, dass die dringend benötigte Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in der Metropolregion Rhein- Neckar weiterhin Priorität hat? Das BMVg steht im Kontakt mit der Stadt Heidelberg. Am 7. November 2025 fand bereits eine Besprechung zwischen der Stadt Heidelberg, Vertretern der BImA und dem BMVg statt. Darüber hinaus wird auf Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Welchen Flächenanteil des insgesamt zur Konversion stehenden PHV- Geländes umfasst die aktuelle Prüfung der Bundeswehr (bitte in Hektar und als Prozentsatz der Gesamtfläche angeben)? 10. Welchen Teil der Fläche umfasst die aktuelle Prüfung der Bundeswehr? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. In der aktuellen Prüfphase befasst sich die Bundeswehr mit dem gesamten PHV-Gelände. 11. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Planung die Entscheidung der Heidelberger Stadtgesellschaft für den Verbleib des Ankunftszentrums für Geflüchtete im PHV, und inwieweit würden die Pläne der Bundesregierung den Standort des Ankunftszentrums beeinflussen? 12. Welche finanziellen Kompensationen oder Unterstützungsleistungen plant die Bundesregierung für die Stadt Heidelberg, falls durch eine militärische Nutzung erhebliche Einnahmeverluste oder Verzögerungen bei der zivilen Entwicklung entstehen? 13. Wie hoch sind die geschätzten Gesamtkosten für die Herrichtung, Sanierung und den Umbau des PHV für militärische Zwecke, aufgeschlüsselt nach, a) Instandsetzung der bestehenden Substanz, b) Neubau von militärspezifischer Infrastruktur, c) Laufenden Betriebskosten pro Jahr? 14. Stehen diese Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten, die für die zivile Konversion und die Entwicklung von neuem Wohnraum veranschlagt wurden, und wurde eine entsprechende Kosten-Nutzen- Analyse (militärisch vs. zivil) durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 15. Wann ist mit einer abschließenden Entscheidung der Bundesregierung zur Nutzung des PHV zu rechnen, und welche Stellen (neben dem Bundesministerium der Verteidigung) sind an dieser Entscheidung beteiligt? Die Fragen 11 bis 15 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Welche formalen Abstimmungen hat es bereits mit der Stadt Heidelberg, dem Land Baden-Württemberg und der BImA bezüglich der möglichen militärischen Nutzung des Areals gegeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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