Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)
Wie informiert sich die Bundesregierung über aktuelle sogenannte rechtsmissbräuchliche Vermietungspraktiken, mit denen das geltende Mietrecht in der Praxis durch Vermietende umgangen oder ausgehebelt wird (bitte hierbei angeben, welche Expertinnen und Experten, Institutionen oder Gremien sie dabei beraten), und welche konkreten sogenannten rechtsmissbräuchlichen Vermietungspraktiken sind der Bundesregierung derzeit bekannt?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Der Bundesregierung ist bezahlbarer Wohnraum ein wichtiges Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ist daher unter anderem vereinbart, möbliertes Wohnen und vorübergehenden Gebrauch in angespannten Wohnungsmärkten einer erweiterten Regulierung zu unterwerfen. Daher wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter anderem hierzu noch dieses Jahr Regelungsvorschläge vorlegen. Der Input aus der Praxis – durch Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden – erfolgt dabei entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien.
Zudem wurde eine Expertengruppe einberufen, die bis zum 31. Dezember 2026 eine Präzisierung der Bußgeldvorschrift der Mietpreisüberhöhung in § 5 des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts, eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse sowie die Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften vorbereiten wird. In der Expertengruppe sind Mieter- und Vermieterorganisationen, die Wissenschaft sowie die kommunale Seite vertreten.
Im Übrigen beobachten wir die rechtstatsächlichen Entwicklungen sehr genau und prüfen fortwährend gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wichtige Informationsquelle der Bundesregierung im Hinblick auf die rechtstatsächlichen Entwicklungen ist das im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angesiedelte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. So soll zum Beispiel ein dort aktuell betreutes Forschungsvorhaben verschiedene Vermietungsformen quantifizieren und vergleichen (unter anderem hinsichtlich ihrer Miethöhen und Einhaltung vorhandener Mietregulierung).
Daneben stehen unsere Fachleute in regelmäßigem Austausch mit verschiedenen Fachverbänden, nehmen an einschlägigen Tagungen teil, haben die veröffentlichte Rechtsprechung im Blick und werten kontinuierlich die diskutierten Vorschläge aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis aus.
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