Transparenz und Priorisierung in der Mietrechtspolitik - Fragen zur Expertengruppe Mietrecht, zu Gesetzesvorhaben und sozialen Auswirkungen
Text
Transparenz und Priorisierung in der Mietrechtspolitik - Fragen zur Expertengruppe Mietrecht, zu Gesetzesvorhaben und sozialen Auswirkungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1253
21. Wahlperiode 18.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Dr. Till Steffen, Lukas Benner, Dr. Lena
Gumnior, Rebecca Lenhard, Helge Limburg, Dr. Konstantin von Notz, Stefan
Schmidt, Awet Tesfaiesus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Transparenz und Priorisierung in der Mietrechtspolitik – Fragen zur
Expertengruppe Mietrecht, zu Gesetzesvorhaben und sozialen Auswirkungen
Der deutsche Wohnungsmarkt steckt in einer strukturellen Krise: Der
Wohnungsneubau bleibt seit Jahren deutlich hinter dem Bedarf zurück,
insbesondere in den Städten steigen die Mieten rasant. Ursachen wie hohe Baukosten,
Fachkräftemangel und langsame Genehmigungen verschärfen die Lage.
Gleichzeitig nimmt die Zahl sozial geförderter Wohnungen ab, und immer mehr
Haushalte geraten mit über 30 Prozent Mietbelastung finanziell unter Druck – auch
in ländlichen Regionen.
Ein wirksames Mittel, um die Mietenexplosion im Bestand einzudämmen, ist
das Mietrecht. Doch trotz Ankündigungen bleiben zentrale Versprechen der
Bundesregierung bislang ohne klare Umsetzung. Die von der Bundesregierung
eingesetzte Expertengruppe Mietrecht soll künftige Reformen vorbereiten, doch
ist bislang unklar, welche Themen tatsächlich dort behandelt und welche im
Rahmen einer Mietrechtsnovelle geregelt werden. Dabei liegen vom Bundesrat
verschiedene Vorschläge vor, die schnell umgesetzt werden und Abhilfe
schaffen könnten, statt auf die Arbeit der Expertengruppe zu warten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Mitglieder gehören der Expertengruppe zur Reform des
Mietrechts an, und wie wurde deren Auswahl durch die Bundesregierung
transparent und ausgewogen gestaltet?
2. Wie wird sichergestellt, dass Mieterorganisationen gleichberechtigt
gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Immobilienwirtschaft eingebunden
sind?
3. Welche konkreten Arbeitsaufträge hat die Expertengruppe von der
Bundesregierung erhalten, welche mietrechtlichen Regelungen sollen
betrachtet werden, und bis wann sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden?
4. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie
Hubig hat auf dem 71. Deutschen Mietertag angekündigt, dass die
Bundesregierung entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD nun plant, Regelungen zum möblierten Wohnen
nicht direkt umzusetzen, sondern zunächst in einer Expertengruppe zu
beraten, wie ist diese Entscheidung begründet wird und welche Themen und
Ziele in der Expertengruppe genau erörtert werden?
5. Welche konkreten Erkenntnisdefizite sieht die Bundesregierung, die durch
die eingesetzte Expertengruppe zur Reform des § 5 des
Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietwucher) noch behoben werden sollen, obwohl bereits ein
Beschluss des Bundesrates sowie ein Gutachten des Deutschen
Mieterbundes vorliegen?
6. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die angekündigte
Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse konkret ausgestaltet
werden?
7. Wie viele Verstöße wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die
Mietpreisbremse seit 2022 gemeldet, und wie viele davon wurden
sanktioniert?
8. Wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Regulierung
von Indexmieten und möblierten Wohnungen in angespannten Märkten
vorzulegen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der bisherigen
Mietpreisbremse angesichts der starken Mietpreissteigerungen in
Ballungsräumen?
10. Welche rechtlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Umgehung der Mietpreisbremse durch Staffelmieten und möblierte
Vermietung zu verhindern?
11. Wie wird die Mietbelastungsgrenze von 30 Prozent des
Nettohaushaltseinkommens rechtlich abgesichert, und warum nicht verbindlich per Gesetz?
12. Wann wird die durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig am
12. Juni 2025 im Magazin „Der Spiegel“ angekündigte Ausweitung der
sogenannten Schonfristzahlung im Mietrecht umgesetzt, sodass
Mieterinnen und Mieter auch bei ordentlichen Kündigungen wegen
Mietrückständen ihre Wohnung durch Nachzahlung retten können (Quelle: Stefanie
Hubig: Säumige Mieter sollen nicht mehr so leicht die Wohnung verlieren
– DER SPIEGEL, www.spiegel.de/wirtschaft/stefanie-hubig-saeumige-mi
eter-sollen-nicht-mehr-so-leicht-die-wohnung-verlieren-a-0c873176-cd4c-
423e-a63e-47164e0158b5)?
13. Welche Gründe stehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer
zeitnahen Umsetzung der angekündigten Ausweitung der Schonfristzahlung
entgegen, obwohl es sich um eine rechtlich überschaubare Änderung handelt,
die bereits vielfach öffentlich diskutiert wurde und in der Zielsetzung
weitgehend unumstritten ist?
14. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Einführung einer
rechtlichen Unterscheidung zwischen Kleinvermietern und größeren privaten
Vermieterstrukturen im Rahmen zukünftiger mietrechtlicher Reformen?
15. Welche konkreten Parameter wären aus Sicht der Bundesregierung
geeignet, eine solche Differenzierung vorzunehmen (z. B. Anzahl der
vermieteten Wohneinheiten, jährliche Mieteinnahmen, gewerbliche bzw.
professionelle Vermietung)?
16. Plant die Bundesregierung, in aktuellen oder künftigen Gesetzesinitiativen
unterschiedliche Anforderungen oder Pflichten für Kleinvermieter und
institutionelle Anbieter zu verankern (z. B. bei Auskunfts- und
Transparenzpflichten, energetischen Anforderungen oder sozialem
Wohnraumerhalt)?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Verhalten
unterschiedlicher Vermietergruppen im Hinblick auf Mietpreisbremse,
Instandhaltung und Mietbelastung vor?
18. Wird in der Expertengruppe Mietrecht die Frage der Vermieter-
Differenzierung behandelt, und welche Vorschläge liegen diesbezüglich der
Bundesregierung bereits vor?
19. Welche Erfahrungen bestehen international mit solchen differenzierten
Regulierungsmodellen, und zieht die Bundesregierung diese in ihren
Prüfungen heran?
Berlin, den 15. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Awet Tesfaiesus (Kleine Anfrage)
- asked ← Hanna Steinmüller (Kleine Anfrage)
- asked ← Helge Limburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Konstantin von Notz (Kleine Anfrage)
- asked ← Lena Gumnior (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Benner (Kleine Anfrage)
- asked ← Rebecca Lenhard (Kleine Anfrage)
- asked ← Stefan Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Till Steffen (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Hanna Steinmüller
- authored ← Till Steffen
- part_of_vorgang → Transparenz und Priorisierung in der Mietrechtspolitik - Fragen zur Expertengruppe Mietrecht, zu Gesetzesvorhaben und sozialen Auswirkungen (Kleine Anfrage)