Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen quantitativen Unterschied in der Versicherungsquote gegen Elementarschäden zwischen selbstgenutzten und vermieteten Wohnimmobilien (bitte die unterschiedlichen Versicherungsquoten angeben), und was ist nach Ansicht der Bundesregierung der Grund, dass es unterschiedliche Versicherungsquoten gibt bzw. nicht gibt?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:
Der Bundesregierung sind quantitativ zu dieser Frage nur die statistischen Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Wohngebäudeversicherungen bekannt. Nach diesen Angaben waren im Jahr 2023 54 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen die sogenannten weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) versichert.
Die Zahlen des GDV unterscheiden nicht nach selbst- und fremdgenutzten Wohngebäuden.
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