polradar

Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen - Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen

dip / drucksache 26.03.2026 · WP 21 · 21/5030 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen - Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen Antrag der Abgeordneten Aaron Valent, Dr. Fabian Fahl, Jan Köstering, Christin Willnat, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überflutungen treten im Zuge des Klimawandels immer häufiger auf und verursachen menschliches Leid sowie finanzielle Schäden. Dem kann und muss künftig stärker begegnet werden durch vorbeugenden baulichen Schutz vor Großschadensereignissen und eine umfassende finanzielle Absicherung gegen alle Elementarschäden. Der Bundesrat hat 2023 in seiner Entschließung „Bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung“ (Bundesratsdrucksache 102/23) zu Recht festgestellt, dass die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden in Deutschland noch nicht ausreichend ist und dringender Handlungsbedarf besteht. Nur rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer verfügt über eine Elementarschadenversicherung, viele bekommen keine passenden Versicherungen angeboten oder nur zu einem hohen Preis. Den Einschätzungen der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in ihrem 2022 vorgelegten Arbeitsgruppenbericht ist ebenfalls zuzustimmen. Danach stehen der Einführung einer bundesweiten Elementarschaden-Pflichtversicherung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Diese Bewertung hat sich auch die Bundesregierung in ihrem Bericht vom Dezember 2022 zu eigen gemacht. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat im März 2024 den dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden betont und das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Ohne eine Pflichtversicherung wird es der MPK zufolge zwangsläufig erneut zu der Situation kommen, dass Menschen nach Hochwasserkatastrophen oder anderen Großschadensereignissen vor dem finanziellen Ruin stehen und die Schäden dann von Bund, Ländern und Kommunen getragen werden müssen. Allein nach den Überflutungen im Ahrtal kam es durch die Übernahme privater Schäden zu einer Belastung des Staatshaushalts in Milliardenhöhe und Kommunen wurden in ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit über Jahre eingeschränkt. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5030 (neu) 21. Wahlperiode 26.03.2026 Drucksache 21/5030 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind der Überzeugung, dass es auf der Grundlage der Zwischenergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits jetzt möglich ist, einen gesetzlichen Regelungsvorschlag für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung zu erarbeiten. Weiteres Abwarten der Bundesregierung ist aus Sicht der Länder mit Blick auf die jüngsten Schadensereignisse nicht hinnehmbar. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung einer solchen solidarischen Elementarschaden-Pflichtversicherung vorsieht. Die vorgesehene gesetzliche Regelung muss sicherstellen, dass a) der finanzielle Aufwand für die Versicherten in zumutbaren Grenzen gehalten und zugleich der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sichergestellt wird, b) jegliche Risikobewertung von Bestandsbauten ersatzlos entfällt, c) die Betriebskostenverordnung (BetrKV) so geändert wird, dass die Kosten einer gesetzlich vorgeschriebenen Elementarschadenversicherung ausdrücklich von der Umlagefähigkeit nach § 2 BetrKV ausgeschlossen werden, d) ein bundesweit einheitlicher Elementarschaden-Fonds als solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen eingerichtet wird, der aus einem verpflichtenden Zuschlag auf die Gebäudeversicherung gespeist und der unter staatlicher Aufsicht verwaltet wird, e) Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten den Fonds durch verpflichtende Abgaben aufstocken und hierfür eine rechtssichere Bemessungsgrundlage gesetzlich festgelegt wird, f) der Bund eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden bereitstellt, die den Elementarschaden-Fonds bei außergewöhnlichen Großschadensereignissen absichert und so bezahlbare Prämien ermöglicht, g) Vertriebsprovisionen ausgeschlossen und Verwaltungskosten gesetzlich begrenzt sind, h) Abrisskosten von Ruinen und klimagerechte Wiederaufbau-Optionen (inkl. freiwilliger Umsiedlung) nach Katastrophen von der Versicherung abgedeckt sind; 2. im Rahmen der Bauministerkonferenz sich gegenüber den Ländern für die Verabschiedung von bundeseinheitlichen Leitlinien zur Anpassung der Landes- Bauordnungen einzusetzen mit dem Ziel, nach Großschadensereignissen den Wiederaufbau in Hochrisikogebieten zu vermeiden; 3. unverzüglich effektive Maßnahmen zur Emissionsreduktion und für den natürlichen Klimaschutz zu ergreifen, welche die Risiken von Elementarschäden langfristig verringern; 4. durch eine konsequente Regulierung des Mietmarkts mit bundesweitem Mietendeckel und verbindlichen regionalen Mietspiegeln die Bezahlbarkeit des Wohnens dauerhaft zu sichern und so die Voraussetzung für eine sozial ausgewogene und tragfähige Elementarschaden-Pflichtversicherung zu schaffen. Berlin, den 24. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – Drucksache 21/5030 (neu) Begründung Eine Elementarschaden-Pflichtversicherung muss bundesweit gelten und bundesgesetzlich einheitlich geregelt werden. Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Sie stellen eine gesamtstaatliche Aufgabe dar und müssen als solche wahrgenommen werden. Dies dient auch der Sicherung von Wohnraum und der allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Befürchtung der Bundesregierung, wonach eine Elementarschaden-Pflichtversicherung zwingend zu einer zu hohen Belastung privater Haushalte führen würde, ist unbegründet. Erstens belegen die Erfahrungen anderer europäischer Staaten, dass flächendeckende Elementarschaden-Pflichtversicherungen praktikabel sind, eingeschlossen einer maßvollen finanziellen Belastung der Versicherten. Zweitens bestanden bis in die 1990er Jahre in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, in Teilen von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz grundgesetzkonforme Pflichtversicherungen gegen Feuerschäden. Die in Baden-Württemberg geltende Versicherungspflicht umfasste zudem auch den Schutz vor Elementargefahren. Zahlreiche Policen bestehen bis heute fort, so dass Baden-Württemberg im Ländervergleich mit 94 Prozent mit großem Abstand über die höchste Versicherungsdichte bei Elementarschadenversicherungen verfügt – ohne dass es zu einer nicht vertretbaren hohen Belastung der Versicherungsnehmer:innen kommt. Drittens missachtet die Bundesregierung in ihrer ablehnenden Bewertung den Umstand, dass ohne die Absicherung durch eine Versicherung die finanzielle Belastung der Eigentümer:innen im Schadensfall die Versicherungskosten um ein Vielfaches übersteigen und existenzbedrohend sein können. Alle Menschen in Deutschland sind dem Risiko einer Naturkatastrophe ausgesetzt. Die Herausforderungen angesichts der Klimakrise können sich schnell verändern und damit auch die Risikobewertungen. Gefahren sind schwieriger vorherzusagen. Es ist daher ausschlaggebend, die Pflichtversicherung solidarisch zu strukturieren und bezahlbar zu machen – unabhängig vom Standort der Immobilie. Individuelle Risikobewertungen sollen für den Baubestand entfallen. Dies vergünstigt die Versicherung erheblich und gewährleistet einen Schutz von bereits bestehenden Bebauungen. Stattdessen muss ein solidarischer Beitrag definiert werden, der unabhängig vom Standortrisiko festgelegt werden muss. Dieser Betrag darf nicht höher sein als vergleichbare Beträge der jetzt schon existierenden Pflichtversicherungen. Die Kosten der Versicherung dürfen nicht als Betriebskosten auf Mietende umgelegt werden. Eine angemessene Höchstsumme muss durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Mit dem Ziel, den finanziellen und bürokratischen Aufwand zu minimieren, soll die Beitragserhebung in Anlehnung an das baden- württembergische Modell an die existierenden Wohngebäudeversicherungen gekoppelt werden. Um zukünftige Risiken zu begrenzen, werden Neubaugebiete zum Zeitpunkt des Bauantrags risikobasiert geprüft. Ergibt die Prüfung ein zu hohes Risiko für Elementarschäden (z. B. Hochwasser), kann der Bauantrag abgelehnt werden. Um ein nachhaltiges und solidarisches Auffangsystem für Betroffene von Naturkatastrophen in Deutschland bereitzustellen, ist im Rahmen der Pflichtversicherung ein bundesweit einheitlicher Elementarschaden-Fonds einzurichten. Dieser Fonds wird durch die Beiträge der Elementarschaden-Pflichtversicherung, die alle Eigentümer:innen abschließen müssen, gespeist. Im Sinne des Solidarprinzips der Pflichtversicherung ist eine Opt-out- Lösung ausgeschlossen. Alle Eigentümer:innen bebauter Grundstücke müssen in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Der Fonds ist staatlich rückversichert und soll von Pflichtbeiträgen von Unternehmen, deren Aktivitäten erheblich zum Klimawandel beitragen, aufgestockt werden. Nach Unwetterereignissen muss die Bauordnung neu bewertet werden. In der Folge des Hochwassers im Ahrtal konnten die zur Verfügung gestellten Gelder lediglich zum Wiederaufbau genutzt werden – ein Wegzug aus dem Risikogebiet wurde vom Staat nicht unterstützt. Deswegen muss die neue Pflichtversicherung einen klimagerechten, risikominimierenden Wiederaufbau (nach dem sogenannten „Build Back Better“-Ansatz) ermöglichen. Das heißt u. a.: Es muss gewährleistet sein, dass der Abriss von Ruinen durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt wird, ohne dass zwingend ein Wiederaufbau an gleicher Stelle erfolgt. Eine Umsiedlung auf Wunsch der Betroffenen muss ebenfalls ermöglicht werden. Die schnelle Abfolge der Großschadensereignisse in den vergangenen Jahren lässt ein weiteres Zuwarten bei der finanziellen Absicherung nicht zu. An die Stelle kostenintensiver staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss endlich eine langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.

Relationen