Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen - Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen
Text
Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen - Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen
Antrag
der Abgeordneten Aaron Valent, Dr. Fabian Fahl, Jan Köstering, Christin Willnat,
Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat
Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Donata Vogtschmidt und
der Fraktion Die Linke
Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam
tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen
Elementarschäden jetzt einführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Extremwetterereignisse wie Starkregen und Überflutungen treten im Zuge des
Klimawandels immer häufiger auf und verursachen menschliches Leid sowie finanzielle
Schäden. Dem kann und muss künftig stärker begegnet werden durch vorbeugenden
baulichen Schutz vor Großschadensereignissen und eine umfassende finanzielle
Absicherung gegen alle Elementarschäden.
Der Bundesrat hat 2023 in seiner Entschließung „Bundesweite Einführung einer
Elementarschaden-Pflichtversicherung“ (Bundesratsdrucksache 102/23) zu Recht
festgestellt, dass die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden in
Deutschland noch nicht ausreichend ist und dringender Handlungsbedarf besteht. Nur
rund die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer verfügt über eine
Elementarschadenversicherung, viele bekommen keine passenden Versicherungen angeboten oder nur
zu einem hohen Preis.
Den Einschätzungen der Justizministerinnen und Justizminister der Länder in ihrem
2022 vorgelegten Arbeitsgruppenbericht ist ebenfalls zuzustimmen. Danach stehen der
Einführung einer bundesweiten Elementarschaden-Pflichtversicherung keine
grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Diese Bewertung hat sich auch
die Bundesregierung in ihrem Bericht vom Dezember 2022 zu eigen gemacht.
Auch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat im März 2024 den dringenden
Handlungsbedarf hinsichtlich der Einführung einer Pflichtversicherung für
Elementarschäden betont und das zögerliche Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Ohne eine
Pflichtversicherung wird es der MPK zufolge zwangsläufig erneut zu der Situation
kommen, dass Menschen nach Hochwasserkatastrophen oder anderen
Großschadensereignissen vor dem finanziellen Ruin stehen und die Schäden dann von Bund,
Ländern und Kommunen getragen werden müssen. Allein nach den Überflutungen im
Ahrtal kam es durch die Übernahme privater Schäden zu einer Belastung des
Staatshaushalts in Milliardenhöhe und Kommunen wurden in ihrer finanziellen
Handlungsfähigkeit über Jahre eingeschränkt.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5030 (neu)
21. Wahlperiode 26.03.2026
Drucksache 21/5030 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind der Überzeugung, dass
es auf der Grundlage der Zwischenergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereits
jetzt möglich ist, einen gesetzlichen Regelungsvorschlag für die Einführung einer
bundesweiten Pflichtversicherung zu erarbeiten. Weiteres Abwarten der Bundesregierung
ist aus Sicht der Länder mit Blick auf die jüngsten Schadensereignisse nicht
hinnehmbar.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung einer solchen
solidarischen Elementarschaden-Pflichtversicherung vorsieht. Die vorgesehene
gesetzliche Regelung muss sicherstellen, dass
a) der finanzielle Aufwand für die Versicherten in zumutbaren Grenzen
gehalten und zugleich der Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im
Schadensfall sichergestellt wird,
b) jegliche Risikobewertung von Bestandsbauten ersatzlos entfällt,
c) die Betriebskostenverordnung (BetrKV) so geändert wird, dass die Kosten
einer gesetzlich vorgeschriebenen Elementarschadenversicherung
ausdrücklich von der Umlagefähigkeit nach § 2 BetrKV ausgeschlossen werden,
d) ein bundesweit einheitlicher Elementarschaden-Fonds als solidarischer
Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen eingerichtet wird, der
aus einem verpflichtenden Zuschlag auf die Gebäudeversicherung gespeist
und der unter staatlicher Aufsicht verwaltet wird,
e) Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten den Fonds durch
verpflichtende Abgaben aufstocken und hierfür eine rechtssichere
Bemessungsgrundlage gesetzlich festgelegt wird,
f) der Bund eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden bereitstellt,
die den Elementarschaden-Fonds bei außergewöhnlichen
Großschadensereignissen absichert und so bezahlbare Prämien ermöglicht,
g) Vertriebsprovisionen ausgeschlossen und Verwaltungskosten gesetzlich
begrenzt sind,
h) Abrisskosten von Ruinen und klimagerechte Wiederaufbau-Optionen (inkl.
freiwilliger Umsiedlung) nach Katastrophen von der Versicherung abgedeckt
sind;
2. im Rahmen der Bauministerkonferenz sich gegenüber den Ländern für die
Verabschiedung von bundeseinheitlichen Leitlinien zur Anpassung der Landes-
Bauordnungen einzusetzen mit dem Ziel, nach Großschadensereignissen den
Wiederaufbau in Hochrisikogebieten zu vermeiden;
3. unverzüglich effektive Maßnahmen zur Emissionsreduktion und für den
natürlichen Klimaschutz zu ergreifen, welche die Risiken von Elementarschäden
langfristig verringern;
4. durch eine konsequente Regulierung des Mietmarkts mit bundesweitem
Mietendeckel und verbindlichen regionalen Mietspiegeln die Bezahlbarkeit des
Wohnens dauerhaft zu sichern und so die Voraussetzung für eine sozial ausgewogene
und tragfähige Elementarschaden-Pflichtversicherung zu schaffen.
Berlin, den 24. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 3 – Drucksache 21/5030 (neu)
Begründung
Eine Elementarschaden-Pflichtversicherung muss bundesweit gelten und bundesgesetzlich einheitlich geregelt
werden. Katastrophen machen nicht an Landesgrenzen halt. Sie stellen eine gesamtstaatliche Aufgabe dar und
müssen als solche wahrgenommen werden. Dies dient auch der Sicherung von Wohnraum und der allgemeinen
Daseinsvorsorge.
Die Befürchtung der Bundesregierung, wonach eine Elementarschaden-Pflichtversicherung zwingend zu einer
zu hohen Belastung privater Haushalte führen würde, ist unbegründet. Erstens belegen die Erfahrungen anderer
europäischer Staaten, dass flächendeckende Elementarschaden-Pflichtversicherungen praktikabel sind,
eingeschlossen einer maßvollen finanziellen Belastung der Versicherten. Zweitens bestanden bis in die 1990er Jahre
in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, in Teilen von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz grundgesetzkonforme Pflichtversicherungen gegen Feuerschäden. Die in Baden-Württemberg
geltende Versicherungspflicht umfasste zudem auch den Schutz vor Elementargefahren. Zahlreiche Policen
bestehen bis heute fort, so dass Baden-Württemberg im Ländervergleich mit 94 Prozent mit großem Abstand über
die höchste Versicherungsdichte bei Elementarschadenversicherungen verfügt – ohne dass es zu einer nicht
vertretbaren hohen Belastung der Versicherungsnehmer:innen kommt. Drittens missachtet die Bundesregierung in
ihrer ablehnenden Bewertung den Umstand, dass ohne die Absicherung durch eine Versicherung die finanzielle
Belastung der Eigentümer:innen im Schadensfall die Versicherungskosten um ein Vielfaches übersteigen und
existenzbedrohend sein können.
Alle Menschen in Deutschland sind dem Risiko einer Naturkatastrophe ausgesetzt. Die Herausforderungen
angesichts der Klimakrise können sich schnell verändern und damit auch die Risikobewertungen. Gefahren sind
schwieriger vorherzusagen. Es ist daher ausschlaggebend, die Pflichtversicherung solidarisch zu strukturieren
und bezahlbar zu machen – unabhängig vom Standort der Immobilie. Individuelle Risikobewertungen sollen für
den Baubestand entfallen. Dies vergünstigt die Versicherung erheblich und gewährleistet einen Schutz von
bereits bestehenden Bebauungen.
Stattdessen muss ein solidarischer Beitrag definiert werden, der unabhängig vom Standortrisiko festgelegt
werden muss. Dieser Betrag darf nicht höher sein als vergleichbare Beträge der jetzt schon existierenden
Pflichtversicherungen. Die Kosten der Versicherung dürfen nicht als Betriebskosten auf Mietende umgelegt werden. Eine
angemessene Höchstsumme muss durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Mit dem Ziel, den finanziellen
und bürokratischen Aufwand zu minimieren, soll die Beitragserhebung in Anlehnung an das baden-
württembergische Modell an die existierenden Wohngebäudeversicherungen gekoppelt werden.
Um zukünftige Risiken zu begrenzen, werden Neubaugebiete zum Zeitpunkt des Bauantrags risikobasiert
geprüft. Ergibt die Prüfung ein zu hohes Risiko für Elementarschäden (z. B. Hochwasser), kann der Bauantrag
abgelehnt werden.
Um ein nachhaltiges und solidarisches Auffangsystem für Betroffene von Naturkatastrophen in Deutschland
bereitzustellen, ist im Rahmen der Pflichtversicherung ein bundesweit einheitlicher Elementarschaden-Fonds
einzurichten. Dieser Fonds wird durch die Beiträge der Elementarschaden-Pflichtversicherung, die alle
Eigentümer:innen abschließen müssen, gespeist. Im Sinne des Solidarprinzips der Pflichtversicherung ist eine Opt-out-
Lösung ausgeschlossen. Alle Eigentümer:innen bebauter Grundstücke müssen in die Versicherungspflicht
einbezogen werden. Der Fonds ist staatlich rückversichert und soll von Pflichtbeiträgen von Unternehmen, deren
Aktivitäten erheblich zum Klimawandel beitragen, aufgestockt werden.
Nach Unwetterereignissen muss die Bauordnung neu bewertet werden. In der Folge des Hochwassers im Ahrtal
konnten die zur Verfügung gestellten Gelder lediglich zum Wiederaufbau genutzt werden – ein Wegzug aus dem
Risikogebiet wurde vom Staat nicht unterstützt. Deswegen muss die neue Pflichtversicherung einen
klimagerechten, risikominimierenden Wiederaufbau (nach dem sogenannten „Build Back Better“-Ansatz) ermöglichen.
Das heißt u. a.: Es muss gewährleistet sein, dass der Abriss von Ruinen durch die Elementarschadenversicherung
abgedeckt wird, ohne dass zwingend ein Wiederaufbau an gleicher Stelle erfolgt. Eine Umsiedlung auf Wunsch
der Betroffenen muss ebenfalls ermöglicht werden.
Die schnelle Abfolge der Großschadensereignisse in den vergangenen Jahren lässt ein weiteres Zuwarten bei der
finanziellen Absicherung nicht zu. An die Stelle kostenintensiver staatlicher Ad-hoc-Hilfen muss endlich eine
langfristige Risikoprävention durch eine Pflichtversicherung für Elementarschäden treten.
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