Frage von Pierre Lamely (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Pierre Lamely (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Wie verfahren die Mitglieder der Bundesregierung mit ihren dienstlichen SMS-, WhatsApp- und sonstigen Textnachrichten bezüglich Archivierung und Dokumentation, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass nicht ähnliche Transparenzprobleme wie bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auftreten, deren SMS-Nachrichten zu Impfstoffverträgen laut EU- Gerichtsurteil vom 14. Mai 2025 nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor:
Die allgemeine Aktenführung ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, konkretisiert in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), und der Verpflichtung der Verwaltung zur nachvollziehbaren Vorgangsbearbeitung (§ 12 Absatz 2 GGO). Gemäß § 12 Absatz 2 GGO müssen Stand und Entwicklung der Vorgangsbearbeitung jederzeit aus den Akten nachvollziehbar sein. Einzelheiten regelt die Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in den Bundesministerien (RegR). Nach § 4 Absatz 1 RegR ist insbesondere die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Sach- und Bearbeitungszusammenhangs zu gewährleisten.
Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besagt unter anderem, dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind. Diese allgemeinen Regeln gelten auch für die elektronische Kommunikation. Für die Veraktung erfolgt eine geeignete Verschriftlichung des aktenrelevanten Inhaltes von dienstlicher Kommunikation jeglicher Art, soweit diese für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant ist.
Zusätzlich haben einige Ressorts zur weiteren Konkretisierung – häufig bezüglich der elektronischen Bearbeitung und Veraktung – eigene Regelungen erlassen, wie zum Beispiel Geschäftsordnungen, Hausverfügungen, Hausanordnungen, Runderlasse und Dienstanweisungen, die alle das Ziel haben, eine ordnungsgemäße Aktenführung zu gewährleisten.
Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung gelten für alle Beschäftigten der Ressorts, also auch für die Mitglieder der Bundesregierung.
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