Frage von Pierre Lamely (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Teil von Protokoll der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Pierre Lamely (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/298)
Plant die Bundesregierung angesichts der am 20. Mai 2025 auf europäischer Ebene beschlossenen weitgehenden Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen Syrien, nun auch Abschiebungen nach Syrien vorzunehmen, und wird die Bundesregierung mit der EU einen Aktionsplan zur Rückkehr von in Deutschland lebenden Syrern in ihre Heimat erarbeiten?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Ziel der Bundesregierung ist es, wie bereits im Koalitionsvertrag formuliert, Rückführungen nach Syrien vorzunehmen, beginnend mit Straftätern und Gefährdern.
Die Anwendung des Aufenthaltsrechts und insbesondere die Vornahme von Rückführungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder hierbei – etwa, indem er im Gespräch mit den Herkunfts- und Drittstaaten die praktischen Rahmenbedingungen einer Rückführung schafft.
Zu Gesprächen auf EU-Ebene und mit Vertretern Syriens zur Ermöglichung der Rückkehr nach Syrien können aufgrund der grundsätzlichen Vertraulichkeit solcher Gespräche keine Einzelheiten genannt werden.
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