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Schriftliche Frage 16 von Tobias Teich (AfD): Mit welchen konkreten rechtlichen und administrativen Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundeskanzler Friedr…

dip / schriftliche_frage 17.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Tobias Teich (AfD): Mit welchen konkreten rechtlichen und administrativen Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundeskanzler Friedr… Frage 16 (Tobias Teich, AfD): Mit welchen konkreten rechtlichen und administrativen Maßnahmen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundeskanzler Friedrich Merz am 30. März 2026 in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa erklärt hat, dass rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer (etwa 900.000 Personen) innerhalb der nächsten drei Jahre in ihre Heimat zurückkehren sollen, die Rückführung in dieser Größenordnung tatsächlich sicherzustellen und innerhalb des genannten Zeitraums umzusetzen, und wird die Bundesregierung, einen sofortigen Einbürgerungsstopp für syrische Staatsangehörige verhängen, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. April 2026: Aus Sicht der Bundesregierung ist es nachvollziehbar, dass sich die neue syrische Regierung für die Rückkehr der Menschen in ihr Land einsetzt, die auch ihre in Deutschland erworbenen Fähigkeiten mitbringen, um das Land wieder aufzubauen. Deutschland steht bereit, den Übergangsprozess in Syrien weiter eng zu begleiten und die Syrerinnen und Syrer dabei zu unterstützen, ihren Wunsch nach einer friedlichen und selbstbestimmten Zukunft zu verwirklichen. Beide Länder haben vereinbart, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Syrien zu stärken. Die Bundesregierung unterstützt die freiwillige Rückkehr syrischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland bereits seit Januar 2025 und hat zudem im Dezember 2025 die Durchführung von Rückführungen wieder aufgenommen. Für den Aufenthalt und auch die Einbürgerung gelten die entsprechenden Vorgaben des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts; diese sehen einen Ausschluss von Einbürgerungen bestimmter Nationalitäten nicht vor.

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