Rede von Hakan Demir (SPD) – Faire-Mieten-Gesetzes
Teil von Protokoll der 8. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 18: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Till Steffen, Hanna Steinmüller, Lukas Benner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebra.
Text
Rede von Hakan Demir (SPD) – Faire-Mieten-Gesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Millionen von Menschen in diesem Land zahlen zu viel für ihre Miete. Sie zahlen mehr als ein Drittel ihres Einkommens. Das ist ein unhaltbarer Zustand, und er muss verändert werden.
Allein in den vergangenen zwei Wochen kamen aus meinem Wahlkreis drei Mieterinitiativen auf mich zu. „Unser Neuköllner Mietshaus steht vor dem Verkauf und wir vor akuter Verdrängung, und wir hoffen auf Unterstützung von Ihnen“, schrieb zum Beispiel Thea aus der Richardstraße. Für dieses Haus konnten wir mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft, des Bezirksamts und der Mieterinnen und Mieter wenigstens eine Abwendungsvereinbarung abschließen. Der Investor hat sich also dazu bekannt, den Wohnraum für die Mieterinnen und Mieter zu sichern und auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verzichten. Das konnten wir nur machen, weil es die Möglichkeit des Vorkaufsrechts gibt, allerdings seit 2021 eingeschränkt. Das Vorkaufsrecht muss aber wieder gestärkt werden. Es muss wieder die Möglichkeit geben, dass die Kommunen Investoren zuvorkommen, wenn es notwendig ist.
Denn Wohnen ist kein Produkt, kein Gegenstand; Wohnen ist ein Menschenrecht.
Wenn der Staat handlungsfähiger sein soll, wozu sich diese Koalition entschlossen hat – ich war in der Verhandlungsgruppe zur Staatsmodernisierung; da ging es auch um Handlungsfähigkeit –, wenn er zeigen soll, dass er funktioniert, brauchen wir schnelle Lösungen. Das bedeutet: Lösungen wie die Verlängerung der Mietpreisbremse – das packen wir an –, Lösungen wie die Regulierung von Indexmieten, kurzzeitigem Wohnen und möbliertem Wohnen und Lösungen bei der Frage, wie es bei der Vermeidung von Obdachlosigkeit vorangehen kann. Wenn jemand seine Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nachzahlt, sollte diese Person nicht aus ihrer Wohnung geschmissen werden können. Auch das müssen wir ändern.
Und wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreitet, müssen Sanktionen greifen. Der Mietwucherparagraf im Wirtschaftsstrafgesetz ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 fast zum Erliegen gekommen. Ich kann mich in Berlin nur an einen Fall erinnern, wo die Behörde ein Bußgeld verhängt hat. Das kann so nicht bleiben.
– Das ist ein Fall in Berlin.
Ich weiß, dass die Expertenkommission sich mit dem Thema beschäftigen wird. Ich will ihr eigentlich nicht vorgreifen, nur so viel: Wir müssen diesen Paragrafen anpassen und wieder praxistauglich machen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 8. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
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