Rede von Daniela Ludwig (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Daniela Ludwig (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern) – Fragestunde
Herr Kollege, Personen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen und diesen auf ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität stützen, können nach Maßgabe des Asylgesetzes Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Grundgesetz oder internationalen Schutz gemäß § 1 Asylgesetz beantragen. Die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Allerdings wird es nicht ausreichen, einen Asylantrag allein aus dem Grund zu stellen, queerfeindlichen Repressionen ausgesetzt zu sein. Da muss noch etwas mehr kommen. Aber der Einzelfall wird geprüft. Insofern weise ich Ihre Unterstellung, dass wir Menschen hier im Stich lassen und heuchlerisch unterwegs seien, in aller Schärfe zurück.