Rede von Dr. Ole Schröder (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.
Text
Rede von Dr. Ole Schröder (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern) – Fragestunde
Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Seit dem Anschlag am 31. Mai 2017 in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul werden gemäß gemeinsamer Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen und des Bundesministers des Innern vom 1. Juni 2017 bis auf Weiteres nur Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig ihrer Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan zurückgeführt. Ob eine konkret zurückzuführende Person die Voraussetzungen erfüllt und der letztgenannten Gruppe zuzuordnen ist, obliegt im Rahmen einer Einzelfallprüfung den zuständigen Behörden in den Ländern. Soweit der Bundesregierung Informationen zur Praxis der Länder hierzu vorliegen, beziehen sich diese auf Bayern. Dort wird in jedem Einzelfall geprüft, ob eine besondere Beharrlichkeit der Verweigerung an der Mitwirkung bei der individuellen Identitätsklärung vorliegt.