Schriftliche Frage 20 von Steffen Kotré (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet, welcher Staat die Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines am 26. September…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 20 von Steffen Kotré (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet, welcher Staat die Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines am 26. September…
Frage 20 (Steffen Kotré, AfD):
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet, welcher Staat die Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines am 26. September 2022 in Auftrag gegeben hat, nachdem der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2025 (Az. StB 60/25, Rn. 25) ausgeführt hat, es gebe „dringende Gründe für die Annahme, dass die Sabotagetat durch einen fremden Staat initiiert und gesteuert wurde“, und es sei „hochwahrscheinlich“, dass der Beschuldigte seine Tatbeiträge „in fremdstaatlichem Auftrag“ erbracht habe, und falls ja, welche Auffassung ist dies, und seit wann besteht sie, und falls nein, aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage hält es die Bundesregierung für entbehrlich oder unzulässig, sich hierzu vor Abschluss des Verfahrens eine Auffassung zu bilden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. August 2026:
Am 30. Juni 2026 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben. Die Ergebnisse des gerichtlichen Verfahrens sind abzuwarten. Im Übrigen kommentiert und bewertet die Bundesregierung die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nicht.
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