Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa - Strategische Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten (Antwort zu Drs. 21/1266)
Text
Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa - Strategische Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten (Antwort zu Drs. 21/1266)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3514
21. Wahlperiode 07.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann,
Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1266 –
Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa – Strategische
Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland, eine international ausgerichtete Industrie- und Exportnation
sowie bis anhin die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, obgleich ein relativ
rohstoffarmes Land, bezog über viele Jahre einen sehr hohen Teil seines
Energiebedarfs in Form von Pipelinegas aus Russland und gewährte damit seiner
Wirtschaft wie auch seiner Bevölkerung günstige und versorgungssichere
Energie. Da die Lieferungen leitungsgebunden erfolgten und es zudem
langfristige Liefer- und Abnahmeverträge gab, waren Abnehmer und Lieferant als
solche wechselseitig aufeinander angewiesen. Eine solche wechselseitige
Notwendigkeit zur Kooperation ist bei – obendrein teureren –
Flüssiggaslieferungen (engl.: liquefied natural gas – LNG) ebenso wenig gegeben wie eine
vergleichbare Versorgungssicherheit, wie nur beispielsweise das im Januar 2024
vom damaligen US-Präsidenten Joe Biden verkündete Moratorium für die
Zulassung von Flüssiggas-Exportterminals zeigte (vgl. Vorbemerkung in der
Großen Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream-
Pipelines“ auf Bundestagsdrucksache 20/11251 m. w. N.).
– Nach der Eröffnung von Nord Stream 1, mit dem ersten Leitungsstrang im
September 2011 und der zweiten Röhre im Oktober 2012, wurde
Deutschland zudem zu einem zentralen Transitland des europäischen Gashandels
und der deutsche Gasexport verfünffachte sich zwischen 2012 und 2021
auf 62,61 Milliarden Kubikmeter, was rund 70 Prozent des deutschen
Gasverbrauchs entspricht (ebd. m. w. N.).
– Nord Stream 2, seit 2013 geplant mit der gleichen Leistungsfähigkeit wie
Nord Stream 1 in Höhe von 55 Milliarden Kubikmetern p. a., wurde trotz
Behinderungen, unter anderem weitreichender extraterritorialer US-
Sanktionen, im September 2021 fertiggestellt und mit Gas gefüllt, konnte aber
nicht in Betrieb genommen werden, weil die Bundesnetzagentur die
Zertifizierung verweigerte (ebd. m. w. N.).
– Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022
sanken die Gasbezüge bzw. Gaslieferungen über Nord Stream 1 – zunächst
aufgrund der Weigerung einiger Abnehmer, auf die nicht vertraglich
vereinbarte Bezahlung von Gas in Rubel umzustellen, später aufgrund eines
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
7. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Konflikts um eine Turbine nach einer Reparatur in Montreal und aufgrund
kanadischer Sanktionen –, ehe sie am 2. September 2022 mit Verweis auf
ein Ölleck an einer Turbine von Gazprom eingestellt wurden (ebd.
m. w. N.).
– Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge von Nord Stream 1
und Nord Stream 2 bei einem Anschlag schwer beschädigt, woraufhin die
Bundesregierung konstatierte, „von einer gezielten Sabotage“ sowie davon
auszugehen, dass es sich um einen staatlichen Akteur handelt (ebd.
m. w. N.). Der Anschlag auf die deutsche Kritische Infrastruktur ist
nahezu drei Jahre später noch immer nicht aufgeklärt.
– Der Preis für Gas und in der Folge auch für weitere Energieträger stieg
bereits im Herbst 2022 sowohl für private als auch gewerbliche
Verbraucher in Deutschland auf beispiellose Höhen und verbleibt bis heute sowohl
historisch als auch im europäischen Vergleich auf einem sehr hohen
Niveau. Diese Kosten brachten und bringen zahllose deutsche
Privathaushalte und Unternehmen an die Grenzen der Belastbarkeit oder darüber hinaus
– mit Massen von Insolvenzen sowie von
Produktionsstandortverlagerungen ins Ausland (ebd. m. w. N.).
Noch im Jahr 2022 legte die Europäische Kommission einen Plan für eine
„Reform“ des europäischen Energiesystems vor, REPowerEU, der unter
anderem den Ausstieg aus der russischen Energie bis zum Jahr 2030 vorsah nebst
den weiteren erklärten Zielen der Energieeinsparungen und dem Ausbau
erneuerbarer Energien (www.bbc.co.uk/news/science-environment-60664799).
Bei dem Bestreben der EU, die mit den Mitgliedstaaten für die Sicherheit der
Gasversorgung gemeinsam verantwortlich ist, die Einfuhr fossiler
Energieträger aus Russland zu beenden, wurden ferner alsbald Sanktionen gegen Kohle
und Öl verhängt, die eigene Notwendigkeit am weiteren Bezug von
russischem Gas aber insoweit zunächst noch anerkannt. Erst im Juni 2024 wurden
die ersten Sanktionen unmittelbar gegen russisches LNG beschlossen, indem
die EU-Länder u. a. die Wiederausfuhr in Drittländer untersagten, was
verschiedene Analysten in erster Linie als Wunsch der EU-Mitglieder
interpretierten, ihren eigenen Energiebedarf zu decken (www.rbc.ru/business/24/06/20
24/667980f89a79471dc1a52d80).
Nach dem Ausfallen der Bezüge bzw. Lieferungen von russischem Pipelinegas
über Nord Stream stiegen die Bezüge bzw. Lieferungen von russischem LNG
von den bzw. in die europäischen Länder – so sehr, dass Russland im Jahr
2024 eine Rekordmenge in Höhe von 33,6 Millionen Tonnen insgesamt
exportiert hat, 4 Prozent mehr als 2023 und 2 Prozent mehr als 2022, als es den
bisherige Rekordwert erreichte (32,9 Millionen Tonnen). Mehr als die Hälfte,
namentlich eine 52 Prozent der russischen LNG-Exporte im Jahr 2024
entsprechende Rekordmenge, entfiel dabei auf Europa, was 4 Prozent mehr waren als
im Vorjahr, womit die europäischen Länder die Schlüsselabnehmer von
russischem LNG sind, das teurer ist als Pipelinegas. Dabei exportierten die
wichtigsten Abnehmer in der Region – Frankreich (6,3 Millionen Tonnen), Spanien
(4,8), Belgien (4,4) und die Niederlande (1,3) – auch eine erhebliche Menge
des russischen LNG wiederum in andere EU-Länder weiter (www.rbc.ru/busi
ness/28/01/2025/679785849a794730123774da).
So kaufte Deutschland, das direkte russische LNG-Lieferungen über seine
Häfen per nationalem Rechtsakt verboten hat, im Jahr 2024 dennoch eine
Rekordmenge von russischem LNG über Frankreich, wie die „Financial Times“
berichtete. Die Energieminister Belgiens, Frankreichs und Spaniens, deren
Häfen von russischen LNG-Tankern beliefert werden, gaben an, dass nur ein
geringer Teil des in ihren Ländern ankommenden russischen Flüssiggases im
Inland verwendet und das meiste in andere EU-Länder weitergeleitet wird.
„Deutschland hat die Einfuhr von russischem LNG in seinen Häfen verboten.
Die Importe, die offiziell aus Frankreich und Belgien stammen, bestehen
jedoch zum Teil aus russischem LNG, wodurch das Gas effektiv beschönigt
wird“, sagte der belgische Think-Tank Bond Beter Leefmilieu gegenüber der
„Financial Times“: „Das Endergebnis ist, dass alle beteiligten Länder
behaupten können, nicht für die immer noch steigende Nachfrage nach russischem
LNG verantwortlich zu sein.“ So wird Flüssiggas, das aus belgischen Häfen
transportiert wird, zum Beispiel in offiziellen deutschen Datenbanken in der
Regel als „belgisches Gas“ bezeichnet, obwohl Belgien keine eigene
Gasproduktion hat (www.ft.com/content/81f60240-9f01-4dd8-85b0-1fec654a5257).
Dies bestätigte zuletzt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten René Bochmann auf Bundestagsdrucksache
20/15078: „Für die Anlandung von russischem LNG gibt es in der
Europäischen Union keine rechtlichen Beschränkungen. Insofern ist es möglich, dass
auch deutsche Unternehmen an europäischen Häfen russisches LNG anlanden.
[…] Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass kein russisches LNG an
deutschen LNG-Terminals direkt angelandet wurde und wird.“
Zum 1. Januar 2025 stellte die Ukraine ihren Transit von russischem
Pipelinegas ein, welcher jahrzehntelang in die europäischen Länder erfolgte, obwohl
sein Fortbestand im wirtschaftlichen Interesse Europas, der Ukraine und
Russlands als allen der Beteiligten lag, wie eine Analyse aus dem Carnegie Center
for Russia and Eurasia Studies in Berlin befand (https://carnegieendowment.or
g/russia-eurasia/politika/2025/01/russia-ukraine-europe-gas-transit?lang=ru&c
enter=russia-eurasia):
– Demnach ist es „erstaunlich, wie ruhig das Ende des Transits
aufgenommen wurde. Im Jahr 2009 löste ein zweiwöchiger Lieferstopp von
russischem Gas nach Europa über die Ukraine Panik und eine umfassende
Krise aus, an deren Lösung sich die Spitzenpolitiker der wichtigsten
europäischen Länder beteiligten, und infolgedessen die Kommission eine
Sonderuntersuchung durchführte“ (ebd.).
– „Noch vor Kurzem, in den Jahren 2015 bis 2019, war die Frage des
Erhalts des Gastransits eines der wichtigsten Themen für die Ukraine. 2018
sprach sich Präsident Petro Poroschenko gegen den Bau von Nord
Stream 2 aus – der [zweiten] Pipelineverbindung von Russland nach
Deutschland durch die Ostsee –, da deren Nutzung Kiew drei Mrd. Dollar
jährlicher Transitgebühren gekostet hätte. 2019 bestand die Ukraine auf
einem neuen 10-Jahres-Vertrag über den Gastransit“ (ebd.).
– „In der EU wurde die Slowakei am stärksten von der Transitunterbrechung
getroffen. Das Land verliert jährlich etwa 200 Mio. Euro an Einnahmen
aus dem Transit russischen Gases und muss künftig Gas anderswo zu
höheren Preisen einkaufen. Außerdem verliert die Slowakei auch jene
Einnahmen, die sie durch den Weiterverkauf von russischem Gas (sowohl
Gasform als auch als daraus erzeugter Strom) an Länder erzielte, die nicht
bereit waren, direkt bei Gazprom zu kaufen“ (ebd.).
– „Im Jahr 2025 wird Gazprom voraussichtlich 38 Mrd. Kubikmeter Gas
nach China exportieren, etwa 25 Mrd. in die Türkei und 15 Mrd. nach
Europa – über die Pipeline TurkStream durch das Schwarze Meer. Das
bedeutet, dass die 15 Mrd. Kubikmeter, die Gazprom durch das Ende des
ukrainischen Transits verliert, rund 16 Prozent des gesamten
Exportvolumens ausmachen würden. Das ist ein spürbarer, aber kein entscheidender
Verlust“ (ebd.).
– „Nicht zufällig suchten alle Seiten im Laufe des Jahres 2024 nach
akzeptablen Formen, in denen der Transit hätte fortgesetzt werden können.
Dennoch begrüßten die EU und Brüssel faktisch die Reduzierung der
Gasimporte aus Russland und überließen es der Slowakei, ihre Gasprobleme
allein zu lösen. Vertreter der ukrainischen Seite, darunter Premierminister
Denys Schmyhal, ließen bis in den Herbst 2024 hinein offen, dass der
Transit fortgesetzt werden könne, sofern Russland nicht als Versender
auftrete. Erst ganz am Ende des Jahres 2024 erklärte Präsident Selenskyj,
dass der Transit von Gas russischen Ursprungs nur dann möglich sei,
wenn er erst nach dem Krieg bezahlt werde“ (ebd.).
– „Dennoch ist der Transit theoretisch noch wiederherstellbar. Gazprom und
die Ukraine könnten rein technische Vereinbarungen unterzeichnen, und
Kiew könnte seine Transportkapazitäten nach gesamteuropäischen Regeln
zur Verfügung stellen, ohne Gazprom Zugang zu gewähren. In diesem Fall
würden europäische Unternehmen das Gas an der russisch-ukrainischen
Grenze kaufen und es der Ukraine zur Weiterleitung übergeben“ (ebd.).
Die einzig verbleibende Pipeline, die weiterhin russisches Gas in die EU
liefert, ist seither TurkStream (ehem. Turkish Stream), mittels derer Ungarn
russisches Gas erhält – welches sich wie auch die Slowakei für eine
Wiederaufnahme des Gastransits durch die Ukraine ausspricht (https://meduza.io/news/2
025/01/30/v-es-obsuzhdayut-vozvrat-k-rossiyskomu-gazu-v-ramkah-soglashe
niya-po-ukraine-za-germaniya-i-vengriya-protiv-vostochnaya-evropa-eto-bezu
mie-naskolko-my-glupy). Ungarn plant, im Jahr 2025 zwischen 8 und 8,5
Milliarden Kubikmeter Gas aus Russland zu beziehen und erwartet ähnliche
Mengen im Jahr 2026, während die Slowakei noch im Jahr 2024 3,2 Milliarden
Kubikmeter Gas von Gazprom bezogen hat – bei einem Gesamtverbrauch von
5,5 Milliarden Kubikmetern Gas (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/
kto-ostalsia-na-trube).
Vor dem Hintergrund des Pipelinegas-Transitstopps durch die Ukraine haben
seit Anfang 2025 europäische Länder damit begonnen, russisches
Flüssigerdgas in einem „noch nie dagewesenen Tempo“ zu kaufen, wie die
amerikanische Tageszeitung „Politico“ berichtete, und in den ersten 15 Tagen des Jahres
2025 auf erneutem Rekordniveau 837 300 Tonnen LNG aus Russland
importiert (www.politico.eu/article/eu-devouring-russian-gas-at-record-speed-despit
e-cut-off-sanctions-war-ukraine/).
Nach der o. g. aktuellen Analyse des Carnegie Center for Russia and Eurasia
Studies verzichten die europäischen Länder nicht auf russisches LNG, weil es
de facto keine Alternativen dazu gibt, welche die Rohstoffe aus Russland
ersetzen könnten. Demnach gibt es auf dem LNG-Markt keinen Überschuss und
sind zudem seit Anfang 2025 15 Milliarden Kubikmeter Gas aus der
europäischen Energiebilanz weggefallen, nachdem der Transit von Pipelinegas durch
die Ukraine beendet wurde (https://carnegieendowment.org/russia-eurasia/poli
tika/2025/01/russia-ukraine-europe-gas-transit?lang=ru¢er=russia-eur
asia).
Ende Januar 2025 wurde, wie die „Financial Times“ berichtete, auf EU-Ebene
ranghoch begonnen, über einen erneuten Bezug von russischem Pipelinegas
als Teil eines möglichen Abkommens zur Beendigung des Ukrainekrieges
intern zu verhandeln. Die Befürworter, zu denen demnach einige Offizielle auch
aus Deutschland nebst weiteren Mitgliedstaaten zählen, führten hierbei an,
dass der Kauf von russischem Gas nicht nur die hohen Energiepreise in
Europa wieder senken, sondern auch Russland dazu bewegen würde, an den
Verhandlungstisch zu kommen sowie einen Waffenstillstand umzusetzen und
aufrechtzuerhalten. Wie die „Financial Times“ schreibt, haben die in der EU
begonnenen Diskussionen über den Kauf von russischem Pipelinegas
gleichzeitig US-amerikanische LNG-Exporteure beunruhigt, die bestrebt sind, selbst
langfristige Lieferverträge mit europäischen Unternehmen abzuschließen
(www.ft.com/content/a19aa690-fb54-41ea-9885-10972b11ab24).
Laut internationaler Wochenzeitung „The Economist“, die im Februar 2025
über Aussichten einer Rückkehr russischen Pipelinegases auf den
europäischen Markt vor dem Hintergrund möglicher Verhandlungen über die
Beendigung der heißen Phase des Ukrainekrieges berichtete, zeigten EU-Offizielle
angesichts der herausfordernden Wintersaison 2024/2025 ein gesteigertes
Interesse an Rohstoffen aus Russland, als kaltes Wetter und schrumpfende
Importquellen die Gaspreise in die Höhe trieben und die Speicher in Europa
schneller als erwartet leerten. Das Medium unterstrich u. a. die Position Ungarns und
der Slowakei, die sich für die Wiederaufnahme von Rohstofflieferungen aus
Russland auf den EU-Markt aussprechen, und zitierte den seinerzeitigen
Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der sagte, dass die russischen
Gaslieferungen „in absehbarer Zeit“ nicht wieder aufgenommen werden würden, indessen
ohne sie für die Zukunft auszuschließen (www.economist.com/finance-and-ec
onomics/2025/02/16/will-europe-return-to-putins-gas).
Nach den im Februar 2025 von „The Economist“ angeführten Berechnungen,
u. a. von der US-Bank Goldman Sachs, könnte im Falle einer
Wiederaufnahme der Pipelinegaslieferungen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU
zusätzlich um 0,5 Prozent wachsen; anderenfalls droht demnach der EU eine
massive Verschärfung der Energiekrise (ebd.):
– Das gesamte Volumen der Gasspeicher in der Region beträgt 115
Milliarden Kubikmeter, was etwa einem Drittel des jährlichen Verbrauchs von
320 Milliarden Kubikmetern entspricht. Waren diese Speicher vor dem
vergangenen Winter nahezu vollständig gefüllt, so leerten besonders kaltes
Wetter und Lieferunterbrechungen – unter anderem durch den Stopp des
Transits durch die Ukraine am 1. Januar 2025 – die Speicher schneller als
von den europäischen Regierungen erwartet, sodass für den kommenden
Winter mehr eingekauft werden muss. Zum 10. Februar 2025 stieg
unterdessen der Gaspreis am wichtigsten Gashub in Europa, der Title Transfer
Facility, auf 61 US-Dollar pro Megawattstunde und erreichte damit den
höchsten Stand der letzten zwei Jahre. Die Title Transfer Facility ist der
liquideste Gashandelsplatz in Europa und dient als maßgeblicher
Preisindex für Erdgas (ebd.).
– Gleichzeitig steigt weltweit die Nachfrage nach Gas auch von Seiten
asiatischer Importeure und damit auch der Wettbewerb um die auf dem
internationalen Markt nur begrenzt verfügbaren Rohstoffe. Sollten die
Lieferbeziehungen mit Russland weiterhin unterbleiben, werden für die EU die
wichtigsten Lieferanten verflüssigten Erdgases die USA und Katar sein;
ein diesem Bedarf entsprechender erheblicher Ausbau ihrer
Exportkapazitäten wird jedoch nicht vor 2026 erwartet. Die europäischen Länder
werden bzw. die EU wird mithin entweder zusätzliche Mittel für die Befüllung
ihrer Speicher aufbringen müssen oder ihre eigenen Standards im
Gasverbrauch senken, was das Risiko einer Krise vor der nächsten Heizsaison
erhöht (ebd.).
– Laut Forschungsergebnissen der Columbia University könnte allein eine
Rückkehr zum nicht-höchstmäßigen Importvolumen über die ukrainische
Route – also zu 15 Milliarden Kubikmeter pro Jahr – die Preise um ein
Drittel gegenüber dem Februar-Höchststand senken. In Kiew wird diese
Möglichkeit derzeit zwar abgelehnt, aber etwa die Slowakei erwägt ein
Modell, bei dem eine vom staatlichen ukrainischen Öl- und Gaskonzern
gegründete Tochtergesellschaft die Rolle des Transitsbetreibers
übernehmen könnte. Ein noch ambitionierteres Szenario wäre die Reparatur und
Wiederinbetriebnahme der beschädigten Nord-Stream-Pipelines, über die
noch zuletzt jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas von Russland nach
Europa flossen (ebd.).
Wurde laut Reuters nach Angaben von EU-Offiziellen auf EU-Ebene das
letzte Mal bei der Vorbereitung des 16. Sanktionspakets gegen Russland im
Januar 2025 über ein generelles zukünftiges Verbot russischer Gasimporte wie
bereits abermals zuvor diskutiert, so wurde bei der Vorbereitung des dann im
Mai 2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets aufgrund des Widerstands der
Regierungen einiger Mitgliedstaaten und der Ungewissheit über alternative
Gasquellen bis auf Weiteres grundsätzlich aufgegeben, ein solches Verbot in
künftige Sanktionspakete aufzunehmen. Nach diesen Angaben befürchtete die
Europäische Kommission, dass die Verweigerung von russischem Gas ihre
Position in den Verhandlungen mit den USA im Zollstreit schwächen wird
sowie von den USA, dem heute drittgrößten Gaslieferanten der EU nach
Russland und Norwegen, „abhängig zu werden“ (www.reuters.com/markets/comm
odities/eu-shelves-idea-sanctions-russian-lng-imports-2025-04-16/).
Der US-Präsident Donald Trump drohte noch im April 2025 der EU mit der
Einführung von Zöllen, sollten die EU-Länder sich nicht bereiterklären, mehr
US-amerikanisches Flüssigerdgas zu kaufen – so etwa überhaupt
Energieträger im Wert von 350 Mrd. US-Dollar (www.nzz.ch/wirtschaft/streit-um-350-
milliarden-dollar-donald-trump-will-dass-die-europaeer-mehr-
amerikanischeserdoel-und-gas-kaufen-was-an-dieser-forderung-dran-ist-und-wo-der-us-praesi
dent-irrt-ld.1879252). Mehrere von Reuters befragte Experten schließen nicht
aus, dass die USA im Falle eines anhaltenden „Zollkriegs“ Europa mit
Exportbeschränkungen für LNG drohen könnten und so hat laut einer Analyse der
Columbia University der Zollkonflikt die Besorgnis der Europäer über die
Abhängigkeit von US-Gas verstärkt – „Es wird immer schwieriger,
amerikanisches LNG als neutralen Rohstoff zu betrachten: Ab einem bestimmten Punkt
könnte es zu einem geopolitischen Instrument werden“ (www.reuters.com/bus
iness/energy/back-russian-gas-trump-wary-eu-has-energy-security-dilemma-2
025-04-14/).
Zudem ist der Angebotsmarkt der möglichen Gaslieferanten der EU-Länder
über Anbieter wie Norwegen, die USA, Russland oder auch Israel hinaus sehr
begrenzt. 2024 reduzierten Algerien und Ägypten ihren Gasexport aufgrund
technischer Probleme, während Nigeria ihn wegen Sicherheitsbedrohungen in
Regionen mit Gasanlagen nicht steigern konnte (https://ember-energy.org/app/
uploads/2025/03/Ember-Report-The-final-push-for-EU-Russian-gas-phase-ou
t.pdf). Katar, das außerdem langfristige Lieferverträge verlangt, plant zwar
eine deutliche Ausweitung seiner Produktion, ist jedoch stärker auf den
asiatischen Markt ausgerichtet und hat zudem aufgrund von Umweltstandards und
Menschenrechten betreffender EU-Richtlinien nur begrenzte Aussichten auf
eine vertiefte Zusammenarbeit mit der EU (www.spglobal.com/commodity-in
sights/en/news-research/latest-news/lng/092823-lng-buyers-seek-to-dismantl
e-rigid-long-term-contract-structures-in-flexibility-push).
Im Mai 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen von REPowerEU
einen neuen Fahrplan zur Beendigung aller Einfuhren russischer Energieträger
in die EU vorgelegt, einschließlich eines vorgesehenen Einstellens aller
Importe von russischem Gas bis Ende des Jahres 2027; im Juni 2025 wollte die
Kommission Gesetzesvorschläge zur Umsetzung des vorgelegten Plans
vorlegen (https://commission.europa.eu/news/roadmap-fully-end-eu-dependency-ru
ssian-energy-2025-05-06_en). Das Verbot soll sowohl neue als auch die
bestehenden Verträge betreffen (www.bloomberg.com/news/articles/2025-05-05/e
u-set-to-propose-banning-russian-gas-imports-by-end-of-2027). Belgien und
Frankreich, die aktuell beiden größten Abnehmer von russischem
Flüssigerdgas in der EU, lehnten diesen Plan jedoch zunächst ab und erklärten, dass sie
mehr Details über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen dieses Schrittes
benötigen würden (www.politico.eu/article/eus-top-russian-lng-buyers-wary-o
f-brussels-gas-ban/). Ungarn und die Slowakei hingegen warfen der
Europäischen Kommission vor, sich ausschließlich von ideologischen Erwägungen
leiten zu lassen, für die sie sogar bereit sei, eine Erhöhung der Gaspreise für
die europäischen Verbraucher herbeizuführen (https://1prime.ru/20250617/nar
ushenie-858592584.html; www.worldecr.com/news/eu-extends-russia-sectora
l-sanctions-as-18th-package-remains-stalled-amid-energy-dispute/).
Laut dem Carnegie Centre for Russia and Eurasia Studies würden die höheren
Kosten für LNG im Vergleich zu Pipelinegas die Einwohner Ungarns und der
Slowakei stark treffen: „Jetzt erhalten diese Länder Gas aus Russland im
Rahmen von Verträgen mit einer attraktiven Preisformel, aber sie werden es über
Spot- oder neu abgeschlossene LNG-Verträge beziehen müssen. Und der Preis
wird ein völlig anderer sein. Außerdem werden sie für den Transport von den
LNG-Terminals bezahlen müssen“ – im Ergebnis „mit zusätzlichen Hunderten
von Euro pro Jahr und Bürger“ (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/kt
o-ostalsia-na-trube). Anderen Analysten zufolge würden alternative
Lieferoptionen Ungarn und die Slowakei 13 bis 15 Prozent mehr kosten als der Kauf
von russischem Pipelinegas (www.reuters.com/sustainability/boards-policy-re
gulation/how-eu-plans-ban-russian-gas-2025-06-17/).
Darüber hinaus fürchten diese Länder Klagen von Gazprom (www.worldec
r.com/news/eu-extends-russia-sectoral-sanctions-as-18th-package-remains-stal
led-amid-energy-dispute/). So erklärte beispielsweise das Unternehmen SPP,
der größte und wichtigste slowakische Energieversorger, es könne von dem
russischen Lieferanten auf 16 Mrd. US-Dollar verklagt werden, und die
zusätzlichen Kosten für alternative Gas- und Transportdienstleistungen könnten
sich auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr belaufen (www.rbc.ru/rbcfreenews/685
2549f9a79479468ebc3a2).
Selbst nach einer Umsetzung des REPowerEU-Fahrplans wäre die Rückkehr
von russischem Gas auf den europäischen Markt in Zukunft jedoch nicht
ausgeschlossen, da eine Reihe von EU-Ländern nicht permanent auf billigere
Lieferquellen verzichten will. Beispielsweise äußerte so zuletzt Elisabeth
Zehetner (ÖVP), Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Österreichs, das
noch im Winter 2023/2024 etwa 98 Prozent seines importierten Gases aus
Russland bezog, dass der Plan, vollständig auf russische Energielieferungen
zu verzichten, neu überdacht werden müsse, sobald ein Frieden in der Ukraine
erreicht ist (www.dw.com/ru/otkaz-es-ot-gaza-iz-rf-vengria-i-slovakia-
protivno-process-idet/a-72937412).
Nebenher laufen bzw. liefen seit Monaten global aufsehenerregende
Verhandlungen zwischen Russland und den USA über eine US-kontrollierte
Wiederaufnahme der russischen Pipelinegaslieferungen auf den europäischen Markt.
Laut mit den Gesprächen Vertrauten könnte „die Wiederherstellung der Rolle
Moskaus auf dem EU-Gasmarkt zu einem Friedensabkommen beitragen“,
während eine Beteiligung der USA bei der Überwindung „politischer
Widerstände“ in Europa helfen und gleichzeitig Washington die Möglichkeit geben
würde, die Liefermengen „zu kontrollieren“. Demnach erwägt Gazprom, das
sonst traditionell Verträge mit Abnehmern für Jahrzehnte abschließt, „in dem
Bestreben, seine Lieferungen nach Europa wieder aufzunehmen“, möglichen
deutschen Abnehmern kurzfristige Zweijahresverträge und „erhebliche
Rabatte“ anzubieten (www.reuters.com/business/energy/us-russia-explore-ways-rest
ore-russian-gas-flows-europe-sources-say-2025-05-08/, vgl. auch www.f
t.com/content/dc9c51ab-03cb-47ba-ad0a-09c4deed9b50, www.nzz.ch/internat
ional/nord-stream-2-gelangt-die-russische-gaspipeline-nun-in-us-hand-ld.187
3637).
Wenn ausländische Investoren aus einem Drittstaat mit eigenen
wirtschaftlichen Interessen die Kontrolle über eine eigens strategisch angelegte deutsche
Kritische Infrastruktur übernehmen, sehen die Fragesteller darin das hohe
Risiko eines Verlusts von Souveränität sowie eines wirtschaftlichen Abstiegs für
die Verbraucher und die Industrie Deutschlands. Einen nicht minder großen
Schaden für deutsche Interessen erkennen die Fragesteller jedoch in der
Reaktion auf diese Initiative der USA und Russlands von Seiten der
Bundesregierung und insbesondere des Bundeskanzlers Friedrich Merz, die daraufhin
einen Vorschlag der EU-Kommission, Nord Stream dauerhaft stillzulegen,
„aktiv“ unterstützten, wie die „Financial Times“ berichtete. Die
Bundesregierung „befürwortet das Verbot als Teil der nächsten [18.] Sanktionsrunde der
EU gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine. Laut drei mit der
Angelegenheit vertrauten Beamten versuche der Kanzler, innenpolitische
Debatten über die möglichen Vorteile einer Wiederaufnahme zu unterbinden. […]
Die Strafmaßnahmen sind zudem ein Weg für Merz, das Schicksal der
Pipeline zu ‚europäisieren‛, statt dass sich Berlin allein dem Druck aus Washington
und Moskau aussetzen muss, sagte ein weiterer Beamter. Obwohl der Staat
keine Kontrolle über eine der vier derzeit außer Betrieb gesetzten Leitungen
hat – drei davon wurden 2022 durch Explosionen beschädigt –, müsste Berlin
für eine Aktivierung der Verbindung eine Zertifizierung erteilen. Die EU-
Beschränkungen würden sich gegen Nord Stream 2 AG richten, das in der
Schweiz ansässige Unternehmen, dem die Pipelines gehören, sowie gegen alle
weiteren Firmen – russische oder andere –, die für eine Wiederinbetriebnahme
und den Betrieb notwendig sind […] Die Maßnahmen können nur mit
einstimmiger Zustimmung aller Hauptstädte angenommen werden“ (www.ft.com/con
tent/3fcbf8b2-9796-4695-987c-9ba875abe5d4).
Im Juni 2025 berichtete die „Financial Times“, dass die EU im Rahmen von
REPowerEU plant, ihre Handelsgesetzgebung dafür zu nutzen, neue Verträge
über sämtliche Gaslieferungen aus Russland zu verbieten und so ein Veto
seitens Ungarns und der Slowakei zu vermeiden. Nach einem sofort in Kraft
tretenden Gesetz, für das im Vergleich zu Sanktionen keine Einstimmigkeit,
sondern nur die Zustimmung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten erforderlich
wäre, müssten kurzfristige Verträge zu 2026 auslaufen und langfristige
spätestens am 1. Januar 2028. Für Ungarn und die Slowakei wird dabei eine
Ausnahme gemacht und eine schrittweise Beendigung der Verträge über die
Lieferung von russischem Gas bis 2027 gestattet, wie drei mit dem Plan vertraute
Beamte aus der EU gegenüber der „Financial Times“ erklärten. Dabei seien
die europäischen Importländer nach wie vor besorgt über die rechtlichen
Risiken und die Möglichkeit, dass ihre Unternehmen an Russland eine
Entschädigung für die Kündigung der Verträge zahlen müssten (www.ft.com/content/8b
005c13-2088-47cd-aa47-9163e36efa4a).
„Die Kommission geht davon aus, dass das klare Einfuhrverbot die
betroffenen Konzerne vor Schadenersatzforderungen schützt. Das hänge aber von den
konkreten Verträgen ab, heißt es. Die wirtschaftlichen Folgen des
Einfuhrstopps seien überschaubar, betont die Kommission. […] Sollte es zu ‚
plötzlichen Engpässen‘ in einem oder zwei Ländern kommen, können die das
Einfuhrverbot mit Genehmigung der Kommission vorübergehend aussetzen. Das
sei aber ein theoretisches Szenario, heißt es in Brüssel. […] Die Kommission
hat für ihre Vorschläge eine Rechtsgrundlage gewählt, die auf einer Mischung
aus Energie- und Handelsrecht basiert. Der Vorschlag muss damit vom
Europäischen Parlament und dem Ministerrat angenommen werden. Im Ministerrat
reicht dafür aber eine qualifizierte Mehrheit, die ohne Ungarn und die
Slowakei leicht zu erreichen ist. […] Ziel ist, die Vorschläge bis zum Ende dieses
Jahres zu beschließen. […] Anschließend müssten sich Ministerrat und EU-
Parlament noch auf einen gemeinsamen Text verständigen“ (www.faz.net/aktu
ell/wirtschaft/eu-kommission-will-gaseinfuhr-aus-russland-verbieten-1105422
36.html).
Die internationale Großkanzlei Mayer Brown, der Friedrich Merz bis zu seiner
Wahl zum Bundeskanzler jahrelang als Partner angehörte (www.mayerbrow
n.com/de/people/m/merz-friedrich), wies darauf hin, dass betroffene Länder in
Zukunft vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und versuchen können, die
Rechtsgrundlage für eine solche Entscheidung anzufechten, da „das
vorgeschlagene Verbot russischer Erdgaseinfuhren auf Gründen beruht, die
normalerweise den EU-Sanktionsvorschriften zugrunde liegen“. Darüber hinaus
könnte demnach der Plan der Europäischen Kommission „als Verstoß gegen
das Völkerrecht, einschließlich des Standards der fairen und gerechten
Behandlung ausländischer Investitionen, ausgelegt werden“ und es könnte daher
ein Verfahren eingeleitet werden, um festzustellen, ob er mit dem Vertrag über
die Energiecharta und anderen Investitionsschutzverträgen vereinbar ist
(www.mayerbrown.com/en/insights/publications/2025/06/eu-proposes-regulat
ion-to-phase-out-russian-natural-gas-imports-key-measures-and-implications).
Im Juni 2025 war schließlich noch festzustellen, dass die Gasspeicher, die
eigentlich in den Sommermonaten zu auf dem Weltmarkt günstigeren Preisen
als im Winter aufgefüllt werden, weniger gefüllt sind als noch zu diesem
Zeitpunkt im Vorjahr und dass die Gaspreise zuletzt erneut angestiegen sind – mit
„Schwankungen viel höher als im Zehnjahresschnitt“. Der im Vergleich zu
den Vorjahren kältere Winter und auch ein höherer Gasverbrauch der
deutschen Industrie als sonst führten dazu, dass sich die deutschen Speicher bis
Ende März 2025 auf 29 Prozent ihrer Kapazität statt der sonst üblichen
39 Prozent leerten. Mit einem durchschnittlichen Füllstand von 46 Prozent
Ende Juni 2025, werden anders als noch 2024 kaum Speicherstände von
80 Prozent Anfang Juli 2025 und fast 100 Prozent zu Beginn der Heizperiode
Ende Oktober 2025 erreicht werden können, da zudem zuletzt der Israel-Iran-
Konflikt die Gaspreise hat ansteigen lassen – um rund 13 Prozent pro
Megawattstunde an der Title Transfer Facility, dem am für Deutschland
entscheidenden Handelspunkt. Wenn auch Deutschland kaum Gas aus der
Krisenregion bezieht, ist es nicht losgelöst von den internationalen Märkten, auf denen
die Sorge besteht, dass der Iran die Straße von Hormus sperren könnte, über
welche etwa Katar sein Erdgas für den Weltmarkt exportiert. Dazuhin war Gas
schon vor dem Krieg zwischen Israel und dem Iran vergleichsweise teuer, mit
über Wochen anhaltenden Preisen zwischen 35 und 37 Euro pro
Megawattstunde im Vergleich zu einem Rahmen zwischen 30 und 35 Euro zum selben
Zeitpunkt ein Jahr zuvor (www.focus.de/finanzen/news/gasspeicher-leer-gas-t
euer-was-der-israel-iran-krieg-fuer-den-winter-bedeutet_54d2fb68-2eaa-434e-
ae77-c0e573a08ac7.html).
Das im Juli 2025 verabschiedete 18. Sanktionspaket enthält u. a. ein
vollständiges Verbot von jeglichen direkten oder indirekten Transaktionen im
Zusammenhang mit den Nord-Stream-Pipelines, um jede Reparatur,
Wiederinbetriebnahme, Nutzung und Monetarisierung dieser auszuschließen – jedoch
kein Importverbot für russisches Gas, das zukünftig weiterhin per
gesetzgeberischer Mehrheitsentscheidung auf EU-Ebene herbeigeführt werden soll
(www.welt.de/politik/ausland/article256418538/krieg-in-der-ukraine-einigun
g-in-bruessel-eu-verhaengt-neue-sanktionen-gegen-russland.html, www.reuter
s.com/world/europe/eus-new-russia-sanctions-aim-more-effective-oil-price-ca
p-2025-07-18, www.washingtonpost.com/world/2025/07/18/eu-russia-sanctio
ns-18th-round-energy-banking/). Die Slowakei, die russisches Gas bis zum
Ende ihres Vertrags mit Gazprom im Jahr 2034 beziehen wollte, verhandelte
bis zuletzt darum, von REPowerEU ausgenommen zu werden, und
argumentiert weiterhin, dass die Umsetzung dieses Plans ernsthafte Risiken für die
Energiesicherheit Europas birgt (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/k
to-ostalsia-na-trube). Der Ministerpräsident der Slowakei Robert Fico erklärte
in einer Videobotschaft zur Aufhebung seines Vetos, dass er von der
Europäischen Kommission gewisse Garantien erhalten habe, dass die Slowakei im
Falle eines Verbots russischer Gaslieferungen in die EU gleichwohl mit
diesem Energierohstoff versorgt sein würde (ebd.).
Nach alledem und vor dem Hintergrund dessen, dass Deutschland heute zu
den Ländern mit den höchsten Strompreisen weltweit gehört (www.fr.de/wirts
chaft/deutscher-strompreis-global-fast-am-hoechsten-merz-regierung-zaudert-
bei-senkung-zr-93805038.html) und das zweite bzw. dritte Rezessionsjahr in
Folge verfolgt (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/michael-groemlin
g-deutschland-bleibt-in-der-rezession.html), stellen die Fragesteller fest,
– dass Deutschland noch bis vor Kurzem jahrelang immens
volkswirtschaftlich profitiert hat von direkten günstigen und versorgungssicheren
russischen Pipelinegaslieferungen über Nord Stream (vgl. a. a. O.),
– dass heute global die Nachfrage nach Energieträgern wie Gas etwa von
Seiten asiatischer Länder ansteigt und ebenso wie geopolitische Krisen die
Preise voraussichtlich weiter ansteigen lassen wird (vgl. a. a. O.),
– dass Russland für sein im internationalen Vergleich günstiges Gas neue
Abnehmer weltweit und insbesondere in China findet, wenngleich
mitunter mit Abschlägen gegenüber den Preisen für die EU (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung trotzdem einen Einfuhrstopp für russisches Gas
ausdrücklich mit dem Ziel und der Vorstellung anstrebt, Russlands
Einnahmen wesentlich senken zu wollen und zu können (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung dabei auf andere Importquellen von LNG
setzten und somit für Deutschland die auf dem internationalen Markt
beschränkte Angebotsmenge weiter verringern will (vgl. a. a. O.),
– dass Russland heute noch weiterhin die aufgrund des realen Bedarfs
fortbestehende Nachfrage nach seinem Gas in Europa bedient (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung hierbei für die Deutschen nur den teureren
Umweg-Import von russischem LNG über andere EU-Länder wie Frankreich
fortlaufend gewährt und nicht direkt aus Russland erlaubt (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung eine Wiederaufnahme der Lieferungen von im
Vergleich zu LNG noch günstigerem Pipelinegas über Nord Stream mit
dem 18. Sanktionspaket just bis auf Weiteres verboten hat (vgl. a. a. O.),
– dass die Bundesregierung die fortlaufenden russischen Gaslieferungen
nach Europa und mittelbar auch nach Deutschland in diesem Jahr für die
Zukunft auf EU-Ebene verbieten und hierzu das EU-Sanktionsrecht und so
ein Veto Ungarns und der Slowakei, die ihre nationalen Interessen
vertreten, umgehen und die EU-Gesetzgebung nutzen will (vgl. a. a. O.),
– dass dies mit rechtlichen Risiken behaftet und nach Auffassung der
Fragesteller zudem intransparent und undemokratisch ist (vgl. a. a. O.) und
– dass sich die Bundesregierung im Übrigen nach fast drei Jahren nicht im
Klaren ist, wer die deutsche Kritische Infrastruktur Nord Stream, ggf. im
Wege des Staatsterrorismus, sabotiert hat und dafür haften muss.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es eine primäre Aufgabe der
Bundesregierung ist, das nationale Interesse Deutschlands an seiner ökonomischen
Prosperität zu vertreten, ohne zu sehr von bestimmten Gaslieferanten
abhängig zu werden, wozu insbesondere auch die mögliche und notwendige
Instandsetzung sowie eigenständig-souveräne Wiederinbetriebnahme von Nord
Stream zählen. Die dargestellten – nach Auffassung der Fragesteller mitunter
evident widersprüchlichen und insbesondere durchweg deutschen Interessen
widersprechenden – Entwicklungen und Entscheidungen hingegen lassen in
ihren Augen keine sinnvolle oder zumindest kohärente Strategie der
Bundesregierung erkennen sowie zudem die Bundesregierung als getrieben
erscheinen von Dritten und ihren Interessen. Darüber hinaus werfen die geschilderten
Entwicklungen und Entscheidungen gleichzeitig eine Reihe von Fragen auf,
welche die Fragesteller die Bundesregierung hiermit für die deutsche
Wirtschaft und Bevölkerung zu beantworten auffordern.
1. Liegen der Bundesregierung zum Sabotageakt gegen die Nord-Stream-
Pipelines inzwischen gegebenenfalls neue Erkenntnisse vor, und wenn
ja, welche (bitte gegebenenfalls Quellen angeben)?
2. Welche internationalen Partner sind derzeit noch in die Ermittlungen
zum Sabotageakt gegen die Nord-Stream-Pipelines eingebunden (bitte
den aktuellen Stand der Ermittlungen angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof vom 21. August 2025 und vom 30. September 2025 Bezug
genommen.
Die Erteilung näherer Auskünfte zum Stand der laufenden Ermittlungen und
zur justiziellen Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anderer
Nationen muss jedoch unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und
einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der
betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments
hinter dem ebenso berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der
laufenden Ermittlungen und dem Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in
Belangen der Strafverfolgung zurück. Eine Auskunft zu näheren Erkenntnissen
aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier
Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. Bei der Zusammenarbeit in
Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit
des Verfahrens zudem Voraussetzung für die zukünftige effektive
Zusammenarbeit.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die jahrelange Nutzung russischen
Pipelinegases in Deutschland in Bezug auf Versorgungssicherheit und
Wirtschaftlichkeit in Deutschland bis 2022 speziell im Hinblick auf die
entsprechend niedrigen Energiepreise und das im Vergleich zu heute
hohe Wirtschaftswachstum?
Pipelinegas aus Russland hat durch langfristige Lieferverträge zur stabilen
Versorgung in Deutschland beigetragen. Dabei kam es jedoch zu einer zu starken
Konzentration auf Energiebeziehungen mit Russland im Bereich Gasbezug und
Speicherung, die Russland politisch ausnutzte, als es nach Beginn des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 Lieferungen
einseitig reduzierte und schließlich vollständig einstellte.
Das Wirtschaftswachstum in Deutschland wird durch eine Vielzahl von
konjunkturellen, strukturellen und externen Faktoren beeinflusst, von denen nur
einer die Energiepreise sind. Neben der Entwicklung von Größen wie der
Auslandsnachfrage, dem Arbeitskräfteangebot, den Finanzierungsbedingungen und
dem technologischen Fortschritt spielen auch die Energiepreise eine Rolle.
Das schwache Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre kann dabei nicht
allein auf höhere Energiepreise seit dem völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine zurückgeführt werden; besonders die gestiegenen
geopolitischen Unsicherheiten im Zuge der internationalen Konflikte
(völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, Konflikte im Nahen
Osten und zuletzt die Handelsstreitigkeiten) wie auch höhere
Finanzierungskosten und Lieferkettenstörungen haben zu einer Konsum- und
Investitionszurückhaltung beigetragen, die das Wachstum bremste. Darüber hinaus haben
strukturelle Faktoren wie zum Beispiel die Investitionsschwäche und der
Fachkräftemangel die wirtschaftliche Entwicklung gedämpft.
Bezüglich der Auswirkungen auf die Energiepreise wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
4. Welche Auswirkungen hatte der Wegfall von Pipelinegaslieferungen
aus Russland aus Sicht der Bundesregierung auf die Energiepreise für
private Haushalte sowie für Industrie- und Gewerbekunden und auf die
Zahl von Unternehmensinsolvenzen im energieintensiven Sektor?
Auf viele Verbraucherinnen und Verbraucher, einschließlich der Unternehmen,
kamen im Zuge der Energiekrise 2022 deutliche Kostensteigerungen zu. Diese
wurden durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine und die gezielte Verknappung der europäischen Erdgasversorgung
durch Russland verursacht, die Verwerfungen an den globalen Energiemärkten
zur Folge hatten. Die Preissteigerungen im Großhandel sind vor allem von den
Weltmarktpreisen für Erdgas, Öl und Kohle getrieben, die weder beinflussbar
noch vollständig oder gar dauerhaft ausgeglichen werden können.
Gleichwohl hat die Bundesregierung für einzelne Bereiche und für bestimmte
Gruppen gezielte Maßnahmen ergriffen, um Bürgerinnen und Bürgern wie auch
Unternehmen gezielt zu helfen, unter anderem durch den Wegfall der EEG-
Umlage, die Energiepreispauschale sowie Maßnahmen zur Erhöhung der
Versorgungssicherheit, wie etwa die Beschaffung von Liquefied Natural Gas
(LNG), die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse. Zur
Wirkung der Energiepreisbremse wird auf Bundestagsdrucksache 20/8079
verwiesen.
Neben den Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger hat die
Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen, um die Abhängigkeit
von den globalen Energiemärkten und -preisen, insbesondere auch von Erdgas,
Öl und Kohle aus Russland, Schritt für Schritt zu reduzieren. Dazu tragen auf
europäischer Ebene unter anderem die Umsetzung der REPowerEU-Strategie
bei.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz
und ein funktionierender Binnenmarkt sind entscheidend, damit Energie
bezahlbar bleibt.
Auch im Jahr 2025 wird dafür Sorge getragen, dass Verbraucher, und speziell
energieintensive Unternehmen, Strom zu möglichst niedrigen Preisen erhalten
können. Die Strompreise für private Haushalte sind wieder gesunken,
Neuverträge werden bereits für unter 30 Cent pro Kilowattstunde angeboten. Die
Börsenstrompreise sind hingegen noch ungefähr doppelt so hoch wie vor der Krise.
Das ist insbesondere für energieintensive Unternehmen ein
Wettbewerbsnachteil.
Die Bundesregierung hat daher in den vergangenen Monaten wichtige
Maßnahmen zur weiteren Energiepreisentlastung ergriffen: Die Abschaffung der
Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel, die Einführung eines Zuschusses zu den
Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 sowie die Verstetigung der
Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land-
und Forstwirtschaft auf den EU-Mindestsatz. Auch die Finanzierung der EEG-
Kosten über den Bundeshaushalt wird fortgeführt.
Der Koalitionsausschuss hat sich zudem am 13. November 2025 zu weiteren
Senkungen bei den Stromkosten für die energieintensive Industrie bekannt und
damit ein starkes Signal für den Erhalt unseres Industriestandorts gesetzt.
Konkret setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung der
Strompreiskompensation ein und möchte ergänzend einen Industriestrompreis einführen. Damit
sollen gezielt die (besonders) strom- und handelsintensiven Unternehmen
entlastet werden – unabhängig von ihrer Größe.
Unternehmensinsolvenzen erfolgen zumeist nicht aus einem einzelnen Grund
und die Gründe von Insolvenzen werden von der Bundesregierung nicht
systematisch erfasst.
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Verlust der
Wertschöpfung in Deutschland bemessen am Bruttoinlandsprodukt durch
den entfallenen direkten Bezug von russischem Erdgas seit Oktober
2022 bis heute ein, bzw. welche wissenschaftlichen Studien sind der
Bundesregierung ggf. bekannt, die diesen jährlichen
volkswirtschaftlichen Schaden beziffern, und auf welche Summe in Euro wird der
Schaden in diesen Studien beziffert?
Der Bundesregierung sind mehrere wissenschaftliche Studien bekannt, die die
Auswirkungen entfallenden Erdgasbezugs empirisch abschätzen, unter anderem
von Bachmann et al. (2024; https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/ec
ca.12546), Krebs und Weber (2024, https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?ab
stract_id=4855828) und Moll et al. (2023; www.brookings.edu/articles/the-pow
er-of-substitution-the-great-german-gas-debate-in-retrospect/).
Diese Studien kommen zu sehr heterogenen Ergebnissen bezüglich der dadurch
induzierten volkswirtschaftlichen Effekte. Eigene Berechnungen zu dieser
Frage hat die Bundesregierung nicht durchgeführt. Russland selbst hat die
Gaslieferungen im Jahr 2022 einseitig gedrosselt und schließlich vollständig
beendet.
6. War nach Auffassung der Bundesregierung die wechselseitige
Notwendigkeit zur Kooperation zwischen Deutschland und Russland bei
Pipelinegas aus Sicht deutscher Interessen nachteilig im Vergleich zu den
heutigen teureren und mitunter wechselhaft verfügbaren LNG-
Lieferungen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Mit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen über Pipelines nach Deutschland im
gesamten Jahr 2022 aus politischen Gründen kontinuierlich einseitig reduziert
und schließlich vollständig eingestellt. Dadurch mussten gasimportierende
Unternehmen ihre Bezugsquellen umstellen, was Änderungen in den
Beschaffungsstrategien sowie Preiseffekte zur Folge hatte. Der Ausstieg aus russischem
Energiebezug ist darüber hinaus eine europäische abgestimmte Antwort auf den
brutalen völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in der Ukraine, der
auch fundamentale europäische Sicherheitsinteressen bedroht.
Zur Diversifizierung von Bezugsquellen und Vergrößerung der
Energieversorgungssicherheit hat der rasche Auf- und Ausbau der Infrastruktur für
Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) wesentlich beigetragen. Im EU-
Binnenmarkt haben die Firmen Zugriff auf verschiedene Erdgasquellen, die über
Pipeline oder LNG anlanden, sowie die Möglichkeit auf breitere globale
Lieferketten zuzugreifen. Dies macht die deutsche Energieversorgung insgesamt
resilienter und unabhängiger.
7. Welche konkreten Lehren zieht die Bundesregierung gegebenenfalls
aus dem nur beispielhaft in der Vorbemerkung der Fragesteller
angeführten Moratorium für Flüssiggas-Exportterminals des US-Präsidenten
Joe Biden vom Januar 2024 für Deutschlands Energieträger- und
insbesondere Gas-Importstrategie?
Das Moratorium hat sich auf zukünftige LNG-Projekte bezogen und somit
zunächst keinen Einfluss auf Verfügbarkeit von LNG auf dem Weltmarkt gezeigt
und ist inzwischen aufgehoben worden. Im Übrigen obliegt es den
gasimportierenden Unternehmen, ihre Beschaffungsstrategien aufgrund von
Entscheidungen in Bezugsländern anzupassen.
8. Welche politischen Gründe haben in der Energiepolitik nach Ansicht
der Bundesregierung gegebenenfalls mehr Gewicht als die
wirtschaftlichen oder existenziellen Interessen deutscher Verbraucher und
Unternehmen?
Die Bundesregierung richtet ihre Energiepolitik konsequent auf Bezahlbarkeit,
Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit aus. Sie setzt das Pariser
Klimaabkommen um und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland.
Dabei verfolgt sie einen Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen
setzt.
9. Welche eigenen strategischen Vorteile sieht die Bundesregierung
gegebenenfalls in der bewussten Verknappung bzw. anvisierten Beendigung
von Gasimporten durch Ausschluss russischer Bezugsquellen,
insbesondere im Kontext steigender Nachfrage auf dem Weltmarkt?
Mit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen über Pipelines nach Deutschland
sowie in den Großteil der europäischen Länder im gesamten Jahr 2022
kontinuierlich aus politischen Gründen einseitig reduziert und schließlich vollständig
eingestellt. Russland hat bewiesen, dass es kein verlässlicher Partner in der
Energiezusammenarbeit ist. Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verfolgen die Bundesregierung sowie
die Europäische Union eine Politik, die Russland zunehmend Einnahmen aus
Energieexporten für die Finanzierung seines völkerrechtswidrigen
Angriffskriegs gegen die Ukraine entzieht, während die Europäische Union selbst ihre
Energiebeziehungen diversifiziert und damit resilienter für die
Versorgungssicherheit auch Deutschlands gestaltet.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsnachteile für
deutsche Industrieunternehmen, wenn sie solche erkennt, gegenüber Staaten
wie Ungarn oder China, die weiterhin kostengünstiges russisches Gas
per Pipeline und/oder verflüssigt direkt beziehen?
Die nationale, europäische und globale Wettbewerbsfähigkeit erwächst aus
einem komplexen Mix von Faktoren, von denen die Energiepreise lediglich
einer ist – und dies auch sehr unterschiedlich gewichtet je nach Branche. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
11. Welche konkreten Sanktionsmaßnahmen gegen russisches LNG
bestehen derzeit auf nationaler sowie EU-Ebene, und wie bewertet die
Bundesregierung deren Sinnhaftigkeit, insbesondere vor dem
Hintergrund noch laufender deutscher Importe von russischem LNG aus EU-
Ländern wie Frankreich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Sanktionen der Europäischen Union gegenüber Russland aufgrund des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine umfassen
diverse Verbote, die sich gegen russische LNG-Exporte und -kapazitäten richten.
Diese wurden kontinuierlich weiterentwickelt und umfassten zunächst ein
Verbot von Umladungen russischen LNGs in der Europäischen Union sowie ein
Belieferungs- und Bereitstellungsverbot für im Bau befindliche LNG-Projekte
wie Terminals und Anlagen. Mit dem 19. Sanktionspaket wurde zudem ein
umfassendes Importverbot für LNG eingeführt, das seinen Ursprung in Russland
hat oder aus Russland ausgeführt wird. Es gilt für langfristige (Alt-)Verträge ab
dem 1. Januar 2027 und im Übrigen ab dem 25. April 2026. Diese Maßnahmen
zielen darauf ab, die russischen Einnahmen aus LNG-Exporten sowie die
Kapazitäten der LNG-Förderung deutlich zu beschränken.
12. Inwiefern hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass deutsche
Verbraucher und Unternehmen heute noch nach Deutschland
weiterexportiertes russisches Gas als teureres LNG über EU-Drittländer
finanzieren, obwohl ein Direktbezug, wie ihn etwa Frankreich heute noch und
seit über zwei Jahren in Anspruch nimmt, günstiger ist (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Inwiefern widerspricht gegebenenfalls nach Auffassung der
Bundesregierung die von ihr angestrebte Unabhängigkeit von russischem Gas
der tatsächlichen Marktlogik, in der russisches LNG seit über zwei
Jahren über EU-Drittstaaten nach Deutschland gelangt?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Grundsätzlich ist der Gasbezug Sache der Unternehmen. Die Bundesregierung
hat grundsätzlich keinen Einblick in die Bezugsverträge. Wohin an
europäischen LNG-Terminals regasifiziertes Gas in Europa weitergeleitet wird, kann
im Binnenmarkt nicht nachvollzogen werden. Ob und in welchem Umfang
Deutschland indirekt über die Beteiligung von Zwischenhändlern und über
Umwege LNG aus Russland importiert, ist somit nicht bekannt.
Die Bundesregierung setzt sich durch die Umsetzung der REPowerEU-
Strategie von 2022 und der RePowerEU-Roadmap vom Mai 2025 und im Rahmen
der Sanktionspakete dafür ein, dass alle Länder der Europäischen Union den
Bezug russischen Gases beenden. Mit dem 19. Sanktionspaket wird
schrittweise der Import von russischem Flüssigerdgas LNG verboten. Ab dem 1. Januar
2027 darf kein russisches Flüssigerdgas mehr in die EU eingeführt werden.
14. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die aktive Förderung von LNG-
Terminals in Deutschland, während gleichzeitig der direkte Import von
russischem LNG unterbleibt und stattdessen gleichzeitig teurere
Umwege für dasselbe LNG in Kauf genommen werden (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Der Aufbau der nationalen LNG-Infrastruktur dient dazu, die
Energieversorgung Deutschlands und Europas sicherzustellen und zu diversifizieren. Die
Lieferunterbrechungen und die letztlich vollständige Einstellung der
Pipelinegaslieferungen seitens Russlands haben gezeigt, dass Russland für Deutschland
und Europa kein zuverlässiger Partner zur Belieferung mit Gas ist. Die LNG-
Importinfrastruktur erweitert alternative Importmöglichkeiten nach
Deutschland und Europa und stärkt damit die Resilienz und
Energieversorgungssicherheit.
Zu möglichen indirekten Importen wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
15. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls mit
weiter steigenden Energiepreisen, wenn sowohl auf LNG als auch
Pipelinegas aus Russland verzichtet werden sollte, und auf welcher
Berechnungsgrundlage?
Deutschland bezieht bereits zum jetzigen Zeitpunkt weder LNG noch
Pipelinegas direkt aus Russland.
16. Wie begründet die Bundesregierung speziell angesichts international
steigender Preise aufgrund weltweit steigender Gasnachfrage und
geopolitischer Krisen ihre Entscheidung, auf günstigere insbesondere
Pipelinegasimporte aus Russland dauerhaft verzichten zu wollen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen
Zusammenhang zwischen einerseits dem Verzicht auf direkt bezogenes russisches
LNG sowie auf russisches Pipelinegas über die intakt verbleibende
Röhre von Nord Stream 2 und andererseits den im internationalen
Vergleich hohen Strom- und Energiepreisen in Deutschland?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
18. Wie formuliert die Bundesregierung die Interessen der deutschen
Wirtschaft und Bevölkerung, wenn Deutschland sich in einer Rezession
befindet, gleichzeitig aber auf verfügbare, kostengünstige Energieträger
aus Russland verzichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung nimmt die Belastung bei den Energiepreisen für
Unternehmen und Verbraucher sehr ernst. Für Informationen zu Maßnahmen wird
auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Für Informationen zu Energieimporten
aus Russland wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 5 und 9 verwiesen.
19. Sieht die Bundesregierung einen volkswirtschaftlichen Schaden für
Deutschland seit 2022 durch die bewusste Ablehnung günstiger
Pipelinegasimporte aus Russland nebst der Ablehnung des Direktimports
russischen LNGs, welches über andere EU-Länder dennoch und teurer
importiert wird, und wenn ja, wie beziffert sie diesen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Polen von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Tschechien von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Österreich von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Schweiz von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Frankreich von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Belgien von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
26. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Luxemburg von 2022 bis
heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Niederlande von 2022 bis
heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden
Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Dänemark von 2022 bis heute
jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter
waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?
Die Fragen 20 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine offiziellen Statistiken über die
Energiebeziehungen zwischen Drittstaaten und kann somit keine Aussagen treffen.
29. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass russisches LNG, das etwa
über Frankreich oder Belgien in den vergangenen über zwei Jahren
nach Deutschland importiert wurde, in offiziellen deutschen
Datenbanken nicht als solches ausgewiesen, sondern als „belgisches“ bzw.
„französisches“ Gas deklariert wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller –
„Financial Times“ a. a. O.)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
30. Hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen oder plant sie solche,
um für mehr Transparenz bezüglich der tatsächlichen Herkunft von
LNG-Importen zu sorgen und so ihre Energiepolitik gegenüber der
deutschen Öffentlichkeit transparent zu gestalten, und wenn ja, welche
Maßnahmen sind dies?
In der REPowerEU-Verordnung sind Transparenzmaßnahmen zur tatsächlichen
Herkunft von LNG-Importen vorgesehen. Derzeit wird die Verordnung noch
zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und
dem Rat der Europäischen Union verhandelt.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang im Jahr 2024
russisches LNG über Drittländer nach Deutschland gelangt ist, und
wenn ja, in welcher Menge und mit welchen Umweg-Mehrkosten
wurde dies gegebenenfalls konkret erfasst?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
32. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Widerspruch
in ihrer Politik zwischen dem erklärten Direktimportverbot für
russisches LNG und dem tatsächlichen Bezug über EU-Drittstaaten,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Länder wie Frankreich und Belgien
einen Weiterexport bei ihrem Bezug aus Russland explizit vorgesehen
haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
33. Welche rechtlichen Regelungen ermöglichen es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit, russisches LNG über Umwege des europäischen
Auslands zu beziehen, wenn und obwohl ein direktes deutsches
Einfuhrverbot besteht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
34. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der Tatsache, dass russisches LNG teurer ist als
Pipelinegas, aber dennoch zuletzt in Rekordhöhe von den europäischen Ländern
bezogen wurde, einschließlich des indirekt importierenden
Deutschlands?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 20 verwiesen.
35. Welche Abstimmungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
gegebenenfalls innerhalb der EU zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu
dem Umstand, dass LNG aus Russland in die EU importiert und
insbesondere über andere Mitgliedstaaten nach Deutschland weitergeleitet
wird?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 20 verwiesen.
36. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus dem Vorgehen von Frankreich, Spanien und Belgien,
russisches LNG selbst zu beziehen und unter Profit nach Deutschland
weiterzuleiten, während gleichzeitig eine politische Distanz zu Russland
bekundet wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
37. Wie schätzt die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der eigenen
deutschen Energiepolitik vor dem Hintergrund dessen ein, dass die
bisherige bzw. derzeitige Praxis der Weiterleitung russischen LNGs über
EU-Drittstaaten nach Deutschland zu teureren Konditionen im
Vergleich zum Direktbezug erfolgt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 20 verwiesen.
38. Hat sich die Bundesregierung zu der Aussage, dass alle beteiligten EU-
Länder vorgeben, nicht für die gestiegene Nachfrage nach russischem
LNG verantwortlich zu sein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine
Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
39. Wie erklärt die Bundesregierung die Förderung von Gasimporten nach
Deutschland aus Drittstaaten wie etwa Norwegen und Katar, auch und
insbesondere mittels langfristiger Verträge, obwohl sie im Einkauf
teurer sind als russisches LNG bzw. Pipelinegas?
Die deutschen gasimportierenden Unternehmen sind bestrebt, ihre
Gasherkunftsländer zu diversifizieren, um zu große einseitige Lieferabhängigkeiten zu
vermeiden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorgehen.
40. Welche Preisunterschiede bestehen nach Kenntnis oder Einschätzung
der Bundesregierung konkret zwischen russischem Pipelinegas,
russischem LNG (über EU-Drittländer) und norwegischem oder US-
amerikanischem LNG für deutsche Abnehmer?
Da die Bundesregierung grundsätzlich keinen Einblick in die
Beschaffungsverträge deutscher Unternehmen hat, sind der Bundesregierung konkrete
Beschaffungskosten nicht bekannt.
41. Welche energiepolitischen Gründe sprachen in den letzten über zwei
Jahren aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls dafür, russisches
LNG indirekt teurer zu beziehen, anstatt dasselbe LNG direkt oder noch
günstigeres Pipelinegas zu importieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
42. Welche nach ihrer Auffassung sinnvollen Maßnahmen prüft oder plant
die Bundesregierung ggf., um die hohen Strompreise in Deutschland
spürbar zu senken, wenn gleichzeitig günstige Energiequellen
systematisch ausgeschlossen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Endverbraucherpreise für Strom in Deutschland sind bereits spürbar
gesunken. Für kleine und mittlere Unternehmen liegen die Preise nominal wieder auf
dem Niveau von 2018. Um die Gaspreise zu senken, soll zum Jahreswechsel
die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Im Strombereich sollen die
Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres
2026 abgesenkt werden. Fortgeführt wird zudem die Finanzierung der EEG-
Kosten über den Bundeshaushalt.
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Russland
weiterhin große Gasmengen nach Europa liefert, Deutschland sich daran
jedoch nicht direkt beteiligt, obwohl europäische Nachfrage besteht und
bedient wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
44. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der
Energiepolitik der bisherigen bzw. heutigen Direktbezieher von
russischem LNG wie Frankreich und Belgien sowie zu der Energiepolitik
der bisherigen bzw. heutigen Bezieher von russischem Pipelinegas wie
Ungarn, und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
45. Ist die Bundesregierung insbesondere und gegebenenfalls der
Auffassung, dass diese Länder – Frankreich, Belgien, Ungarn –
energiepolitisch von Russland abhängig sind (vgl. Frage 44)?
Jedes Land der Europäischen Union entscheidet eigenständig über seinen
Energiemix und seine Bezugsquellen. Die Länder der Europäischen Union haben
sich als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in der
Ukraine allerdings 2022 auf eine grundsätzliche Beendigung von russischen
Energieimporten im Rahmen der REPowerEU-Strategie geeinigt.
46. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in der aktuellen
deutschen Energieimportpolitik einen Beitrag zur anhaltenden
wirtschaftlichen Schwäche Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es ist ein grundsätzliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung,
international wettbewerbsfähige Standortbedingungen für Unternehmen zu
schaffen. Dazu zählt als ein Faktor auch die zuverlässige und möglichst
kostengünstige Energieversorgung des Landes, unter anderem durch eine
entsprechende Importpolitik der energieimportierenden Unternehmen. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
47. Welche Studien liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, die
belegen, dass der Verzicht auf russisches Pipelinegas langfristig
ökonomisch sinnvoller sei als etwa eine kontrollierte Wiederaufnahme unter
bestimmten Bedingungen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
48. Welche nachteiligen Folgen entstehen gegebenenfalls aus Sicht der
Bundesregierung durch den verstärkten LNG-Import aus aller Welt
gegenüber Pipelinegas aus Russland speziell unter Energieeffizienz-,
Umwelt- und Transportaspekten (bitte die Energieeffizienz konkret
quantifizieren)?
49. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung durch den verstärkten
LNG-Import aus aller Welt gegenüber Pipelinegas aus Russland mit
Blick auf CO2- und Methanemissionen (bitte jeweils die Intensität je
Kilowattstunde Erdgas angeben)?
Die Fragen 48 und 49 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich ist aus Umweltperspektive das Auslaufen der Erdgasnutzung die
umweltpolitisch präferierte Variante. Die höchsten Umweltfolgen bei der
Erdgasnutzung entstehen durch CO2-Emissionen bei der Verbrennung, das
Umweltbundesamt (UBA) legt hier einen durchschnittlichen CO2-Emissionsfaktor
bezogen auf den Stromverbrauch von 392 Gramm pro Kilowattstunde an.*
Die Emissionen der Vorkette sind demgegenüber geringer.
Bei der Vorkettenbewertung sind Methan-Leckage-Raten und energiebedingte
CO2-Emissionen relevant. Der IEA Methane Tracker
(Methanemissionsermittler) – eine internationale Datensammlung zu Methanemissionen des
Energiesektors bereitgestellt von der Internationalen Energieagentur (IEA) – gibt die
Leckage-Intensität am Bohrloch beispielsweise mit 0,25 Gramm Methan pro
* www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/13_2025_cc.pdf
Megajoule für russische Bohrungen, mit 0,18 Gramm Methan pro Megajoule
für US-amerikanische und 0,002 Gramm Methan pro Megajoule für
norwegische Bohrungen an.*
Innerhalb der Transportwege ist der Pipeline-Transport zwar weniger
energieaufwendig als die Verflüssigung, die assoziierten CO2-Emissionen sind
allerdings abhängig von den verwendeten Energieträgern für den Betrieb. Angaben
zur Energieeffizienz von Pipelinebetrieb und LNG-Terminals liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Für den gesamten Treibhausgas-Fußabdruck der Vorkette geht das UBA
(2021)** bspw. für LNG aus Katar mit Vorketten von 15,80 g CO2äqu/MJ, und
für russisches Pipeline-Erdgas von 10,5 g CO2äqu/MJ und für norwegisches
Pipeline-Erdgas von 2,6 g CO2äqu/MJ aus. Ob diese Annahmen in Anbetracht
der neuesten technischen Entwicklungen der Methanmessungen noch dem
aktuellen Erkenntnisstand entsprechen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
50. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls
namentlich, um den inländischen Strompreis in den nächsten fünf Jahren
nachhaltig auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu senken, ohne
russisches Gas in Betracht zu ziehen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
51. Wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch, wenn sie einen
solchen erkennt, einerseits hohe Energiepreise in Deutschland senken
zu wollen, andererseits aber eine Wiederaufnahme günstiger
Pipelinegaslieferungen aus Russland politisch und regulatorisch zu blockieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
52. Aus welchen wirtschaftspolitischen Gründen hält die Bundesregierung
an der bisherigen Energiebezugsstrategie fest, obwohl ein hoher
Strompreis und eine beschleunigte Deindustrialisierung in Deutschland
anhalten?
Durch die einseitige Einstellung der russischen Pipeline-Gaslieferungen nach
Deutschland durch Russland mussten die deutschen Unternehmen ihren
Gasbezug diversifizieren. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 50
verwiesen.
53. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (wenn ja, welche) über
einen Eindruck in der deutschen Bevölkerung und Wirtschaft, die
derzeitige Energiepolitik sei ideologisch motiviert und ignoriere
ökonomische Notwendigkeiten und Realitäten?
Die Bundesregierung richtet ihre Energiepolitik konsequent auf Bezahlbarkeit,
Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit aus. Sie setzt das Pariser
Klimaabkommen um und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland.
Dabei will sie Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale
Ausgewogenheit zusammenbringen und Innovationen anreizen.
* Umgerechnete Werte aus dieser Studie: www.dbi-gruppe.de/wp-content/uploads/2025/04/250410_BMWK-VEM_ZB1_final.pdf
** www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/cc_61-2021_emissionsfaktoren-stromerzeugung_bf.pdf
54. Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Auffassung der
Fragesteller, dass die Nord-Stream-Infrastruktur, welche die Bundesregierung
nunmehr dauerhaft stillzulegen beabsichtigt, dazu beitragen könnte, die
wirtschaftliche Lage Deutschlands erheblich zu entspannen, und wenn
ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
55. Teilt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller, dass durch
eine direkte Wiederaufnahme russischer Pipelinegasimporte
insbesondere auch die Inflation in Deutschland auch kurzfristig gesenkt werden
könnte (bitte begründen)?
Die Fragen 54 und 55 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Betrachtung von rein hypothetischen
wirtschaftlichen Effekten einer Wiederherstellung der Nord-Stream-Infrastruktur
durch: Drei der vier Stränge der Nord-Stream-Pipelines sind seit der Sabotage
2022 nicht funktionstüchtig und es besteht ein EU-Transaktionsverbot gegen
die Pipelines. Zudem bestehen US-Sanktionen gegen Nord Stream 2, das
zudem nicht für den Betrieb zertifiziert ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
56. Welche im Interesse Deutschlands liegenden Folgen sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls darin, dass Russland sich durch den
Ausschluss vom europäischen Gasmarkt dauerhaft Richtung Asien
orientiert und neue Abnehmer findet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
57. Welcher volkswirtschaftliche Schaden droht Deutschland aus Sicht der
Bundesregierung gegebenenfalls bei einem dauerhaft vollständigen
Ausschluss russischer Gaslieferungen im Vergleich zum etwaigen
Nutzen geopolitischer Signalwirkung angesichts dessen, dass Russland
neue Abnehmer weltweit findet?
Die Fragen 56 und 57 werden gemeinsam beantwortet.
Russland hat durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine
und durch die Einstellung von Gasexporten in die Europäische Union
bewiesen, dass es kein verlässlicher Partner ist. Daher und als Reaktion auf den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt die
Bundesregierung den Ausstieg Europas aus dem Energiebezug aus Russland
und setzt sich auch global gegen den Aufbau russischer LNG-Infrastruktur ein,
um die russischen Einnahmen aus Energieexporten zu vermindern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
58. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zu Kapazitätsengpässen
bei US-amerikanischen, norwegischen und anderen LNG-Exporten,
insbesondere vor dem Hintergrund des beispielhaft genannten
Moratoriums für neue Exportterminals, und wenn ja, welche (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Kapazitätsengpässen in den
genannten Ländern vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
59. Welche konkreten Liefermengen von LNG stehen Deutschland laut
Bundesregierung derzeit sowie in den nächsten fünf Jahren
voraussichtlich realistisch aus nicht-russischen Quellen (z. B. aus Israel, Ägypten,
Katar, Algerien, Nigeria, Norwegen) zur Verfügung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Angaben zu Liefermengen
vor, wohingegen eine Vielzahl von Entscheidungen zum Bau neuer LNG-
Exportprojekte in Ländern weltweit zu beobachten ist. Vereinbarungen zu
konkreten Liefermengen zu treffen ist Sache der Unternehmen und hängt von deren
Vertragsabschlüssen ab.
60. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung
für Deutschland, wenn die globale Nachfrage das LNG-Angebot
weiterhin übersteigt und Preise auf dem internationalen Markt weiter
steigen wie prognostiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hierzu gibt es verschiedene Szenarien mit jeweils verschiedenen Annahmen,
die zum Beispiel von der Internationalen Energieagentur erstellt wurden. Das in
der Fragestellung erwähnte Szenario ist nur eines von mehreren. Insgesamt
erwartet die Internationale Energieagentur durch die starke Ausweitung des
globalen LNG-Angebots sinkende Preise und eine Erhöhung der
Versorgungssicherheit.
61. Welche rechtlichen Grundlagen nennt die EU-Kommission für die
Annahme, dass bei einem klaren Einfuhrverbot die betroffenen
Unternehmen vor Schadenersatzforderungen aus bestehenden Verträgen
geschützt sein würden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zu einem etwaigen
Importverbot von russischem Erdgas in die Europäische Union stützt sich auf EU-
Handelsrecht (Artikel 207 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union) und fällt damit in die ausschließliche Zuständigkeit der EU.
62. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
deutsche Unternehmen derzeit laufende Verträge zur Gasbeschaffung, deren
Erfüllung durch ein EU-weites Einfuhrverbot verhindert würde?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wäre ein deutsches Unternehmen
betroffen.
63. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Unternehmen infolge
eines EU-weiten Verbots russischen Gases Ansprüche auf
Entschädigung gegen öffentliche Stellen oder deutsche Vertragspartner geltend
machen?
64. Welche Art vertraglicher Klauseln (z. B. Force majeure, politische
Klauseln) müssen laut Bundesregierung, die die Initiative auf EU-
Ebene konkret unterstützt, vorliegen, um Schadenersatzansprüche
aufgrund von EU-Eingriffen wirksam auszuschließen?
65. Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 64)
ein Haftungsrisiko für die öffentliche Hand in Deutschland, und bereitet
sie sich hierauf gegebenenfalls vor?
Die Fragen 63, 64 und 65 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht auf Grundlage des 19. Sanktionspaketes spätestens ab dem 1. Januar
2027 ein Importverbot für russisches LNG. Grundsätzlich besteht gegen
Regelungen in den Sanktionsverordnungen ein Rechtsweg bei den europäischen
Gerichten. Zudem könnten Vertragspartner zivilrechtliche Ansprüche vorbringen.
Die Sanktionsverordnungen sehen hiergegen verschiedene Mechanismen vor,
unter anderem den Ausschluss der Erfüllung von Schadensersatzansprüchen
russischer Personen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit den
geltenden EU-Sanktionen stehen.
Zu den übrigen, laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
66. Welche konkreten „wirtschaftlichen Folgen“ hat die EU-Kommission
nach Kenntnis der Bundesregierung als „überschaubar“ eingestuft, und
auf welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verhandlungen.
67. Welche Kosten für Ersatzlieferungen – z. B. durch US-LNG – erwartet
die Bundesregierung als Folge eines EU-Einfuhrverbots, auch im
Vergleich zu den bisherigen Preisen für LNG- und insbesondere
Pipelinegas aus Russland?
Grundsätzlich ist der Gasbezug Sache der Unternehmen. Die Bundesregierung
hat grundsätzlich keinen Einblick in die Bezugsverträge und in die
Preisgestaltung.
68. Welche volkswirtschaftlichen Folgekosten (z. B. durch
Standortverlagerungen, Produktionsstopps, Strompreissteigerungen) erwartet die
Bundesregierung in Deutschland infolge eines vollständigen EU-weiten
Gasimportverbots?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu möglichen Folgekosten
eines solchen Importverbots vor.
69. Hat die Bundesregierung die Anwendung der von der EU-Kommission
erwähnten Ausnahmeregelung („vorübergehende Aussetzung bei
plötzlichen Engpässen“) für Deutschland bereits geprüft oder vorbereitet
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“
a. a. O.)?
70. Wie definiert die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung
einen „plötzlichen Engpass“, und welche Kriterien müssten demnach
erfüllt sein, damit ein EU-Land das Verbot aussetzen darf?
71. Welche Fristen und Verfahren sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Beantragung einer solchen Ausnahme (vgl. die Fragen 69
und 70) bei der EU-Kommission im Krisenfall gelten?
72. Wie lange sollte ein solcher Ausnahmeantrag (vgl. die Fragen 69 bis
71) laut Bundesregierung, die die Initiative auf EU-Ebene konkret
unterstützt, maximal genehmigt sein dürfen, und welche konkreten Länder
kommen dafür aus Sicht der Bundesregierung infrage?
73. Hält die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission, ein
solcher Fall sei nur ein „theoretisches Szenario“ (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.), angesichts
steigender Nachfrage und begrenzter Alternativen für realistisch, und wenn
ja, mit welcher Begründung?
74. Welche Alternativen und Lösungen hat die Bundesregierung
gegebenenfalls geprüft, sollte es zu „nicht-theoretischen“ Versorgungslücken
infolge eines Importverbots für russisches Gas kommen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.)?
Die Fragen 69 bis 74 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anwendung der Ausnahmeregelung wird im Rahmen der Verhandlungen
zu REPowerEU erörtert. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden
Verhandlungen.
75. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zur
Vereinbarkeit des geplanten EU-Verbots russischer Erdgaseinfuhren mit dem EU-
Primärrecht und den bestehenden Investitionsschutzverträgen, und
wenn ja, wie lautet die rechtliche Einschätzung, und wenn nein, warum
nicht?
Wie bei EU-Legislativvorschlägen üblich werden diese durch den Juristischen
Dienst der Europäischen Kommission und in den Bundesministerien geprüft.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verhandlungen.
76. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei
Mayer Brown, dass vom Verbot betroffene Staaten Klagen vor dem
Europäischen Gerichtshof einreichen könnten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Nach Artikel 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) können die EU-Mitgliedstaaten Rechtsakte der Europäischen Union
vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Jede natürliche und
juristische Person kann unter bestimmten Bedingungen gegen die an sie gerichteten
oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie gegen
Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine
Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben. Es ist nicht
Aufgabe der Bundesregierung, die Einschätzung und potentiellen Handlungen von
Dritten zu bewerten.
77. Liegen der Bundesregierung bereits Hinweise auf mögliche rechtliche
Schritte von EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten gegen das geplante
Importverbot vor, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen, da die
Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.
78. Welche Prüfungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls
dahingehend vorgenommen, ob das geplante EU-Verbot russischen Erdgases
mit den Bestimmungen des Vertrags über die Energiecharta vereinbar
ist?
Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.
79. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zum auch für
Deutschland bestehenden Risiko möglicher Schiedsverfahren oder
internationaler Investitionsklagen im Zusammenhang mit dem EU-
Erdgas-verbot, und wenn ja, wie lautet die rechtliche Einschätzung, und
wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.
80. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen können aus Sicht der
Bundesregierung aus einem Investitionsschutzverfahren gegen die EU oder
Deutschland entstehen?
Eventuelle Schiedsklagen gegen die Europäische Union oder ihre
Mitgliedstaaten auf Grundlage investitionsschutzrechtlicher Bestimmungen wären
unberechtigt und hätten keine Aussicht auf Erfolg.
81. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu den
Auswirkungen solcher juristischen Einschätzungen wie von Mayer
Brown auf die Glaubwürdigkeit und Durchsetzbarkeit der EU-
Energiepolitik gegenüber Drittstaaten, und wenn ja, wie lautet die Auffassung
der Bundesregierung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 76 verwiesen.
82. Plant die Bundesregierung, eigene juristische Stellungnahmen oder
Gutachten zur Rechtslage bezüglich eines Importverbots für russisches
Gas auf EU-Ebene zu beauftragen und zu veröffentlichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.
83. Welche rechtlichen Vorkehrungen trifft die Bundesregierung
gegebenenfalls, um deutsche Energieunternehmen vor möglichen
Rückwirkungen internationaler Rechtsstreitigkeiten zu schützen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 69 bis 74 verwiesen.
84. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung konkret dafür, dass der
durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher Ende Juni 2025
mit 46 Prozent deutlich unter dem Wert des Vorjahres liegt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Füllstände sind das Marktergebnis, das sich aus den Zahlungsbereitschaften
der Speichernutzer sowie den Reservationspreisen der Speicherbetreiber,
mithin aus der Einschätzung der Marktakteure bezüglich des winterlichen
Speicherbedarfs, ergibt. Einfluss auf das Verhalten der Marktteilnehmer können
auch die europäischen und nationalen Vorgaben haben. Die europäischen und
nationalen Vorgaben wurden im Jahr 2025 den veränderten
Rahmenbedingungen in der Verordnung (EU) 2017/1938 und der
Gasspeicherfüllstandsverordnung angepasst. Damit wurde die Einspeicherung durch die Marktakteure
unterstützt. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 87 verwiesen.
85. Wie bewertet die Bundesregierung die für Deutschland maßgeblichen
aktuellen Preisaufschläge an der Title Transfer Facility angesichts der
gestiegenen Unsicherheit infolge des Israel-Iran-Konflikts?
Die genannten Preisaufschläge bestehen zum Zeitpunkt der Antwort nicht
mehr.
86. Wie plant die Bundesregierung, einer möglichen Gasmangellage in
Deutschland im Winter 2025/2026 zu begegnen, falls die
Speicherfüllstände unter 80 Prozent bleiben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ein bestimmter Speicherfüllstand lässt nicht auf eine mögliche Gasmangellage
schließen. Nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung ist die
Versorgungssicherheit für den kommenden Winter auch gesichert, wenn der
Speicherstand niedriger ist als in den Vorjahren.
87. Gibt es Szenarien oder Notfallpläne, falls die Speicher Ende Oktober
2025 unter 70 Prozent bleiben und gleichzeitig geopolitische Krisen
und Konflikte weltweit anhalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Speicherfüllstände lagen Ende Oktober 2025 deutlich über 70 Prozent. Die
nationalen und europäischen Regelungen zur Befüllung der Gasspeicher
wurden eingehalten. Zur Krisenvorbereitung wird auf die Antwort zu Frage 98
verwiesen.
88. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in einer erneuten Eskalation
des Israel-Iran-Konflikts im Hinblick auf eine mögliche Sperrung der
Straße von Hormus, eine Unterbrechung der LNG-Versorgung durch
Katar sowie eine hierauf folgende Steigerung von Gaspreisen auf dem
Weltmarkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragen.
89. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Energiepolitik speziell
angesichts des Umstands, dass die Preisschwankungen im Juni 2025 „viel
höher als im Zehnjahresschnitt“ waren (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf russische
Gaslieferungen zieht sie gegebenenfalls hieraus?
Die Preisschwankungen haben sich am Markt gebildet und sind durch
unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
90. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu der
im Februar 2025 von „The Economist“ angeführten Prognose (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), wonach das BIP der EU durch eine
Wiederaufnahme russischer Pipelinegaslieferungen um 0,5 Prozent
wachsen könnte, und wenn ja, wie lautet die Auffassung der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten und
kommentiert die Einschätzungen Dritter nicht.
91. Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in der EU andernfalls,
mithin bei einem weiteren Verzicht auf russisches Gas, eine „massive
Verschärfung der Energiekrise“ droht, wie von „The Economist“
anhand einer – noch vor den jüngsten geopolitischen Krisen weltweit
erstellten – Studie skizziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten und
kommentiert die Einschätzungen Dritter nicht. Zudem wird auf die Antwort zu
Frage 9 verwiesen.
92. Welche wirtschaftlichen Modellierungen zur Bewertung des
volkswirtschaftlichen Nutzens einer Wiederaufnahme von Pipelinegaslieferungen
aus Russland liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor?
Die Bundesregierung führt keine Betrachtung von rein hypothetischen
wirtschaftlichen Effekten einer Wiederaufnahme von Pipelinelieferungen aus
Russland durch. Die Bundesregierung und die EU verfolgen eine auf die
Beendigung russischer Energieimporte ausgerichtete Strategie. Zudem wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
93. Welche technischen Erwägungen hält die Bundesregierung
gegebenenfalls einer Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Nord-Stream-
Leitungen entgegen?
Eine etwaige Reparatur der Pipelines liegt in der Verantwortung der
Eigentümer. Zu technischen Details sowie möglichen Planungen der Eigentümer
bezüglich der Reparatur der Pipelines liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
94. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zur Idee eines
alternativen Transits russischen Gases über die Ukraine durch
Tochterunternehmen, wie von der Slowakei angeregt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, wie lautet die Auffassung der
Bundesregierung?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel von REPowerEU, russische
Gasimporte in die Europäische Union zu beenden.
95. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf., um eine
Versorgungssicherheit angesichts steigender globaler Nachfrage nach
LNG (insbesondere aus Asien) sicherzustellen?
Die Beschaffungsstrategie obliegt den Unternehmen. Die deutschen
gasimportierenden Unternehmen sind bestrebt, ihre Gasherkunftsländer zu
diversifizieren, um keine neuen Abhängigkeiten entstehen zu lassen. Die Bundesregierung
begrüßt dieses Vorgehen.
96. Welche Kriterien zieht die Bundesregierung zur Bewertung heran, ob
Speicherfüllstände ausreichend sind, um einer drohenden Energiekrise
in Deutschland vorzubeugen?
Die Bundesregierung beurteilt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, ob
Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ergriffen werden
müssen. Anhaltspunkte zur Prüfung finden sich in § 51 Absatz 2 des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
97. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Beibehaltung der
bisherigen Energiepolitik, mithin ohne zusätzliche russische
Pipelinegaslieferungen, eine Absenkung von Verbrauchsstandards ausgeschlossen
ist?
Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Die Bundesregierung
beobachtet den Markt, um dies auch zukünftig sicherzustellen.
98. Plant die Bundesregierung zurzeit Priorisierungen im
Verbrauchsmanagement (Industrie, Haushalte, Kritische Infrastruktur) für den Winter
2025/2026?
Für die Krisenvorsorge stehen grundsätzlich umfangreiche Maßnahmen zur
Verfügung (vgl. unter anderem den Notfallplan Gas nach der Verordnung (EU)
2017/1938, Veröffentlichung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur
Krisenvorbereitung: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Krisenvorbereitung/
start.html). Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet.
99. Welche Verträge bestehen heute nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen deutschen Unternehmen oder staatlichen Stellen und LNG-
Exporteuren wie den USA, Norwegen und Katar zur kurz- und
längerfristigen Versorgungssicherheit?
Gaslieferverträge werden von deutschen und ausländischen Unternehmen
geschlossen. Die Bundesregierung hat keine abschließende Kenntnis zu
geschlossenen Gaslieferverträgen oder deren Inhalt.
100. Hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse über mögliche
Verhandlungen auf EU-Ebene sowie seitens der USA zur Beendigung der heißen
Phase des Ukrainekrieges, die eine Wiederaufnahme russischer
Gaslieferungen nach Europa ermöglichen sollen oder könnten, und wenn ja,
welche?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen.
101. Welche diplomatischen, sicherheitspolitischen oder sonstigen
Voraussetzungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein,
damit russisches Pipelinegas wieder nach Deutschland fließen könnte?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen.
102. Welche rechtlichen Gründe sprechen nebst dem 18. Sanktionspaket
heute nach Kenntnis oder Auffassung der Bundesregierung gegen die
Erteilung einer Zertifizierung für eine Aktivierung der intakt
gebliebenen Röhre von Nord Stream 2?
Das Zertifizierungsverfahren wurde im am 16. November 2021 durch die
Bundesnetzagentur ausgesetzt, da der deutsche Teil der Leitung nicht durch eine
Gesellschaft in einer Rechtsform nach deutschem Recht betrieben wird. Der
Grund für die Aussetzung besteht weiterhin.
103. Aufgrund des Widerstands welcher EU-Mitgliedstaaten, die laut der
internationalen Nachrichtenagentur Reuters bei der Vorbereitung des im
Mai 2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets sich entgegengestellt
haben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung noch aufgegeben, ein
generelles zukünftiges Verbot russischer Gasimporte aufzunehmen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung kommentiert keine vertraulichen Verhandlungsprozesse.
104. Inwieweit wurden gegebenenfalls die Bedenken über die Ungewissheit
über alternative Gasquellen, wie noch bei der Vorbereitung des im Mai
2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets laut Reuters auf EU-Ebene
eingeräumt, zwischenzeitlich genau widerlegt oder beseitigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen.
105. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Berichterstattung
von „The Economist“, dass deutsche und andere ranghohe EU-
Offizielle angesichts des Winters 2024/2025 verstärkt Interesse an russischem
Gas zeigten und eine Wiederaufnahme von dessen Bezug befürworteten
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
106. Inwieweit ist oder war die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 105)
aktiv in Gespräche oder Abstimmungen mit EU-Partnern über eine
mögliche vollständige Wiederaufnahme russischer Energielieferungen
eingebunden?
107. Welche energie- und auch sicherheitspolitische Einschätzung hat sich
die Bundesregierung zur Haltung Ungarns und der Slowakei ggf.
erarbeitet, die sich unter Berufung auf ihre nationalen Interessen für die
volle Wiederaufnahme russischer Rohstofflieferungen auf den EU-
Markt aussprechen?
Die Fragen 105 bis 107 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die REPowerEU-Strategie der Europäischen
Kommission zur Beendigung von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland
bis zum Jahr 2027. Russland führt aktuell einen brutalen, völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, bedroht fundamentale europäische
Sicherheitsinteressen, hat wiederholt Energielieferungen als Druckmittel eingesetzt
und bewiesen, kein zuverlässiger Handelspartner zu sein. Zudem wurde
dadurch die europäische Versorgungssicherheit gefährdet.
108. Hielt die Bundesregierung selbst angesichts des kalten Winters
2024/2025 und der knappen Gasspeicher eine Neubewertung der
deutschen und der EU-Strategie zu russischem Pipelinegas für erforderlich
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Versorgung war im Winter 2024/2025 jederzeit sichergestellt.
109. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in
welchem Umfang kaltes Wetter, hoher Industrieverbrauch und reduzierte
Importmengen die Gasspeicher in Deutschland und Europa im Winter
2024/2025 schneller als erwartet leerten?
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, zu welchen Zwecken
das Gas verwendet wurde, das im Winter 2024/2025 aus den deutschen
Speichern entnommen wurde.
110. Inwiefern wurden in Deutschland und Europa in der Heizsaison
2024/2025 gegebenenfalls Notfallpläne zur Gaseinsparung oder
Verbrauchsreduktion aktiviert oder vorbereitet?
Die Bundesregierung hat grundsätzliche Vorsorgemaßnahmen getroffen, um
gegebenenfalls in Krisenfällen reagieren zu können. Das Krisenteam hat
aufgrund der im Jahr 2022 ausgerufenen Warnstufen weiterhin wie vorgesehen
regelmäßig getagt und die Situation beobachtet und bewertet. Darüber hinaus
gehende Maßnahmen waren in den Jahren 2024 und 2025 nicht erforderlich.
111. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Berliner Carnegie Center
for Russia and Eurasia Studies bekannt, dass es auf dem LNG-Markt
keinen Überschuss gibt und russisches LNG heute faktisch nicht
substituierbar ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, hat sie
sich dazu eine eigene Positionierung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen.
112. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die im Januar
2025 auf EU-Ebene aufgenommenen internen Gespräche über den
Bezug von russischem Pipelinegas im Rahmen eines Friedensabkommens
vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
113. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob
Gasimporte als diplomatisches Druckmittel zur Erreichung eines
Waffenstillstands oder dauerhaften Friedens in der Ukraine genutzt werden
könnten, wie EU-intern Ende Januar 2025 von ranghohen Offiziellen auch
aus Deutschland nebst weiteren Mitgliedstaaten vertreten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller – „Financial Times“ a. a. O.)?
114. Inwieweit ist die Bundesregierung über die laut „Financial Times“
geäußerten Sorgen US-amerikanischer LNG-Exporteure angesichts einer
ranghoch in der EU besprochenen möglichen Wiederaufnahme
umfänglicher russischer Gasbezüge informiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 112 bis 114 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen.
115. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Risiko, dass politische
Abhängigkeiten gegenüber Drittstaaten entstehen, falls im Zollkonflikt
europäische Abnehmer langfristige LNG-Verträge mit US-Anbietern
eingehen müssen?
Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine Grundsatzeinigung über die
Zollpolitik erzielt. Darin geht es auch um die Energiebeziehungen. Es handelt
sich um eine gemeinsame politische Absichtserklärung, wonach die EU
beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich im
Volumen von 750 Milliarden US-Dollar zu beschaffen. Dies soll auch die
Umsetzung des Endes der Energieimporte aus Russland bis zum Jahr 2027 im
Rahmen von REPowerEU unterstützen.
Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Umsetzung im
bestehenden Marktrahmen. Der Import von Energieträgern obliegt weiterhin
privaten Unternehmen, Verpflichtungen für diese ergeben sich aus der
Absichtserklärung nicht.
116. Welche Rolle spielen für die Bundesregierung geopolitische
Rücksichten gegenüber den USA bei der Frage einer möglichen
Wiederaufnahme russischer Pipelineimporte vor dem Hintergrund der Verhandlungen
zwischen Russland und den USA über eine US-kontrollierte
Wiederaufnahme der russischen Pipelinegaslieferungen auf den europäischen
Markt?
Hypothetische Fragestellungen beantwortet die Bundesregierung nicht. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen.
117. Welche demokratischen Kontrollmöglichkeiten bestehen für deutsche
Bürger und Parlamente hinsichtlich der Entscheidung über das Nord-
Stream-Verbot auf EU-Ebene, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz
unterstützt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, S. 8 – „Financial
Times“ a. a. O.)?
Bei Sanktionsentscheidungen handelt es sich um Maßnahmen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die Bundesregierung
entscheidet hier im Europäischen Rat mit. Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich
und politisch an den Deutschen Bundestag gebunden und steht somit unter
parlamentarischer Kontrolle. Deutsche Bürger können über Wahlen, Petitionen
und öffentliche Debatten Einfluss nehmen. Zudem steht der Rechtsweg offen.
118. Wie wird die demokratische Legitimation von deutscher Seite einer für
Deutschland so weitreichenden Energiepolitik auf EU-Ebene
sichergestellt, insbesondere, wenn, wie die „Financial Times“ berichtet,
Bundeskanzler Friedrich Merz „versuche, innenpolitische Debatten über die
möglichen Vorteile einer Wiederaufnahme zu unterbinden“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die deutsche Energiepolitik auf EU-Ebene wird von der deutschen
Bundesregierung verantwortet, die sich jeweils im Nachgang von Bundestagswahlen
bildet. Darüber hinaus kommentiert die Bundesregierung einzelne
Presseberichte grundsätzlich nicht.
119. Inwieweit und unter welchen demokratischen Aspekten sind
Strafmaßnahmen gegen Nord Stream „zudem ein Weg für Friedrich Merz, das
Schicksal der Pipeline zu ‚europäisieren‛, statt dass sich Berlin allein
dem Druck aus Washington und Moskau aussetzen muss“, wie ein
Beamter gegenüber der „Financial Times“ erklärte (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Bundesregierung kommentiert einzelne Presseberichte grundsätzlich nicht.
120. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur
Versorgungssicherheit deutscher LNG-Terminals im Falle geopolitischer Spannungen
auch im anhaltenden Zollkonflikt mit den USA?
Die deutschen LNG-Terminals ermöglichen eine Versorgung mit Flüssigerdgas
unterschiedlicher Herkunft über den liquiden LNG-Weltmarkt. Sie tragen
wesentlich dazu bei, dass Importeure zukünftig bei unerwartetem Ausfall von
Lieferanten oder anderen Importinfrastrukturen flexibler reagieren können und
erhöhen somit die Versorgungssicherheit und Resilienz.
121. Wie wirkt sich die EU-weite Verbotsinitiative nach Auffassung der
Bundesregierung auf die Verhandlungsposition Deutschlands in Bezug
auf Energieimporte und Energiesicherheit gegenüber anderen
Gaslieferanten weltweit aus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es sind die Unternehmen, die Gaslieferverträge mit Gaslieferanten verhandeln.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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ISSN 0722-8333]
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