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Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa - Strategische Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten (Antwort zu Drs. 21/1266)

dip / drucksache 07.01.2026 · WP 21 · 21/3514 · Antwort · Original ↗

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Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa - Strategische Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten (Antwort zu Drs. 21/1266) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3514 21. Wahlperiode 07.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1266 – Russische Erdgaslieferungen nach Deutschland und Europa – Strategische Fragen vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und internationaler Realitäten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland, eine international ausgerichtete Industrie- und Exportnation sowie bis anhin die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, obgleich ein relativ rohstoffarmes Land, bezog über viele Jahre einen sehr hohen Teil seines Energiebedarfs in Form von Pipelinegas aus Russland und gewährte damit seiner Wirtschaft wie auch seiner Bevölkerung günstige und versorgungssichere Energie. Da die Lieferungen leitungsgebunden erfolgten und es zudem langfristige Liefer- und Abnahmeverträge gab, waren Abnehmer und Lieferant als solche wechselseitig aufeinander angewiesen. Eine solche wechselseitige Notwendigkeit zur Kooperation ist bei – obendrein teureren – Flüssiggaslieferungen (engl.: liquefied natural gas – LNG) ebenso wenig gegeben wie eine vergleichbare Versorgungssicherheit, wie nur beispielsweise das im Januar 2024 vom damaligen US-Präsidenten Joe Biden verkündete Moratorium für die Zulassung von Flüssiggas-Exportterminals zeigte (vgl. Vorbemerkung in der Großen Anfrage der Fraktion der AfD „Die Sprengung der Nord-Stream- Pipelines“ auf Bundestagsdrucksache 20/11251 m. w. N.). – Nach der Eröffnung von Nord Stream 1, mit dem ersten Leitungsstrang im September 2011 und der zweiten Röhre im Oktober 2012, wurde Deutschland zudem zu einem zentralen Transitland des europäischen Gashandels und der deutsche Gasexport verfünffachte sich zwischen 2012 und 2021 auf 62,61 Milliarden Kubikmeter, was rund 70 Prozent des deutschen Gasverbrauchs entspricht (ebd. m. w. N.). – Nord Stream 2, seit 2013 geplant mit der gleichen Leistungsfähigkeit wie Nord Stream 1 in Höhe von 55 Milliarden Kubikmetern p. a., wurde trotz Behinderungen, unter anderem weitreichender extraterritorialer US- Sanktionen, im September 2021 fertiggestellt und mit Gas gefüllt, konnte aber nicht in Betrieb genommen werden, weil die Bundesnetzagentur die Zertifizierung verweigerte (ebd. m. w. N.). – Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022 sanken die Gasbezüge bzw. Gaslieferungen über Nord Stream 1 – zunächst aufgrund der Weigerung einiger Abnehmer, auf die nicht vertraglich vereinbarte Bezahlung von Gas in Rubel umzustellen, später aufgrund eines Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 7. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Konflikts um eine Turbine nach einer Reparatur in Montreal und aufgrund kanadischer Sanktionen –, ehe sie am 2. September 2022 mit Verweis auf ein Ölleck an einer Turbine von Gazprom eingestellt wurden (ebd. m. w. N.). – Am 26. September 2022 wurden drei der vier Stränge von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 bei einem Anschlag schwer beschädigt, woraufhin die Bundesregierung konstatierte, „von einer gezielten Sabotage“ sowie davon auszugehen, dass es sich um einen staatlichen Akteur handelt (ebd. m. w. N.). Der Anschlag auf die deutsche Kritische Infrastruktur ist nahezu drei Jahre später noch immer nicht aufgeklärt. – Der Preis für Gas und in der Folge auch für weitere Energieträger stieg bereits im Herbst 2022 sowohl für private als auch gewerbliche Verbraucher in Deutschland auf beispiellose Höhen und verbleibt bis heute sowohl historisch als auch im europäischen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau. Diese Kosten brachten und bringen zahllose deutsche Privathaushalte und Unternehmen an die Grenzen der Belastbarkeit oder darüber hinaus – mit Massen von Insolvenzen sowie von Produktionsstandortverlagerungen ins Ausland (ebd. m. w. N.). Noch im Jahr 2022 legte die Europäische Kommission einen Plan für eine „Reform“ des europäischen Energiesystems vor, REPowerEU, der unter anderem den Ausstieg aus der russischen Energie bis zum Jahr 2030 vorsah nebst den weiteren erklärten Zielen der Energieeinsparungen und dem Ausbau erneuerbarer Energien (www.bbc.co.uk/news/science-environment-60664799). Bei dem Bestreben der EU, die mit den Mitgliedstaaten für die Sicherheit der Gasversorgung gemeinsam verantwortlich ist, die Einfuhr fossiler Energieträger aus Russland zu beenden, wurden ferner alsbald Sanktionen gegen Kohle und Öl verhängt, die eigene Notwendigkeit am weiteren Bezug von russischem Gas aber insoweit zunächst noch anerkannt. Erst im Juni 2024 wurden die ersten Sanktionen unmittelbar gegen russisches LNG beschlossen, indem die EU-Länder u. a. die Wiederausfuhr in Drittländer untersagten, was verschiedene Analysten in erster Linie als Wunsch der EU-Mitglieder interpretierten, ihren eigenen Energiebedarf zu decken (www.rbc.ru/business/24/06/20 24/667980f89a79471dc1a52d80). Nach dem Ausfallen der Bezüge bzw. Lieferungen von russischem Pipelinegas über Nord Stream stiegen die Bezüge bzw. Lieferungen von russischem LNG von den bzw. in die europäischen Länder – so sehr, dass Russland im Jahr 2024 eine Rekordmenge in Höhe von 33,6 Millionen Tonnen insgesamt exportiert hat, 4 Prozent mehr als 2023 und 2 Prozent mehr als 2022, als es den bisherige Rekordwert erreichte (32,9 Millionen Tonnen). Mehr als die Hälfte, namentlich eine 52 Prozent der russischen LNG-Exporte im Jahr 2024 entsprechende Rekordmenge, entfiel dabei auf Europa, was 4 Prozent mehr waren als im Vorjahr, womit die europäischen Länder die Schlüsselabnehmer von russischem LNG sind, das teurer ist als Pipelinegas. Dabei exportierten die wichtigsten Abnehmer in der Region – Frankreich (6,3 Millionen Tonnen), Spanien (4,8), Belgien (4,4) und die Niederlande (1,3) – auch eine erhebliche Menge des russischen LNG wiederum in andere EU-Länder weiter (www.rbc.ru/busi ness/28/01/2025/679785849a794730123774da). So kaufte Deutschland, das direkte russische LNG-Lieferungen über seine Häfen per nationalem Rechtsakt verboten hat, im Jahr 2024 dennoch eine Rekordmenge von russischem LNG über Frankreich, wie die „Financial Times“ berichtete. Die Energieminister Belgiens, Frankreichs und Spaniens, deren Häfen von russischen LNG-Tankern beliefert werden, gaben an, dass nur ein geringer Teil des in ihren Ländern ankommenden russischen Flüssiggases im Inland verwendet und das meiste in andere EU-Länder weitergeleitet wird. „Deutschland hat die Einfuhr von russischem LNG in seinen Häfen verboten. Die Importe, die offiziell aus Frankreich und Belgien stammen, bestehen jedoch zum Teil aus russischem LNG, wodurch das Gas effektiv beschönigt wird“, sagte der belgische Think-Tank Bond Beter Leefmilieu gegenüber der „Financial Times“: „Das Endergebnis ist, dass alle beteiligten Länder behaupten können, nicht für die immer noch steigende Nachfrage nach russischem LNG verantwortlich zu sein.“ So wird Flüssiggas, das aus belgischen Häfen transportiert wird, zum Beispiel in offiziellen deutschen Datenbanken in der Regel als „belgisches Gas“ bezeichnet, obwohl Belgien keine eigene Gasproduktion hat (www.ft.com/content/81f60240-9f01-4dd8-85b0-1fec654a5257). Dies bestätigte zuletzt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten René Bochmann auf Bundestagsdrucksache 20/15078: „Für die Anlandung von russischem LNG gibt es in der Europäischen Union keine rechtlichen Beschränkungen. Insofern ist es möglich, dass auch deutsche Unternehmen an europäischen Häfen russisches LNG anlanden. […] Die Bundesregierung hat sichergestellt, dass kein russisches LNG an deutschen LNG-Terminals direkt angelandet wurde und wird.“ Zum 1. Januar 2025 stellte die Ukraine ihren Transit von russischem Pipelinegas ein, welcher jahrzehntelang in die europäischen Länder erfolgte, obwohl sein Fortbestand im wirtschaftlichen Interesse Europas, der Ukraine und Russlands als allen der Beteiligten lag, wie eine Analyse aus dem Carnegie Center for Russia and Eurasia Studies in Berlin befand (https://carnegieendowment.or g/russia-eurasia/politika/2025/01/russia-ukraine-europe-gas-transit?lang=ru&c enter=russia-eurasia): – Demnach ist es „erstaunlich, wie ruhig das Ende des Transits aufgenommen wurde. Im Jahr 2009 löste ein zweiwöchiger Lieferstopp von russischem Gas nach Europa über die Ukraine Panik und eine umfassende Krise aus, an deren Lösung sich die Spitzenpolitiker der wichtigsten europäischen Länder beteiligten, und infolgedessen die Kommission eine Sonderuntersuchung durchführte“ (ebd.). – „Noch vor Kurzem, in den Jahren 2015 bis 2019, war die Frage des Erhalts des Gastransits eines der wichtigsten Themen für die Ukraine. 2018 sprach sich Präsident Petro Poroschenko gegen den Bau von Nord Stream 2 aus – der [zweiten] Pipelineverbindung von Russland nach Deutschland durch die Ostsee –, da deren Nutzung Kiew drei Mrd. Dollar jährlicher Transitgebühren gekostet hätte. 2019 bestand die Ukraine auf einem neuen 10-Jahres-Vertrag über den Gastransit“ (ebd.). – „In der EU wurde die Slowakei am stärksten von der Transitunterbrechung getroffen. Das Land verliert jährlich etwa 200 Mio. Euro an Einnahmen aus dem Transit russischen Gases und muss künftig Gas anderswo zu höheren Preisen einkaufen. Außerdem verliert die Slowakei auch jene Einnahmen, die sie durch den Weiterverkauf von russischem Gas (sowohl Gasform als auch als daraus erzeugter Strom) an Länder erzielte, die nicht bereit waren, direkt bei Gazprom zu kaufen“ (ebd.). – „Im Jahr 2025 wird Gazprom voraussichtlich 38 Mrd. Kubikmeter Gas nach China exportieren, etwa 25 Mrd. in die Türkei und 15 Mrd. nach Europa – über die Pipeline TurkStream durch das Schwarze Meer. Das bedeutet, dass die 15 Mrd. Kubikmeter, die Gazprom durch das Ende des ukrainischen Transits verliert, rund 16 Prozent des gesamten Exportvolumens ausmachen würden. Das ist ein spürbarer, aber kein entscheidender Verlust“ (ebd.). – „Nicht zufällig suchten alle Seiten im Laufe des Jahres 2024 nach akzeptablen Formen, in denen der Transit hätte fortgesetzt werden können. Dennoch begrüßten die EU und Brüssel faktisch die Reduzierung der Gasimporte aus Russland und überließen es der Slowakei, ihre Gasprobleme allein zu lösen. Vertreter der ukrainischen Seite, darunter Premierminister Denys Schmyhal, ließen bis in den Herbst 2024 hinein offen, dass der Transit fortgesetzt werden könne, sofern Russland nicht als Versender auftrete. Erst ganz am Ende des Jahres 2024 erklärte Präsident Selenskyj, dass der Transit von Gas russischen Ursprungs nur dann möglich sei, wenn er erst nach dem Krieg bezahlt werde“ (ebd.). – „Dennoch ist der Transit theoretisch noch wiederherstellbar. Gazprom und die Ukraine könnten rein technische Vereinbarungen unterzeichnen, und Kiew könnte seine Transportkapazitäten nach gesamteuropäischen Regeln zur Verfügung stellen, ohne Gazprom Zugang zu gewähren. In diesem Fall würden europäische Unternehmen das Gas an der russisch-ukrainischen Grenze kaufen und es der Ukraine zur Weiterleitung übergeben“ (ebd.). Die einzig verbleibende Pipeline, die weiterhin russisches Gas in die EU liefert, ist seither TurkStream (ehem. Turkish Stream), mittels derer Ungarn russisches Gas erhält – welches sich wie auch die Slowakei für eine Wiederaufnahme des Gastransits durch die Ukraine ausspricht (https://meduza.io/news/2 025/01/30/v-es-obsuzhdayut-vozvrat-k-rossiyskomu-gazu-v-ramkah-soglashe niya-po-ukraine-za-germaniya-i-vengriya-protiv-vostochnaya-evropa-eto-bezu mie-naskolko-my-glupy). Ungarn plant, im Jahr 2025 zwischen 8 und 8,5 Milliarden Kubikmeter Gas aus Russland zu beziehen und erwartet ähnliche Mengen im Jahr 2026, während die Slowakei noch im Jahr 2024 3,2 Milliarden Kubikmeter Gas von Gazprom bezogen hat – bei einem Gesamtverbrauch von 5,5 Milliarden Kubikmetern Gas (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/ kto-ostalsia-na-trube). Vor dem Hintergrund des Pipelinegas-Transitstopps durch die Ukraine haben seit Anfang 2025 europäische Länder damit begonnen, russisches Flüssigerdgas in einem „noch nie dagewesenen Tempo“ zu kaufen, wie die amerikanische Tageszeitung „Politico“ berichtete, und in den ersten 15 Tagen des Jahres 2025 auf erneutem Rekordniveau 837 300 Tonnen LNG aus Russland importiert (www.politico.eu/article/eu-devouring-russian-gas-at-record-speed-despit e-cut-off-sanctions-war-ukraine/). Nach der o. g. aktuellen Analyse des Carnegie Center for Russia and Eurasia Studies verzichten die europäischen Länder nicht auf russisches LNG, weil es de facto keine Alternativen dazu gibt, welche die Rohstoffe aus Russland ersetzen könnten. Demnach gibt es auf dem LNG-Markt keinen Überschuss und sind zudem seit Anfang 2025 15 Milliarden Kubikmeter Gas aus der europäischen Energiebilanz weggefallen, nachdem der Transit von Pipelinegas durch die Ukraine beendet wurde (https://carnegieendowment.org/russia-eurasia/poli tika/2025/01/russia-ukraine-europe-gas-transit?lang=ru&center=russia-eur asia). Ende Januar 2025 wurde, wie die „Financial Times“ berichtete, auf EU-Ebene ranghoch begonnen, über einen erneuten Bezug von russischem Pipelinegas als Teil eines möglichen Abkommens zur Beendigung des Ukrainekrieges intern zu verhandeln. Die Befürworter, zu denen demnach einige Offizielle auch aus Deutschland nebst weiteren Mitgliedstaaten zählen, führten hierbei an, dass der Kauf von russischem Gas nicht nur die hohen Energiepreise in Europa wieder senken, sondern auch Russland dazu bewegen würde, an den Verhandlungstisch zu kommen sowie einen Waffenstillstand umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Wie die „Financial Times“ schreibt, haben die in der EU begonnenen Diskussionen über den Kauf von russischem Pipelinegas gleichzeitig US-amerikanische LNG-Exporteure beunruhigt, die bestrebt sind, selbst langfristige Lieferverträge mit europäischen Unternehmen abzuschließen (www.ft.com/content/a19aa690-fb54-41ea-9885-10972b11ab24). Laut internationaler Wochenzeitung „The Economist“, die im Februar 2025 über Aussichten einer Rückkehr russischen Pipelinegases auf den europäischen Markt vor dem Hintergrund möglicher Verhandlungen über die Beendigung der heißen Phase des Ukrainekrieges berichtete, zeigten EU-Offizielle angesichts der herausfordernden Wintersaison 2024/2025 ein gesteigertes Interesse an Rohstoffen aus Russland, als kaltes Wetter und schrumpfende Importquellen die Gaspreise in die Höhe trieben und die Speicher in Europa schneller als erwartet leerten. Das Medium unterstrich u. a. die Position Ungarns und der Slowakei, die sich für die Wiederaufnahme von Rohstofflieferungen aus Russland auf den EU-Markt aussprechen, und zitierte den seinerzeitigen Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der sagte, dass die russischen Gaslieferungen „in absehbarer Zeit“ nicht wieder aufgenommen werden würden, indessen ohne sie für die Zukunft auszuschließen (www.economist.com/finance-and-ec onomics/2025/02/16/will-europe-return-to-putins-gas). Nach den im Februar 2025 von „The Economist“ angeführten Berechnungen, u. a. von der US-Bank Goldman Sachs, könnte im Falle einer Wiederaufnahme der Pipelinegaslieferungen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU zusätzlich um 0,5 Prozent wachsen; anderenfalls droht demnach der EU eine massive Verschärfung der Energiekrise (ebd.): – Das gesamte Volumen der Gasspeicher in der Region beträgt 115 Milliarden Kubikmeter, was etwa einem Drittel des jährlichen Verbrauchs von 320 Milliarden Kubikmetern entspricht. Waren diese Speicher vor dem vergangenen Winter nahezu vollständig gefüllt, so leerten besonders kaltes Wetter und Lieferunterbrechungen – unter anderem durch den Stopp des Transits durch die Ukraine am 1. Januar 2025 – die Speicher schneller als von den europäischen Regierungen erwartet, sodass für den kommenden Winter mehr eingekauft werden muss. Zum 10. Februar 2025 stieg unterdessen der Gaspreis am wichtigsten Gashub in Europa, der Title Transfer Facility, auf 61 US-Dollar pro Megawattstunde und erreichte damit den höchsten Stand der letzten zwei Jahre. Die Title Transfer Facility ist der liquideste Gashandelsplatz in Europa und dient als maßgeblicher Preisindex für Erdgas (ebd.). – Gleichzeitig steigt weltweit die Nachfrage nach Gas auch von Seiten asiatischer Importeure und damit auch der Wettbewerb um die auf dem internationalen Markt nur begrenzt verfügbaren Rohstoffe. Sollten die Lieferbeziehungen mit Russland weiterhin unterbleiben, werden für die EU die wichtigsten Lieferanten verflüssigten Erdgases die USA und Katar sein; ein diesem Bedarf entsprechender erheblicher Ausbau ihrer Exportkapazitäten wird jedoch nicht vor 2026 erwartet. Die europäischen Länder werden bzw. die EU wird mithin entweder zusätzliche Mittel für die Befüllung ihrer Speicher aufbringen müssen oder ihre eigenen Standards im Gasverbrauch senken, was das Risiko einer Krise vor der nächsten Heizsaison erhöht (ebd.). – Laut Forschungsergebnissen der Columbia University könnte allein eine Rückkehr zum nicht-höchstmäßigen Importvolumen über die ukrainische Route – also zu 15 Milliarden Kubikmeter pro Jahr – die Preise um ein Drittel gegenüber dem Februar-Höchststand senken. In Kiew wird diese Möglichkeit derzeit zwar abgelehnt, aber etwa die Slowakei erwägt ein Modell, bei dem eine vom staatlichen ukrainischen Öl- und Gaskonzern gegründete Tochtergesellschaft die Rolle des Transitsbetreibers übernehmen könnte. Ein noch ambitionierteres Szenario wäre die Reparatur und Wiederinbetriebnahme der beschädigten Nord-Stream-Pipelines, über die noch zuletzt jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas von Russland nach Europa flossen (ebd.). Wurde laut Reuters nach Angaben von EU-Offiziellen auf EU-Ebene das letzte Mal bei der Vorbereitung des 16. Sanktionspakets gegen Russland im Januar 2025 über ein generelles zukünftiges Verbot russischer Gasimporte wie bereits abermals zuvor diskutiert, so wurde bei der Vorbereitung des dann im Mai 2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets aufgrund des Widerstands der Regierungen einiger Mitgliedstaaten und der Ungewissheit über alternative Gasquellen bis auf Weiteres grundsätzlich aufgegeben, ein solches Verbot in künftige Sanktionspakete aufzunehmen. Nach diesen Angaben befürchtete die Europäische Kommission, dass die Verweigerung von russischem Gas ihre Position in den Verhandlungen mit den USA im Zollstreit schwächen wird sowie von den USA, dem heute drittgrößten Gaslieferanten der EU nach Russland und Norwegen, „abhängig zu werden“ (www.reuters.com/markets/comm odities/eu-shelves-idea-sanctions-russian-lng-imports-2025-04-16/). Der US-Präsident Donald Trump drohte noch im April 2025 der EU mit der Einführung von Zöllen, sollten die EU-Länder sich nicht bereiterklären, mehr US-amerikanisches Flüssigerdgas zu kaufen – so etwa überhaupt Energieträger im Wert von 350 Mrd. US-Dollar (www.nzz.ch/wirtschaft/streit-um-350- milliarden-dollar-donald-trump-will-dass-die-europaeer-mehr- amerikanischeserdoel-und-gas-kaufen-was-an-dieser-forderung-dran-ist-und-wo-der-us-praesi dent-irrt-ld.1879252). Mehrere von Reuters befragte Experten schließen nicht aus, dass die USA im Falle eines anhaltenden „Zollkriegs“ Europa mit Exportbeschränkungen für LNG drohen könnten und so hat laut einer Analyse der Columbia University der Zollkonflikt die Besorgnis der Europäer über die Abhängigkeit von US-Gas verstärkt – „Es wird immer schwieriger, amerikanisches LNG als neutralen Rohstoff zu betrachten: Ab einem bestimmten Punkt könnte es zu einem geopolitischen Instrument werden“ (www.reuters.com/bus iness/energy/back-russian-gas-trump-wary-eu-has-energy-security-dilemma-2 025-04-14/). Zudem ist der Angebotsmarkt der möglichen Gaslieferanten der EU-Länder über Anbieter wie Norwegen, die USA, Russland oder auch Israel hinaus sehr begrenzt. 2024 reduzierten Algerien und Ägypten ihren Gasexport aufgrund technischer Probleme, während Nigeria ihn wegen Sicherheitsbedrohungen in Regionen mit Gasanlagen nicht steigern konnte (https://ember-energy.org/app/ uploads/2025/03/Ember-Report-The-final-push-for-EU-Russian-gas-phase-ou t.pdf). Katar, das außerdem langfristige Lieferverträge verlangt, plant zwar eine deutliche Ausweitung seiner Produktion, ist jedoch stärker auf den asiatischen Markt ausgerichtet und hat zudem aufgrund von Umweltstandards und Menschenrechten betreffender EU-Richtlinien nur begrenzte Aussichten auf eine vertiefte Zusammenarbeit mit der EU (www.spglobal.com/commodity-in sights/en/news-research/latest-news/lng/092823-lng-buyers-seek-to-dismantl e-rigid-long-term-contract-structures-in-flexibility-push). Im Mai 2025 hat die Europäische Kommission im Rahmen von REPowerEU einen neuen Fahrplan zur Beendigung aller Einfuhren russischer Energieträger in die EU vorgelegt, einschließlich eines vorgesehenen Einstellens aller Importe von russischem Gas bis Ende des Jahres 2027; im Juni 2025 wollte die Kommission Gesetzesvorschläge zur Umsetzung des vorgelegten Plans vorlegen (https://commission.europa.eu/news/roadmap-fully-end-eu-dependency-ru ssian-energy-2025-05-06_en). Das Verbot soll sowohl neue als auch die bestehenden Verträge betreffen (www.bloomberg.com/news/articles/2025-05-05/e u-set-to-propose-banning-russian-gas-imports-by-end-of-2027). Belgien und Frankreich, die aktuell beiden größten Abnehmer von russischem Flüssigerdgas in der EU, lehnten diesen Plan jedoch zunächst ab und erklärten, dass sie mehr Details über die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen dieses Schrittes benötigen würden (www.politico.eu/article/eus-top-russian-lng-buyers-wary-o f-brussels-gas-ban/). Ungarn und die Slowakei hingegen warfen der Europäischen Kommission vor, sich ausschließlich von ideologischen Erwägungen leiten zu lassen, für die sie sogar bereit sei, eine Erhöhung der Gaspreise für die europäischen Verbraucher herbeizuführen (https://1prime.ru/20250617/nar ushenie-858592584.html; www.worldecr.com/news/eu-extends-russia-sectora l-sanctions-as-18th-package-remains-stalled-amid-energy-dispute/). Laut dem Carnegie Centre for Russia and Eurasia Studies würden die höheren Kosten für LNG im Vergleich zu Pipelinegas die Einwohner Ungarns und der Slowakei stark treffen: „Jetzt erhalten diese Länder Gas aus Russland im Rahmen von Verträgen mit einer attraktiven Preisformel, aber sie werden es über Spot- oder neu abgeschlossene LNG-Verträge beziehen müssen. Und der Preis wird ein völlig anderer sein. Außerdem werden sie für den Transport von den LNG-Terminals bezahlen müssen“ – im Ergebnis „mit zusätzlichen Hunderten von Euro pro Jahr und Bürger“ (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/kt o-ostalsia-na-trube). Anderen Analysten zufolge würden alternative Lieferoptionen Ungarn und die Slowakei 13 bis 15 Prozent mehr kosten als der Kauf von russischem Pipelinegas (www.reuters.com/sustainability/boards-policy-re gulation/how-eu-plans-ban-russian-gas-2025-06-17/). Darüber hinaus fürchten diese Länder Klagen von Gazprom (www.worldec r.com/news/eu-extends-russia-sectoral-sanctions-as-18th-package-remains-stal led-amid-energy-dispute/). So erklärte beispielsweise das Unternehmen SPP, der größte und wichtigste slowakische Energieversorger, es könne von dem russischen Lieferanten auf 16 Mrd. US-Dollar verklagt werden, und die zusätzlichen Kosten für alternative Gas- und Transportdienstleistungen könnten sich auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr belaufen (www.rbc.ru/rbcfreenews/685 2549f9a79479468ebc3a2). Selbst nach einer Umsetzung des REPowerEU-Fahrplans wäre die Rückkehr von russischem Gas auf den europäischen Markt in Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen, da eine Reihe von EU-Ländern nicht permanent auf billigere Lieferquellen verzichten will. Beispielsweise äußerte so zuletzt Elisabeth Zehetner (ÖVP), Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium Österreichs, das noch im Winter 2023/2024 etwa 98 Prozent seines importierten Gases aus Russland bezog, dass der Plan, vollständig auf russische Energielieferungen zu verzichten, neu überdacht werden müsse, sobald ein Frieden in der Ukraine erreicht ist (www.dw.com/ru/otkaz-es-ot-gaza-iz-rf-vengria-i-slovakia- protivno-process-idet/a-72937412). Nebenher laufen bzw. liefen seit Monaten global aufsehenerregende Verhandlungen zwischen Russland und den USA über eine US-kontrollierte Wiederaufnahme der russischen Pipelinegaslieferungen auf den europäischen Markt. Laut mit den Gesprächen Vertrauten könnte „die Wiederherstellung der Rolle Moskaus auf dem EU-Gasmarkt zu einem Friedensabkommen beitragen“, während eine Beteiligung der USA bei der Überwindung „politischer Widerstände“ in Europa helfen und gleichzeitig Washington die Möglichkeit geben würde, die Liefermengen „zu kontrollieren“. Demnach erwägt Gazprom, das sonst traditionell Verträge mit Abnehmern für Jahrzehnte abschließt, „in dem Bestreben, seine Lieferungen nach Europa wieder aufzunehmen“, möglichen deutschen Abnehmern kurzfristige Zweijahresverträge und „erhebliche Rabatte“ anzubieten (www.reuters.com/business/energy/us-russia-explore-ways-rest ore-russian-gas-flows-europe-sources-say-2025-05-08/, vgl. auch www.f t.com/content/dc9c51ab-03cb-47ba-ad0a-09c4deed9b50, www.nzz.ch/internat ional/nord-stream-2-gelangt-die-russische-gaspipeline-nun-in-us-hand-ld.187 3637). Wenn ausländische Investoren aus einem Drittstaat mit eigenen wirtschaftlichen Interessen die Kontrolle über eine eigens strategisch angelegte deutsche Kritische Infrastruktur übernehmen, sehen die Fragesteller darin das hohe Risiko eines Verlusts von Souveränität sowie eines wirtschaftlichen Abstiegs für die Verbraucher und die Industrie Deutschlands. Einen nicht minder großen Schaden für deutsche Interessen erkennen die Fragesteller jedoch in der Reaktion auf diese Initiative der USA und Russlands von Seiten der Bundesregierung und insbesondere des Bundeskanzlers Friedrich Merz, die daraufhin einen Vorschlag der EU-Kommission, Nord Stream dauerhaft stillzulegen, „aktiv“ unterstützten, wie die „Financial Times“ berichtete. Die Bundesregierung „befürwortet das Verbot als Teil der nächsten [18.] Sanktionsrunde der EU gegen Russland wegen des Krieges in der Ukraine. Laut drei mit der Angelegenheit vertrauten Beamten versuche der Kanzler, innenpolitische Debatten über die möglichen Vorteile einer Wiederaufnahme zu unterbinden. […] Die Strafmaßnahmen sind zudem ein Weg für Merz, das Schicksal der Pipeline zu ‚europäisieren‛, statt dass sich Berlin allein dem Druck aus Washington und Moskau aussetzen muss, sagte ein weiterer Beamter. Obwohl der Staat keine Kontrolle über eine der vier derzeit außer Betrieb gesetzten Leitungen hat – drei davon wurden 2022 durch Explosionen beschädigt –, müsste Berlin für eine Aktivierung der Verbindung eine Zertifizierung erteilen. Die EU- Beschränkungen würden sich gegen Nord Stream 2 AG richten, das in der Schweiz ansässige Unternehmen, dem die Pipelines gehören, sowie gegen alle weiteren Firmen – russische oder andere –, die für eine Wiederinbetriebnahme und den Betrieb notwendig sind […] Die Maßnahmen können nur mit einstimmiger Zustimmung aller Hauptstädte angenommen werden“ (www.ft.com/con tent/3fcbf8b2-9796-4695-987c-9ba875abe5d4). Im Juni 2025 berichtete die „Financial Times“, dass die EU im Rahmen von REPowerEU plant, ihre Handelsgesetzgebung dafür zu nutzen, neue Verträge über sämtliche Gaslieferungen aus Russland zu verbieten und so ein Veto seitens Ungarns und der Slowakei zu vermeiden. Nach einem sofort in Kraft tretenden Gesetz, für das im Vergleich zu Sanktionen keine Einstimmigkeit, sondern nur die Zustimmung der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten erforderlich wäre, müssten kurzfristige Verträge zu 2026 auslaufen und langfristige spätestens am 1. Januar 2028. Für Ungarn und die Slowakei wird dabei eine Ausnahme gemacht und eine schrittweise Beendigung der Verträge über die Lieferung von russischem Gas bis 2027 gestattet, wie drei mit dem Plan vertraute Beamte aus der EU gegenüber der „Financial Times“ erklärten. Dabei seien die europäischen Importländer nach wie vor besorgt über die rechtlichen Risiken und die Möglichkeit, dass ihre Unternehmen an Russland eine Entschädigung für die Kündigung der Verträge zahlen müssten (www.ft.com/content/8b 005c13-2088-47cd-aa47-9163e36efa4a). „Die Kommission geht davon aus, dass das klare Einfuhrverbot die betroffenen Konzerne vor Schadenersatzforderungen schützt. Das hänge aber von den konkreten Verträgen ab, heißt es. Die wirtschaftlichen Folgen des Einfuhrstopps seien überschaubar, betont die Kommission. […] Sollte es zu ‚ plötzlichen Engpässen‘ in einem oder zwei Ländern kommen, können die das Einfuhrverbot mit Genehmigung der Kommission vorübergehend aussetzen. Das sei aber ein theoretisches Szenario, heißt es in Brüssel. […] Die Kommission hat für ihre Vorschläge eine Rechtsgrundlage gewählt, die auf einer Mischung aus Energie- und Handelsrecht basiert. Der Vorschlag muss damit vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat angenommen werden. Im Ministerrat reicht dafür aber eine qualifizierte Mehrheit, die ohne Ungarn und die Slowakei leicht zu erreichen ist. […] Ziel ist, die Vorschläge bis zum Ende dieses Jahres zu beschließen. […] Anschließend müssten sich Ministerrat und EU- Parlament noch auf einen gemeinsamen Text verständigen“ (www.faz.net/aktu ell/wirtschaft/eu-kommission-will-gaseinfuhr-aus-russland-verbieten-1105422 36.html). Die internationale Großkanzlei Mayer Brown, der Friedrich Merz bis zu seiner Wahl zum Bundeskanzler jahrelang als Partner angehörte (www.mayerbrow n.com/de/people/m/merz-friedrich), wies darauf hin, dass betroffene Länder in Zukunft vor dem Europäischen Gerichtshof klagen und versuchen können, die Rechtsgrundlage für eine solche Entscheidung anzufechten, da „das vorgeschlagene Verbot russischer Erdgaseinfuhren auf Gründen beruht, die normalerweise den EU-Sanktionsvorschriften zugrunde liegen“. Darüber hinaus könnte demnach der Plan der Europäischen Kommission „als Verstoß gegen das Völkerrecht, einschließlich des Standards der fairen und gerechten Behandlung ausländischer Investitionen, ausgelegt werden“ und es könnte daher ein Verfahren eingeleitet werden, um festzustellen, ob er mit dem Vertrag über die Energiecharta und anderen Investitionsschutzverträgen vereinbar ist (www.mayerbrown.com/en/insights/publications/2025/06/eu-proposes-regulat ion-to-phase-out-russian-natural-gas-imports-key-measures-and-implications). Im Juni 2025 war schließlich noch festzustellen, dass die Gasspeicher, die eigentlich in den Sommermonaten zu auf dem Weltmarkt günstigeren Preisen als im Winter aufgefüllt werden, weniger gefüllt sind als noch zu diesem Zeitpunkt im Vorjahr und dass die Gaspreise zuletzt erneut angestiegen sind – mit „Schwankungen viel höher als im Zehnjahresschnitt“. Der im Vergleich zu den Vorjahren kältere Winter und auch ein höherer Gasverbrauch der deutschen Industrie als sonst führten dazu, dass sich die deutschen Speicher bis Ende März 2025 auf 29 Prozent ihrer Kapazität statt der sonst üblichen 39 Prozent leerten. Mit einem durchschnittlichen Füllstand von 46 Prozent Ende Juni 2025, werden anders als noch 2024 kaum Speicherstände von 80 Prozent Anfang Juli 2025 und fast 100 Prozent zu Beginn der Heizperiode Ende Oktober 2025 erreicht werden können, da zudem zuletzt der Israel-Iran- Konflikt die Gaspreise hat ansteigen lassen – um rund 13 Prozent pro Megawattstunde an der Title Transfer Facility, dem am für Deutschland entscheidenden Handelspunkt. Wenn auch Deutschland kaum Gas aus der Krisenregion bezieht, ist es nicht losgelöst von den internationalen Märkten, auf denen die Sorge besteht, dass der Iran die Straße von Hormus sperren könnte, über welche etwa Katar sein Erdgas für den Weltmarkt exportiert. Dazuhin war Gas schon vor dem Krieg zwischen Israel und dem Iran vergleichsweise teuer, mit über Wochen anhaltenden Preisen zwischen 35 und 37 Euro pro Megawattstunde im Vergleich zu einem Rahmen zwischen 30 und 35 Euro zum selben Zeitpunkt ein Jahr zuvor (www.focus.de/finanzen/news/gasspeicher-leer-gas-t euer-was-der-israel-iran-krieg-fuer-den-winter-bedeutet_54d2fb68-2eaa-434e- ae77-c0e573a08ac7.html). Das im Juli 2025 verabschiedete 18. Sanktionspaket enthält u. a. ein vollständiges Verbot von jeglichen direkten oder indirekten Transaktionen im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Pipelines, um jede Reparatur, Wiederinbetriebnahme, Nutzung und Monetarisierung dieser auszuschließen – jedoch kein Importverbot für russisches Gas, das zukünftig weiterhin per gesetzgeberischer Mehrheitsentscheidung auf EU-Ebene herbeigeführt werden soll (www.welt.de/politik/ausland/article256418538/krieg-in-der-ukraine-einigun g-in-bruessel-eu-verhaengt-neue-sanktionen-gegen-russland.html, www.reuter s.com/world/europe/eus-new-russia-sanctions-aim-more-effective-oil-price-ca p-2025-07-18, www.washingtonpost.com/world/2025/07/18/eu-russia-sanctio ns-18th-round-energy-banking/). Die Slowakei, die russisches Gas bis zum Ende ihres Vertrags mit Gazprom im Jahr 2034 beziehen wollte, verhandelte bis zuletzt darum, von REPowerEU ausgenommen zu werden, und argumentiert weiterhin, dass die Umsetzung dieses Plans ernsthafte Risiken für die Energiesicherheit Europas birgt (https://novayagazeta.eu/articles/2025/07/18/k to-ostalsia-na-trube). Der Ministerpräsident der Slowakei Robert Fico erklärte in einer Videobotschaft zur Aufhebung seines Vetos, dass er von der Europäischen Kommission gewisse Garantien erhalten habe, dass die Slowakei im Falle eines Verbots russischer Gaslieferungen in die EU gleichwohl mit diesem Energierohstoff versorgt sein würde (ebd.). Nach alledem und vor dem Hintergrund dessen, dass Deutschland heute zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen weltweit gehört (www.fr.de/wirts chaft/deutscher-strompreis-global-fast-am-hoechsten-merz-regierung-zaudert- bei-senkung-zr-93805038.html) und das zweite bzw. dritte Rezessionsjahr in Folge verfolgt (www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/michael-groemlin g-deutschland-bleibt-in-der-rezession.html), stellen die Fragesteller fest, – dass Deutschland noch bis vor Kurzem jahrelang immens volkswirtschaftlich profitiert hat von direkten günstigen und versorgungssicheren russischen Pipelinegaslieferungen über Nord Stream (vgl. a. a. O.), – dass heute global die Nachfrage nach Energieträgern wie Gas etwa von Seiten asiatischer Länder ansteigt und ebenso wie geopolitische Krisen die Preise voraussichtlich weiter ansteigen lassen wird (vgl. a. a. O.), – dass Russland für sein im internationalen Vergleich günstiges Gas neue Abnehmer weltweit und insbesondere in China findet, wenngleich mitunter mit Abschlägen gegenüber den Preisen für die EU (vgl. a. a. O.), – dass die Bundesregierung trotzdem einen Einfuhrstopp für russisches Gas ausdrücklich mit dem Ziel und der Vorstellung anstrebt, Russlands Einnahmen wesentlich senken zu wollen und zu können (vgl. a. a. O.), – dass die Bundesregierung dabei auf andere Importquellen von LNG setzten und somit für Deutschland die auf dem internationalen Markt beschränkte Angebotsmenge weiter verringern will (vgl. a. a. O.), – dass Russland heute noch weiterhin die aufgrund des realen Bedarfs fortbestehende Nachfrage nach seinem Gas in Europa bedient (vgl. a. a. O.), – dass die Bundesregierung hierbei für die Deutschen nur den teureren Umweg-Import von russischem LNG über andere EU-Länder wie Frankreich fortlaufend gewährt und nicht direkt aus Russland erlaubt (vgl. a. a. O.), – dass die Bundesregierung eine Wiederaufnahme der Lieferungen von im Vergleich zu LNG noch günstigerem Pipelinegas über Nord Stream mit dem 18. Sanktionspaket just bis auf Weiteres verboten hat (vgl. a. a. O.), – dass die Bundesregierung die fortlaufenden russischen Gaslieferungen nach Europa und mittelbar auch nach Deutschland in diesem Jahr für die Zukunft auf EU-Ebene verbieten und hierzu das EU-Sanktionsrecht und so ein Veto Ungarns und der Slowakei, die ihre nationalen Interessen vertreten, umgehen und die EU-Gesetzgebung nutzen will (vgl. a. a. O.), – dass dies mit rechtlichen Risiken behaftet und nach Auffassung der Fragesteller zudem intransparent und undemokratisch ist (vgl. a. a. O.) und – dass sich die Bundesregierung im Übrigen nach fast drei Jahren nicht im Klaren ist, wer die deutsche Kritische Infrastruktur Nord Stream, ggf. im Wege des Staatsterrorismus, sabotiert hat und dafür haften muss. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es eine primäre Aufgabe der Bundesregierung ist, das nationale Interesse Deutschlands an seiner ökonomischen Prosperität zu vertreten, ohne zu sehr von bestimmten Gaslieferanten abhängig zu werden, wozu insbesondere auch die mögliche und notwendige Instandsetzung sowie eigenständig-souveräne Wiederinbetriebnahme von Nord Stream zählen. Die dargestellten – nach Auffassung der Fragesteller mitunter evident widersprüchlichen und insbesondere durchweg deutschen Interessen widersprechenden – Entwicklungen und Entscheidungen hingegen lassen in ihren Augen keine sinnvolle oder zumindest kohärente Strategie der Bundesregierung erkennen sowie zudem die Bundesregierung als getrieben erscheinen von Dritten und ihren Interessen. Darüber hinaus werfen die geschilderten Entwicklungen und Entscheidungen gleichzeitig eine Reihe von Fragen auf, welche die Fragesteller die Bundesregierung hiermit für die deutsche Wirtschaft und Bevölkerung zu beantworten auffordern.   1. Liegen der Bundesregierung zum Sabotageakt gegen die Nord-Stream- Pipelines inzwischen gegebenenfalls neue Erkenntnisse vor, und wenn ja, welche (bitte gegebenenfalls Quellen angeben)?   2. Welche internationalen Partner sind derzeit noch in die Ermittlungen zum Sabotageakt gegen die Nord-Stream-Pipelines eingebunden (bitte den aktuellen Stand der Ermittlungen angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 21. August 2025 und vom 30. September 2025 Bezug genommen. Die Erteilung näherer Auskünfte zum Stand der laufenden Ermittlungen und zur justiziellen Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Nationen muss jedoch unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem ebenso berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen und dem Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Eine Auskunft zu näheren Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. Bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens zudem Voraussetzung für die zukünftige effektive Zusammenarbeit.   3. Wie bewertet die Bundesregierung die jahrelange Nutzung russischen Pipelinegases in Deutschland in Bezug auf Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit in Deutschland bis 2022 speziell im Hinblick auf die entsprechend niedrigen Energiepreise und das im Vergleich zu heute hohe Wirtschaftswachstum? Pipelinegas aus Russland hat durch langfristige Lieferverträge zur stabilen Versorgung in Deutschland beigetragen. Dabei kam es jedoch zu einer zu starken Konzentration auf Energiebeziehungen mit Russland im Bereich Gasbezug und Speicherung, die Russland politisch ausnutzte, als es nach Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 Lieferungen einseitig reduzierte und schließlich vollständig einstellte. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland wird durch eine Vielzahl von konjunkturellen, strukturellen und externen Faktoren beeinflusst, von denen nur einer die Energiepreise sind. Neben der Entwicklung von Größen wie der Auslandsnachfrage, dem Arbeitskräfteangebot, den Finanzierungsbedingungen und dem technologischen Fortschritt spielen auch die Energiepreise eine Rolle. Das schwache Wirtschaftswachstum der vergangenen Jahre kann dabei nicht allein auf höhere Energiepreise seit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zurückgeführt werden; besonders die gestiegenen geopolitischen Unsicherheiten im Zuge der internationalen Konflikte (völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, Konflikte im Nahen Osten und zuletzt die Handelsstreitigkeiten) wie auch höhere Finanzierungskosten und Lieferkettenstörungen haben zu einer Konsum- und Investitionszurückhaltung beigetragen, die das Wachstum bremste. Darüber hinaus haben strukturelle Faktoren wie zum Beispiel die Investitionsschwäche und der Fachkräftemangel die wirtschaftliche Entwicklung gedämpft. Bezüglich der Auswirkungen auf die Energiepreise wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.   4. Welche Auswirkungen hatte der Wegfall von Pipelinegaslieferungen aus Russland aus Sicht der Bundesregierung auf die Energiepreise für private Haushalte sowie für Industrie- und Gewerbekunden und auf die Zahl von Unternehmensinsolvenzen im energieintensiven Sektor? Auf viele Verbraucherinnen und Verbraucher, einschließlich der Unternehmen, kamen im Zuge der Energiekrise 2022 deutliche Kostensteigerungen zu. Diese wurden durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die gezielte Verknappung der europäischen Erdgasversorgung durch Russland verursacht, die Verwerfungen an den globalen Energiemärkten zur Folge hatten. Die Preissteigerungen im Großhandel sind vor allem von den Weltmarktpreisen für Erdgas, Öl und Kohle getrieben, die weder beinflussbar noch vollständig oder gar dauerhaft ausgeglichen werden können. Gleichwohl hat die Bundesregierung für einzelne Bereiche und für bestimmte Gruppen gezielte Maßnahmen ergriffen, um Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen gezielt zu helfen, unter anderem durch den Wegfall der EEG- Umlage, die Energiepreispauschale sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit, wie etwa die Beschaffung von Liquefied Natural Gas (LNG), die Gas- und Wärmepreisbremse sowie die Strompreisbremse. Zur Wirkung der Energiepreisbremse wird auf Bundestagsdrucksache 20/8079 verwiesen. Neben den Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen, um die Abhängigkeit von den globalen Energiemärkten und -preisen, insbesondere auch von Erdgas, Öl und Kohle aus Russland, Schritt für Schritt zu reduzieren. Dazu tragen auf europäischer Ebene unter anderem die Umsetzung der REPowerEU-Strategie bei. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und ein funktionierender Binnenmarkt sind entscheidend, damit Energie bezahlbar bleibt. Auch im Jahr 2025 wird dafür Sorge getragen, dass Verbraucher, und speziell energieintensive Unternehmen, Strom zu möglichst niedrigen Preisen erhalten können. Die Strompreise für private Haushalte sind wieder gesunken, Neuverträge werden bereits für unter 30 Cent pro Kilowattstunde angeboten. Die Börsenstrompreise sind hingegen noch ungefähr doppelt so hoch wie vor der Krise. Das ist insbesondere für energieintensive Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil. Die Bundesregierung hat daher in den vergangenen Monaten wichtige Maßnahmen zur weiteren Energiepreisentlastung ergriffen: Die Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Jahreswechsel, die Einführung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 sowie die Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf den EU-Mindestsatz. Auch die Finanzierung der EEG- Kosten über den Bundeshaushalt wird fortgeführt. Der Koalitionsausschuss hat sich zudem am 13. November 2025 zu weiteren Senkungen bei den Stromkosten für die energieintensive Industrie bekannt und damit ein starkes Signal für den Erhalt unseres Industriestandorts gesetzt. Konkret setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung der Strompreiskompensation ein und möchte ergänzend einen Industriestrompreis einführen. Damit sollen gezielt die (besonders) strom- und handelsintensiven Unternehmen entlastet werden – unabhängig von ihrer Größe. Unternehmensinsolvenzen erfolgen zumeist nicht aus einem einzelnen Grund und die Gründe von Insolvenzen werden von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst.   5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Verlust der Wertschöpfung in Deutschland bemessen am Bruttoinlandsprodukt durch den entfallenen direkten Bezug von russischem Erdgas seit Oktober 2022 bis heute ein, bzw. welche wissenschaftlichen Studien sind der Bundesregierung ggf. bekannt, die diesen jährlichen volkswirtschaftlichen Schaden beziffern, und auf welche Summe in Euro wird der Schaden in diesen Studien beziffert? Der Bundesregierung sind mehrere wissenschaftliche Studien bekannt, die die Auswirkungen entfallenden Erdgasbezugs empirisch abschätzen, unter anderem von Bachmann et al. (2024; https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/ec ca.12546), Krebs und Weber (2024, https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?ab stract_id=4855828) und Moll et al. (2023; www.brookings.edu/articles/the-pow er-of-substitution-the-great-german-gas-debate-in-retrospect/). Diese Studien kommen zu sehr heterogenen Ergebnissen bezüglich der dadurch induzierten volkswirtschaftlichen Effekte. Eigene Berechnungen zu dieser Frage hat die Bundesregierung nicht durchgeführt. Russland selbst hat die Gaslieferungen im Jahr 2022 einseitig gedrosselt und schließlich vollständig beendet.   6. War nach Auffassung der Bundesregierung die wechselseitige Notwendigkeit zur Kooperation zwischen Deutschland und Russland bei Pipelinegas aus Sicht deutscher Interessen nachteilig im Vergleich zu den heutigen teureren und mitunter wechselhaft verfügbaren LNG- Lieferungen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Mit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen über Pipelines nach Deutschland im gesamten Jahr 2022 aus politischen Gründen kontinuierlich einseitig reduziert und schließlich vollständig eingestellt. Dadurch mussten gasimportierende Unternehmen ihre Bezugsquellen umstellen, was Änderungen in den Beschaffungsstrategien sowie Preiseffekte zur Folge hatte. Der Ausstieg aus russischem Energiebezug ist darüber hinaus eine europäische abgestimmte Antwort auf den brutalen völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in der Ukraine, der auch fundamentale europäische Sicherheitsinteressen bedroht. Zur Diversifizierung von Bezugsquellen und Vergrößerung der Energieversorgungssicherheit hat der rasche Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) wesentlich beigetragen. Im EU- Binnenmarkt haben die Firmen Zugriff auf verschiedene Erdgasquellen, die über Pipeline oder LNG anlanden, sowie die Möglichkeit auf breitere globale Lieferketten zuzugreifen. Dies macht die deutsche Energieversorgung insgesamt resilienter und unabhängiger.   7. Welche konkreten Lehren zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dem nur beispielhaft in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Moratorium für Flüssiggas-Exportterminals des US-Präsidenten Joe Biden vom Januar 2024 für Deutschlands Energieträger- und insbesondere Gas-Importstrategie? Das Moratorium hat sich auf zukünftige LNG-Projekte bezogen und somit zunächst keinen Einfluss auf Verfügbarkeit von LNG auf dem Weltmarkt gezeigt und ist inzwischen aufgehoben worden. Im Übrigen obliegt es den gasimportierenden Unternehmen, ihre Beschaffungsstrategien aufgrund von Entscheidungen in Bezugsländern anzupassen.   8. Welche politischen Gründe haben in der Energiepolitik nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls mehr Gewicht als die wirtschaftlichen oder existenziellen Interessen deutscher Verbraucher und Unternehmen? Die Bundesregierung richtet ihre Energiepolitik konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit aus. Sie setzt das Pariser Klimaabkommen um und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland. Dabei verfolgt sie einen Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt.   9. Welche eigenen strategischen Vorteile sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in der bewussten Verknappung bzw. anvisierten Beendigung von Gasimporten durch Ausschluss russischer Bezugsquellen, insbesondere im Kontext steigender Nachfrage auf dem Weltmarkt? Mit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat Russland seine Gaslieferungen über Pipelines nach Deutschland sowie in den Großteil der europäischen Länder im gesamten Jahr 2022 kontinuierlich aus politischen Gründen einseitig reduziert und schließlich vollständig eingestellt. Russland hat bewiesen, dass es kein verlässlicher Partner in der Energiezusammenarbeit ist. Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verfolgen die Bundesregierung sowie die Europäische Union eine Politik, die Russland zunehmend Einnahmen aus Energieexporten für die Finanzierung seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine entzieht, während die Europäische Union selbst ihre Energiebeziehungen diversifiziert und damit resilienter für die Versorgungssicherheit auch Deutschlands gestaltet.  10. Wie bewertet die Bundesregierung die Wettbewerbsnachteile für deutsche Industrieunternehmen, wenn sie solche erkennt, gegenüber Staaten wie Ungarn oder China, die weiterhin kostengünstiges russisches Gas per Pipeline und/oder verflüssigt direkt beziehen? Die nationale, europäische und globale Wettbewerbsfähigkeit erwächst aus einem komplexen Mix von Faktoren, von denen die Energiepreise lediglich einer ist – und dies auch sehr unterschiedlich gewichtet je nach Branche. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  11. Welche konkreten Sanktionsmaßnahmen gegen russisches LNG bestehen derzeit auf nationaler sowie EU-Ebene, und wie bewertet die Bundesregierung deren Sinnhaftigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund noch laufender deutscher Importe von russischem LNG aus EU- Ländern wie Frankreich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Sanktionen der Europäischen Union gegenüber Russland aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine umfassen diverse Verbote, die sich gegen russische LNG-Exporte und -kapazitäten richten. Diese wurden kontinuierlich weiterentwickelt und umfassten zunächst ein Verbot von Umladungen russischen LNGs in der Europäischen Union sowie ein Belieferungs- und Bereitstellungsverbot für im Bau befindliche LNG-Projekte wie Terminals und Anlagen. Mit dem 19. Sanktionspaket wurde zudem ein umfassendes Importverbot für LNG eingeführt, das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wird. Es gilt für langfristige (Alt-)Verträge ab dem 1. Januar 2027 und im Übrigen ab dem 25. April 2026. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die russischen Einnahmen aus LNG-Exporten sowie die Kapazitäten der LNG-Förderung deutlich zu beschränken.  12. Inwiefern hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass deutsche Verbraucher und Unternehmen heute noch nach Deutschland weiterexportiertes russisches Gas als teureres LNG über EU-Drittländer finanzieren, obwohl ein Direktbezug, wie ihn etwa Frankreich heute noch und seit über zwei Jahren in Anspruch nimmt, günstiger ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  13. Inwiefern widerspricht gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung die von ihr angestrebte Unabhängigkeit von russischem Gas der tatsächlichen Marktlogik, in der russisches LNG seit über zwei Jahren über EU-Drittstaaten nach Deutschland gelangt? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich ist der Gasbezug Sache der Unternehmen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich keinen Einblick in die Bezugsverträge. Wohin an europäischen LNG-Terminals regasifiziertes Gas in Europa weitergeleitet wird, kann im Binnenmarkt nicht nachvollzogen werden. Ob und in welchem Umfang Deutschland indirekt über die Beteiligung von Zwischenhändlern und über Umwege LNG aus Russland importiert, ist somit nicht bekannt. Die Bundesregierung setzt sich durch die Umsetzung der REPowerEU- Strategie von 2022 und der RePowerEU-Roadmap vom Mai 2025 und im Rahmen der Sanktionspakete dafür ein, dass alle Länder der Europäischen Union den Bezug russischen Gases beenden. Mit dem 19. Sanktionspaket wird schrittweise der Import von russischem Flüssigerdgas LNG verboten. Ab dem 1. Januar 2027 darf kein russisches Flüssigerdgas mehr in die EU eingeführt werden.  14. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die aktive Förderung von LNG- Terminals in Deutschland, während gleichzeitig der direkte Import von russischem LNG unterbleibt und stattdessen gleichzeitig teurere Umwege für dasselbe LNG in Kauf genommen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Aufbau der nationalen LNG-Infrastruktur dient dazu, die Energieversorgung Deutschlands und Europas sicherzustellen und zu diversifizieren. Die Lieferunterbrechungen und die letztlich vollständige Einstellung der Pipelinegaslieferungen seitens Russlands haben gezeigt, dass Russland für Deutschland und Europa kein zuverlässiger Partner zur Belieferung mit Gas ist. Die LNG- Importinfrastruktur erweitert alternative Importmöglichkeiten nach Deutschland und Europa und stärkt damit die Resilienz und Energieversorgungssicherheit. Zu möglichen indirekten Importen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  15. In welchem Umfang rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls mit weiter steigenden Energiepreisen, wenn sowohl auf LNG als auch Pipelinegas aus Russland verzichtet werden sollte, und auf welcher Berechnungsgrundlage? Deutschland bezieht bereits zum jetzigen Zeitpunkt weder LNG noch Pipelinegas direkt aus Russland.  16. Wie begründet die Bundesregierung speziell angesichts international steigender Preise aufgrund weltweit steigender Gasnachfrage und geopolitischer Krisen ihre Entscheidung, auf günstigere insbesondere Pipelinegasimporte aus Russland dauerhaft verzichten zu wollen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  17. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Zusammenhang zwischen einerseits dem Verzicht auf direkt bezogenes russisches LNG sowie auf russisches Pipelinegas über die intakt verbleibende Röhre von Nord Stream 2 und andererseits den im internationalen Vergleich hohen Strom- und Energiepreisen in Deutschland? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  18. Wie formuliert die Bundesregierung die Interessen der deutschen Wirtschaft und Bevölkerung, wenn Deutschland sich in einer Rezession befindet, gleichzeitig aber auf verfügbare, kostengünstige Energieträger aus Russland verzichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung nimmt die Belastung bei den Energiepreisen für Unternehmen und Verbraucher sehr ernst. Für Informationen zu Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Für Informationen zu Energieimporten aus Russland wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 5 und 9 verwiesen.  19. Sieht die Bundesregierung einen volkswirtschaftlichen Schaden für Deutschland seit 2022 durch die bewusste Ablehnung günstiger Pipelinegasimporte aus Russland nebst der Ablehnung des Direktimports russischen LNGs, welches über andere EU-Länder dennoch und teurer importiert wird, und wenn ja, wie beziffert sie diesen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Polen von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  21. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Tschechien von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  22. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Österreich von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Schweiz von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  24. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Frankreich von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  25. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Belgien von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  26. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Luxemburg von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  27. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Niederlande von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)?  28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Milliarden Kubikmeter Erdgas der deutsche Anrainerstaat Dänemark von 2022 bis heute jährlich aus Russland importierte, und wenn ja, wie viele Kubikmeter waren dies (bitte ggf. nach LNG und Pipelinegas differenzieren)? Die Fragen 20 bis 28 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine offiziellen Statistiken über die Energiebeziehungen zwischen Drittstaaten und kann somit keine Aussagen treffen.  29. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass russisches LNG, das etwa über Frankreich oder Belgien in den vergangenen über zwei Jahren nach Deutschland importiert wurde, in offiziellen deutschen Datenbanken nicht als solches ausgewiesen, sondern als „belgisches“ bzw. „französisches“ Gas deklariert wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – „Financial Times“ a. a. O.)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  30. Hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen oder plant sie solche, um für mehr Transparenz bezüglich der tatsächlichen Herkunft von LNG-Importen zu sorgen und so ihre Energiepolitik gegenüber der deutschen Öffentlichkeit transparent zu gestalten, und wenn ja, welche Maßnahmen sind dies? In der REPowerEU-Verordnung sind Transparenzmaßnahmen zur tatsächlichen Herkunft von LNG-Importen vorgesehen. Derzeit wird die Verordnung noch zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union verhandelt.  31. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang im Jahr 2024 russisches LNG über Drittländer nach Deutschland gelangt ist, und wenn ja, in welcher Menge und mit welchen Umweg-Mehrkosten wurde dies gegebenenfalls konkret erfasst? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  32. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls einen Widerspruch in ihrer Politik zwischen dem erklärten Direktimportverbot für russisches LNG und dem tatsächlichen Bezug über EU-Drittstaaten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Länder wie Frankreich und Belgien einen Weiterexport bei ihrem Bezug aus Russland explizit vorgesehen haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  33. Welche rechtlichen Regelungen ermöglichen es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, russisches LNG über Umwege des europäischen Auslands zu beziehen, wenn und obwohl ein direktes deutsches Einfuhrverbot besteht? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  34. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass russisches LNG teurer ist als Pipelinegas, aber dennoch zuletzt in Rekordhöhe von den europäischen Ländern bezogen wurde, einschließlich des indirekt importierenden Deutschlands? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 20 verwiesen.  35. Welche Abstimmungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls innerhalb der EU zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu dem Umstand, dass LNG aus Russland in die EU importiert und insbesondere über andere Mitgliedstaaten nach Deutschland weitergeleitet wird? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 20 verwiesen.  36. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen von Frankreich, Spanien und Belgien, russisches LNG selbst zu beziehen und unter Profit nach Deutschland weiterzuleiten, während gleichzeitig eine politische Distanz zu Russland bekundet wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  37. Wie schätzt die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der eigenen deutschen Energiepolitik vor dem Hintergrund dessen ein, dass die bisherige bzw. derzeitige Praxis der Weiterleitung russischen LNGs über EU-Drittstaaten nach Deutschland zu teureren Konditionen im Vergleich zum Direktbezug erfolgt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 20 verwiesen.  38. Hat sich die Bundesregierung zu der Aussage, dass alle beteiligten EU- Länder vorgeben, nicht für die gestiegene Nachfrage nach russischem LNG verantwortlich zu sein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  39. Wie erklärt die Bundesregierung die Förderung von Gasimporten nach Deutschland aus Drittstaaten wie etwa Norwegen und Katar, auch und insbesondere mittels langfristiger Verträge, obwohl sie im Einkauf teurer sind als russisches LNG bzw. Pipelinegas? Die deutschen gasimportierenden Unternehmen sind bestrebt, ihre Gasherkunftsländer zu diversifizieren, um zu große einseitige Lieferabhängigkeiten zu vermeiden. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorgehen.  40. Welche Preisunterschiede bestehen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung konkret zwischen russischem Pipelinegas, russischem LNG (über EU-Drittländer) und norwegischem oder US- amerikanischem LNG für deutsche Abnehmer? Da die Bundesregierung grundsätzlich keinen Einblick in die Beschaffungsverträge deutscher Unternehmen hat, sind der Bundesregierung konkrete Beschaffungskosten nicht bekannt.  41. Welche energiepolitischen Gründe sprachen in den letzten über zwei Jahren aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls dafür, russisches LNG indirekt teurer zu beziehen, anstatt dasselbe LNG direkt oder noch günstigeres Pipelinegas zu importieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  42. Welche nach ihrer Auffassung sinnvollen Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung ggf., um die hohen Strompreise in Deutschland spürbar zu senken, wenn gleichzeitig günstige Energiequellen systematisch ausgeschlossen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Endverbraucherpreise für Strom in Deutschland sind bereits spürbar gesunken. Für kleine und mittlere Unternehmen liegen die Preise nominal wieder auf dem Niveau von 2018. Um die Gaspreise zu senken, soll zum Jahreswechsel die Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Im Strombereich sollen die Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026 abgesenkt werden. Fortgeführt wird zudem die Finanzierung der EEG- Kosten über den Bundeshaushalt.  43. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Russland weiterhin große Gasmengen nach Europa liefert, Deutschland sich daran jedoch nicht direkt beteiligt, obwohl europäische Nachfrage besteht und bedient wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  44. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu der Energiepolitik der bisherigen bzw. heutigen Direktbezieher von russischem LNG wie Frankreich und Belgien sowie zu der Energiepolitik der bisherigen bzw. heutigen Bezieher von russischem Pipelinegas wie Ungarn, und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.  45. Ist die Bundesregierung insbesondere und gegebenenfalls der Auffassung, dass diese Länder – Frankreich, Belgien, Ungarn – energiepolitisch von Russland abhängig sind (vgl. Frage 44)? Jedes Land der Europäischen Union entscheidet eigenständig über seinen Energiemix und seine Bezugsquellen. Die Länder der Europäischen Union haben sich als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in der Ukraine allerdings 2022 auf eine grundsätzliche Beendigung von russischen Energieimporten im Rahmen der REPowerEU-Strategie geeinigt.  46. Inwiefern sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in der aktuellen deutschen Energieimportpolitik einen Beitrag zur anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche Deutschlands (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es ist ein grundsätzliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, international wettbewerbsfähige Standortbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Dazu zählt als ein Faktor auch die zuverlässige und möglichst kostengünstige Energieversorgung des Landes, unter anderem durch eine entsprechende Importpolitik der energieimportierenden Unternehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  47. Welche Studien liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor, die belegen, dass der Verzicht auf russisches Pipelinegas langfristig ökonomisch sinnvoller sei als etwa eine kontrollierte Wiederaufnahme unter bestimmten Bedingungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  48. Welche nachteiligen Folgen entstehen gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung durch den verstärkten LNG-Import aus aller Welt gegenüber Pipelinegas aus Russland speziell unter Energieeffizienz-, Umwelt- und Transportaspekten (bitte die Energieeffizienz konkret quantifizieren)?  49. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung durch den verstärkten LNG-Import aus aller Welt gegenüber Pipelinegas aus Russland mit Blick auf CO2- und Methanemissionen (bitte jeweils die Intensität je Kilowattstunde Erdgas angeben)? Die Fragen 48 und 49 werden gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich ist aus Umweltperspektive das Auslaufen der Erdgasnutzung die umweltpolitisch präferierte Variante. Die höchsten Umweltfolgen bei der Erdgasnutzung entstehen durch CO2-Emissionen bei der Verbrennung, das Umweltbundesamt (UBA) legt hier einen durchschnittlichen CO2-Emissionsfaktor bezogen auf den Stromverbrauch von 392 Gramm pro Kilowattstunde an.* Die Emissionen der Vorkette sind demgegenüber geringer. Bei der Vorkettenbewertung sind Methan-Leckage-Raten und energiebedingte CO2-Emissionen relevant. Der IEA Methane Tracker (Methanemissionsermittler) – eine internationale Datensammlung zu Methanemissionen des Energiesektors bereitgestellt von der Internationalen Energieagentur (IEA) – gibt die Leckage-Intensität am Bohrloch beispielsweise mit 0,25 Gramm Methan pro * www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/13_2025_cc.pdf Megajoule für russische Bohrungen, mit 0,18 Gramm Methan pro Megajoule für US-amerikanische und 0,002 Gramm Methan pro Megajoule für norwegische Bohrungen an.* Innerhalb der Transportwege ist der Pipeline-Transport zwar weniger energieaufwendig als die Verflüssigung, die assoziierten CO2-Emissionen sind allerdings abhängig von den verwendeten Energieträgern für den Betrieb. Angaben zur Energieeffizienz von Pipelinebetrieb und LNG-Terminals liegen der Bundesregierung nicht vor. Für den gesamten Treibhausgas-Fußabdruck der Vorkette geht das UBA (2021)** bspw. für LNG aus Katar mit Vorketten von 15,80 g CO2äqu/MJ, und für russisches Pipeline-Erdgas von 10,5 g CO2äqu/MJ und für norwegisches Pipeline-Erdgas von 2,6 g CO2äqu/MJ aus. Ob diese Annahmen in Anbetracht der neuesten technischen Entwicklungen der Methanmessungen noch dem aktuellen Erkenntnisstand entsprechen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.  50. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls namentlich, um den inländischen Strompreis in den nächsten fünf Jahren nachhaltig auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu senken, ohne russisches Gas in Betracht zu ziehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  51. Wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch, wenn sie einen solchen erkennt, einerseits hohe Energiepreise in Deutschland senken zu wollen, andererseits aber eine Wiederaufnahme günstiger Pipelinegaslieferungen aus Russland politisch und regulatorisch zu blockieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  52. Aus welchen wirtschaftspolitischen Gründen hält die Bundesregierung an der bisherigen Energiebezugsstrategie fest, obwohl ein hoher Strompreis und eine beschleunigte Deindustrialisierung in Deutschland anhalten? Durch die einseitige Einstellung der russischen Pipeline-Gaslieferungen nach Deutschland durch Russland mussten die deutschen Unternehmen ihren Gasbezug diversifizieren. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 50 verwiesen.  53. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (wenn ja, welche) über einen Eindruck in der deutschen Bevölkerung und Wirtschaft, die derzeitige Energiepolitik sei ideologisch motiviert und ignoriere ökonomische Notwendigkeiten und Realitäten? Die Bundesregierung richtet ihre Energiepolitik konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit aus. Sie setzt das Pariser Klimaabkommen um und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland. Dabei will sie Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringen und Innovationen anreizen. * Umgerechnete Werte aus dieser Studie: www.dbi-gruppe.de/wp-content/uploads/2025/04/250410_BMWK-VEM_ZB1_final.pdf ** www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/cc_61-2021_emissionsfaktoren-stromerzeugung_bf.pdf  54. Teilt die Bundesregierung grundsätzlich die Auffassung der Fragesteller, dass die Nord-Stream-Infrastruktur, welche die Bundesregierung nunmehr dauerhaft stillzulegen beabsichtigt, dazu beitragen könnte, die wirtschaftliche Lage Deutschlands erheblich zu entspannen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?  55. Teilt die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller, dass durch eine direkte Wiederaufnahme russischer Pipelinegasimporte insbesondere auch die Inflation in Deutschland auch kurzfristig gesenkt werden könnte (bitte begründen)? Die Fragen 54 und 55 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Betrachtung von rein hypothetischen wirtschaftlichen Effekten einer Wiederherstellung der Nord-Stream-Infrastruktur durch: Drei der vier Stränge der Nord-Stream-Pipelines sind seit der Sabotage 2022 nicht funktionstüchtig und es besteht ein EU-Transaktionsverbot gegen die Pipelines. Zudem bestehen US-Sanktionen gegen Nord Stream 2, das zudem nicht für den Betrieb zertifiziert ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  56. Welche im Interesse Deutschlands liegenden Folgen sieht die Bundesregierung gegebenenfalls darin, dass Russland sich durch den Ausschluss vom europäischen Gasmarkt dauerhaft Richtung Asien orientiert und neue Abnehmer findet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  57. Welcher volkswirtschaftliche Schaden droht Deutschland aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls bei einem dauerhaft vollständigen Ausschluss russischer Gaslieferungen im Vergleich zum etwaigen Nutzen geopolitischer Signalwirkung angesichts dessen, dass Russland neue Abnehmer weltweit findet? Die Fragen 56 und 57 werden gemeinsam beantwortet. Russland hat durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine und durch die Einstellung von Gasexporten in die Europäische Union bewiesen, dass es kein verlässlicher Partner ist. Daher und als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützt die Bundesregierung den Ausstieg Europas aus dem Energiebezug aus Russland und setzt sich auch global gegen den Aufbau russischer LNG-Infrastruktur ein, um die russischen Einnahmen aus Energieexporten zu vermindern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  58. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor zu Kapazitätsengpässen bei US-amerikanischen, norwegischen und anderen LNG-Exporten, insbesondere vor dem Hintergrund des beispielhaft genannten Moratoriums für neue Exportterminals, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Kapazitätsengpässen in den genannten Ländern vor. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  59. Welche konkreten Liefermengen von LNG stehen Deutschland laut Bundesregierung derzeit sowie in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich realistisch aus nicht-russischen Quellen (z. B. aus Israel, Ägypten, Katar, Algerien, Nigeria, Norwegen) zur Verfügung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Angaben zu Liefermengen vor, wohingegen eine Vielzahl von Entscheidungen zum Bau neuer LNG- Exportprojekte in Ländern weltweit zu beobachten ist. Vereinbarungen zu konkreten Liefermengen zu treffen ist Sache der Unternehmen und hängt von deren Vertragsabschlüssen ab.  60. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Deutschland, wenn die globale Nachfrage das LNG-Angebot weiterhin übersteigt und Preise auf dem internationalen Markt weiter steigen wie prognostiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Hierzu gibt es verschiedene Szenarien mit jeweils verschiedenen Annahmen, die zum Beispiel von der Internationalen Energieagentur erstellt wurden. Das in der Fragestellung erwähnte Szenario ist nur eines von mehreren. Insgesamt erwartet die Internationale Energieagentur durch die starke Ausweitung des globalen LNG-Angebots sinkende Preise und eine Erhöhung der Versorgungssicherheit.  61. Welche rechtlichen Grundlagen nennt die EU-Kommission für die Annahme, dass bei einem klaren Einfuhrverbot die betroffenen Unternehmen vor Schadenersatzforderungen aus bestehenden Verträgen geschützt sein würden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zu einem etwaigen Importverbot von russischem Erdgas in die Europäische Union stützt sich auf EU- Handelsrecht (Artikel 207 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) und fällt damit in die ausschließliche Zuständigkeit der EU.  62. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen derzeit laufende Verträge zur Gasbeschaffung, deren Erfüllung durch ein EU-weites Einfuhrverbot verhindert würde? Nach Kenntnis der Bundesregierung wäre ein deutsches Unternehmen betroffen.  63. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass Unternehmen infolge eines EU-weiten Verbots russischen Gases Ansprüche auf Entschädigung gegen öffentliche Stellen oder deutsche Vertragspartner geltend machen?  64. Welche Art vertraglicher Klauseln (z. B. Force majeure, politische Klauseln) müssen laut Bundesregierung, die die Initiative auf EU- Ebene konkret unterstützt, vorliegen, um Schadenersatzansprüche aufgrund von EU-Eingriffen wirksam auszuschließen?  65. Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (vgl. Frage 64) ein Haftungsrisiko für die öffentliche Hand in Deutschland, und bereitet sie sich hierauf gegebenenfalls vor? Die Fragen 63, 64 und 65 werden gemeinsam beantwortet. Es besteht auf Grundlage des 19. Sanktionspaketes spätestens ab dem 1. Januar 2027 ein Importverbot für russisches LNG. Grundsätzlich besteht gegen Regelungen in den Sanktionsverordnungen ein Rechtsweg bei den europäischen Gerichten. Zudem könnten Vertragspartner zivilrechtliche Ansprüche vorbringen. Die Sanktionsverordnungen sehen hiergegen verschiedene Mechanismen vor, unter anderem den Ausschluss der Erfüllung von Schadensersatzansprüchen russischer Personen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit den geltenden EU-Sanktionen stehen. Zu den übrigen, laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.  66. Welche konkreten „wirtschaftlichen Folgen“ hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung als „überschaubar“ eingestuft, und auf welcher Datengrundlage beruht diese Einschätzung? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verhandlungen.  67. Welche Kosten für Ersatzlieferungen – z. B. durch US-LNG – erwartet die Bundesregierung als Folge eines EU-Einfuhrverbots, auch im Vergleich zu den bisherigen Preisen für LNG- und insbesondere Pipelinegas aus Russland? Grundsätzlich ist der Gasbezug Sache der Unternehmen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich keinen Einblick in die Bezugsverträge und in die Preisgestaltung.  68. Welche volkswirtschaftlichen Folgekosten (z. B. durch Standortverlagerungen, Produktionsstopps, Strompreissteigerungen) erwartet die Bundesregierung in Deutschland infolge eines vollständigen EU-weiten Gasimportverbots? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu möglichen Folgekosten eines solchen Importverbots vor.  69. Hat die Bundesregierung die Anwendung der von der EU-Kommission erwähnten Ausnahmeregelung („vorübergehende Aussetzung bei plötzlichen Engpässen“) für Deutschland bereits geprüft oder vorbereitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.)?  70. Wie definiert die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung einen „plötzlichen Engpass“, und welche Kriterien müssten demnach erfüllt sein, damit ein EU-Land das Verbot aussetzen darf?  71. Welche Fristen und Verfahren sollen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beantragung einer solchen Ausnahme (vgl. die Fragen 69 und 70) bei der EU-Kommission im Krisenfall gelten?  72. Wie lange sollte ein solcher Ausnahmeantrag (vgl. die Fragen 69 bis 71) laut Bundesregierung, die die Initiative auf EU-Ebene konkret unterstützt, maximal genehmigt sein dürfen, und welche konkreten Länder kommen dafür aus Sicht der Bundesregierung infrage?  73. Hält die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission, ein solcher Fall sei nur ein „theoretisches Szenario“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.), angesichts steigender Nachfrage und begrenzter Alternativen für realistisch, und wenn ja, mit welcher Begründung?  74. Welche Alternativen und Lösungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls geprüft, sollte es zu „nicht-theoretischen“ Versorgungslücken infolge eines Importverbots für russisches Gas kommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – „Frankfurter Allgemeine“ a. a. O.)? Die Fragen 69 bis 74 werden gemeinsam beantwortet. Die Anwendung der Ausnahmeregelung wird im Rahmen der Verhandlungen zu REPowerEU erörtert. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verhandlungen.  75. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zur Vereinbarkeit des geplanten EU-Verbots russischer Erdgaseinfuhren mit dem EU- Primärrecht und den bestehenden Investitionsschutzverträgen, und wenn ja, wie lautet die rechtliche Einschätzung, und wenn nein, warum nicht? Wie bei EU-Legislativvorschlägen üblich werden diese durch den Juristischen Dienst der Europäischen Kommission und in den Bundesministerien geprüft. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verhandlungen.  76. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei Mayer Brown, dass vom Verbot betroffene Staaten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen könnten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Nach Artikel 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können die EU-Mitgliedstaaten Rechtsakte der Europäischen Union vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen. Jede natürliche und juristische Person kann unter bestimmten Bedingungen gegen die an sie gerichteten oder sie unmittelbar und individuell betreffenden Handlungen sowie gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die sie unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, Klage erheben. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Einschätzung und potentiellen Handlungen von Dritten zu bewerten.  77. Liegen der Bundesregierung bereits Hinweise auf mögliche rechtliche Schritte von EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten gegen das geplante Importverbot vor, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung kann dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind.  78. Welche Prüfungen hat die Bundesregierung gegebenenfalls dahingehend vorgenommen, ob das geplante EU-Verbot russischen Erdgases mit den Bestimmungen des Vertrags über die Energiecharta vereinbar ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.  79. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat eingeholt zum auch für Deutschland bestehenden Risiko möglicher Schiedsverfahren oder internationaler Investitionsklagen im Zusammenhang mit dem EU- Erdgas-verbot, und wenn ja, wie lautet die rechtliche Einschätzung, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.  80. Welche rechtlichen und finanziellen Folgen können aus Sicht der Bundesregierung aus einem Investitionsschutzverfahren gegen die EU oder Deutschland entstehen? Eventuelle Schiedsklagen gegen die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten auf Grundlage investitionsschutzrechtlicher Bestimmungen wären unberechtigt und hätten keine Aussicht auf Erfolg.  81. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu den Auswirkungen solcher juristischen Einschätzungen wie von Mayer Brown auf die Glaubwürdigkeit und Durchsetzbarkeit der EU- Energiepolitik gegenüber Drittstaaten, und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 76 verwiesen.  82. Plant die Bundesregierung, eigene juristische Stellungnahmen oder Gutachten zur Rechtslage bezüglich eines Importverbots für russisches Gas auf EU-Ebene zu beauftragen und zu veröffentlichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen.  83. Welche rechtlichen Vorkehrungen trifft die Bundesregierung gegebenenfalls, um deutsche Energieunternehmen vor möglichen Rückwirkungen internationaler Rechtsstreitigkeiten zu schützen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 69 bis 74 verwiesen.  84. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung konkret dafür, dass der durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher Ende Juni 2025 mit 46 Prozent deutlich unter dem Wert des Vorjahres liegt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Füllstände sind das Marktergebnis, das sich aus den Zahlungsbereitschaften der Speichernutzer sowie den Reservationspreisen der Speicherbetreiber, mithin aus der Einschätzung der Marktakteure bezüglich des winterlichen Speicherbedarfs, ergibt. Einfluss auf das Verhalten der Marktteilnehmer können auch die europäischen und nationalen Vorgaben haben. Die europäischen und nationalen Vorgaben wurden im Jahr 2025 den veränderten Rahmenbedingungen in der Verordnung (EU) 2017/1938 und der Gasspeicherfüllstandsverordnung angepasst. Damit wurde die Einspeicherung durch die Marktakteure unterstützt. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 87 verwiesen.  85. Wie bewertet die Bundesregierung die für Deutschland maßgeblichen aktuellen Preisaufschläge an der Title Transfer Facility angesichts der gestiegenen Unsicherheit infolge des Israel-Iran-Konflikts? Die genannten Preisaufschläge bestehen zum Zeitpunkt der Antwort nicht mehr.  86. Wie plant die Bundesregierung, einer möglichen Gasmangellage in Deutschland im Winter 2025/2026 zu begegnen, falls die Speicherfüllstände unter 80 Prozent bleiben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ein bestimmter Speicherfüllstand lässt nicht auf eine mögliche Gasmangellage schließen. Nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung ist die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter auch gesichert, wenn der Speicherstand niedriger ist als in den Vorjahren.  87. Gibt es Szenarien oder Notfallpläne, falls die Speicher Ende Oktober 2025 unter 70 Prozent bleiben und gleichzeitig geopolitische Krisen und Konflikte weltweit anhalten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Speicherfüllstände lagen Ende Oktober 2025 deutlich über 70 Prozent. Die nationalen und europäischen Regelungen zur Befüllung der Gasspeicher wurden eingehalten. Zur Krisenvorbereitung wird auf die Antwort zu Frage 98 verwiesen.  88. Welche Risiken sieht die Bundesregierung in einer erneuten Eskalation des Israel-Iran-Konflikts im Hinblick auf eine mögliche Sperrung der Straße von Hormus, eine Unterbrechung der LNG-Versorgung durch Katar sowie eine hierauf folgende Steigerung von Gaspreisen auf dem Weltmarkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragen.  89. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Energiepolitik speziell angesichts des Umstands, dass die Preisschwankungen im Juni 2025 „viel höher als im Zehnjahresschnitt“ waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf russische Gaslieferungen zieht sie gegebenenfalls hieraus? Die Preisschwankungen haben sich am Markt gebildet und sind durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  90. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu der im Februar 2025 von „The Economist“ angeführten Prognose (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wonach das BIP der EU durch eine Wiederaufnahme russischer Pipelinegaslieferungen um 0,5 Prozent wachsen könnte, und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten und kommentiert die Einschätzungen Dritter nicht.  91. Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass in der EU andernfalls, mithin bei einem weiteren Verzicht auf russisches Gas, eine „massive Verschärfung der Energiekrise“ droht, wie von „The Economist“ anhand einer – noch vor den jüngsten geopolitischen Krisen weltweit erstellten – Studie skizziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten und kommentiert die Einschätzungen Dritter nicht. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  92. Welche wirtschaftlichen Modellierungen zur Bewertung des volkswirtschaftlichen Nutzens einer Wiederaufnahme von Pipelinegaslieferungen aus Russland liegen der Bundesregierung gegebenenfalls vor? Die Bundesregierung führt keine Betrachtung von rein hypothetischen wirtschaftlichen Effekten einer Wiederaufnahme von Pipelinelieferungen aus Russland durch. Die Bundesregierung und die EU verfolgen eine auf die Beendigung russischer Energieimporte ausgerichtete Strategie. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  93. Welche technischen Erwägungen hält die Bundesregierung gegebenenfalls einer Reparatur und Wiederinbetriebnahme der Nord-Stream- Leitungen entgegen? Eine etwaige Reparatur der Pipelines liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Zu technischen Details sowie möglichen Planungen der Eigentümer bezüglich der Reparatur der Pipelines liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  94. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zur Idee eines alternativen Transits russischen Gases über die Ukraine durch Tochterunternehmen, wie von der Slowakei angeregt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung? Die Bundesregierung unterstützt das Ziel von REPowerEU, russische Gasimporte in die Europäische Union zu beenden.  95. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf., um eine Versorgungssicherheit angesichts steigender globaler Nachfrage nach LNG (insbesondere aus Asien) sicherzustellen? Die Beschaffungsstrategie obliegt den Unternehmen. Die deutschen gasimportierenden Unternehmen sind bestrebt, ihre Gasherkunftsländer zu diversifizieren, um keine neuen Abhängigkeiten entstehen zu lassen. Die Bundesregierung begrüßt dieses Vorgehen.  96. Welche Kriterien zieht die Bundesregierung zur Bewertung heran, ob Speicherfüllstände ausreichend sind, um einer drohenden Energiekrise in Deutschland vorzubeugen? Die Bundesregierung beurteilt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, ob Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ergriffen werden müssen. Anhaltspunkte zur Prüfung finden sich in § 51 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).  97. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Beibehaltung der bisherigen Energiepolitik, mithin ohne zusätzliche russische Pipelinegaslieferungen, eine Absenkung von Verbrauchsstandards ausgeschlossen ist? Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Die Bundesregierung beobachtet den Markt, um dies auch zukünftig sicherzustellen.  98. Plant die Bundesregierung zurzeit Priorisierungen im Verbrauchsmanagement (Industrie, Haushalte, Kritische Infrastruktur) für den Winter 2025/2026? Für die Krisenvorsorge stehen grundsätzlich umfangreiche Maßnahmen zur Verfügung (vgl. unter anderem den Notfallplan Gas nach der Verordnung (EU) 2017/1938, Veröffentlichung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Krisenvorbereitung: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/Krisenvorbereitung/ start.html). Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet.  99. Welche Verträge bestehen heute nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen deutschen Unternehmen oder staatlichen Stellen und LNG- Exporteuren wie den USA, Norwegen und Katar zur kurz- und längerfristigen Versorgungssicherheit? Gaslieferverträge werden von deutschen und ausländischen Unternehmen geschlossen. Die Bundesregierung hat keine abschließende Kenntnis zu geschlossenen Gaslieferverträgen oder deren Inhalt. 100. Hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse über mögliche Verhandlungen auf EU-Ebene sowie seitens der USA zur Beendigung der heißen Phase des Ukrainekrieges, die eine Wiederaufnahme russischer Gaslieferungen nach Europa ermöglichen sollen oder könnten, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen. 101. Welche diplomatischen, sicherheitspolitischen oder sonstigen Voraussetzungen müssten nach Ansicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit russisches Pipelinegas wieder nach Deutschland fließen könnte? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen. 102. Welche rechtlichen Gründe sprechen nebst dem 18. Sanktionspaket heute nach Kenntnis oder Auffassung der Bundesregierung gegen die Erteilung einer Zertifizierung für eine Aktivierung der intakt gebliebenen Röhre von Nord Stream 2? Das Zertifizierungsverfahren wurde im am 16. November 2021 durch die Bundesnetzagentur ausgesetzt, da der deutsche Teil der Leitung nicht durch eine Gesellschaft in einer Rechtsform nach deutschem Recht betrieben wird. Der Grund für die Aussetzung besteht weiterhin. 103. Aufgrund des Widerstands welcher EU-Mitgliedstaaten, die laut der internationalen Nachrichtenagentur Reuters bei der Vorbereitung des im Mai 2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets sich entgegengestellt haben, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung noch aufgegeben, ein generelles zukünftiges Verbot russischer Gasimporte aufzunehmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung kommentiert keine vertraulichen Verhandlungsprozesse. 104. Inwieweit wurden gegebenenfalls die Bedenken über die Ungewissheit über alternative Gasquellen, wie noch bei der Vorbereitung des im Mai 2025 verabschiedeten 17. Sanktionspakets laut Reuters auf EU-Ebene eingeräumt, zwischenzeitlich genau widerlegt oder beseitigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. 105. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Berichterstattung von „The Economist“, dass deutsche und andere ranghohe EU- Offizielle angesichts des Winters 2024/2025 verstärkt Interesse an russischem Gas zeigten und eine Wiederaufnahme von dessen Bezug befürworteten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 106. Inwieweit ist oder war die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 105) aktiv in Gespräche oder Abstimmungen mit EU-Partnern über eine mögliche vollständige Wiederaufnahme russischer Energielieferungen eingebunden? 107. Welche energie- und auch sicherheitspolitische Einschätzung hat sich die Bundesregierung zur Haltung Ungarns und der Slowakei ggf. erarbeitet, die sich unter Berufung auf ihre nationalen Interessen für die volle Wiederaufnahme russischer Rohstofflieferungen auf den EU- Markt aussprechen? Die Fragen 105 bis 107 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die REPowerEU-Strategie der Europäischen Kommission zur Beendigung von Importen fossiler Brennstoffe aus Russland bis zum Jahr 2027. Russland führt aktuell einen brutalen, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine, bedroht fundamentale europäische Sicherheitsinteressen, hat wiederholt Energielieferungen als Druckmittel eingesetzt und bewiesen, kein zuverlässiger Handelspartner zu sein. Zudem wurde dadurch die europäische Versorgungssicherheit gefährdet. 108. Hielt die Bundesregierung selbst angesichts des kalten Winters 2024/2025 und der knappen Gasspeicher eine Neubewertung der deutschen und der EU-Strategie zu russischem Pipelinegas für erforderlich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Versorgung war im Winter 2024/2025 jederzeit sichergestellt. 109. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang kaltes Wetter, hoher Industrieverbrauch und reduzierte Importmengen die Gasspeicher in Deutschland und Europa im Winter 2024/2025 schneller als erwartet leerten? Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, zu welchen Zwecken das Gas verwendet wurde, das im Winter 2024/2025 aus den deutschen Speichern entnommen wurde. 110. Inwiefern wurden in Deutschland und Europa in der Heizsaison 2024/2025 gegebenenfalls Notfallpläne zur Gaseinsparung oder Verbrauchsreduktion aktiviert oder vorbereitet? Die Bundesregierung hat grundsätzliche Vorsorgemaßnahmen getroffen, um gegebenenfalls in Krisenfällen reagieren zu können. Das Krisenteam hat aufgrund der im Jahr 2022 ausgerufenen Warnstufen weiterhin wie vorgesehen regelmäßig getagt und die Situation beobachtet und bewertet. Darüber hinaus gehende Maßnahmen waren in den Jahren 2024 und 2025 nicht erforderlich. 111. Ist der Bundesregierung die Einschätzung des Berliner Carnegie Center for Russia and Eurasia Studies bekannt, dass es auf dem LNG-Markt keinen Überschuss gibt und russisches LNG heute faktisch nicht substituierbar ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Positionierung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen. 112. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die im Januar 2025 auf EU-Ebene aufgenommenen internen Gespräche über den Bezug von russischem Pipelinegas im Rahmen eines Friedensabkommens vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 113. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob Gasimporte als diplomatisches Druckmittel zur Erreichung eines Waffenstillstands oder dauerhaften Friedens in der Ukraine genutzt werden könnten, wie EU-intern Ende Januar 2025 von ranghohen Offiziellen auch aus Deutschland nebst weiteren Mitgliedstaaten vertreten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – „Financial Times“ a. a. O.)? 114. Inwieweit ist die Bundesregierung über die laut „Financial Times“ geäußerten Sorgen US-amerikanischer LNG-Exporteure angesichts einer ranghoch in der EU besprochenen möglichen Wiederaufnahme umfänglicher russischer Gasbezüge informiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 112 bis 114 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen. 115. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Risiko, dass politische Abhängigkeiten gegenüber Drittstaaten entstehen, falls im Zollkonflikt europäische Abnehmer langfristige LNG-Verträge mit US-Anbietern eingehen müssen? Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine Grundsatzeinigung über die Zollpolitik erzielt. Darin geht es auch um die Energiebeziehungen. Es handelt sich um eine gemeinsame politische Absichtserklärung, wonach die EU beabsichtigt, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich im Volumen von 750 Milliarden US-Dollar zu beschaffen. Dies soll auch die Umsetzung des Endes der Energieimporte aus Russland bis zum Jahr 2027 im Rahmen von REPowerEU unterstützen. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Umsetzung im bestehenden Marktrahmen. Der Import von Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen, Verpflichtungen für diese ergeben sich aus der Absichtserklärung nicht. 116. Welche Rolle spielen für die Bundesregierung geopolitische Rücksichten gegenüber den USA bei der Frage einer möglichen Wiederaufnahme russischer Pipelineimporte vor dem Hintergrund der Verhandlungen zwischen Russland und den USA über eine US-kontrollierte Wiederaufnahme der russischen Pipelinegaslieferungen auf den europäischen Markt? Hypothetische Fragestellungen beantwortet die Bundesregierung nicht. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 105 bis 107 verwiesen. 117. Welche demokratischen Kontrollmöglichkeiten bestehen für deutsche Bürger und Parlamente hinsichtlich der Entscheidung über das Nord- Stream-Verbot auf EU-Ebene, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, S. 8 – „Financial Times“ a. a. O.)? Bei Sanktionsentscheidungen handelt es sich um Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die Bundesregierung entscheidet hier im Europäischen Rat mit. Die Bundesregierung ist verfassungsrechtlich und politisch an den Deutschen Bundestag gebunden und steht somit unter parlamentarischer Kontrolle. Deutsche Bürger können über Wahlen, Petitionen und öffentliche Debatten Einfluss nehmen. Zudem steht der Rechtsweg offen. 118. Wie wird die demokratische Legitimation von deutscher Seite einer für Deutschland so weitreichenden Energiepolitik auf EU-Ebene sichergestellt, insbesondere, wenn, wie die „Financial Times“ berichtet, Bundeskanzler Friedrich Merz „versuche, innenpolitische Debatten über die möglichen Vorteile einer Wiederaufnahme zu unterbinden“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die deutsche Energiepolitik auf EU-Ebene wird von der deutschen Bundesregierung verantwortet, die sich jeweils im Nachgang von Bundestagswahlen bildet. Darüber hinaus kommentiert die Bundesregierung einzelne Presseberichte grundsätzlich nicht. 119. Inwieweit und unter welchen demokratischen Aspekten sind Strafmaßnahmen gegen Nord Stream „zudem ein Weg für Friedrich Merz, das Schicksal der Pipeline zu ‚europäisieren‛, statt dass sich Berlin allein dem Druck aus Washington und Moskau aussetzen muss“, wie ein Beamter gegenüber der „Financial Times“ erklärte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung kommentiert einzelne Presseberichte grundsätzlich nicht. 120. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zur Versorgungssicherheit deutscher LNG-Terminals im Falle geopolitischer Spannungen auch im anhaltenden Zollkonflikt mit den USA? Die deutschen LNG-Terminals ermöglichen eine Versorgung mit Flüssigerdgas unterschiedlicher Herkunft über den liquiden LNG-Weltmarkt. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass Importeure zukünftig bei unerwartetem Ausfall von Lieferanten oder anderen Importinfrastrukturen flexibler reagieren können und erhöhen somit die Versorgungssicherheit und Resilienz. 121. Wie wirkt sich die EU-weite Verbotsinitiative nach Auffassung der Bundesregierung auf die Verhandlungsposition Deutschlands in Bezug auf Energieimporte und Energiesicherheit gegenüber anderen Gaslieferanten weltweit aus (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es sind die Unternehmen, die Gaslieferverträge mit Gaslieferanten verhandeln. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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