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Schriftliche Frage 23 von Sebastian Maack (AfD): Wird nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, wie hoch der Anteil der nicht-männlichen Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen bzw. Gruppenve…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 23 von Sebastian Maack (AfD): Wird nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, wie hoch der Anteil der nicht-männlichen Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen bzw. Gruppenve… Frage 23 (Sebastian Maack, AfD): Wird nach Kenntnis der Bundesregierung erfasst, wie hoch der Anteil der nicht-männlichen Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen bzw. Gruppenvergewaltigungen ist, die ihren Geschlechtseintrag zuvor von männlich zu weiblich bzw. divers geändert haben, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung ggf. hieraus, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 1. September 2026: Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Straftaten werden auf Bundesebene in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) erfasst. Gemäß der Richtlinien für die Führung der PKS ist diese eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Dementsprechend werden neben dem aktuellen Geschlecht (nur m/w) in der PKS als Massenstatistik keine Informationen zu Geschlechtsänderungen registriert. Nach Einschätzung der Bundesregierung ist eine Änderung der Erfassungsmethodik derzeit nicht notwendig.

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