Schriftliche Frage 29 von Achim Köhler (AfD): Wie viele Fälle von Gewalt gegen Frauen, und konkret Femizide, wurden seit 2010 bis heute jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) registriert,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 29 von Achim Köhler (AfD): Wie viele Fälle von Gewalt gegen Frauen, und konkret Femizide, wurden seit 2010 bis heute jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) registriert,…
Frage 29 (Achim Köhler, AfD):
Wie viele Fälle von Gewalt gegen Frauen, und konkret Femizide, wurden seit 2010 bis heute jährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) registriert, und sind die Daten in einer einheitlichen Darstellung öffentlich abrufbar, da die Berichte des BKA Bundestagsabgeordneten jahresübergreifend nicht in einheitlicher Form zur Verfügung stehen und genaue Daten zur Einschätzung der Lage unabdingbar sind, und wenn ja, wo?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. Januar 2026:
Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die folgende Tabelle enthält die Daten zu den Fällen (versucht und vollendet), bei denen mindestens ein weibliches Opfer erfasst wurde. Der Auswertung für „Fälle von Gewalt gegen Frauen“ liegen der PKS-Schlüssel 224000 „Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB)“ sowie der PKS- Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“1 zugrunde. Die statistischen Angaben zu vollendeten Fällen in der PKS sind dahingehend eingeschränkt, dass die Vollendung nur ein Opfer betreffen muss. Das bedeutet, dass bei den hier dargestellten (vollendeten) Fällen mit mehr als einem Opfer die Vollendung nicht zwingend das weibliche Opfer betreffen muss, sondern beispielsweise auch ein weiteres männliches Opfer betroffen sein kann. Eine Vergleichbarkeit der nachstehenden Daten mit den Inhalten des Bundeslagebildes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ ist aufgrund der unterschiedlichen Auswerteparameter nicht gegeben. Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Berichtsjahr Fälle (mind. ein Opfer weiblich; versucht u. vollendet) 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2024 188.228 892000 Gewaltkriminalität 2024 70.542 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2023 185.657 892000 Gewaltkriminalität 2023 69.739 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2022 174.545 892000 Gewaltkriminalität 2022 65.880 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2021 152.675 1 Der PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord, 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen, 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, 221000 Körperverletzung mit Todesfolge, 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, 233000 Erpresserischer Menschenraub, 234000 Geiselnahme, 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. Straftatenschlüssel Straftatenbeschreibung Berichtsjahr Fälle (mind. ein Opfer weiblich; versucht u. vollendet) 892000 Gewaltkriminalität 2021 56.353 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2020 166.312 892000 Gewaltkriminalität 2020 58.885 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2019 165.916 892000 Gewaltkriminalität 2019 59.417 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2018 167.003 892000 Gewaltkriminalität 2018 60.423 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2017 167.441 892000 Gewaltkriminalität 2017 62.286 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2016 171.553 892000 Gewaltkriminalität 2016 62.432 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2015 161.216 892000 Gewaltkriminalität 2015 60.112 224000 Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB 2014 161.183 892000 Gewaltkriminalität 2014 59.980 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 2013 162.261 892000 Gewaltkriminalität 2013 61.131 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 2012 162.104 892000 Gewaltkriminalität 2012 64.074 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 2011 157.823 892000 Gewaltkriminalität 2011 63.440 224000 (Vorsätzliche leichte) Körperverletzung § 223 StGB 2010 156.362 892000 Gewaltkriminalität 2010 65.261 In Bezug auf die Teilfrage zu „Femiziden“ verweist die Bundesregierung auf die ausführliche Erläuterung im Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2024“ (www.bka.de/Share dDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUnd-Lagebilder/Stra ftatenGegenFrauen/StraftatengegenFrauenBLB2024.html). Das deutsche Rechtssystem sieht bisher keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Femizid“ vor. International wird häufig die Definition „Tötungen an Frauen, weil sie Frauen sind“ verwendet. Der Bundesregierung sind die Problematik der unterschiedlichen Definitionen und die damit verbundenen Herausforderungen bekannt. Die Polizeien in Deutschland ermitteln in jedem Tötungsdelikt gleichermaßen mit der gebotenen Professionalität und Sorgfalt. Die unmittelbar operative polizeiliche Arbeit ist von dem Fehlen einer allgemeingültigen Definition nicht betroffen. Gleichwohl wurde der Bedarf einer einheitlichen Begriffsbestimmung mit dem Ziel einer einheitlichen Erfassung solcher Taten erkannt. Ein Untergremium des Arbeitskreises „Innere Sicherheit“ der Innenministerkonferenz hat sich in seiner Herbstsitzung 2025 dafür ausgesprochen, eine bundeseinheitliche polizeiliche Definition zu Femiziden zu erarbeiten. Dafür wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern eingerichtet. Ziel ist die Entwicklung einer operationalisierbaren Definition von Femiziden. Die hier beauskunfteten PKS-Daten sind nicht öffentlich abrufbar. Die Fragestellung nach Fallzahlen, bei denen „mindestens ein Opfer weiblich“ war, kann nur mittels einer PKS-Sonderauswertung beauskunftet werden. Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Daten zu weiblichen Opfern – auch nach Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung – in einer einheitlichen Darstellung öffentlich in den PKS-Standardtabellen auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes veröffentlicht sind (www.bka.de/ DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalst atistik/PKS2024/PKSTabellen/ThematischeGliederung/tabellenthema_n ode.html).
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