Schriftliche Frage 16 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 16 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffe…
Frage 16 (Jan Feser, AfD):
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt wurden, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte – so bekannt – auch Vorfälle im Gesundheitswesen auflisten sowie jeweils den Anteil gewaltbetroffener Frauen ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur „Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt wurden“, vor. Hilfsweise erfolgt eine Beantwortung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In der PKS werden u. a. Daten zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern erfasst. Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Als Opfer werden nur die Personen erfasst, gegen die sich diese versuchte bzw. vollendete Tathandlung gerichtet hat. Die Erfassung der Merkmale der „Opferspezifik“ (u. a. „Behinderung (körperlich/geistig)“) erfolgt in der PKS unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. Bei der Erfassung der individuellen Beziehung zwischen dem Opfer und dem Tatverdächtigen auf der Basis des PKS-Katalogs „räumlich und/ oder soziale Nähe“ (u. a. „Im Gesundheitswesen“) ist die Sichtweise des Opfers maßgeblich – auch wenn die Art der Beziehung von Opfer und Tatverdächtigen unterschiedlich bewertet wird. Da die erfragten Delikte „Gewaltphänomene bzw. gewalttätige Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen“ keine Straftatenkategorien im Sinne der PKS sind, wurden zu den erfragten Daten solche zum PKS- Schlüssel 224000 „vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ sowie zum PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ ausgewertet. Der PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 StGB 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Nachfolgend werden für die PKS-Berichtsjahre 2015 bis 2024 Fälle und Opfer (nach Geschlecht) für die genannten PKS-Schlüssel dargestellt. Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) sowie Opfer (männlich/weiblich) mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) Jahr PKS-Schlüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 1.720 1.028 718 41,1 892000 1.245 713 551 43,6 2016 224000 1.779 1.051 744 41,4 892000 1.196 748 470 38,6 2017 224000 1.779 1.050 757 41,9 892000 1.296 730 604 45,3 2018 224000 1.888 1.176 786 40,1 892000 1.266 717 564 44,0 2019 224000 1.756 1.055 732 41,0 892000 1.237 693 570 45,1 2020 224000 1.708 1.028 712 40,9 892000 1.118 636 512 44,6 2021 224000 1.476 904 597 39,8 892000 1.334 824 524 38,9 2022 224000 1.761 1.039 766 42,4 892000 1.337 789 574 42,1 2023 224000 1.959 1.211 797 39,7 892000 1.281 735 576 43,9 2024 224000 1.989 1.186 841 41,5 892000 1.247 710 574 44,7 Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer (männlich/weiblich) mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ Jahr PKS-Schüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 2.328 972 1.538 61,3 892000 769 380 496 56,6 2016 224000 2.642 1.169 1.755 60,0 892000 800 383 511 57,2 2017 224000 2.842 1.212 1.894 61,0 892000 925 423 605 58,9 2018 224000 3.062 1.310 2.040 60,9 892000 891 467 580 55,4 2019 224000 3.293 1.315 2.302 63,6 892000 898 402 626 60,9 2020 224000 3.568 1.427 2.507 63,7 892000 1.325 593 956 61,7 2021 224000 3.578 1.524 2.499 62,1 892000 1.615 824 1.033 55,6 2022 224000 3.746 1.538 2.627 63,1 892000 1.220 518 883 63,0 2023 224000 4.261 1.704 3.049 64,1 892000 1.181 512 839 62,1 2024 224000 4.373 1.773 3.081 63,5 892000 1.264 592 907 60,5 Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ Jahr PKS-Schlüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 135 63 75 54,3 892000 36 27 11 28,9 2016 224000 157 84 74 46,8 892000 47 22 25 53,2 2017 224000 158 87 75 46,3 892000 56 25 35 58,3 2018 224000 183 107 83 43,7 892000 58 24 37 60,7 2019 224000 178 92 91 49,7 892000 65 29 42 59,2 2020 224000 180 89 96 51,9 892000 65 34 38 52,8 2021 224000 148 84 72 46,2 892000 365 283 85 23,1 2022 224000 196 103 104 50,2 892000 71 36 41 53,2 2023 224000 203 109 105 49,1 892000 54 23 32 58,2 2024 224000 215 124 95 43,4 892000 72 31 42 57,5 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Behinderung“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf physische und/oder psychische Behinderung (körperliche und geistige Beeinträchtigung/ Behinderung jeder Art) begangen werden, werden über das Unterthemenfeld „Behinderung“ abgebildet. Hierbei muss die/der Betroffene einer Straftat aufgrund einer solchen Motivlage selbst keine physische und/oder psychische Behinderung aufweisen. Im KPMD-PMK wird der gesundheitliche Zustand eines Betroffenen (z. B. physisch behindert) nicht abgebildet. Es wird daher jeweils die Anzahl der Fälle mit Nennung des Themenfeldes „Behinderung“ der Jahre 2015 bis 2024 genannt. Es handelt sich um die Jahresfallzahlen zum Stichtag 31. Januar des jeweiligen Folgejahres. Jahr Fälle gesamt (davon Gewaltdelikte) 2015 19 (3) 2016 33 (7) 2017 22 (2) 2018 34 (0) 2019 82 (5) 2020 65 (6) 2021 118 (4) 2022 88 (7) 2023 114 (11) 2024 132 (11) In der Fallzahlendatei werden ausschließlich natürliche Personen erfasst, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt wurden und auch als solche von dem jeweiligen Landeskriminalamt an das Bundeskriminalamt gemeldet wurden. Bei einem vollendeten Körperverletzungsdelikt, bei dem mehrere Personen ins Zielspektrum des Täters geraten waren, aber nicht alle von ihm auch verletzt wurden, werden nur die Personen als Opfer erfasst, die ausweislich der Ländermeldung als tatsächlich körperlich geschädigt gemeldet wurden. Es gab keine Todesopfer. Jahr Opfer (davon weiblich) 2015 3 (0) 2016 6 (1) 2017 1 (0) 2018 0 (0) 2019 3 (1) 2020 5 (2) 2021 3 (1) 2022 5 (0) 2023 5 (1) 2024 6 (1) Politisch motivierte Straftaten im Gesundheitswesen werden im KPMD- PMK grundsätzlich gemeldet. Ein entsprechender bundesweit vereinbarter und automatisiert auswertbarer Katalogwert existiert jedoch nicht, weshalb die Bundesregierung hierzu gesondert keine Angaben machen kann.
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