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Schriftliche Frage 16 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffe…

dip / schriftliche_frage 23.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffe… Frage 16 (Jan Feser, AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt wurden, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte – so bekannt – auch Vorfälle im Gesundheitswesen auflisten sowie jeweils den Anteil gewaltbetroffener Frauen ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025: Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur „Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt wurden“, vor. Hilfsweise erfolgt eine Beantwortung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In der PKS werden u. a. Daten zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern erfasst. Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Als Opfer werden nur die Personen erfasst, gegen die sich diese versuchte bzw. vollendete Tathandlung gerichtet hat. Die Erfassung der Merkmale der „Opferspezifik“ (u. a. „Behinderung (körperlich/geistig)“) erfolgt in der PKS unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. Bei der Erfassung der individuellen Beziehung zwischen dem Opfer und dem Tatverdächtigen auf der Basis des PKS-Katalogs „räumlich und/ oder soziale Nähe“ (u. a. „Im Gesundheitswesen“) ist die Sichtweise des Opfers maßgeblich – auch wenn die Art der Beziehung von Opfer und Tatverdächtigen unterschiedlich bewertet wird. Da die erfragten Delikte „Gewaltphänomene bzw. gewalttätige Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen“ keine Straftatenkategorien im Sinne der PKS sind, wurden zu den erfragten Daten solche zum PKS- Schlüssel 224000 „vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ sowie zum PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ ausgewertet. Der PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 StGB 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Nachfolgend werden für die PKS-Berichtsjahre 2015 bis 2024 Fälle und Opfer (nach Geschlecht) für die genannten PKS-Schlüssel dargestellt. Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) sowie Opfer (männlich/weiblich) mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) Jahr PKS-Schlüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 1.720 1.028 718 41,1 892000 1.245   713 551 43,6 2016 224000 1.779 1.051 744 41,4 892000 1.196   748 470 38,6 2017 224000 1.779 1.050 757 41,9 892000 1.296   730 604 45,3 2018 224000 1.888 1.176 786 40,1 892000 1.266   717 564 44,0 2019 224000 1.756 1.055 732 41,0 892000 1.237   693 570 45,1 2020 224000 1.708 1.028 712 40,9 892000 1.118   636 512 44,6 2021 224000 1.476   904 597 39,8 892000 1.334   824 524 38,9 2022 224000 1.761 1.039 766 42,4 892000 1.337   789 574 42,1 2023 224000 1.959 1.211 797 39,7 892000 1.281   735 576 43,9 2024 224000 1.989 1.186 841 41,5 892000 1.247   710 574 44,7 Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer (männlich/weiblich) mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ Jahr PKS-Schüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 2.328   972 1.538 61,3 892000   769   380   496 56,6 2016 224000 2.642 1.169 1.755 60,0 892000   800   383   511 57,2 2017 224000 2.842 1.212 1.894 61,0 892000   925   423   605 58,9 2018 224000 3.062 1.310 2.040 60,9 892000   891   467   580 55,4 2019 224000 3.293 1.315 2.302 63,6 892000   898   402   626 60,9 2020 224000 3.568 1.427 2.507 63,7 892000 1.325   593   956 61,7 2021 224000 3.578 1.524 2.499 62,1 892000 1.615   824 1.033 55,6 2022 224000 3.746 1.538 2.627 63,1 892000 1.220   518   883 63,0 2023 224000 4.261 1.704 3.049 64,1 892000 1.181   512   839 62,1 2024 224000 4.373 1.773 3.081 63,5 892000 1.264   592   907 60,5 Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ Jahr PKS-Schlüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 135  63  75 54,3 892000  36  27  11 28,9 2016 224000 157  84  74 46,8 892000  47  22  25 53,2 2017 224000 158  87  75 46,3 892000  56  25  35 58,3 2018 224000 183 107  83 43,7 892000  58  24  37 60,7 2019 224000 178  92  91 49,7 892000  65  29  42 59,2 2020 224000 180  89  96 51,9 892000  65  34  38 52,8 2021 224000 148  84  72 46,2 892000 365 283  85 23,1 2022 224000 196 103 104 50,2 892000  71  36  41 53,2 2023 224000 203 109 105 49,1 892000  54  23  32 58,2 2024 224000 215 124  95 43,4 892000  72  31  42 57,5 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Behinderung“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf physische und/oder psychische Behinderung (körperliche und geistige Beeinträchtigung/ Behinderung jeder Art) begangen werden, werden über das Unterthemenfeld „Behinderung“ abgebildet. Hierbei muss die/der Betroffene einer Straftat aufgrund einer solchen Motivlage selbst keine physische und/oder psychische Behinderung aufweisen. Im KPMD-PMK wird der gesundheitliche Zustand eines Betroffenen (z. B. physisch behindert) nicht abgebildet. Es wird daher jeweils die Anzahl der Fälle mit Nennung des Themenfeldes „Behinderung“ der Jahre 2015 bis 2024 genannt. Es handelt sich um die Jahresfallzahlen zum Stichtag 31. Januar des jeweiligen Folgejahres. Jahr Fälle gesamt (davon Gewaltdelikte) 2015  19  (3) 2016  33  (7) 2017  22  (2) 2018  34  (0) 2019  82  (5) 2020  65  (6) 2021 118  (4) 2022  88  (7) 2023 114 (11) 2024 132 (11) In der Fallzahlendatei werden ausschließlich natürliche Personen erfasst, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt wurden und auch als solche von dem jeweiligen Landeskriminalamt an das Bundeskriminalamt gemeldet wurden. Bei einem vollendeten Körperverletzungsdelikt, bei dem mehrere Personen ins Zielspektrum des Täters geraten waren, aber nicht alle von ihm auch verletzt wurden, werden nur die Personen als Opfer erfasst, die ausweislich der Ländermeldung als tatsächlich körperlich geschädigt gemeldet wurden. Es gab keine Todesopfer. Jahr Opfer (davon weiblich) 2015 3 (0) 2016 6 (1) 2017 1 (0) 2018 0 (0) 2019 3 (1) 2020 5 (2) 2021 3 (1) 2022 5 (0) 2023 5 (1) 2024 6 (1) Politisch motivierte Straftaten im Gesundheitswesen werden im KPMD- PMK grundsätzlich gemeldet. Ein entsprechender bundesweit vereinbarter und automatisiert auswertbarer Katalogwert existiert jedoch nicht, weshalb die Bundesregierung hierzu gesondert keine Angaben machen kann.

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