Schriftliche Frage 62 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher rechtlich verbindlichen Grundlage (z. B. beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission, Kabinettsbeschluss, z…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 62 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welcher rechtlich verbindlichen Grundlage (z. B. beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission, Kabinettsbeschluss, z…
Frage 62 (Ayse Asar, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auf welcher rechtlich verbindlichen Grundlage (z. B. beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission, Kabinettsbeschluss, zwischenstaatliche Vereinbarung im Rahmen des IPCEI-Designprozesses) ist der von der Bundesregierung angekündigte Ausschluss von Kernspaltungstechnologien aus der deutschen Beteiligung am Important Project of Common European Interest (IPCEI) „Innovative Kerntechnologien“ verankert, und in welcher Form wird bei technologisch für Fusion und Kernspaltung gleichermaßen nutzbaren Fördergegenständen (z. B. Materialforschung, Brennstoffkreislauftechnologien) sichergestellt, dass die Förderung auf fusionsbezogene Anwendungen beschränkt und gegenüber Kernspaltungsanwendungen eindeutig abgegrenzt wird?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 14. August 2026:
Mit dem Beitritt zum Important Project of Common European Interest (IPCEI) „Innovative Kerntechnologien“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, deutschen Unternehmen den Zutritt zum europäischen Fusionssektor zu erleichtern. Im Beitrittsschreiben zum IPCEI erklärt die Bundesregierung daher, dass im Rahmen des IPCEI potentielle Projekte und relevante Wirtschaftspartner mit dem Ziel, Fusionstechnologien und die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten zu fördern, identifiziert und deren Teilnahme am IPCEI geprüft werden sollen. Für die Umsetzung des IPCEI wird zunächst auf Ebene der Mitgliedstaaten ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, in dem interessierte Unternehmen Vorschläge für IPCEI-Projekte einreichen können. Im Anschluss folgt die Prüfung und Bewertung der Projekte durch die Bundesregierung, die ausschließlich daran ausgerichtet ist, das im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode verankerte Ziel zu erreichen, dass das erste Fusionskraftwerk der Welt in Deutschland errichtet wird. Dies schließt die Fördergegenstände und die mit dem jeweiligen Projekt geplanten Anwendungen ein.
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