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Schriftliche Frage 13 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Sicherheits- und Schutzlücken am Flughafen Leipzig/Halle vor, durch di…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 13 von René Bochmann (AfD): Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Sicherheits- und Schutzlücken am Flughafen Leipzig/Halle vor, durch di… Frage 13 (René Bochmann, AfD): Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Sicherheits- und Schutzlücken am Flughafen Leipzig/Halle vor, durch die es in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 möglich war, dass eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne auf das Flughafengelände gelangen konnte, und aus welchen Gründen konnte die betreffende Drohne nicht bereits vor Erreichen des sicherheitsrelevanten Flughafenbereichs erkannt und abgewehrt werden (www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Press emitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06- 08-2026.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026: Die Ereignisse am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 sind Gegenstand der Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24 verwiesen.

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