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Außenpolitische Bewertung und mögliche Konsequenzen des Vorfalls mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8202 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Außenpolitische Bewertung und mögliche Konsequenzen des Vorfalls mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle Deutscher Bundestag Drucksache 21/8202 21. Wahlperiode 24.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Jürgen Koegel, Dr. Alexander Gauland, Heinrich Koch und der Fraktion der AfD Außenpolitische Bewertung und mögliche Konsequenzen des Vorfalls mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle In der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine mit einer Sprengvorrichtung versehene Drohne entdeckt. Die Bundesregierung bezeichnete den Vorgang als einen sicherheitsrelevanten Vorfall. Am 7. August 2026 befasste sich der Nationale Sicherheitsrat unter Vorsitz des Bundeskanzlers Friedrich Merz mit dem Ereignis (vgl. Generalstaatsanwaltschaft Dresden/Landeskriminalamt Sachsen, „Ermittlungen durch Generalstaatsanwaltschaft Dresden und LKA [Landeskriminalamt] Sachsen nach Sprengstofffund am Flughafen Leipzig/Halle“, 5. August 2026, https://mediens ervice.sachsen.de/medien/news/1099149; www.bundesregierung.de/breg-de/akt uelles/beratung-des-nationalen-sicherheitsrates-am-7-august-2026-2449228). Nach öffentlich zugänglichen Angaben übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesanwaltschaft- leipzig-100.html; www.deutschlandfunk.de/bundesanwaltschaft-uebernimmt-er mittlungen-nach-drohnen-vorfall-100.html). Am 1. September 2026 erklärte die Bundesregierung, sie sei zu dem Ergebnis gelangt, dass Russland für den von ihr als „hybriden Angriff“ bezeichneten Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich sei. Am 2. September 2026 bekräftigte die Bundesregierung diese Attribuierung und verwies zu deren Begründung auf polizeiliche und nachrichtendienstliche Erkenntnisse sowie auf ihre Bewertung des Tathergangs (vgl. Auswärtiges Amt, „Außenminister Wadephul zu russischer Urheberschaft bei Anschlagsversuch in Leipzig bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Dobrindt“, 1. September 2026, www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2800598-2800598; www.bunde sregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-2-september-202 6-2451314). Dem Flughafen Leipzig/Halle kommt zugleich eine besondere sicherheits- und bündnispolitische Bedeutung zu. Der Flughafen ist Operationsbasis der Strategic Airlift International Solution (SALIS). Das von der NATO Support and Procurement Agency verwaltete Programm stellt NATO-Mitgliedstaaten strategische Lufttransportkapazitäten zur Verfügung und unterstützt unter anderem NATO- und EU-Operationen (vgl. NATO, „Strategic airlift“, Stand: 9. Juli 2026, www.nato.int/en/what-we-do/deterrence-and-defence/strategic-airlift). Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte am 30. August 2026, die Bundesregierung bereite eine Reaktion auf den mutmaßlichen Anschlagsversuch vor und stimme sich hierzu mit europäischen und NATO-Partnern ab (vgl. www.zdfheu te.de/politik/deutschland/merz-ard-sommerinterview-drohnenvorfall-leipzig-10 0.html). Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach dem Stand der außenpolitischen Bewertung, der Tatsachengrundlage der inzwischen vorgenommenen staatlichen Attribuierung, den internationalen Konsultationen und möglichen Konsequenzen des Vorfalls. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum derzeitigen Stand über die Planung, Vorbereitung, Durchführung und mögliche Urheberschaft des Vorfalls mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/ Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 vor?  2. Auf welche konkreten tatsächlichen Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre am 1. September 2026 öffentlich vorgenommene Zuordnung des Vorfalls zu Russland, und welche tatsächlichen Anhaltspunkte liegen ihr dafür vor, dass ein russischer staatlicher Akteur, ein russischer Nachrichtendienst oder staatlich gesteuerte beziehungsweise unterstützte Akteure an dem Vorfall beteiligt waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Welches Verfahren wurde innerhalb der Bundesregierung zur staatlichen Attribuierung des Vorfalls durchgeführt, und a) wann wurde dieses Verfahren eingeleitet, b) welche Bundesbehörden und Ressorts waren daran beteiligt, c) welche Stelle führte die Erkenntnisse zusammen, d) wann, und durch wen wurde die abschließende Entscheidung über die Attribuierung getroffen?  4. Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, bevor ein Vorfall öffentlich einem ausländischen Staat zugerechnet wird, und welches Maß an Gewissheit legt die Bundesregierung einer solchen staatlichen Attribuierung zugrunde?  5. Welche Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste oder Sicherheitsbehörden wurden der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Vorfall übermittelt?  6. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung seit dem 5. August 2026 auf bilateraler Ebene Gespräche über den Vorfall geführt?  7. Wurde der Vorfall seit dem 5. August 2026 in Gremien der NATO erörtert, und wenn ja, a) in welchen Gremien, b) zu welchen Zeitpunkten, c) mit welchem Ergebnis?  8. Hat die Bundesregierung geprüft, wegen des Vorfalls Konsultationen nach Artikel 4 des Nordatlantikvertrages zu beantragen?  9. Wenn die Frage 8 bejaht wird, mit welchem Ergebnis wurde diese Prüfung abgeschlossen beziehungsweise wann soll sie abgeschlossen werden? 10. Wurde der Vorfall auf Ebene der Europäischen Union im Rahmen der sogenannten EU Hybrid Toolbox oder anderer außen- und sicherheitspolitischer Instrumente thematisiert? 11. Welche möglichen gemeinsamen Maßnahmen mit EU- oder NATO- Partnern werden derzeit gegebenenfalls als Reaktion auf den Vorfall geprüft? 12. Welche konkreten außenpolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund ihrer Attribuierung des Vorfalls gegebenenfalls beschlossen beziehungsweise eingeleitet, und welche weiteren Maßnahmen werden derzeit gegebenenfalls geprüft? 13. Welche Maßnahmen prüft oder verfolgt die Bundesregierung aufgrund ihrer Attribuierung des Vorfalls gegebenenfalls, insbesondere hinsichtlich a) der Einbestellung diplomatischer Vertreter, b) der Ausweisung diplomatischen Personals, c) Einreisebeschränkungen, d) personenbezogener Sanktionen, e) wirtschaftlicher Sanktionen, f) weiterer Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Union? 14. Unter welchen Voraussetzungen würde die Bundesregierung gegebenenfalls eine Einschränkung diplomatischer Beziehungen zu einem Staat in Betracht ziehen, dem sie die Verantwortung für einen solchen Anschlagsversuch zurechnet? 15. Hat das Auswärtige Amt seit dem 5. August 2026 Vertreter ausländischer Staaten wegen des Vorfalls einbestellt oder auf anderem diplomatischen Wege kontaktiert, und wenn ja, a) welche, b) zu welchem Zeitpunkt, c) mit welchem Inhalt? 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber vor, ob die im Umfeld der Drohne befindlichen Antonow-Frachtflugzeuge beziehungsweise Einrichtungen der Strategic Airlift International Solution ein mögliches Ziel des Anschlags waren? 17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob der Täter beziehungsweise die Täter Kenntnisse über konkrete Flugbewegungen, Frachtbewegungen oder Einsatzabläufe der SALIS-Basis am Flughafen Leipzig/Halle hatten? 18. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit dem Vorfall gegebenenfalls mit a) der NATO, b) der NATO Support and Procurement Agency, c) den an SALIS beteiligten Staaten und d) der ukrainischen Seite über die Sicherheit des Standortes Leipzig/Halle geführt? 19. Wurden nach dem Vorfall Einsatzabläufe oder Sicherheitsmaßnahmen der SALIS-Basis am Flughafen Leipzig/Halle verändert, und wenn ja, in welcher Weise, soweit eine öffentliche Beantwortung möglich ist? 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über frühere mutmaßliche Sabotage-, Spionage- oder Drohnenaktivitäten gegen Einrichtungen in Deutschland vor, die unmittelbar der Unterstützung der Ukraine oder der NATO-Logistik dienen? 21. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass der Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle Teil einer koordinierten Kampagne hybrider Aktivitäten gegen Deutschland oder andere NATO-Staaten sein könnte, und wenn ja, auf welche tatsächlichen Erkenntnisse stützt sie diese Bewertung? 22. Welche vergleichbaren Vorfälle gegen militärische oder logistische Einrichtungen in anderen NATO- beziehungsweise EU-Mitgliedstaaten seit dem 1. Januar 2024 werden von der Bundesregierung bei ihrer Bewertung des Leipziger Vorfalls gegebenenfalls berücksichtigt? 23. Welche Maßnahmen wurden seit dem Vorfall gegebenenfalls getroffen, um deutsche diplomatische Vertretungen, NATO-Einrichtungen sowie weitere für die Unterstützung der Ukraine relevante deutsche Infrastruktur vor vergleichbaren hybriden Angriffen zu schützen? 24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall für ihre bisherige Strategie zum Umgang mit staatlich gesteuerter Sabotage und mit hybriden Angriffen? 25. Beabsichtigt die Bundesregierung, die tatsächlichen Grundlagen ihrer Attribuierung sowie die daraus abgeleiteten außenpolitischen Maßnahmen öffentlich bekanntzugeben, wenn ja, wann, und in welcher Form? Berlin, den 15. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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