Außenpolitische Bewertung und mögliche Konsequenzen des Vorfalls mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle
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Außenpolitische Bewertung und mögliche Konsequenzen des Vorfalls mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8202
21. Wahlperiode 24.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo
Theodor Hemmelgarn, Jürgen Koegel, Dr. Alexander Gauland, Heinrich Koch und
der Fraktion der AfD
Außenpolitische Bewertung und mögliche Konsequenzen des Vorfalls mit einer
Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle
In der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 wurde am Flughafen Leipzig/Halle
eine mit einer Sprengvorrichtung versehene Drohne entdeckt. Die
Bundesregierung bezeichnete den Vorgang als einen sicherheitsrelevanten Vorfall. Am
7. August 2026 befasste sich der Nationale Sicherheitsrat unter Vorsitz des
Bundeskanzlers Friedrich Merz mit dem Ereignis (vgl.
Generalstaatsanwaltschaft Dresden/Landeskriminalamt Sachsen, „Ermittlungen durch
Generalstaatsanwaltschaft Dresden und LKA [Landeskriminalamt] Sachsen nach
Sprengstofffund am Flughafen Leipzig/Halle“, 5. August 2026, https://mediens
ervice.sachsen.de/medien/news/1099149; www.bundesregierung.de/breg-de/akt
uelles/beratung-des-nationalen-sicherheitsrates-am-7-august-2026-2449228).
Nach öffentlich zugänglichen Angaben übernahm die Bundesanwaltschaft die
Ermittlungen (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesanwaltschaft-
leipzig-100.html; www.deutschlandfunk.de/bundesanwaltschaft-uebernimmt-er
mittlungen-nach-drohnen-vorfall-100.html).
Am 1. September 2026 erklärte die Bundesregierung, sie sei zu dem Ergebnis
gelangt, dass Russland für den von ihr als „hybriden Angriff“ bezeichneten
Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich sei. Am 2. September 2026
bekräftigte die Bundesregierung diese Attribuierung und verwies zu deren
Begründung auf polizeiliche und nachrichtendienstliche Erkenntnisse sowie auf
ihre Bewertung des Tathergangs (vgl. Auswärtiges Amt, „Außenminister
Wadephul zu russischer Urheberschaft bei Anschlagsversuch in Leipzig bei der
gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Dobrindt“, 1. September
2026, www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2800598-2800598; www.bunde
sregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-2-september-202
6-2451314).
Dem Flughafen Leipzig/Halle kommt zugleich eine besondere sicherheits- und
bündnispolitische Bedeutung zu. Der Flughafen ist Operationsbasis der
Strategic Airlift International Solution (SALIS). Das von der NATO Support and
Procurement Agency verwaltete Programm stellt NATO-Mitgliedstaaten
strategische Lufttransportkapazitäten zur Verfügung und unterstützt unter anderem
NATO- und EU-Operationen (vgl. NATO, „Strategic airlift“, Stand: 9. Juli
2026, www.nato.int/en/what-we-do/deterrence-and-defence/strategic-airlift).
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte am 30. August 2026, die
Bundesregierung bereite eine Reaktion auf den mutmaßlichen Anschlagsversuch vor und
stimme sich hierzu mit europäischen und NATO-Partnern ab (vgl. www.zdfheu
te.de/politik/deutschland/merz-ard-sommerinterview-drohnenvorfall-leipzig-10
0.html).
Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach dem Stand der
außenpolitischen Bewertung, der Tatsachengrundlage der inzwischen vorgenommenen
staatlichen Attribuierung, den internationalen Konsultationen und möglichen
Konsequenzen des Vorfalls.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum derzeitigen Stand
über die Planung, Vorbereitung, Durchführung und mögliche
Urheberschaft des Vorfalls mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/
Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 vor?
2. Auf welche konkreten tatsächlichen Erkenntnisse stützt die
Bundesregierung ihre am 1. September 2026 öffentlich vorgenommene Zuordnung des
Vorfalls zu Russland, und welche tatsächlichen Anhaltspunkte liegen ihr
dafür vor, dass ein russischer staatlicher Akteur, ein russischer
Nachrichtendienst oder staatlich gesteuerte beziehungsweise unterstützte Akteure
an dem Vorfall beteiligt waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Welches Verfahren wurde innerhalb der Bundesregierung zur staatlichen
Attribuierung des Vorfalls durchgeführt, und
a) wann wurde dieses Verfahren eingeleitet,
b) welche Bundesbehörden und Ressorts waren daran beteiligt,
c) welche Stelle führte die Erkenntnisse zusammen,
d) wann, und durch wen wurde die abschließende Entscheidung über die
Attribuierung getroffen?
4. Welche Kriterien müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt
sein, bevor ein Vorfall öffentlich einem ausländischen Staat zugerechnet
wird, und welches Maß an Gewissheit legt die Bundesregierung einer
solchen staatlichen Attribuierung zugrunde?
5. Welche Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste oder
Sicherheitsbehörden wurden der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Vorfall übermittelt?
6. Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung seit dem 5. August 2026 auf
bilateraler Ebene Gespräche über den Vorfall geführt?
7. Wurde der Vorfall seit dem 5. August 2026 in Gremien der NATO erörtert,
und wenn ja,
a) in welchen Gremien,
b) zu welchen Zeitpunkten,
c) mit welchem Ergebnis?
8. Hat die Bundesregierung geprüft, wegen des Vorfalls Konsultationen nach
Artikel 4 des Nordatlantikvertrages zu beantragen?
9. Wenn die Frage 8 bejaht wird, mit welchem Ergebnis wurde diese Prüfung
abgeschlossen beziehungsweise wann soll sie abgeschlossen werden?
10. Wurde der Vorfall auf Ebene der Europäischen Union im Rahmen der
sogenannten EU Hybrid Toolbox oder anderer außen- und
sicherheitspolitischer Instrumente thematisiert?
11. Welche möglichen gemeinsamen Maßnahmen mit EU- oder NATO-
Partnern werden derzeit gegebenenfalls als Reaktion auf den Vorfall
geprüft?
12. Welche konkreten außenpolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung
aufgrund ihrer Attribuierung des Vorfalls gegebenenfalls beschlossen
beziehungsweise eingeleitet, und welche weiteren Maßnahmen werden
derzeit gegebenenfalls geprüft?
13. Welche Maßnahmen prüft oder verfolgt die Bundesregierung aufgrund
ihrer Attribuierung des Vorfalls gegebenenfalls, insbesondere hinsichtlich
a) der Einbestellung diplomatischer Vertreter,
b) der Ausweisung diplomatischen Personals,
c) Einreisebeschränkungen,
d) personenbezogener Sanktionen,
e) wirtschaftlicher Sanktionen,
f) weiterer Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Union?
14. Unter welchen Voraussetzungen würde die Bundesregierung
gegebenenfalls eine Einschränkung diplomatischer Beziehungen zu einem Staat in
Betracht ziehen, dem sie die Verantwortung für einen solchen
Anschlagsversuch zurechnet?
15. Hat das Auswärtige Amt seit dem 5. August 2026 Vertreter ausländischer
Staaten wegen des Vorfalls einbestellt oder auf anderem diplomatischen
Wege kontaktiert, und wenn ja,
a) welche,
b) zu welchem Zeitpunkt,
c) mit welchem Inhalt?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob die im Umfeld der Drohne befindlichen Antonow-Frachtflugzeuge
beziehungsweise Einrichtungen der Strategic Airlift International Solution
ein mögliches Ziel des Anschlags waren?
17. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob der Täter
beziehungsweise die Täter Kenntnisse über konkrete Flugbewegungen,
Frachtbewegungen oder Einsatzabläufe der SALIS-Basis am Flughafen Leipzig/Halle
hatten?
18. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit dem Vorfall
gegebenenfalls mit
a) der NATO,
b) der NATO Support and Procurement Agency,
c) den an SALIS beteiligten Staaten und
d) der ukrainischen Seite
über die Sicherheit des Standortes Leipzig/Halle geführt?
19. Wurden nach dem Vorfall Einsatzabläufe oder Sicherheitsmaßnahmen der
SALIS-Basis am Flughafen Leipzig/Halle verändert, und wenn ja, in
welcher Weise, soweit eine öffentliche Beantwortung möglich ist?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
frühere mutmaßliche Sabotage-, Spionage- oder Drohnenaktivitäten gegen
Einrichtungen in Deutschland vor, die unmittelbar der Unterstützung der
Ukraine oder der NATO-Logistik dienen?
21. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass der Vorfall am
Flughafen Leipzig/Halle Teil einer koordinierten Kampagne hybrider
Aktivitäten gegen Deutschland oder andere NATO-Staaten sein könnte, und wenn
ja, auf welche tatsächlichen Erkenntnisse stützt sie diese Bewertung?
22. Welche vergleichbaren Vorfälle gegen militärische oder logistische
Einrichtungen in anderen NATO- beziehungsweise EU-Mitgliedstaaten seit
dem 1. Januar 2024 werden von der Bundesregierung bei ihrer Bewertung
des Leipziger Vorfalls gegebenenfalls berücksichtigt?
23. Welche Maßnahmen wurden seit dem Vorfall gegebenenfalls getroffen,
um deutsche diplomatische Vertretungen, NATO-Einrichtungen sowie
weitere für die Unterstützung der Ukraine relevante deutsche Infrastruktur
vor vergleichbaren hybriden Angriffen zu schützen?
24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall für ihre
bisherige Strategie zum Umgang mit staatlich gesteuerter Sabotage und
mit hybriden Angriffen?
25. Beabsichtigt die Bundesregierung, die tatsächlichen Grundlagen ihrer
Attribuierung sowie die daraus abgeleiteten außenpolitischen Maßnahmen
öffentlich bekanntzugeben, wenn ja, wann, und in welcher Form?
Berlin, den 15. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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