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Schriftliche Frage 14 von René Bochmann (AfD): Welche Behörde war beim Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 konkret für die Detektion, Bewe…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von René Bochmann (AfD): Welche Behörde war beim Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 konkret für die Detektion, Bewe… Frage 14 (René Bochmann, AfD): Welche Behörde war beim Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 konkret für die Detektion, Bewertung und gegebenenfalls aktive Abwehr der Drohne zuständig (bitte hierbei auch angeben, zu welchem Zeitpunkt Bundespolizei, Landespolizei und gegebenenfalls weitere Sicherheitsbehörden über den Vorfall informiert wurden), und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um künftig eine unverzügliche behördenübergreifende Reaktion auf vergleichbare Drohnenbedrohungen an deutschen Verkehrsflughäfen sicherzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026: Die Zuständigkeiten für Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind gesetzlich klar geregelt. Der Schutz von Flughäfen erfolgt im Rahmen eines Sicherheitsverbunds zwischen Bundespolizei, Polizeien der Länder, Luftsicherheitsbehörden, Deutsche Flugsicherung und Flughafenbetreiber. In Bezug auf den Vorfall am 4. August 2026 am Flughafen Leipzig/Halle waren die Zuständigkeiten der Behörden im Sicherheitsverbund jeweils berührt. Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat entschieden, die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei von derzeit 130 auf künftig 300 Polizistinnen und Polizisten an neun Standorten zu verdoppeln. Darüber hinaus finden derzeit zwischen Bund und Ländern Gespräche mit dem Ziel der Erhöhung der Drohnenabwehrfähigkeit in Deutschland statt.

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