Schriftliche Frage 49 von Leif-Erik Holm (AfD): Liegen der Bundesregierung Schätzungen zu den durchschnittlichen Rückbaukosten für Windenergieanlagen an Land und auf See vor, und wenn ja,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 49 von Leif-Erik Holm (AfD): Liegen der Bundesregierung Schätzungen zu den durchschnittlichen Rückbaukosten für Windenergieanlagen an Land und auf See vor, und wenn ja,…
Frage 49 (Leif-Erik Holm, AfD):
Liegen der Bundesregierung Schätzungen zu den durchschnittlichen Rückbaukosten für Windenergieanlagen an Land und auf See vor, und wenn ja, wie hoch sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. August 2026:
Der Bundesregierung liegt keine umfassende Analyse der durchschnittlichen Rückbaukosten von Windenergieanlagen vor. Um den späteren Rückbau von Windenergieanlagen garantieren zu können, sind durch die Betreiber entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen. Diese Rückstellungen, die durch die Anlagenbetreiber von Windenergieanlagen üblicherweise über die Dauer der Betriebsdauer vorzunehmen und für den späteren Rückbau anzusparen sind, lassen Rückschlüsse auf die Kosten zu. Auf Basis aktueller Erhebungen über die für die Rückstellungen anfallenden Betriebskosten (www.bundeswirtschaftsministeri um.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kostensituation-der-windenergie-a n-land.pdf) ist bei einer Windenergieanlage an Land mit 6 Megawatt Leistung von Rückbaukosten von ca. 300.000 Euro auszugehen. Für Windenergieanlagen auf See entscheidet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über Art, Umfang und Höhe der für den Rückbau von Offshore-Windkraftanlagen zu leistenden Sicherheit. Die Höhe der Sicherheit ist so zu bemessen, dass ausreichende Mittel für die Beseitigung der Anlage zur Verfügung stehen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie fordert Gutachten über die zu erwartende Höhe der Rückbaukosten an und überprüft die Sicherheit nach Nummer 6 der Anlage zu § 80 Absatz 3 des Windenergie-auf-See- Gesetzes alle vier Jahre. Die Ermittlung der Rückbaukosten für Windenergieanlagen auf See ist von vielen Faktoren wie Entfernung von der Küste, Schiffscharterraten und gewählter Rückbautechnik abhängig und dadurch sehr einzelfallabhängig. Eine Auswertung der dem BSH aktuell vorliegenden Rückbaukostenberechnungen ergibt durchschnittliche Rückbaukosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro pro Windenergieanlage.
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