Windkraftanlagen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2947)
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Windkraftanlagen in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2947)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3275
21. Wahlperiode 12.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2947 –
Windkraftanlagen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit etwa 25 Jahren investiert der deutsche Staat im Rahmen der sogenannten
Energiewende massiv in den Ausbau der Windenergie. Die installierte
Nennleistung der Onshore-Windenergieanlagen in Deutschland stieg von rund 6
Gigawatt (GW) im Jahr 2000 auf mittlerweile 63,6 GW im Jahr 2024 (https://de.
statista.com/statistik/daten/studie/20113/umfrage/installierte-leistung-der-anla
gen-fuer-windenergie-in-deutschland-seit-1993/). Hinzukommen, Stand: Juli
2024, Offshore-Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von rund 8,9 GW
(www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentl
ich/themen/06-zahlen-und-fakten/20240715_Status_des_Offshore-Windenergi
eausbaus_Halbjahr_2024.pdf). Dem gegenüber steht in Deutschland eine
Leistungsnachfrage von in der Spitze rund 85 GW (2025) (Article_atw_2023_02_
Entwicklung_der_Stromerzeugungskapazitaet_in_Deutschland_bis_zum_Jah
r_2030_Ulreich_Schiffer.pdf). Ohne Berücksichtigung der tatsächlichen
Gegebenheiten und der physikalischen Notwendigkeiten ließe sich rein auf dem
Papier also schon heute ein großer Teil des elektrischen Leistungsbedarfs in
Deutschland durch Windkraftanlagen decken. In der Praxis steht dem
allerdings die Wetterabhängigkeit der Windkraftanlagen im Wege. Sie liefern
keinerlei gesicherte Leistung. Windkraftanlagen benötigen aus diesem Grund
sogenannte Backup-Kraftwerke, also konventionelle Kraftwerke, die bei
Windflaute einspringen, um die fehlende Leistung der Windkraftanlagen zu
ersetzen. Diese Doppelstruktur ist teuer und ressourcenintensiv. Es gilt in den
Augen der Fragesteller aus diesem Grunde zu evaluieren, inwiefern ein weiterer
Ausbau der Windenergieanlagen aus physikalischer und ökonomischer Sicht
sinnvoll ist.
1. Wie viele Windenergieanlagen (Onshore und Offshore) sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zum aktuellen Stand (November
2025) installiert, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
Die nachfolgenden Daten zum Ausbau von Windenergieanlagen an Land und
auf See entstammen der Statistik zur Stromerzeugungsleistung ausgewählter
erneuerbarer Energieträger (Oktober 2025) der Bundesnetzagentur mit Daten-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stand 13. November 2025. Die Zahlen beruhen auf aktuellen Meldungen der
Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister (MaStR).
Bruttoleistung sowie Anzahl von Stromerzeugungseinheiten (Generatoren) in Betrieb*
nach Bundesland (bis Oktober 2025)
Windenergie an Land Windenergie auf See
Anzahl Leistung [MW] Anzahl Leistung [MW]
Ausschließliche Wirtschaftszone – – 1.541 8.686
Baden-Württemberg 911 2.061 – –
Bayern 1.355 2.740 – –
Berlin 9 17 – –
Brandenburg 4.145 9.401 – –
Bremen 92 199 – –
Hamburg 70 124 – –
Hessen 1.229 2.761 – –
Mecklenburg-Vorpommern 1.892 3.930 48 305
Niedersachsen 6.397 13.702 48 224
Nordrhein-Westfalen 3.910 8.693 – –
Rheinland-Pfalz 1.818 4.324 – –
Saarland 222 565 – –
Sachsen 930 1.416 – –
Sachsen-Anhalt 2.764 5.741 – –
Schleswig-Holstein 3.591 9.474 – –
Thüringen 890 1.888 – –
Gesamt (bis Oktober 2025) 30.225 67.038 1.637 9.215
* Inklusive vorübergehend stillgelegte Einheiten
Der Anlagenbestand von Windenergieanlagen auf See wird im MaStR
grundsätzlich nach den Standortangaben der Stromerzeugungseinheiten ausgewiesen.
Dabei sind Windenergieanlagen auf See innerhalb von 12 Seemeilen zur
Küste (küstennah) dem jeweiligen Land zugeordnet, außerhalb der 12 Seemeilen-
Zone der Ausschließlichen Wirtschaftszone.
2. Wie viel elektrische Energie (in Terawatt pro Stunde [TWh]) wurde 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung durch Windenergieanlagen erzeugt?
Gemäß den Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik des
Umweltbundesamtes zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wurde im
Jahr 2024 (Stand: Februar 2025) durch Windenergieanlagen an Land eine
Strommenge von 112,8 Terawattstunden (TWh) und durch
Windenergieanlagen auf See 26,1 TWh erzeugt.
3. Wie hoch ist die durchschnittliche Einspeisevergütung pro Kilowattstunde
für Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen im Jahr 2025?
Für das Jahr 2025 gehen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) in ihrer
maßgeblichen Prognose des EEG-Finanzierungsbedarfs nach § 4 des
Energiefinanzierungsgesetzes von einer über alle Zubau-Jahrgänge gemittelten,
durchschnittlichen Einspeisevergütung für Windenergie-an-Land-Anlagen von rund
8,9 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) aus, bei Windenergie auf See erhalten
keine Anlagen eine Einspeisevergütung (vgl. die Veröffentlichung der ÜNB:
www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/EE
G-Finanzierung/EEG-Finanzierungsbedarf). Es sei angemerkt, dass die meisten
Windenergie-Anlagen nicht mit einer festen Einspeisevergütung, sondern nach
dem Marktprämienmodell vergütet werden. Nach diesem Modell wird im
Rahmen von Ausschreibungen ein sogenannter anzulegender Wert ermittelt.
Anlagenbetreiber sind verpflichtet ihren Strom eigenständig zu vermarkten. Die
Differenz zwischen dem durchschnittlichen Monats- bzw. Jahresmarktwerts und
dem anzulegenden Wert entspricht der tatsächlich Förderzahlung und wird
Marktprämie genannt. Gemittelt über beide Vergütungsformen liegen die über
alle Zubau-Jahrgänge gemittelten, durchschnittlichen spezifischen Fördersätze
gemäß der maßgeblichen Prognose der ÜNB für 2025 für Wind an Land bei
rund 8,5 ct/kWh bzw. für Wind auf See bei rund 17 ct/kWh. Für
Neuanlagen sind diese Werte mit rund 8,2 ct/kWh für Windenergie an Land bzw.
0,0 ct/kWh für Windenergie auf See geringer. Retrospektive Daten für das Jahr
2025 liegen nicht vor.
4. Wie viele Windenergieanlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell an das Stromnetz angeschlossen, und welche Gründe verhindern
den Anschluss der übrigen Anlagen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und auf die Schriftliche Frage 62 des
Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 21/2486 verwiesen. Der
Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass Windenergieanlagen
errichtet, jedoch nicht an das Netz angeschlossen sind.
5. Erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung Vergütungen für nicht
angeschlossene Windenergieanlagen im Jahr 2025, wenn ja, wie hoch ist die
Gesamtsumme, und nach welchen Kriterien werden diese Zahlungen
geleistet?
Für Windenergieanlagen an Land, die nicht an das Netz angeschlossen sind und
damit keinen Strom in das Stromnetz einspeisen, besteht grundsätzlich kein
Anspruch auf Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
6. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtkosten (Investition, Betrieb, Vergütung) und der Energieertrag von
Windenergieanlagen zwischen süddeutschen und norddeutschen Bundesländern,
und welche Faktoren beeinflussen diese Unterschiede?
Im Hinblick auf die Gesamtkosten bei Windenergieanlagen an Land wird auf
die Studie „Kostensituation der Windenergie an Land, Stand 2024“ verwiesen
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/ee
g-eb-wal-kostensituation-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8). In dem
Bericht finden sich Analysen zur Höhe von Stromgestehungskosten an
unterschiedlichen Standortgüten. Die Höhe des Energieertrags von
Windenergieanlagen ist vor allem abhängig von der Windhöffigkeit des Standorts an dem die
Anlage betrieben wird, aber auch von der Technologieauswahl und
verschiedenen genehmigungsrechtlichen Auflagen.
7. Wie viele weitere Windenergieanlagen (bitte auch geplante Nennleistung
angeben) müssten nach Einschätzung der Bundesregierung errichtet
werden, um die Klimaziele, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat, zu
erfüllen?
Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil des aus erneuerbare Energien-Anlagen
erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent gesteigert
werden. Ende 2024 lag der Anteil bei 54,4 Prozent. Mögliche
Schlussfolgerungen aus den Annahmen des Energiewendemonitorings zum künftigen
Bruttostromverbrauch hinsichtlich des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden im
Zuge der anstehenden EEG- und WindSeeG-Novellen zu entscheiden sein.
8. Wie viele sogenannte Backup-Kraftwerke müssten nach Planung der
Bundesregierung in den kommenden Jahren errichtet werden, um die
Netzstabilität auch weiterhin zu gewährleisten?
Gemäß § 63 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes berichtet die
Bundesnetzagentur mindestens alle zwei Jahre über den Stand und die Entwicklung der
Versorgungssicherheit im Bereich Elektrizität. Im September 2025 wurde der
jüngste Bericht veröffentlicht. In diesem Bericht schlussfolgert die
Bundesnetzagentur, dass für die Gewährleistung der marktseitigen Versorgungssicherheit
bis zum Jahr 2035 in Abhängigkeit des gewählten Szenarios neue Erdgas-
sowie H2-Kraftwerke zwischen 22,4 bis 35,5 Gigawatt nötig sein werden. Dies
sind Bruttowerte, das heißt die Werte für Zubau an Kapazität vor
Berücksichtigung von Stilllegungen, die aus der Modellrechnung resultieren. Im Bericht
werden ebenfalls die Nettowerte, das heißt die Werte für Zu- und Rückbauten
und deren Differenz, ausgewiesen. Diese liegen für das Jahr 2035 in einer
Spanne von 12,5 bis 25,6 Gigawatt.
9. Wie hoch sind die Stromgestehungskosten in Kraftwerken, die als
Backup-Kraftwerke eingesetzt werden?
Stromgestehungskosten sollen die gesamten Kosten einer erzeugten
elektrischen Megawattstunden (MWh) darstellen. Sie müssen deshalb eine Vielzahl
an Variablen berücksichtigen und sollten daher nur in einer Bandbreite
betrachtet werden. Im jüngsten Versorgungssicherheitsmonitoring der
Bundesnetzagentur werden für das Jahr 2025 Stromgestehungskosten von
Erdgaskraftwerken von 132 bis zu 366 Euro je MWh unterstellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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