Schriftliche Frage 74 von Leif-Erik Holm (AfD): Welche Erkenntnisse oder Studien zur Erfassung chemischer Verunreinigungen in und um Offshore-Windparks und deren Auswirkungen auf die Meere…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 74 von Leif-Erik Holm (AfD): Welche Erkenntnisse oder Studien zur Erfassung chemischer Verunreinigungen in und um Offshore-Windparks und deren Auswirkungen auf die Meere…
Frage 74 (Leif-Erik Holm, AfD):
Welche Erkenntnisse oder Studien zur Erfassung chemischer Verunreinigungen in und um Offshore-Windparks und deren Auswirkungen auf die Meeresumwelt liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. September 2025:
Der Bundesregierung ist die internationale Studie „Chemical emissions from offshore wind farms: From identification to challenges in impact assessment and regulation“ unter Beteiligung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie bekannt. Auf Grundlage einer Literaturrecherche bietet sie einen Überblick über potenzielle stoffliche Emissionen, die aus Offshore-Windenergieanlagen austreten könnten. Dies kann zur Erstellung einer wissenschaftlichen Datenbasis beitragen und ist ein erster Schritt für die Ermittlung des weiteren Forschungsbedarfs. Wie in der Studie aufgezeigt wird, ist Deutschland in Bezug auf die Regulierung von potenziellen Emissionen im internationalen Vergleich Vorreiter. Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für Offshore Windparks werden entsprechend der Vorgaben des Windenergieauf-See-Gesetzes (WindSeeG) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nur erteilt, wenn unter anderem die Meeresumwelt nicht gefährdet wird, insbesondere eine Verschmutzung der Meeresumwelt im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Nummer 4 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 nicht zu besorgen ist. Generell legt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verbindliche technische und umweltbezogene Anforderungen für Offshore- Projekte fest. Vorhabenträger müssen in Deutschland daher bereits in der Planungsphase ein Emissionskonzept beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einreichen, das potenzielle Emissionen und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Reduzierung beschreibt. Nach der Genehmigung folgt eine detaillierte Emissionsstudie vor Baubeginn. Auch Konzepte für Abfall und Betriebsstoffe sind erforderlich und müssen regelmäßig aktualisiert werden. Dies umfasst alle damit einhergehenden Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen, um Betriebsstoffaustritte zu vermeiden. Kommt es trotz vorstehender Sicherheitsmaßnahmen zu einem Austritt von Emissionen, sind von der Trägerin des Vorhabens unverzüglich sämtliche zur Verfügung stehenden möglichen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen einzudämmen und einen weiteren Austritt in die Meeresumwelt zu verhindern. Die Trägerin des Vorhabens hat den Vorfall dem Maritimen Lagezentrum (MLZ, Havariekommando), der zuständigen Verkehrszentrale und dem BSH unverzüglich zu melden.
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