Schriftliche Frage 50 von Enrico Komning (AfD): Wurden der Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihren verbundenen Konzernunternehmen in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 Darleh…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 50 von Enrico Komning (AfD): Wurden der Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihren verbundenen Konzernunternehmen in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 Darleh…
Frage 50 (Enrico Komning, AfD):
Wurden der Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihren verbundenen Konzernunternehmen in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 Darlehen, Kredite oder Bürgschaften über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt oder Mittel aus Bundes-Sondervermögen zugesprochen, und wenn ja, welches Gesamtvolumen umfassten diese Maßnahmen (bitte nach Jahr und Finanzierungsinstrument aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. August 2026:
Für eine vollständige Ermittlung der Darlehen, Kredite und Bürgschaften über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) müsste für jedes Kalenderjahr zunächst der aufgrund von Veränderungen der Konzern- und Beteiligungsstruktur wechselnde Kreis der unmittelbar oder mittelbar von der Volkswagen Aktiengesellschaft beherrschten Konzernunternehmen bestimmt und anschließend eine konzernweite Abfrage bei der KfW durchgeführt werden. Eine solche umfassende Erhebung war innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. Belastbare Angaben zu Darlehen, Krediten oder Bürgschaften über die KfW können daher nicht ausgewiesen werden. Hinsichtlich der Mittel aus Bundes-Sondervermögen enthält die nachfolgende Tabelle die innerhalb der Frist ermittelten Angaben. Für eine vollständige Ermittlung müsste auch insoweit für jedes Kalenderjahr der jeweils maßgebliche Kreis der unmittelbar oder mittelbar von der Volkswagen Aktiengesellschaft beherrschten Konzernunternehmen bestimmt und die Angaben der jeweils zuständigen Stellen zusammengeführt werden. Eine solche umfassende Erhebung war innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht gewährleistet werden; weitere Mittel aus Bundes-Sondervermögen können nicht ausgeschlossen werden. Die Zuordnung zu den Kalenderjahren erfolgt nach dem Jahr, in dem die jeweiligen Mittel verbindlich zugesagt beziehungsweise bewilligt wurden. Jahr Mittel aus Bundes-Sondervermögen 2020 5.937.432,19 Euro 2021 6.844.837,85 Euro 2022 11.875.175,92 Euro 2023 21.058.558,91 Euro 2024 9.521.235,03 Euro 2025 11.913.678,15 Euro 2026 28.426.846,52 Euro Gesamt 2020 bis 2026 95.557.764,57 Euro
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