Schriftliche Frage 87 von Enrico Komning (AfD): Kam es in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 zu Widerrufen von Zuwendungsbescheiden, Rückforderungen bereits ausgezahlter Bunde…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 87 von Enrico Komning (AfD): Kam es in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 zu Widerrufen von Zuwendungsbescheiden, Rückforderungen bereits ausgezahlter Bunde…
Frage 87 (Enrico Komning, AfD):
Kam es in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 zu Widerrufen von Zuwendungsbescheiden, Rückforderungen bereits ausgezahlter Bundesmittel oder der Einbehaltung von zugesagten Fördergeldern gegenüber der Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen, und wenn ja, in welcher jeweiligen Höhe und aus welchen konkreten Gründen erfolgten diese Maßnahmen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. August 2026:
Ja, in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 kam es gegenüber der Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihren Tochterunternehmen zu Widerrufen von Zuwendungsbescheiden, Rückforderungen bereits ausgezahlter Bundesmittel oder Einbehaltungen zugesagter Fördergelder. Für eine vollständige Ermittlung etwaiger Widerrufe von Zuwendungsbescheiden, Rückforderungen bereits ausgezahlter Bundesmittel oder Einbehaltungen zugesagter Fördergelder muss zunächst für jedes Kalenderjahr des Abfragezeitraums der jeweils maßgebliche und aufgrund von Veränderungen der Konzern- und Beteiligungsstruktur wechselnde Kreis der Tochterunternehmen bestimmt werden. Anschließend müssen sämtliche in Betracht kommenden Fördervorgänge bei den zuständigen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und Projektträgern daraufhin geprüft werden, ob entsprechende Maßnahmen gegenüber der Volkswagen Aktiengesellschaft oder ihren Tochterunternehmen erfolgt sind. Solche Maßnahmen lassen sich regelmäßig nicht allein anhand zentral verfügbarer Zahlungs- oder Empfängerdaten feststellen, sondern erfordern eine Prüfung der jeweiligen Einzelbescheide und Förderakten. Eine solche umfassende Einzelfallprüfung war innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle beschränken sich daher auf die innerhalb der Frist ermittelten Fälle. Kalender jahr Empfängergesellschaft (Volkswagen Aktiengesellschaft oder Tochterunternehmen) Maßnahme (Widerruf, Rückforderung oder Einbehaltung) Höhe (in Euro) Konkreter Grund 2022 Volkswagen Aktiengesellschaft Widerruf 0,00 Teilwiderruf wegen Übertragung des Vorhabens auf einen neuen Zuwendungsempfänger (PowerCo SE) 2025 Volkswagen Aktiengesellschaft Rückforderung 8.138,66 Rückzahlung des positiven Kassenbestands gemäß Prüfung des Verwendungsnachweises 2025 Audi Planung GmbH Rückforderung 3.109,20 Rückzahlung des positiven Kassenbestands gemäß Prüfung des Verwendungsnachweises Kalender jahr Empfängergesellschaft (Volkswagen Aktiengesellschaft oder Tochterunternehmen) Maßnahme (Widerruf, Rückforderung oder Einbehaltung) Höhe (in Euro) Konkreter Grund 2025 Cellforce Group GmbH Widerruf in Prüfung Teilwiderruf wegen Projektabbruch. Möglicher Widerruf für die Vergangenheit in Prüfung. Zu den weiteren Hintergründen wird auf Bundestagsdrucksache 21/4077 des Deutschen Bundestages vom 26.02.2026 verwiesen. 2022 Semvox GmbH Rückforderung 26,71 Rückforderung im Zuge der Prüfung des Verwendungsnachweises
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