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Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern (Antwort zu Drs. 21/2377)

dip / drucksache 26.11.2025 · WP 21 · 21/2932 · Antwort · Original ↗

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Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern (Antwort zu Drs. 21/2377) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2932 21. Wahlperiode 26.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2377 – Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Artikel der „Berliner Zeitung“ vom 16. September 2025 (www.berliner-ze itung.de/politik-gesellschaft/43-milliarden-euro-entwicklungshilfe-auf- pumpwie-viel-geld-wird-zurueckgezahlt-li.2357143; „43 Mrd. Euro Entwicklungshilfe auf Pump: Wieviel Geld wird zurückgezahlt?“) beleuchtet die Vergabe von Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der Bundesregierung in Höhe von 43,3 Mrd. Euro seit 2017 im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit. Er weist auf erhebliche Defizite in der Transparenz hinsichtlich Rückzahlungen, Zahlungsausfällen, Abschreibungen und Refinanzierungsmechanismen hin und nennt eine durchschnittliche Rückzahlungsquote von 94 Prozent für die Jahre 2022 bis 2024 (ebd.). Angesichts der angespannten Haushaltslage in Deutschland, der Notwendigkeit evidenzbasierter Politikgestaltung und der zentralen Rolle einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit zielt diese Anfrage auf einen maximalen Erkenntnisgewinn ab. Sie soll eine fundierte Grundlage für die Optimierung der Finanziellen Zusammenarbeit schaffen und die öffentliche Nachvollziehbarkeit stärken. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Darlehen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) an Entwicklungs- und Schwellenländer setzen sich zusammen aus Darlehen aus Haushaltsmitteln (Haushaltsmitteldarlehen) der Bundesregierung aus dem Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Marktmittelkrediten (Entwicklungskredite und Förderkredite), die die KfW Entwicklungsbank (KfW) am Kapitalmarkt aufnimmt. Welches Finanzierungsmodell zum Einsatz kommt, hängt von der Höhe der Verschuldung, der Wirtschaftskraft, dem Entwicklungsstand und der Leistungsfähigkeit des Partnerlandes ab. Der haushaltsmittelschonende Einsatz der Marktmittel der KfW erweitert die Möglichkeiten des BMZ zur Finanzierung von Investitionsvorha- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ben in Entwicklungs- und Schwellenländern erheblich. Sofern regulatorisch und risikomäßig möglich, hat die Beauftragung von Marktmittelkrediten Vorrang vor der Gewährung von Haushaltsmitteldarlehen. Die Konditionen bei solchen Darlehen sind besonders günstig (Verzinsung, Laufzeit). Einen Überblick über die Finanzierungsprodukte der KfW im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist abrufbar unter www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Fin anzierung/KfW-Entwicklungsbank/Aufgaben-und-Ziele/Unsere-Finanzprodu kte/. Die Betrachtung der Kreditrisiken bezieht sich bei der Gewährung von Krediten immer auf den Kreditnehmer, also die Partnerländer und nicht auf einzelne Projekte. Die Beschreibungen im weiteren Verlauf beziehen sich deshalb auf das Partnerland und seine staatlichen Strukturen, nicht jedoch auf einzelne Projekte der Entwicklungszusammenarbeit. Zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Rückzahlungsquote von durchschnittlich 94 Prozent wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Momentaufnahme handelt (Rückzahlungsquote zum 31.12.). Daraus kann nicht geschlossen werden, dass es sich hier um endgültige Ausfälle für die Bundesregierung bzw. die KfW handelt. Vielmehr handelt es sich oft um technische Verzögerungen und vorübergehende und kurzfristige Effekte. Bei länger anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten von staatlichen Kreditnehmern greifen die Mechanismen des Pariser Clubs. Aufgabe des Pariser Clubs ist es, koordinierte und nachhaltige Lösungen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Schuldnerländer zu finden. Dies erfolgt in Form von Umschuldungen/Restrukturierung der Rückzahlungen, d. h. Stundungen von Tilgungen und Zinszahlungen. Damit sollen endgültige Ausfälle zu Lasten des Bundeshaushalts vermieden werden. Zu den Erlassen aus Haushaltsmitteldarlehen finden sich detaillierte Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu Schuldenerlassen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000 auf Bundestagsdrucksache 21/451 und auf Bundestagsdrucksache 20/11732 mit weiteren Erläuterungen. Ungeachtet ihrer besonderen Stellung als Förderbank des Bundes und als Anstalt des öffentlichen Rechts, sind auf die KfW die Regeln des Kreditwesengesetzes (KWG) anzuwenden. Infolgedessen ist die KfW wie alle Banken in Deutschland der Bankenaufsicht unterworfen. Ihre Prozesse und Systeme werden von der BaFin regelmäßig darauf überprüft, dass sie alle Erfordernisse für eine bankmäßige, risikoadäquate Darlehensvergabe und Durchführung erfüllen, einschließlich der erforderlichen Eigenkapitalrückstellungen, Sicherheitenanrechnung, Risikobewertung, Compliance etc. Auch die Erfordernisse der Ma- Risk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin) sind für die KfW verbindlich. Als Kreditinstitut unterliegt die KfW zwangsläufig auch dem Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis wird aus dem zwischen Kreditinstitut und Kunde bestehenden Vertrauensverhältnis abgeleitet und begründet eine verschiedentlich hergeleitete, aber gewohnheitsrechtlich anerkannte vertragliche Nebenpflicht zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen, von denen das Kreditinstitut Kenntnis erlangt. Es bildet damit einen elementaren und unverzichtbaren Bestandteil der Geschäftstätigkeit der KfW und ist Grundvoraussetzung für das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden und Geschäftspartnern. Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses ist daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, in denen überwiegende Rechtsgüter oder zwingende gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, oder aber mit Einwilligung des Kunden. Bei der Beantwortung parlamentarischer Fragen ist daher eine sorgfältige Abwägung zwischen dem berechtigten parlamentarischen Informationsinteresse und dem Schutz der Vertraulichkeit kundenbezogener Daten vorzunehmen. Die in der vorliegenden Kleinen Anfrage gestellten Fragen nach Ratingkategorien, Abschreibungen und Restrukturierungen, Zahlungsausfällen, Kreditkonditionen und Risikoeinschätzung bei Marktmittelkrediten der KfW richten sich in Teilen auf hochsensible Geschäftsgeheimnisse der KfW oder betreffen wesentliche und hochvertrauliche Informationen zu den Darlehensnehmern und ihren Vertragsinhalten. Die verfassungsrechtliche Begründung für eine Verweigerung der Übermittlung derart sensibler Daten stützt sich auf die Abwägung mit den nachfolgend genannten Verfassungsgütern, die im vorliegenden Fall eine Einschränkung des parlamentarischen Fragerechts rechtfertigen. Die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes mit seinen Partnern würde durch die Offenlegung individueller Kreditkonditionen erheblich gefährdet. Die vertrauliche Behandlung macht einen Vertragsschluss erst möglich und wird daher von der KfW bei Vertragsschluss zugesagt. Das Bekanntwerden individueller Kreditkonditionen und Ratings würde es ermöglichen, detaillierte Rückschlüsse auf die Bonität, wirtschaftliche Lage und Verhandlungsposition einzelner Partnerländer zu ziehen. Partnerländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation besonders günstige Konditionen erhalten, würden stigmatisiert und könnten politischem Druck ausgesetzt werden. Dies würde die Kooperation mit Partnern im Bereich der FZ nachhaltig beeinträchtigen. Partnerländer könnten künftig zögern, mit der KfW zusammenzuarbeiten, wenn sie befürchten müssen, dass vertrauliche Finanzinformationen öffentlich werden. Die Funktionsfähigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit würde damit strukturell gefährdet. Die Stellung der KfW als Organisation des Bundes in der Entwicklungszusammenarbeit würde ebenfalls erheblich beeinträchtigt. Die Refinanzierungskonditionen der KfW am Kapitalmarkt hängen wesentlich von ihrer Reputation als verlässlicher und diskreter Partner ab. Eine Beeinträchtigung dieser Reputation könnte sich negativ auf die Refinanzierungskonditionen auswirken und damit mittelbar den Bundeshaushalt belasten, da der Bund für die Verbindlichkeiten der KfW über den Gewährleistungsrahmen anteilig haftet. Damit würden auch die fiskalischen Interessen des Bundes gefährdet. Ebenso würde ein Bekanntwerden von individuellen Konditionen und Ratings die Verhandlung von für den Bund vorteilhaften Konditionen mit externen Partnern in der Zukunft erheblich erschweren, da Partnerländer auf eine Angleichung an die günstigsten bekannten Konditionen drängen könnten. Aus diesen Gründen können die nachfolgenden Antworten keine Aussagen zu den Kernbestandteilen des Marktmittelgeschäfts der KfW und ihrer Geschäftsgeheimnisse enthalten. 1. Welches Gesamtvolumen an Darlehen hat die KfW im Auftrag der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025 im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern zugesagt, und wie verteilt sich dieses Volumen auf Kalenderjahre, Empfängerländer, Projekttypen (z. B. Infrastruktur, erneuerbare Energien, Bildung), Kreditkonditionen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsmodalitäten, Gnadenfristen) und Finanzierungsquellen (Bundeshaushaltsmittel vs. Kapitalmarktrefinanzierung) (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.* Für reine Haushaltsmitteldarlehen gilt, dass sich die Systematik der Ländereinstufung an den Kriterien der Weltbank orientiert. Je nach Einstufung des Landes in die entsprechende Weltbankkategorie wird unterschieden zwischen Ländern, die Haushaltsmitteldarlehen zu vergleichbaren IDA-, Blend- oder IBRD-Konditionen erhalten. Diese Darlehen sind durch lange Laufzeiten von bis zu 38 Jahren, bei Altverträgen sogar 40 Jahre mit bis zu 12 Tilgungsfreijahren und gleichzeitig geringem Zinssatz gekennzeichnet und haben damit einen hohen Konzessionalitätsgrad. Die Konzessionalität und Höhe des Zuschusselements der Darlehen nimmt mit zunehmendem Entwicklungsstand des Landes ab. Bei Marktmitteldarlehen der KfW (Entwicklungs- und Förderkredite) werden die Konditionen individuell an das Partnerland und die bei der Kreditprüfung identifizierten Risiken angepasst. Auch sind sie abhängig von den aktuellen Refinanzierungskonditionen. Der Zinssatz liegt bei den Entwicklungskrediten unter dem geltenden Durchschnittssatz für marktübliche Kredite. Bei Förderkrediten bildet die KfW attraktive, aber marktmäßige Konditionen ab. Laufzeiten betragen für Entwicklungskredite üblicherweise zwischen 10 und 20 Jahren, für Förderkredite zwischen 10 und 15 Jahren, können aber auch darunter oder darüber liegen. Freijahre liegen üblicherweise bei 2 bis 5 Jahren, können in Einzelfällen aber ebenfalls darüber oder darunter liegen. Die in der Anlage 1 dargestellten Übersichten zeigen die Verteilung bezogen auf das Gesamtvolumen Darlehen der KfW. Eine Übermittlung von Zinssätzen der Markmittelkredite ist aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen nicht möglich. 2. Welches Gesamtvolumen an Darlehen war zum Stichtag 25. September 2025 ausstehend, und wie verteilt sich dieses Volumen auf Zusagejahre, Empfängerländer, Projekttypen, Finanzierungsquellen und Risikokategorien (gemäß KfW-internen Bewertungen), einschließlich einer Analyse der Altersstruktur der Darlehen (Restlaufzeiten weniger als fünf Jahre, fünf bis zehn Jahre, mehr als 10 Jahre; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Anlage 2 verwiesen, die aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dem Deutschen Bundestag separat übermittelt wird.** Die dort genannten Zahlen bilden das sogenannte Barobligo ab, also die Gesamtheit aller Außenstände der KfW aus Darlehen. Die Partnerländer und Projektträger vertrauen darauf, dass ihre finanziellen Verhältnisse und eventuelle Zahlungsschwierigkeiten vertraulich behandelt * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2932 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ** Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. werden. Dieses Vertrauen ist konstitutiv für die Funktionsfähigkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Bekanntgabe von Schuldenständen gegenüber einem Darlehensnehmer könnte die Reputation und Kreditwürdigkeit der betroffenen Staaten auf internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen. Dies könnte zu verschlechterten Refinanzierungskonditionen für diese Länder führen und ihre wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich erschweren. Das Vertrauensverhältnis zu den Partnerländern würde nachhaltig beschädigt, wenn vertrauliche Finanzinformationen öffentlich würden. Dies könnte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit und anderen Bereichen der bilateralen Beziehungen beeinträchtigen. Die spezifischen Informationen zum Barobligo einzelner Empfängerländer sind daher von solcher Bedeutung, dass insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die Beantwortung dieses Teilaspekts der Frage ist daher auch in eingestufter Form nicht möglich. Das KfW-interne Ratingsystem wiederum gehört zu den Geschäftsgeheimnissen der KfW und wird daher nicht offengelegt. Es wird diesbezüglich ebenfalls auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen 3. Wie hoch waren die tatsächlichen Rückzahlungssummen für Darlehen aus Bundeshaushaltsmitteln in den Kalenderjahren 2017 bis 2024 sowie vom 1. Januar bis 25. September 2025, und wie verteilen sich diese Rückzahlungen auf Jahre, Empfängerländer, Projekttypen und Soll- vs. Ist-Summen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf Anlage 3 verwiesen, die aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dem Deutschen Bundestag separat übermittelt wird.* Die Bekanntgabe von Rückzahlungssummen und Rückzahlungsverhalten einzelner Partnerländer könnte die Reputation und Kreditwürdigkeit der betroffenen Staaten auf internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen. Dies könnte zu verschlechterten Refinanzierungskonditionen für diese Länder führen und ihre wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich erschweren. Das Vertrauensverhältnis zu den Partnerländern würde nachhaltig beschädigt, wenn vertrauliche Finanzinformationen öffentlich würden. Dies könnte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit und anderen Bereichen der bilateralen Beziehungen beeinträchtigen. Die spezifischen Informationen zu Rückzahlungssummen einzelner Empfängerländer sind daher von solcher Bedeutung, dass insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die Beantwortung dieses Teilaspekts der Frage ist daher auch in eingestufter Form nicht möglich. Zu den Soll- versus Ist-Summen für die jeweiligen Tilgungstermine liegen keine stichtagsbezogenen Daten vor. Für eine Aggregation der überfälligen Forderungen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 4. Welche exakten Rückzahlungsquoten (in Prozent, definiert als Ist- bzw. Soll-Verhältnis) wurden für Darlehen aus Bundeshaushaltsmitteln in jedem Kalenderjahr von 2017 bis 2024 sowie vom 1. Januar bis 25. September 2025 erzielt, und wie viele Zahlungsausfälle oder Zahlungsverzögerungen gab es pro Jahr, einschließlich der betroffenen Beträge, Empfängerländer, Projekttypen und Dauer der Verzögerungen (in Monaten) (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf Anlage 4 verwiesen, die aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist und dem Deutschen Bundestag separat übermittelt wird.* Der weit überwiegende Teil der Partnerländer bedient die Rückzahlungen pünktlich zu den jeweiligen halbjährlichen Fälligkeitsterminen, also zu 100 Prozent. Zahlungsverzögerungen haben oftmals technische Gründe. Die Rückzahlungsquote beträgt rund 94 Prozent. Zu der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Rückzahlungsquote von durchschnittlich 94 Prozent wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Momentaufnahme handelt (Rückzahlungsquote zum 31.12.). Daraus kann nicht geschlossen werden, dass es sich hier um endgültige Ausfälle für die Bundesregierung bzw. die KfW handelt. Vielmehr handelt es sich oft um technische Verzögerungen und vorübergehende und kurzfristige Effekte. Bei länger anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten von staatlichen Kreditnehmern greifen die Mechanismen des Pariser Clubs. Aufgabe des Pariser Clubs ist es, koordinierte und nachhaltige Lösungen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Schuldnerländer zu finden. Dies erfolgt in Form von Umschuldungen/ Restrukturierung der Rückzahlungen, d. h. Stundungen von Tilgungen und Zinszahlungen. Daten für die Dauer von Verzögerungen liegen nicht vor, da offene Forderungen banküblich durch Eingang der Tilgungen bzw. Zinszahlungen ausgebucht werden. Die Bekanntgabe von Zahlungsausfällen und Zahlungsverzögerungen einzelner Partnerländer könnte die Reputation und Kreditwürdigkeit der betroffenen Staaten auf internationalen Kapitalmärkten beeinträchtigen. Dies könnte zu verschlechterten Refinanzierungskonditionen für diese Länder führen und ihre wirtschaftliche Entwicklung zusätzlich erschweren. Das Vertrauensverhältnis zu den Partnerländern würde nachhaltig beschädigt, wenn vertrauliche Finanzinformationen öffentlich würden. Dies könnte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Entwicklungszusammenarbeit und anderen Bereichen der bilateralen Beziehungen beeinträchtigen. Die spezifischen Informationen zu Zahlungsausfällen und Zahlungsverzögerungen einzelner Empfängerländer sind daher von solcher Bedeutung, dass insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Die Beantwortung dieses Teilaspekts der Frage ist daher auch in eingestufter Form nicht möglich. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 5. In welchem Umfang wurden Darlehen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025 vollständig oder teilweise abgeschrieben, und wie verteilen sich die Abschreibungsbeträge (absolut und relativ zum ursprünglichen Kreditvolumen) auf Jahre, Empfängerländer, Projekttypen und Gründe wie Zahlungsunfähigkeit, politische Entscheidungen oder Naturkatastrophen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Haushaltsmitteldarlehen werden nicht abgeschrieben, sondern gehen zu Lasten des Bundeshaushaltes. Zur Rückzahlungsquote wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Zu den Marktmittelkrediten wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 6. Wie viele Fälle von Zahlungsschwierigkeiten führten im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025 zu Restrukturierungen (z. B. Laufzeitverlängerung, Zinsreduktion), und wie hoch waren die betroffenen Gesamtbeträge, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Jahren, Empfängerländern, Projekttypen, Art der Restrukturierung und resultierenden Nettoverlusten für den Bundeshaushalt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für Haushaltsmitteldarlehen gilt, dass es im betreffenden Zeitraum nur eine Folgeumschuldung im Jahr 2023 für Argentinien mit einem Volumen i. H. v 18 448 147,35 Euro (ohne Nettoverlust für den Bundeshaushalt) gab, die auf Zahlungsschwierigkeiten gründete. Zu laufenden Verhandlungen im Rahmen des Pariser Clubs kann keine Auskunft gegeben werden, da die Entscheidungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind. Zu den Erlassen von öffentlichen Schulden allgemein wird die Angaben des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de/ Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Schuldenstra tegie/deutsche-schuldenforderungen-und-schuldenerlasse.html verwiesen. 7. Welche Gesamtsummen an Zahlungsausfällen, Abschreibungen oder Restrukturierungen wurden für Darlehen, die die KfW am Kapitalmarkt refinanziert hat, im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025 verzeichnet, und wie verteilen sich diese auf Jahre, Empfängerländer, Projekttypen und betroffene Volumina, einschließlich einer Quantifizierung des Ausfallrisikos (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025 kam es zu lediglich einem Darlehensausfall in den Büchern der KfW. Zum Schutz des betroffenen Partnerlandes sowie unter Berücksichtigung der besonderen Schutzwürdigkeit von Marktmittelkrediten können Details hierzu auch in eingestufter Form nicht bereitgestellt werden. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 8. Wie werden Rückzahlungen aus Darlehen (aus Bundeshaushaltsmitteln und kapitalmarktrefinanziert) bilanziell verbucht, und inwieweit fließen sie in neue Entwicklungsprojekte oder andere Haushaltszwecke ein, einschließlich einer Darstellung der Rückflüsse, Rückstellungen für Ausfallrisiken und Auswirkungen auf den Nettoschuldenstand der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Rückflüsse aus Haushaltsmitteldarlehen fließen von der KfW sofort nach Zahlung durch die Kreditnehmer direkt an den Bund zurück. Für ihre Marktmittelkredite erstellt die KfW ihre Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhänge gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). Rückzahlungen aus dem Kreditgeschäft der Entwicklungsbank fließen in die Bilanz der KfW und reduzieren die Verbindlichkeiten, führen also zu einer Bilanzkürzung. Tilgungszahlungen werden nicht für eine Neukreditvergabe verwendet. Rückzahlungen aus Marktmittelkrediten der KfW haben keinen Einfluss auf den Nettoschuldenstand der Bundesrepublik. Bezüglich der Behandlung von Ausfallrisiken und Rückstellungen unterliegt die KfW den Vorschriften der CRR (Capital Requirements Regulation), einer EU-Verordnung, in der die quantitativen Regelungen für Kapital und Liquidität zur Absicherung von Risiken festgelegt sind. 9. Welche Mechanismen gewährleisten die Transparenz der Rückzahlungsprozesse unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses, und wie detailliert werden Rückzahlungsdaten im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlicht, einschließlich Vorschlägen zur Verbesserung der Transparenz durch anonymisierte, länderspezifische oder projektspezifische Daten basierend auf Best Practices internationaler Institutionen wie der Weltbank (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie der Vorbemerkung der Bundesregierung und den Antworten zu den Fragen 3 und 4 zu entnehmen ist, sind transparente Darstellungen von Rückzahlungsprozessen für ein Partnerland potentiell schädlich und werden daher vertraulich behandelt. Anders als die KfW unterliegen die Weltbank und vergleichbare multilaterale Institutionen keinen staatlichen Regeln und keiner nationalen Bankenaufsicht. Ein verbindliches Bankgeheimnis (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) existiert damit nicht für diese Institutionen. Folglich ist es für die KfW nicht möglich, sich solchen „Best Practice“ Vorstellungen anzuschließen. 10. Wie wird die nachhaltige Wirkung der finanzierten Projekte (z. B. Just Energy Transition Partnerships (JETP)) systematisch evaluiert, und welche Indikatoren (z. B. CO₂-Reduktion, Beschäftigungseffekte, Armutsreduktion) werden verwendet, um den Return on Investment jenseits monetärer Rückzahlungen zu bewerten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die unabhängige Evaluierungseinheit der KfW Entwicklungsbank evaluiert die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten Vorhaben in Hinblick auf ihre tatsächliche Wirksamkeit im Rahmen von Ex-post-Evaluierungen. Dazu wird jährlich eine nach Sektoren geschichtete Zufallsstichprobe aus der Grundgesamtheit der abgeschlossenen Vorhaben gezogen. Die OECD-DAC- Evaluierungskriterien (Relevanz, Kohärenz, Effektivität, Effizienz, Impact und Nachhaltigkeit) bilden den Rahmen für die Bewertung der Projekte. Die Ergebnisse der Evaluierungen werden veröffentlicht, u. a. im Transparenzportal der KfW (www.kfw.de/microsites/Microsite/transparenz.kfw.de/#/start) oder auf der Interactive Database for Evaluation and Learning (www.kfw-entwicklungsban k.de/ideal/#/deViewDefault). Ergänzend führt die unabhängige Evaluierungseinheit Impact Evaluierungen unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Methoden zur Messung von kausalen Projektwirkungen durch. Weitere Informationen zu Wirkungen von KfW finanzierten Vorhaben finden sich im KfW-Wirkungsreporting (www.kfw.de/nachhaltigkeit/%c3%9cber-die-KfW/Na chhaltigkeit/Strategie-Management/Sustainable-Finance/Wirkungen-managen/ ). Für das Projektmanagement wird in der Konzeptionsphase gemeinsam mit den Projektpartnern und den technischen Experten der FZ ein projektspezifisches Indikatorenset ausgewählt, was sowohl die technischen Aspekte des Projektes (z. B. installierte Stromerzeugungskapazitäten) als auch die angestrebten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Effekte (z. B. erhöhte Versorgungssicherheit) angemessen abbilden kann. Diese Indikatoren werden in der projektspezifischen Wirkungsmatrix festgehalten und dienen dem Monitoring und der Bewertung des Projekterfolges. Die FZ-Projekte erzielen im Allgemeinen in mehr als einem Bereich nachhaltige Wirkungen. Ein Schulneubau verbessert beispielsweise die Bildungsinfrastruktur und schafft gleichzeitig Arbeitsplätze. Diese Multidimensionalität lässt sich durch Metriken wie den Return on Investment nicht adäquat abbilden. Stattdessen werden FZ-Projekte systematisch anhand der multidimensionalen DAC-Kriterien u. a. nach den Kriterien Effizienz und Effektivität evaluiert. 11. Welche Kriterien und Prozesse werden bei der Vergabe von Darlehen angewandt, um die Kreditwürdigkeit von Empfängerländern zu bewerten, und wie werden diese Kriterien mit den entwicklungspolitischen Zielen (z. B. Klimaschutz, Armutsbekämpfung) abgeglichen, einschließlich einer Analyse der Entscheidungsfindung für das 500-Millionen-Euro- Darlehen an Südafrika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Kreditvergabe der KfW basiert auf den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Finanzierung. Die Finanzierungsinstrumente werden sorgfältig auf Grundlage einer gründlichen Bewertung der Schuldentragfähigkeit, der wirtschaftlichen Machbarkeit und der Konzessionalitätsanforderungen jedes Landes ausgewählt. Als regulierte Bank (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) unterliegt die KfW vollumfänglich den Anforderungen, die die Bankenaufsicht an international agierende Finanzinstitute stellt. Für die Bestimmung der kommerziellen Risiken bei Marktmittelkrediten der KfW wendet die KfW aktuelle, empirisch fundierte und aufsichtlich geprüfte Ratingverfahren an. Als große, und international tätige Bank verfügt sie dabei über besonders fortschrittliche Instrumente und Prozesse, die dem höchsten Aufsichtsstandard (Advanced Internal Ratings Based Approach) gerecht werden. Der Abgleich von kommerziellen Risiken und politischen Zielen ist eine sehr fallspezifische politische Entscheidung. Aspekte zu Kreditentscheidungen, die sich auf einzelne Marktmittel-Transaktionen (hier Südafrika) beziehen, können aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung angeführten Gründen nicht weitergegeben werden, da Ratingentscheidungen zum Kern des Geschäftsgeheimnisses der KfW gehören und der Partner zudem auf die Vertraulichkeit solcher Informationen vertrauen darf. 12. Wie hoch ist der Anteil der Darlehen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025 an Länder mit hohem Ausfallrisiko (gemäß internen KfW-Bewertungen) vergeben wurden, und wie werden solche Risiken im Vergabeprozess berücksichtigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zum Vergabeprozess wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Haushaltsmitteldarlehen werden nicht aufgrund KfW-interner Risikobewertung vergeben. Bei ungeregelten Zahlungsverzugsfällen werden neue Haushaltsmitteldarlehen nicht zugesagt und in Verhandlung befindliche Darlehensverträge (selbst bei vorheriger Zusage) nicht abgeschlossen. Marktmittelkredite müssen regulatorisch und risikomäßig für die KfW abbildbar sein und werden nicht an Länder mit hohem Ausfallrisiko gegeben. 13. Welche Rolle spielen multilaterale Kooperationen (z. B. G7, Just Energy Transition Partnerships) bei der Vergabe und Überwachung von Darlehen, und wie wird sichergestellt, dass die deutschen Beiträge in diesen Partnerschaften transparent und effektiv eingesetzt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Gruppe der Sieben (G7) ist ein informelles Forum und keine internationale Organisation. Sie vergibt und überwacht keine Darlehen. Die JETPs sind ein Beispiel für multilaterale Kooperation, die einer gemeinsam politisch ausgehandelter Zielsetzung dient. Die deutschen Beiträge werden nach dem Verfahren der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zugesagt und gesteuert. Eine übergeordnete Aussage zur Rolle multilateraler Kooperationen bei der Vergabe und Überwachung von Darlehen ist daher nicht möglich. 14. Wie wird die langfristige fiskalische Nachhaltigkeit der Finanziellen Zusammenarbeit gewährleistet, insbesondere angesichts potenzieller Ausfälle oder Abschreibungen, und welche Szenarioanalysen führt die Bundesregierung durch, um Haushaltsrisiken zu minimieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Um Haushaltsrisiken zu minimieren, prüft die KfW die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmer. Konditionen werden an die jeweilige Risikogruppe der Darlehensnehmer angepasst. Rückflüsse fließen zurück an den Bundeshaushalt. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der vorherigen Fragen und der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Wirksamkeit der finanzierten Projekte in Bezug auf entwicklungspolitische Ziele zu maximieren, und wie werden die Erkenntnisse aus Projekten mit Zahlungsausfällen oder Abschreibungen in die zukünftige Projektplanung integriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Wirksamkeit der finanzierten Projekte in Bezug auf entwicklungspolitische Ziele wird sichergestellt durch eine Problem- und Potenzialanalyse, die Definition von Zielen, Indikatoren und Wirkungsketten, zu denen regelmäßig zu berichten ist, Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Wirksamkeit sowie eine Bewertung der Wirkungen, einschließlich des Beitrags eines Projekts zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030 und der damit verbundenen Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Zusätzlich werden die Projekte in den systematischen Evaluierungen der FZ immer wieder auf Verbesserungs- und Effizienzpotenziale durchleuchtet und diese Ergebnisse bei der Entwicklung neuer Projekte berücksichtigt (siehe Antwort zu Frage 10). Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellt, ergeben sich Zahlungsausfälle und Abschreibungen nicht aus einzelnen Projekten. Partnerländer haften unabhängig vom Projekterfolg für die Rückzahlung ihrer Darlehen. 16. Wie wird die Refinanzierung der KfW-Darlehen am Kapitalmarkt organisiert, und welche Auswirkungen haben Zinssatzänderungen oder Marktvolatilitäten auf die Kostenstruktur dieser Darlehen, einschließlich einer Analyse der Absicherungsstrategien der KfW (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die KfW refinanziert sich über eine hauseigene Treasury. Die Refinanzierung erfolgt in den Hauptkapitalmärkten über die Emission von Anleihen. Die Zinsrisiken werden über die Treasury gesteuert und Zinsänderungen am Kapitalmarkt über ein bankenübliches Pricingsystem an das Kreditgeschäft weitergegeben. Die Marktmittelkredite der KfW werden nach banküblichen Regeln abgesichert. Sicherungsinstrumente können neben dem Gewährleistungsrahmen des Bundes (anteilige Absicherung) auch EU-Garantien oder in Einzelfällen Garantien am Markt sein. 17. Inwiefern werden die Rückzahlungserfahrungen einzelner Projekte systematisch dokumentiert und analysiert, um die Vergabekriterien für zukünftige Projekte zu optimieren, und welche Datenbanken oder Berichtssysteme werden hierfür genutzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Rückzahlungserfahrungen lassen sich nicht mit einzelnen Projekten verknüpfen. 18. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen in Empfängerländern bei der Überwachung und Sicherstellung der Rückzahlungen, und wie wird die Kapazität dieser Institutionen bewertet, bevor Darlehen vergeben werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Einschätzung von Rückzahlungsrisiken ist wesentlicher Bestandteil jeder Kreditprüfung. Die Rückzahlungsrisiken werden mindestens jährlich überprüft. In beiden Fällen fließen Erkenntnisse von Institutionen vor Ort und auch solchen in anderen Ländern (z. B. Ratingagenturen) ein. Bei der Gewichtung der Erkenntnisse werden auch die Möglichkeiten und Ressourcen der Institutionen berücksichtigt. 19. Wie hoch ist der administrative Aufwand (in Euro und Personalstunden) für die Verwaltung und Überwachung der Darlehen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit, und wie verhält sich dieser Aufwand im Verhältnis zu den zurückgezahlten Beträgen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Verwaltungsaufwand des Geschäftsfeldes KfW beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt auf 436 Mio. Euro. Dies beinhaltet alle Kosten von der Projektvorbereitung, -umsetzung und -betreuung bis Abschluss und die Verwaltung der Darlehen über die Gesamtlaufzeit. Diese Kosten werden bei Haushaltsmitteldarlehen von der Bundesregierung erstattet, bei Marktmittelkrediten banküblich den Kreditnehmern als Teil des Zinssatzes in Rechnung gestellt. Ein Verhältnis zwischen Kosten und Rückzahlungen lässt sich nicht ermitteln. 20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit der Finanziellen Zusammenarbeit zu erhöhen, insbesondere hinsichtlich der Kommunikation von Rückzahlungsquoten, Ausfällen und entwicklungspolitischen Wirkungen, und wie könnten diese Maßnahmen mit internationalen Standards abgeglichen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zu geplanten Prozessen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht, da laufende Entscheidungsprozesse dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zuzuordnen sind 21. Welche Mechanismen werden angewendet, um die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) in den finanzierten Projekten sicherzustellen, und wie wird die Einhaltung über die Projektlaufzeit überwacht, einschließlich Fallbeispielen für Verstöße und deren Konsequenzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW legt fest, dass die Standards der Weltbankgruppe als maßgebliche Bewertungsgrundlage für die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards in den finanzierten Projekten herangezogen werden. Gemäß Richtlinie werden regelmäßige Berichterstattungen des Projektpartners vereinbart und ein Monitoring der KfW Entwicklungsbank zur Überwachung der Umsetzung der Anforderungen während der Projektlaufzeit durchgeführt. Die KfW kann zusätzliche unabhängige Prüfungen durchführen, um die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie der Safeguards zu überprüfen. Wird Optimierungsbedarf festgestellt, werden korrektive Maßnahmen mit den Projektpartnern vereinbart. Die KfW Entwicklungsbank behält sich das Recht vor, Zahlungen auszusetzen oder von der Projektfinanzierung zurückzutreten. Fallbeispiel eines Projekts in Indonesien: Vertreter der lokalen Bevölkerung hatten bei der KfW eine formelle Beschwerde gegen die geplante Finanzierung eingereicht. Die KfW hat daraufhin eine Prüfung durch unabhängige Experten in Auftrag gegeben und die Ergebnisse der Prüfung an den Projektpartner, die lokale Regierung und die betroffene Bevölkerung übermittelt. Die KfW hat den Projektpartner aufgefordert, die notwendigen Prozesse nach Weltbankstandards durchzuführen und Maßnahmen zur Verbesserung bei der Information und Zustimmung der lokalen Bevölkerung empfohlen. Die KfW hat die Finanzierung für die geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Vorhaben ausgesetzt. 22. Wie berücksichtigt die Bundesregierung ggf. die Wechselwirkungen zwischen der Finanzierung internationaler Projekte und den fiskalischen Einschränkungen in deutschen Kommunen, und welche Priorisierungskriterien werden angewandt, um nationale und internationale Investitionsbedarfe auszubalancieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im zweistufigen Staatsaufbau sind in erster Linie die Länder für die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzausstattung der Kommunen zuständig. Gleichwohl unterstützt der Bund Länder und Kommunen finanziell im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Der Bund stellt seine Mittel für internationale Projekte bereit, ohne dass die Investitionsfähigkeit der Kommunen beeinträchtigt wird. 23. Welche Frühwarnsysteme und Risikomanagementstrategien nutzt die KfW, um Zahlungsausfälle frühzeitig zu identifizieren, und wie effektiv waren diese Systeme in den Jahren 2017 bis 2025, gemessen an der Anzahl und dem Volumen verhinderter Ausfälle (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die KfW ist eine regulierte Bank und unterliegt somit dem KWG (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung). Das Frühwarnsystem erfüllt die entsprechenden Kriterien und Anforderungen der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der BaFin) hinsichtlich der Kredit-, Markt-, Liquiditäts- sowie operationeller Risiken. Der Monitoringprozess entspricht somit den Anforderungen regulierter Banken und wird regelmäßig aufsichtsrechtlich quantitativ geprüft, d. h. entspricht die Anzahl der gemeldeten Frühwarnsignale den statistischen Erwartungswerten 24. Wie hoch ist der Anteil multilateraler vs. bilateraler Finanzierungen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 25. September 2025, und wie wird die Risikodiversifikation durch multilaterale Partnerschaften (z. B. G7, JETP) sichergestellt, einschließlich konkreter Beispiele für erfolgreiche oder problematische Kooperationen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Eine übergeordnete Aussage zur Rolle multilateraler Kooperationen bei der Vergabe und Überwachung von Darlehen ist nicht möglich. Multilaterale Partnerschaften führen nicht zu Risikodiversifikation, da jeder Kreditgeber bei Kofinanzierungen sein eigenes Darlehensrückzahlungsrisiko trägt. Auch ist die Rückzahlungsfähigkeit des Darlehensnehmers bei FZ-Krediten nicht abhängig von den jeweiligen Einzelprojekten. 25. Welche langfristigen Strategien verfolgt die Bundesregierung ggf., um die Rückzahlungsquote zu erhöhen und Abschreibungsrisiken zu minimieren, einschließlich geplanter Reformen der Kreditvergabepolitik und Maßnahmen zur Kapazitätsförderung in Empfängerländern bis 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die sehr geringen Ausfallquoten sowohl bei Haushaltsmitteldarlehen als auch bei Marktmittelkrediten zeigen, dass Risiken bereits erfolgreich minimiert werden. Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377 (AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“ Seite 1 von 4 Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Zusagejahren Jahr Vertrag Zusage (in Euro) 2017 4.386.266.366,62 2018 5.152.716.144,81 2019 4.020.279.728,54 2020 6.334.610.929,85 2021 4.526.989.310,14 2022 5.951.659.291,33 2023 5.152.319.002,24 2024 4.569.303.064,99 2025 2.689.724.790,89 Gesamtergebnis 42.783.868.629,41 Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Empfängerländern Land Zusage (in Euro) Afrika NA 311.589.893,36 Ägypten 847.000.000,00 Albanien 515.000.000,00 Alle Entw. Länder 1.076.982.491,28 Armenien 426.500.000,00 BOAD (Westafrikanische Entwicklungsbank) 213.500.000,00 Bangladesch 430.000.000,00 BCIE (Zentralamerikanische Entwicklungsbank) 445.632.326,60 Bolivien 106.402.710,05 Bosnien und Herzegowina 70.532.000,63 Brasilien 1.042.053.704,06 CAF (Andenpakt) 719.690.333,34 Chile 99.544.909,94 China 1.709.520.204,72 Costa Rica 1.018.172,89 Cote d'Ivoire 713.409.999,90 Ecuador 54.500.000,00 El Salvador 11.000.000,00 FONPLATA Development Bank 37.000.000,00 Georgien 1.120.860.700,81 Ghana 265.790.000,00 Honduras 6.000.000,00 Indien 8.011.074.734,20 Indonesien 5.134.497.634,17 Irak 498.576.673,35 Jordanien 1.662.000.000,00 Kambodscha 60.000.000,00 Kamerun 15.000.000,00 Kenia 454.400.000,00 Kolumbien 2.556.536.108,12 Kosovo 54.500.000,00 Marokko 3.034.841.347,30 Mexiko 1.300.335.752,77 Mongolei 32.450.000,00 Montenegro 173.000.000,00 Myanmar 298.683,00 Namibia 591.000.008,94 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377 (AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“ Seite 2 von 4 Nicaragua 18.000.000,00 Nordmazedonien 288.000.000,00 OMVG (Organisation pour la Mise en Valeur du Fleuve Gambie) 1.450.000,00 Pakistan 70.760.000,00 Paraguay 70.415.923,50 Peru 1.485.265.401,06 Philippinen 0,00 Serbien 1.312.508.593,46 Sri Lanka 0,00 Südafrika 2.050.421.327,77 Supranationale Organisationen in Afrika 317.221.980,00 Supranationale Organisationen in Europa 182.145.422,00 Tunesien 1.390.929.202,20 Türkei 558.624.861,94 Uganda 75.000.000,00 Ukraine 440.950.000,00 Usbekistan 475.600.000,00 Vietnam 244.537.528,05 Gesamtergebnis 42.783.868.629,41 Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Förderbereichen ("Projekttypen") Förderbereich Zusage (in Euro) Finanzsektor 4.417.768.417,68 • Finanzwesen 4.417.768.417,68 Multisektoral/Querschnitt 3.532.593.929,89 • Andere multisektorale Maßnahmen 2.157.010.421,94 • Umweltschutz allgemein 1.375.583.507,95 Produktionsbereiche 1.507.887.094,01 • Handelspolitik und - regeln/handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen und Tourismus 420.000.000,00 • Industrie, Bodenschätze und Bergbau, Bauwesen 70.798.683,00 • Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwesen 1.017.088.411,01 Soziale Infrastruktur und Dienste 14.206.670.544,47 • Bevölkerungspolitik/-programme und reproduktive Gesundheit 0,00 • Bildung 1.669.477.819,88 • Gesundheitswesen 1.742.911.179,34 • Sonstige soziale Infrastruktur und Dienste 1.934.613.270,73 • Staat und Zivilgesellschaft 3.529.651.912,51 • Wasser und Abwasser/Abfallentsorgung 5.330.016.362,01 Warenhilfe und allgemeine Programmhilfe 536.000.000,00 • Allgemeine Budgethilfe 536.000.000,00 Wirtschaftliche Infrastruktur und Dienste 18.582.948.643,36 • Energieerzeugung, -verteilung und - effizienz 14.220.673.715,77 • Kommunikation 20.000.000,00 • Privatwirtschaftliche und andere Dienste 99.642.047,00 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377 (AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“ Seite 3 von 4 • Transport und Lagerhaltung 4.242.632.880,59 Gesamtergebnis 42.783.868.629,41 Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Freijahren Freijahre Zusage (in Euro) 0 325.000.006,41 1 803.888.576,70 2 2.848.962.825,44 3 11.414.629.944,19 4 6.120.257.835,12 5 17.032.007.535,25 6 1.309.714.231,83 7 194.024.165,60 8 758.500.000,00 9 183.276.760,18 10 1.184.872.115,33 12 10.912.163,36 13 102.072.470,00 14 20.000.000,00 15 130.000.000,00 18 100.000.000,00 23 245.750.000,00 Gesamtergebnis 42.783.868.629,41 Anmerkung zu den Freijahren: abweichend von der Regelzeit an Freijahren kommt es in Einzelfällen auch zu der vertraglichen Vereinbarung von längeren Freijahren. Dies ist individuell begründet und keine Regel. Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Laufzeit Laufzeit in Jahren Zusage (in Euro) 1 300.000.000,00 3 146.222.080,36 4 107.149.157,86 5 62.558.332,00 6 520.087.526,44 7 157.000.000,00 8 54.956.141,79 9 1.162.817.330,60 10 3.254.040.421,23 11 3.663.819.124,88 12 4.574.436.995,30 13 1.064.491.620,50 14 5.804.385.284,65 15 14.730.724.895,35 16 340.000.000,00 17 158.000.000,00 18 105.000.000,00 19 691.230.008,63 20 3.190.137.740,71 23 245.750.000,00 29 650.850.000,00 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage BT-Drs. Nr. 21/2377 (AfD) „Umfassende Analyse der Transparenz, Rückzahlungsdynamiken, Risikosteuerung und nachhaltigen Wirkungen von Darlehen der FZ“ Seite 4 von 4 30 417.997.997,98 34 1.450.000,00 37 638.760.000,00 38 434.199.999,90 39 127.366.760,18 40 180.437.211,05 Gesamtergebnis 42.783.868.629,41 Übersicht über die Gesamtvolumen der Zusagen (=Vertragsabschlüsse der KfW) im Zeitraum Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Mittelherkunft Mittelherkunft Zusage (in Euro) Haushaltsmittel 2.617.944.132,47 Marktmittel 40.165.924.496,94 Gesamtergebnis 42.783.868.629,41 Übersicht über die Gesamtvolumen der Haushaltsmittel-Darlehen im Zeitraum Januar 2017 bis September 2025, Aufteilung nach Zinssätzen Zinssätze Zusage (in Euro) 0,75 1.431.126.134,49 0,9 117.970.000,00 1,2 60.000.000,00 2 1.008.847.997,98 Gesamtergebnis 2.617.944.132,47 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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