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Schriftliche Frage 52 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wie hoch waren die Ausgaben Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung von Mietwohnungen durch KfW- Förderprogramme…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 52 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wie hoch waren die Ausgaben Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung von Mietwohnungen durch KfW- Förderprogramme… Frage 52 (Violetta Bock, Die Linke): Wie hoch waren die Ausgaben Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung von Mietwohnungen durch KfW- Förderprogramme seit dem 1. Januar 2025 bis zum 30. April 2026 (bitte für die acht größten Wohnungsunternehmen und den drei wichtigsten, künftig zu Anwendung kommenden Energieträgern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2026: Die Beantwortung Ihrer Frage bezieht sich hier ausschließlich auf die Sanierungsförderung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). In der BEG sind neben selbstnutzenden Eigentümern unter anderem auch Vermieter unabhängig von ihrer Größe antragsberechtigt. Die Zusagen erfolgen nachfrageorientiert, es gibt keine Aufteilung der Budgets für bestimmte Zwecke. Für die Beantwortung Ihrer Frage wurde die Begrifflichkeit „größte Wohnungsunternehmen“ dahingehend konkretisiert, dass Wohnungsunternehmen nach der Anzahl der verwalteten Wohnungen in Deutschland auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands ausgewählt wurden. Für die Förderungen über die KfW gilt: Die der Beantwortung zu Grunde liegenden Angaben umfassen die Zusagevolumina der Kreditprogramme als auch die Zuschüsse im Rahmen der Heizungsförderung. In den Zusagevolumina der Kreditförderung sind sowohl zurückzuzahlende Beträge (Kreditvolumen) als gegebenenfalls auch anteilige Tilgungszuschüsse aus Bundeshaushaltsmitteln enthalten. Es ist zu beachten, dass die genannten Zusagebeträge durch die Begrenzung der Förderung in vielen Fällen kleiner ausfallen als die förderfähigen Investitionskosten. Die Daten zu den Förderungen und Zuschüssen im Rahmen der Förderung über die KfW sind in der Anlage zu dieser Antwort enthalten. Sie berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.1 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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