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Schriftliche Frage 52 von Andreas Paul (AfD): In welchem Umfang mussten im Gesamtjahr 2025 Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Landkreis Ammerland (Niedersachsen…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 52 von Andreas Paul (AfD): In welchem Umfang mussten im Gesamtjahr 2025 Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Landkreis Ammerland (Niedersachsen… Frage 52 (Andreas Paul, AfD): In welchem Umfang mussten im Gesamtjahr 2025 Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im Landkreis Ammerland (Niedersachsen) aufgrund von Netzengpässen im Rahmen des Redispatch abgeregelt werden (bitte auflisten nach folgenden Kategorien: abgeregelte Energiemenge in Megawattstunden, Höhe der geleisteten Entschädigungszahlungen, Gesamtkosten für konventionellen Redispatch im Landkreis sowie die prozentuale Auswirkung auf die regionalen Netzentgelte für Letztverbraucher), und welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diese finanzielle Belastung für die dortigen Verbraucher zukünftig strukturell zu senken? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2026: Der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur liegen keine landkreisscharfen Daten zum Redispatch vor. Der geografische Detailgrad der Redispatch-Daten endet auf Bundeslandebene, diese Daten sind auf der Markttransparenzplattform der Bundesnetzagentur verfügbar: www.sma rd.de/page/home/topic-article/211972/213254/netzengpassmanagement-j e-bundesland-und-anrainerstaaten. Um die Kosten für Redispatchmaßnahmen insgesamt zu senken, treibt die Bundesregierung seit Jahren u. a. einen ambitionierten Netzausbau voran, ergänzt um weitere Maßnahmen für einen effizienten Netzbetrieb. Am 29. Juli 2026 hat die Bundesregierung das sogenannte Netzanschlusspaket beschlossen. Damit wird ein zentraler Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Der Zubau der erneuerbaren Energien soll besser mit dem Netzausbau in Einklang gebracht werden, um den Anstieg der Systemkosten zu begrenzen. Hierfür wird die Anschlussleistung von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ein effizientes Maß begrenzt. Werden neu angeschlossene Anlagen in ausgewiesenen Engpassgebieten abgeregelt, entfällt zudem vorübergehend der Anspruch auf Entschädigung bis zum Erreichen einer bestimmten Obergrenze („Deckel“).

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