Schriftliche Frage 93 von Iris Nieland (AfD): Welche Untersuchungen oder Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den volkswirtschaftlichen Kosten der seit Beginn des Jahres 2026 aufge…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 93 von Iris Nieland (AfD): Welche Untersuchungen oder Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den volkswirtschaftlichen Kosten der seit Beginn des Jahres 2026 aufge…
Frage 93 (Iris Nieland, AfD):
Welche Untersuchungen oder Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den volkswirtschaftlichen Kosten der seit Beginn des Jahres 2026 aufgetretenen negativen Strompreise (insbesondere Erzeugerverluste, Redispatch-Kosten, sowie haushaltswirksame Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) vor (bitte hierbei auch ausführen, zu welchen Ergebnissen diese dabei gelangt sind), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. August 2026:
Die Kosten, die durch negative Strompreise entstehen, sind signifikant. Deshalb arbeitet die Bundesregierung daran, dass erneuerbare Energien künftig stärker systemdienlich einspeisen und das Stromsystem insgesamt flexibler und effizienter wird. Dementsprechend hat die Bundesregierung Ende Juli 2026 im Kabinett mit der Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes und dem Netzanschlusspaket wichtige Weichen gestellt. Zielrichtung ist insbesondere eine intelligentere Integration der erneuerbaren Energien ins System. Es ist erkennbar, dass bereits ergriffene Maßnahmen, wie beispielsweise das Stromspitzengesetz und die zunehmende Umstellung auf Direktvermarktung, Wirkung zeigen. So zeigt eine aktuelle Analyse von Montel Analytics, dass die Menge an marktlich abgeregeltem Strom im ersten Halbjahr 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 20 Prozent gestiegen ist, von 1.216 Gigawattstunden auf 1.463 Gigawattstunden. Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der Stunden mit negativen Strompreisen von 389 auf 299. Der Bundesregierung liegen keine Berechnungen vor, die umfänglich untersuchen, welche volkswirtschaftlichen Gesamtkosten seit Beginn des Jahres 2026 durch negative Strompreise entstanden sind. Zu einzelnen Kostenelementen und Zeiträumen liegen der Bunderegierung jedoch Schätzungen vor. Die bei negativen Preisen entstehenden Vermarktungskosten von geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen belasten das EEG-Konto. Insbesondere durch die nicht steuerbaren Anlagen in der festen Einspeisevergütung sind alleine am 1. Mai 2026, einem Tag, an dem über den gesamten Tag extreme negative Strompreise vorlagen, für die Übertragungsnetzbetreiber Kosten in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe entstanden – und somit mittelbar für den Staatshaushalt. Schätzungen zur Gesamthöhe der Förderkosten, die durch negative Strompreise bislang im Jahr 2026 entstanden sind, liegen nicht vor. Der 1. Mai war jedoch ein Extremereignis. In der Tendenz dürften durch negative Strompreise deutlich geringere Förderkosten entstehen. Zu Erzeugerverlusten aufgrund negativer Strompreise liegen der Bundesregierung keine Schätzungen vor. Teils profitieren Erzeuger jedoch auch von negativen Strompreisen, da sie als Akteure am Strommarkt Strom langfristig am Terminmarkt verkaufen und dann kurzfristig am Spotmarkt zurückkaufen können, wenn die Strompreise niedrig oder negativ sind. Negative Strompreise lösen per se keine Kosten für die Beseitigung von Netzengpässen (Redispatchkosten) aus. Negative Strompreise treten derzeit vor allem tagsüber an Wochenenden im Frühjahr und Sommer aufgrund hoher Photovoltaik-Einspeisungen und niedriger Stromnachfrage auf. In solchen Situationen liegen typischerweise nur geringe Netzengpässe vor.
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