Redispatch-Vorbehalt und Netzentwicklungsplan 2025
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Redispatch-Vorbehalt und Netzentwicklungsplan 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7643
21. Wahlperiode 18.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Michael Kellner, Dr. Sandra
Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Redispatch-Vorbehalt und Netzentwicklungsplan 2025
Nach dem Leak des ersten Entwurfs zur Novelle des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle) im Januar – konkret zum Gesetz zur Änderung des
Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem
Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
(„Netzanschlusspaket“) – hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am
20. März 2026 erstmals öffentlich Stellung genommen (siehe www.ihk.de/blue
print/servlet/resource/blob/7007958/e4ddd6b0dd946c407acbfed8d008bf7b/netz
anschlusspaket-data.pdf). Auch nach diesen Ausführungen wird weiter am
Instrument des sogenannten Redispatch-Vorbehalts festgehalten. Dieser sieht in
sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten den Verzicht auf die
Redispatch-Ausgleichszahlung vor, sollten erneuerbare Erzeugungsanlagen
trotz der Kapazitätslimitierung einen Anschluss bei dem zuständigen
Netzbetreiber verlangen. Dieser Zahlungsverzicht soll für bis zu zehn Jahre gelten.
Die Definition von sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten ergibt sich
laut BMWE aus den Redispatch-Mengen aus den beiden Vorjahren. Hier wird
ein Grenzwert von 3 Prozent vorgeschlagen.
Währenddessen zeigen Prognosen, wie beispielsweise die im Auftrag von
Amprion erstellte Studie „Versorgungssicherheit in Deutschland“ (www.amprio
n.net/Publikationen/Versorgungssicherheitsstudie/2025/), dass bereits in einem
Szenario ohne zusätzliche Rechtsänderung mit einem deutlichen Sinken der
Redispatch-Kosten in den nächsten Jahren zu rechnen ist.
Aus der Branche kommen neben übereinstimmender Kritik auch immer wieder
konstruktive Vorschläge zu Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt. Aus Sicht
der Fragestellenden ist es entscheidend, ein Netzanschlusspaket zu entwickeln,
das die Synchronisierung von Netzausbau und beschleunigtem Ausbau der
erneuerbaren Energien ermöglicht und aktiv vorantreibt.
Die bisher bekannten Maßnahmen deuten jedoch auf einen Paradigmenwechsel
in der Energieinfrastrukturentwicklung hin: Statt sich an den Anforderungen
des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu orientieren, soll der Ausbau der
erneuerbaren Energien nunmehr am Status des Netzausbaus ausgerichtet und
stark gedrosselt werden – was de facto einer starken Schwächung des Ausbaus
und der Energiewende bedeuten würde.
Aufgrund der aktuellen kontroversen Debatten um das „Netzanschlusspaket“
und dessen Auswirkung auf die weitere Energieinfrastrukturentwicklung gibt es
in unterschiedlichen Bereichen noch erheblichen Klärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren 2024 und 2025 die Kosten für das
Netzengpassmanagement, aufgeschlüsselt in
a) Redispatch-Kosten aufgrund abgeregelter erneuerbarer Energien
(Redispatch mit erneuerbaren Energien)?
b) Redispatch-Kosten aufgrund des Einsatzes konventioneller
Kraftwerke?
c) Vorhalte- und einsatzunabhängige Kosten der Netzreserve?
d) Kosten für Countertrading?
2. Wie begründet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der Antwort
zu Frage 1, folgende Aussage der Bundesministerin für Wirtschaft und
Energie Katherina Reiche: „[…] jedes Jahr wird Strom für drei Milliarden
Euro einfach weggeworfen“ (vgl. www.linkedin.com/posts/bmwe-bund_h
ohe-preise-zu-viele-regeln-wenig-planbarkeit-activity-7434922880255254
528--F2f?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACo
AAAB7EzUBlwQDO0t5n9KivilosEJHDa1DE_c)?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der in der Vorbemerkung der
Fragestellenden zitierten Amprion-Studie, dass die Redispatch-Kosten
sich in den kommenden Jahren deutlich rückläufig entwickeln werden,
und wenn nein, welche eigenen Prognosen oder Szenarien liegen der
Bundesregierung vor?
4. Welche konkreten Fortschritte, Hemmnisse und Kosteneffekte sind seit
2019 beim grenzüberschreitend optimierten Redispatch festzustellen, vor
dem Hintergrund der damaligen Erwartung der Bundesregierung, dass
dieser eine sehr wichtige Rolle spielen und Redispatch-Kosten senken werde
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/1680)?
5. Welche Kriterien legt das BMWE der Ausweisung von
kapazitätslimitierten Abschnitten im Zuge eines Redispatch-Vorbehalts zugrunde (z. B.
Abregelungshäufigkeit, Abregelungsleistung, Abregelungskapazität oder
weitere technische, wirtschaftliche oder netzseitige Parameter), wie sie im
Papier des BMWE („Das Netzanschlusspaket – die Synchronisierung von
Netzausbau und Anlagenbau senkt Kosten und erhöht
Versorgungssicherheit“) beschrieben werden?
6. Liegen der Bundesregierung Beispiele und Erkenntnisse zur Anwendung
eines Redispatch-Vorbehalts aus den europäischen Nachbarländern vor?
7. Mit welcher Granularität sollen sogenannte kapazitätslimitierte
Netzgebiete ausgewiesen werden (z. B. auf Ebene einzelner Umspannwerke,
Gemeinden oder größerer kommunaler Gebietskörperschaften)?
8. Bei einem Auslösekriterium für kapazitätslimitierte Gebiete von z. B.
3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent und 15 Prozent, wie viel Prozent wären
als „kapazitätslimitierte Gebiete“ ausgewiesen und dementsprechend von
einem etwaigen Redispatch-Vorbehalt betroffen, bezogen auf:
a) die Fläche (aufgeschlüsselt nach Bundesländern),
b) die genehmigten und in Genehmigungsverfahren befindlichen
erneuerbaren Erzeugungsanlagen (aufgeschlüsselt nach Technologien und
Bundesländern),
c) die genehmigten und in Genehmigungsverfahren befindlichen
erneuerbaren Erzeugungsanlagen nach Megawatt (aufgeschlüsselt nach
Technologien und Bundesländern)?
9. Wie entwickeln sich nach Auffassung der Bundesregierung die
kapazitätslimitierten Gebiete und deren Auswirkungen in diesem Zeitraum?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen kapazitätslimitierter
Gebiete und eines Redispatch-Vorbehalts in Bezug auf den Ausbau
standortgebundener Anlagen, wie z. B. Onshore-Windenergieanlagen in
Windvorranggebieten?
11. Welche Netzbetreiber auf Ebene der Verteilnetze wären davon in welchem
Umfang betroffen (gereiht nach Fläche des Netzgebiets in Prozent, jeweils
für ein Auslösekriterium von 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent und 15
Prozent)?
12. Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen – insbesondere auf den
Strompreis – sind bei einer Umsetzung des Redispatch-Vorbehalts zu
erwarten?
13. Welche Auswirkungen sind bei der Umsetzung des Redispatch-Vorbehalts
in Bezug auf die Erreichung der Ausbauziele und des Strommengenpfads
aus erneuerbaren Energien zu erwarten?
14. Wird durch die Umsetzung des Redispatch-Vorbehalts eine Auswirkung
auf die durch den Bund zu zahlende Förderung für erneuerbare Energien
erwartet, wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum sieht die
Bundesregierung keine Auswirkungen?
15. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, um Hemmnisse beim Netzausbau zu beseitigen und
den Netzausbau zu beschleunigen, und welche Zeitpläne sind dafür
vorgesehen?
16. Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Agenda oder Strategie) plant das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um
Flexibilitätstechnologien (z. B. Batteriespeicher, Wärmenetze, Elektrolyseure) in das
Energiesystem zu integrieren, die Flexibilitätspotenziale auszuschöpfen, und
welche Zeitpläne sind dafür vorgesehen?
17. Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Agenda oder Strategie) plant das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, um die Digitalisierung der
Energieinfrastruktur (z. B. Smart Grids, intelligente Messsysteme und
Smart Meter) sicherzustellen und zu beschleunigen, und welche Zeitpläne
sind dafür vorgesehen?
18. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, um einen vorausschauenden Netzausbau zu
gewährleisten sowie Netzbetreibern eine vorausschauende Planung zu
ermöglichen und diese auch verbindlich einzufordern?
19. Wie viel Redispatch (Volumen und Kosten) sind gegenüber einem
weiteren Netzausbau als effizient und volkswirtschaftlich vorteilhaft
sinnvollerweise hinzunehmen, und welche Analysen liegen dazu vor?
20. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
Auswirkungen stärker regional differenzierter Strompreissignale auf Redispatch-
Mengen, Redispatch-Kosten, Strompreise, Investitionssignale und
Gesamtsystemkosten vor sowie zu der Produktion von grünem Wasserstoff,
insbesondere im Kontext der Weiterentwicklung des europäischen
Strommarktdesigns und der Integration erneuerbarer Energien in den
europäischen Strommarkt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Ergebnisse des vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
geförderten Ariadne-Projekts mehrerer Fraunhofer-Institute (vgl. https://aria
dneprojekt.de/news-de/gebotszonenteilung-kann-den-deutschen-strommar
kt-flexibler-machen/), wonach die Aufteilung in bis zu 22 Preiszonen die
Netzkosten im Vergleich zum Festhalten an der deutsch-luxemburgischen
Gebotszone erheblich senken könnte, sodass unter Berücksichtigung der
gegenüberstehenden Kosten ein positiver Gesamteffekt entstünde?
22. Welche Rolle zur Senkung von Redispatch-Bedarfen misst die
Bundesregierung der netzdienlichen Einbindung von Speichern zu, und mit
welchen regulatorischen Änderungen plant sie, diese zu befördern?
23. Welche alternativen Maßnahmen (Alternativen zum Redispatch-
Vorbehalt) oder Instrumente prüft oder setzt die Bundesregierung ein, um
Redispatch-Mengen zu verringern und bisher abgeregelten Strom aus
erneuerbaren Energien effizienter in das Energiesystem zu integrieren?
24. Welche Weiterentwicklungen des Engpassmanagements plant die
Bundesregierung, um Redispatch-Kosten zu senken, ist dabei eine Integration von
Speichern und dezentralen Lasten in das Redispatch-System vorgesehen,
und wenn ja, was ist der Zeitplan?
25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur praktischen
Anwendung und Wirksamkeit der Regelungen nach § 13k des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bei der Nutzbarmachung von andernfalls
abgeregelten Strommengen vor?
26. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
physische Direktbelieferung von Strom aus erneuerbaren Anlagen an die
Industrie zu ermöglichen?
27. Wie bewertet die Bundesregierung das Prinzip „Netzoptimierung vor
Flexibilität vor Verstärkung vor Ausbau“ (Noxva-Prinzip), und wie bewertet
sie die Einführung des Redispatch-Vorbehalts vor diesem Hintergrund?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der Studie des
Dezernats Zukunft (siehe https://dezernatzukunft.org/stromnetzausbau-kapital-
mobilisieren-netzentgelte-reduzieren/), der zufolge durch einen teilweisen
Einstieg des Staates bei den Netzbetreibern eine Dämpfung der
Übertragungsnetzkosten um über 2 Mrd. Euro jährlich realisiert werden könnte?
29. Sind weitere Beteiligungen des deutschen Staates als Anteilseigner an
Übertragungsnetzbetreibern (wie jüngst bei TenneT Germany) geplant
oder vorgesehen?
30. Welche konkreten Entwicklungen des Redispatch-Bedarfs und der
Redispatch-Kosten erwartet die Bundesregierung durch den aktuellen
Vorschlag zum Netzentwicklungsplan (NEP25) im Vergleich zum bisherigen
Szenario mit den Gleichstromvorhaben DC 40/40+ und DC 41, die nun
entfallen sollen, während gleichzeitig neue Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragungen (DC 42 plus DC 43, DC 44) vorgeschlagen werden?
31. Rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Umsetzung der im
neuen Szenario der Frage 30 beschriebenen Variante mit insgesamt
steigenden oder sinkenden Kosten für den Netzausbau, und welche
Annahmen legt sie dem zugrunde (z. B. Strombedarf und Erzeugung)?
32. Hält die Bundesregierung am „Klimaneutralitätsnetz“ als
Zielnetzentwicklung gemäß § 12a EnWG fest?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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