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Schriftliche Frage 53 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Mit welchen konkreten finanziellen Mehr- oder Minderbelastungen rechnet die Bundesregierung für Betreiber bestehender privater Photovoltaik-…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 53 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Mit welchen konkreten finanziellen Mehr- oder Minderbelastungen rechnet die Bundesregierung für Betreiber bestehender privater Photovoltaik-… Frage 53 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Mit welchen konkreten finanziellen Mehr- oder Minderbelastungen rechnet die Bundesregierung für Betreiber bestehender privater Photovoltaik- Dachanlagen durch die mit der EEG-Novelle vorgesehene Umstellung auf verpflichtenden Eigenverbrauch oder Direktvermarktung, und ab welcher Anlagengröße soll diese Pflicht greifen (vgl. Handelsblatt – www.handelsblatt.com/politik/deut schland/erneuerbare-energien-bundesregierung-be schliesst-zwei-umstrittene-gesetze/10024178 3.html, abgerufen am 6. August 2026)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. August 2026: Für Anlagen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) 2027 in Betrieb waren und eine Förderung nach dem EEG erhalten, gilt Bestandsschutz. Solche Bestandsanlagen erhalten weiterhin nach den bisherigen Bedingungen eine EEG-Förderung.

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